An die Österreiche unter euch, ich weis, das in Österreich andere Waffengesetzt gelten als in Deutschland, wie weit geht das nun bei der Jugend? dürfen14 und 15jährige auf prifatgelände bei dem das geschoss das geländer nicht velassen kann... schiesen?
Waffengesetz in Österreich
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Neuling2000 -
18. September 2007 um 22:11 -
Geschlossen
Es gibt 21 Antworten in diesem Thema, welches 2.595 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (
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Hier gibts doch Österreicher oder? ich göaube von ein paar etwas gelesen zu haben
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Du vergist die Zeitverschiebung. Die schlafen schon alle.
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Geschossen werden darf sowieso nur, was man rechtmäßig besitzt, soll heißen, bei 14- oder 15-jährigen müsste auf jeden Fall der Eigentümer der Waffen dabei sein.
Aber bei der eigentlich Frage schwimme ich ehrlich gesagt auch ein wenig. Kommt natürlich immer auch darauf an, wo das passiert. Wenn du auf dem Land lebst und auf dem eigenen Grund und Boden einen guten, natürlichen Kugelfang hast (steil auflaufende Wiese zum Beispiel) wird dir niemand Schwierigkeiten machen. Bei mir zu Hause darf auch manchmal auf dem Schießstand der Jäger geschossen werden, der genau wie beschrieben aufgebaut ist.Tut mir leid, dir nichts rechtlich griffiges geben zu können.
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Acho also muss ich morgen früh nochmal reischauen, damit bei denen mittag ist, verstehe
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Es ist so, die waffe gehört mir, es ist zwar der grund meiner eltern aber egal, schiesen möchte ich in der garage und das gelände wird noch eingezäunt
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Aufgenommen werden kann jedes Mädchen - jeder Junge, der das 14. Lebensjahr vollendet hat. Jeder Jungschütze muss eine Beitrittserklärung unterschreiben, egal ob aktiv oder passiv.. Bei Jugendlichen unter 16 Jahren müssen die Eltern eine Einverständniserklärung unterschreiben.
Ist ein Absatz aus einer Verreinssatzung
Hab mal eben gegoogelt ! Aber leider nix zum schiessen auf Privatgelände gefunden !!
MfG Andreas
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Es ist nicht so das ich einen verein gründen will sondern mit nen paar freunden und verwanten bei und in der garage ein bisschen schießen
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@ Kinjite: Aber wie hängt dieser Ausschnitt aus einer Vereinssatzung mit der Frage zusammen?
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Nun mach mal nicht so einen Alarm.
Zitat§ 11 WaffG (Österrich)
(1) Der Besitz von Waffen, Munition und Knallpatronen ist
Menschen unter 18 Jahren verboten.
(2) Die Behörde kann auf Antrag des gesetzlichen Vertreters
Menschen nach Vollendung des 16. Lebensjahres für meldepflichtige
oder sonstige Schußwaffen Ausnahmen vom Verbot des Abs. 1 für
jagdliche oder sportliche Zwecke bewilligen, wenn der Jugendliche
verläßlich und reif genug ist, die mit dem Gebrauch von Waffen
verbundenen Gefahren einzusehen und sich dieser Einsicht gemäß zu
verhalten.Ansonsten darfst Du Dich auch gerne selber weiter einlesen:
IWÖ.org\Waffenrecht -
Also mit 16 einen Idotentest im psychosinne machen, dann dürfen sie.
und wo genau steht ob jugendliche (14-15) auf privatgeländer schiesen dürfen -
Niergends aber auf dem Privatgelände deines Vaters wird doch wohl auch niemand anzeigen
Ruhestörungsklagen mal auser achtLG
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rundum wohnen verwante. Rechts sind 50m acker dazwischen und der links is nie da also hat sich das mit der ruhestörung erledicht.
Aber da war doch was das schalldämpfer in Österreich verboten sind oder? -
Ja, die sind verboten.
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Zitat
Original von Neuling2000
Also mit 16 einen Idotentest im psychosinne machen, dann dürfen sie.
und wo genau steht ob jugendliche (14-15) auf privatgeländer schiesen dürfenNein. Da steht lediglich dass dein Erziehungsberechtigter einen Antrag drauf stellen muss. Und das wäre etwa wenn du ausgezeichneter Vereinsschütze bist.
Ob du es machst bleibt dir überlassen, laut Gesetz darfst du es aber auch in Österreich nicht.
ad Schalldämpfer: alleine der Besitz dieses Gegenstandes ist ein Delikt nach dem WaffG.
Gruß Georg
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Was nicht? Minderjährige auf privatgelände schießen lassen?
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Zitat
§ 11. (1) Der Besitz von Waffen, Munition und Knallpatronen ist
Menschen unter 18 Jahren verboten.Da steht zwar nichts explizites für zuhause-schießen bei Jugendlichen, aber wenn auch schon der Besitz verboten ist.
Für diese Frage würde ich dir aber eine Anfrage an das IWÖ empfehlen!
Gruß Georg
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Mit na E-mail ? und wohin?
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unter http://www.iwoe.at. Wer suchet, der findet!
Gruß Georg
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Promo , ich bewundere deine Ausdauer, naja, du bist noch jung.
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