Darf ich oder darf ich nicht?

Es gibt 29 Antworten in diesem Thema, welches 4.305 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (9. September 2007 um 22:00) ist von Nightmare.

  • Hi all,
    das hier ist mein erster beitrag hier im forum :new11:
    Ich hätte da mal ne frage*g*
    Also:ich habe gestern von meinem onkel ne luftpistole und ein luftgewehr geschenkt bekommen.er meinte das ich da nur mit "diabolos?" mit "ballern" könnte.da ich aber erst 14 bin weiss ich nicht ob ich jetzt die diabolos so im laden kaufen dürfte oder nich?
    wisst ihr die antwort?

    greez Timo


    PS: (editiert: bitte keine Kleinanzeigen hier im orum, Teilnahmebedingungen beachten!)
    Ulrich/Admin

  • ich weiss das ich die nich haben darf^^
    ich renn ja auch nich durch die gegend damit(is ja auch verboten^^).
    aber zu schiessen zu hause im garten reichts.du meinss also ich ich dürfte so locker flockig innen waffenladen rennen und mir da diabolos kaufen?

    ps:wie viel würd ich denn für das diana mod.1 dingen bekommen?

    greez Timo

  • Diablos sind nur ein Stück Blei und jedermann kann sie kaufen.
    Die Diana ist echt alt. Im Moment ist eine bei egun.de drin, schau einfach mal, wie die weggeht.

    Und beachte beim Besitz der Gewehre etc. bitte die Regeln! Wenn ein 14-Jähriger im Garten schiesst, macht er sich (bei den allermeisten Gärten) gleich doppelt strafbar. Wenn das Lg deinem Vater gehören und du mit ihm zusammen im Keller schiessen würdest, wäre alles kein Problem!

    Einmal editiert, zuletzt von tetrahydrofuran (9. September 2007 um 09:21)

  • Du darfst die nicht mal zu Hause im Garten schiessen.
    denn....... du darfst sie überhaupt nicht besitzen, das schliesst ales andere sofort aus.
    Verstoss gegen das Waffengesetz mit der Folge, dass die Waffen eingezogen werden, und du eine Strafe bekommst. Dein Onkel dann übrigens auch noch
    Gruss Gerd
    Gib sie ihm zurück und warte bis du 18 bist.

  • weisst du wie gut sich ein grober verstoss gegen das waffengesetz im lebenslauf macht?

    ...gibs dem netten onkel doch einfach zurück, er solls noch aufbewahren bis du 18 bist. oder die kniften verkaufen und dir das geld schenken...

    mfg Celica

    edit: verdammt seid ihr schnell heute :D

    User wartet sehnsüchtig auf eine SIG551 Airsoft welche er mit einem EOTech 552, einem Gemtech SD, einem Harris Zweibein und einem 3Punkt Sling bestücken würde...optional ein 40mm-Granatwerfer

    :D Keine Angst, der beisst nicht...Er will doch nur spielen! WE1911er :D

    Einmal editiert, zuletzt von celica (9. September 2007 um 09:22)

  • was heisst den in den allermeisten gärten?
    dann werd ich die jetz wohl zurückgeben und noch n paar jahre warte :)
    greez TImo

    PS:wo issn das diana mod. 1 bei egun?
    ich finds einfach nich

    Einmal editiert, zuletzt von RastragoN (9. September 2007 um 09:29)

  • Moin Timo,
    erst einmal herzlich Willkommen im Forum :laola:

    Zur Corsmann, sicher hat sich Frankonia auf der Web-Site nur ein wenig dämlich ausgedrückt. Natürlich darf jeder ab 18 die Waffe kaufen.

    Zum Thema 14 Jahre alt. Legal hast Du nur die Möglichkeit im Verein unter Aufsicht zu schießen. Meines wissens nach geht das bereits ab 12 Jahren.
    Da Dein Vater selbst schießt, brauchst Du ja scheibar um Verständnis für diesen Sport in Deiner Familie nicht zu betteln. ;) Wäre ein Verein nichts für Dich ?

    Gruß, Michael

  • naja so einfach einkaufen ist es auch nicht

    reingehen ,fragen ,ansehen ,ausweis zeigen ,kaufen
    bei mir wars
    reingehen ,fragen ,ansehen ,ausweis zeigen ,formular ausfüllen lassen ,
    in drei tagen wieder kommen , kaufen

  • Naja, dann wäre es wohl das beste wenn du wieder in den Verein gehen würdest.
    Weil es halt, wie schon gesagt
    1.Illegal ist es unter 18 ein LG zu besitzten und
    2.Ohne weiteres im Garten mit dem LG zu schießen.

    XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX

    Gruß JoSchuss __:winke:

    3 Mal editiert, zuletzt von joSchuss (9. September 2007 um 21:13)

  • Zitat

    Original von joSchuss
    ...
    Mit dem Gewehr könntest du im Keller ruhig mit deinem Dad oder Onkel schießen, da hat keiner was dagegen

    :direx: Doch, das Gesetz.

    molon labe FWR-Mitglied #2xxxx
    4mm-Kurzwaffen mit :F:, auf WBK.
    Manchmal verliert man, manchmal gewinnen die Anderen. :nod:

  • Hi Leutz,

    ich will Euch nun keinesfalls den Spaß verderben, aber ich empfehle Euch, und ganz besonders Dir joSchuss diesen Link: https://www.co2air.de/wbb2/wom/WaffG.html

    Minderjährige dürfen meines wissens nach ausschließlich auf einem zugelassenem Schießstand unter Aufsicht einer speziell dafür ausgebildeten Person Umgang mit :F: Waffen haben.

    Mit dem Papa im Keller ist absolut Tabu.
    Bitte nicht solche Falschmeldungen :bash: . Wer sich auf diese Aussage verlässt, der ist schnell Verlassen.

    Gruß, Michael

  • in italien darf man auf dem eigenen privatgrunstück eigentlich alles machen was einen gefällt solange kein anderer dabei zu schaden kommt, d.h. man darf auf dem eigenen privaten grundstück z.b. auto fahren ohne fürerschein und sicherlich auch mit 14 j waffen benutzen welche erst ab 18 legal erhältlich sind......


    ist das in deutschland/österreich/... anders?

    mfg michael