Waffengesetz in Österreich

Es gibt 21 Antworten in diesem Thema, welches 2.516 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (19. September 2007 um 20:54) ist von Neuling2000.

  • An die Österreiche unter euch, ich weis, das in Österreich andere Waffengesetzt gelten als in Deutschland, wie weit geht das nun bei der Jugend? dürfen14 und 15jährige auf prifatgelände bei dem das geschoss das geländer nicht velassen kann... schiesen?

    Ich weiß nicht, was ich hier schreiben soll, also mach ich nur ne Laolawelle. :laola:

  • Geschossen werden darf sowieso nur, was man rechtmäßig besitzt, soll heißen, bei 14- oder 15-jährigen müsste auf jeden Fall der Eigentümer der Waffen dabei sein.
    Aber bei der eigentlich Frage schwimme ich ehrlich gesagt auch ein wenig. Kommt natürlich immer auch darauf an, wo das passiert. Wenn du auf dem Land lebst und auf dem eigenen Grund und Boden einen guten, natürlichen Kugelfang hast (steil auflaufende Wiese zum Beispiel) wird dir niemand Schwierigkeiten machen. Bei mir zu Hause darf auch manchmal auf dem Schießstand der Jäger geschossen werden, der genau wie beschrieben aufgebaut ist.

    Tut mir leid, dir nichts rechtlich griffiges geben zu können.

  • Es ist so, die waffe gehört mir, es ist zwar der grund meiner eltern aber egal, schiesen möchte ich in der garage und das gelände wird noch eingezäunt

    Ich weiß nicht, was ich hier schreiben soll, also mach ich nur ne Laolawelle. :laola:

  • Aufgenommen werden kann jedes Mädchen - jeder Junge, der das 14. Lebensjahr vollendet hat. Jeder Jungschütze muss eine Beitrittserklärung unterschreiben, egal ob aktiv oder passiv.. Bei Jugendlichen unter 16 Jahren müssen die Eltern eine Einverständniserklärung unterschreiben.

    Ist ein Absatz aus einer Verreinssatzung

    Hab mal eben gegoogelt ! Aber leider nix zum schiessen auf Privatgelände gefunden !!

    MfG Andreas

    Yoda: Die andere Seite dunkel ist, sehr dunkel!
    Obiwan: Mecker nicht, sondern iss endlich deinen Toast!

    2 Mal editiert, zuletzt von Kinjite (18. September 2007 um 23:14)

  • Es ist nicht so das ich einen verein gründen will sondern mit nen paar freunden und verwanten bei und in der garage ein bisschen schießen

    Ich weiß nicht, was ich hier schreiben soll, also mach ich nur ne Laolawelle. :laola:

  • Nun mach mal nicht so einen Alarm.



    Ansonsten darfst Du Dich auch gerne selber weiter einlesen:
    IWÖ.org\Waffenrecht

    Fördermitglied des VDB.

  • Also mit 16 einen Idotentest im psychosinne machen, dann dürfen sie.
    und wo genau steht ob jugendliche (14-15) auf privatgeländer schiesen dürfen

    Ich weiß nicht, was ich hier schreiben soll, also mach ich nur ne Laolawelle. :laola:

    Einmal editiert, zuletzt von Neuling2000 (18. September 2007 um 23:26)

  • Niergends aber auf dem Privatgelände deines Vaters wird doch wohl auch niemand anzeigen :laugh:
    Ruhestörungsklagen mal auser acht ;)


    LG

    HW 77 (24J.) inkl. Bushnell Elite 3200 3-9x40 mit Lederriemen
    HW 45 brüniert
    ...

  • rundum wohnen verwante. Rechts sind 50m acker dazwischen und der links is nie da also hat sich das mit der ruhestörung erledicht.
    Aber da war doch was das schalldämpfer in Österreich verboten sind oder?

    Ich weiß nicht, was ich hier schreiben soll, also mach ich nur ne Laolawelle. :laola:

  • Zitat

    Original von Neuling2000
    Also mit 16 einen Idotentest im psychosinne machen, dann dürfen sie.
    und wo genau steht ob jugendliche (14-15) auf privatgeländer schiesen dürfen

    Nein. Da steht lediglich dass dein Erziehungsberechtigter einen Antrag drauf stellen muss. Und das wäre etwa wenn du ausgezeichneter Vereinsschütze bist.

    Ob du es machst bleibt dir überlassen, laut Gesetz darfst du es aber auch in Österreich nicht.

    ad Schalldämpfer: alleine der Besitz dieses Gegenstandes ist ein Delikt nach dem WaffG.

    Gruß Georg

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)

  • Zitat

    § 11. (1) Der Besitz von Waffen, Munition und Knallpatronen ist
    Menschen unter 18 Jahren verboten.

    Da steht zwar nichts explizites für zuhause-schießen bei Jugendlichen, aber wenn auch schon der Besitz verboten ist.

    Für diese Frage würde ich dir aber eine Anfrage an das IWÖ empfehlen!

    Gruß Georg

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)

  • unter http://www.iwoe.at. Wer suchet, der findet!

    Gruß Georg

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)

  • Promo , ich bewundere deine Ausdauer, naja, du bist noch jung. :crazy2:

    molon labe FWR-Mitglied #2xxxx
    4mm-Kurzwaffen mit :F:, auf WBK.
    Manchmal verliert man, manchmal gewinnen die Anderen. :nod: