Kleiner Waffenschein - Besuch von der Polizei

Es gibt 216 Antworten in diesem Thema, welches 81.163 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (25. Januar 2008 um 18:01) ist von Floppyk.

  • Zitat

    ist es jedoch bei allen Länderpolizeien und auch bei den Vollzugsbehörden des Bundes Pflicht mindestens zu zweit zu sein.

    Es ist auch die Pflicht eines jeden Bürgers die Geschwindigkeitsbegrenzungen immer und überall einzuhalten!
    Und? Noch nie zu schnell gefahren?

    Es ist auch verboten über eine rote Ampel zu fahren.
    Und trotzdem machen es manche Leute.

    Es ist auch verboten daß der Metzger verdorbenes Fleisch verarbeitet.
    Und ,oh Wunder ,es wird trotzdem gemacht.

    Meint Ihr denn allen Ernstes daß nur weil Jemand eine Uniform trägt er sich immer und überall an die Vorschriften hält?
    Oh Entschuldigung ,ich habe die mehrjährige Ausbildung vergessen.
    Die hat er natürlich auch genossen.
    Aber daß Diese einen besseren Menschen als wir alle sind aus ihm gemacht hat will ich doch stark bezweifeln.


    Weil nicht sein kann was nicht sein darf........


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Zitat

    Original von germi
    Bei mir kamen die mal zu viert plus einem Feldjäger.

    Auch wenns OT ist, aber wieso hatten die denn einen Feldjäger mitgebracht?

  • Zitat

    Original von yucafrita

    Auch wenns OT ist, aber wieso hatten die denn einen Feldjäger mitgebracht?

    Weil auf dem Bahnhof früher immer gerne gemeinsame Streifen durchgeführt wurden.

    Warum man aber für so gefährlich wirkende Typen, wie Marcel nach eigener Darstellung früher optisch wirkte, 4 Polizisten brauchte? Schliesslich war ja 1Feldjäger anwesend, das hätte für mindestens 1 Dutzend Randalierer gelangt ;)

    Einmal editiert, zuletzt von ALFHA1802 (11. September 2007 um 19:51)

  • Zitat

    Original von ALFHA1802
    Bei mir kamen die mal zu viert plus einem Feldjäger.

    Warum man aber für so gefährlich wirkende Typen, wie Marcel nach eigener Darstellung früher optisch wirkte, 4 Polizisten brauchte? Schliesslich war ja 1Feldjäger anwesend, das hätte für mindestens 1 Dutzend Randalierer gelangt ;-)[/quote]

    Vielleicht fuer alle Truppengattungen, ausser Fallschirmjaegern! :crazy2:
    Gruss pak9

  • Zitat

    Original von ALFHA1802

    Weil auf dem Bahnhof früher immer gerne gemeinsame Streifen durchgeführt wurden.

    Warum man aber für so gefährlich wirkende Typen, wie Marcel nach eigener Darstellung früher optisch wirkte, 4 Polizisten brauchte? Schliesslich war ja 1Feldjäger anwesend, das hätte für mindestens 1 Dutzend Randalierer gelangt ;)

    Hätten die FJ nicht aber nur bei Soldaten einschreiten dürfen? Denn neulich wurden zwei Bundespolizisten verurteilt, die ausserhalb des Bahnhofbereichs einen, ich glaube, Auto-Raser oder betrunkenen Fahrer verwarnt hatten. Wenn ich mich richtig erinnere mit Strafzettel. Der Richter meinte dann, das wäre ausserhalb ihrer Zuständigkeit gewesen und sie hätten die Landespolizei rufen müssen. Absurd irgendwie.

    Einmal editiert, zuletzt von yucafrita (11. September 2007 um 20:52)

  • Zitat

    So nun meine Fragen. Was haltet ihr davon? Hat schon jemand von so etwas gehört? Wie kann so etwas passieren? Was wollte der Polizist genau? Was hätte ich tun können? Was könnte er mir antun wenn ich ihn anzeige?

    Was sollen wir davon halten:
    Also der Polizist war/ist aus meiner Ansicht auf Deutsch gesagt n Depp ;D.

    Der hatt kein Recht einfach in eine ihm fremde Wohnung spazieren oder?

    Mir ist so ein Vorfall oder ein ähnlicher auch nicht bekannt.

    Wenn alles so passiert ist wie du sagst sethst du meiner Meinung nach im Recht

    und der Beamte kann dir eigentlich nichts an tun oder seh ich das falsch?

  • Zitat

    Original von yucafrita...Hätten die FJ nicht aber nur bei Soldaten einschreiten dürfen? ....

    Deshalb die Definition als "gemeinsame Streife" - läuft im weitesten Sinne unter der Rubrik "Amtshilfe" - genauso wie jede Bürger im Notfall einen Beamten in Not helfen darf. Wobei immer der "Zuständige" die Amtshandlung übernimmt, sicher hat im Falle von Germi einer der Polizeibeamten die Kontrolle durchgeführt. Aber hätte sich der Kontrollierte widersetzt, und wäre es den Polizeibeamten nicht alleine gelungen den Widerstand zu brechen, wäre der Feldjäger unterstützend tätig geworden.

    Ich hatte seinerzeit die "Freude" 2 Jahre lang gemeinsam mit den zuständigen Polizeibeamten der Wiens-Wache das Münchner Oktoerfest zu bestreifen. Neben trinkfreudigen Ausscheidern haben sich auch einige Gruppen randalierender Bürger gewundert, warum von Feldjägern "beruhigend auf sie eingewirkt wurde".

  • Zitat

    Original von lostobos
    Das sind Bünabe, bürgernahe Beamte.

    So etwas hat der Threadstarter wohl auch kennen gelernt... Etwas SEHR Bürgernah!

    Ich persönlich halte die Geschichte übrigens für durchaus plausibel. Das Argument mit dem "ein einzelner Beamter würde ja gar nicht kontrollieren kommen" ist völliger Quatsch. Zwei Beamte würden überhaupt nicht kontrollieren kommen, da sie dazu ja gar kein Recht haben! Da würde womöglich einer den anderen ausbremsen.
    Ein Beamter mit einer "Mission" dagegen, der noch keinen "Mitstreiter" hat, der würde durchaus alleine kommen. Und solche Typen gibt es zu genüge.

    Immehin geht es hier ja um eine nicht ungefährliche Gegend, wie man den Schilderungen entnehmen konnte. Gut möglich, daß da jemand glaubt, er könne einen Orden verdienen, wenn er im Alleingang die Gegend "befriedet". Und dazu gehört dann auch, das Waffentragen zu unterbinden. Notfalls gegen bestehende Gesetze.

    Und nicht zuletzt sorgt ja gerade die Politik dafür, daß jeder Bürger als potentieller Terrorist gilt, bis er das Gegenteil beweisen kann. Und wenn schon Online-Durchsuchungen durchgeführt werden, obwohl es dafür noch gar keine Rechtsgrundlage gibt - warum sollte dann ein Polizist nicht noch weitere Gesetze vorwegnehmen, die Schäuble erst noch beantragen muß?
    Wohnungsdurchsuchungen ohne richterliche Anweisung zum Beispiel...

    MfG
    Matthias

    Nur noch lesend aktiv... Oder ggf., um eine verbale Ohrfeige zu verteilen.

  • Zitat

    Original von Elchinator....warum sollte dann ein Polizist nicht noch weitere Gesetze vorwegnehmen, die Schäuble erst noch beantragen muß?
    Wohnungsdurchsuchungen ohne richterliche Anweisung zum Beispiel...

    Ein eigenartiges Bild von den in der BRD gelten rechtsstaatlichen Grundlagen und Gesetzgebung! "Wohnungsdurchsuchungen ohne richterliche Anweisung" gibt es nicht, also absoluter Unfug. :(

    Wenn ein Polizeibeamter in eine Wohnung eindringt oder sich Zutritt verschafft, ohne eine rechtliche Grundlage zu haben ist es keine "Wohnungsdurchsuchung". Es ist eine rechtswidrige Handlung oder sogar Straftat, die behandelt und gegebenenfals bestraft wird, wie bei jedem Normalbürger!

    Und wie Du darauf kommst, dass die Unverletzlichkeit der Wohnung eingeschränkt oder aufgehoben werden soll, durch Schäuble oder sonstwen, solltest Du belegen!

  • Zitat

    Original von ALFHA1802
    Ein eigenartiges Bild von den in der BRD gelten rechtsstaatlichen Grundlagen und Gesetzgebung! "Wohnungsdurchsuchungen ohne richterliche Anweisung" gibt es nicht, also absoluter Unfug. :(!

    Wie ich sagte - "vorweg genommen"... ;)

    Zitat

    Und wie Du darauf kommst, dass die Unverletzlichkeit der Wohnung eingeschränkt oder aufgehoben werden soll, durch Schäuble oder sonstwen, solltest Du belegen!

    Die Online-Durchsuchungen, die Schäuble ja durchdrücken will, sind nichts anderes. Nur halt im "virtuellen Raum". Und ist dieser erste Schritt mal gemacht, wachsen auch die Begehrlichkeiten im realen Raum. Mir ist auch klar, daß da das Grundgesetz davor steht, aber das wollte er ja auch schon längst ändern... Hm, wir driften ab...

    MfG
    Matthias

    Nur noch lesend aktiv... Oder ggf., um eine verbale Ohrfeige zu verteilen.

  • Zitat

    Original von Elchinator

    Wie ich sagte - "vorweg genommen"... ;)


    Die Online-Durchsuchungen, die Schäuble ja durchdrücken will, sind nichts anderes. Nur halt im "virtuellen Raum". Und ist dieser erste Schritt mal gemacht, wachsen auch die Begehrlichkeiten im realen Raum. Mir ist auch klar, daß da das Grundgesetz davor steht, aber das wollte er ja auch schon längst ändern... Hm, wir driften ab...

    Es gibt durchaus Polizisten, die verschaffen sich den Zutritt zur Wohnung mit der Begründung, dass sie Schreie aus der Wohnung vernommen hätten -> Gefahr in Verzug. Und dann war es wohl doch nur der Fernseher, auch wenn der nicht mal eingeschaltet ist. *lol*

    Einfach alles zu verbieten, ist die einfachste Methode,
    denn wer keine Argumente hat, dem bleiben nur Verbote.

  • Zitat

    Original von psykokev
    Es gibt durchaus Polizisten, die verschaffen sich den Zutritt zur Wohnung mit der Begründung, dass sie Schreie aus der Wohnung vernommen hätten -> Gefahr in Verzug. Und dann war es wohl doch nur der Fernseher, auch wenn der nicht mal eingeschaltet ist. *lol*

    Aus dem Grund hätte eine Dienstaufsichtsbeschwerde auch keine Chance. Auch wenn man die immer machen sollte. So etwas sammelt sich ja in der Personalakte.

    Mein Tip an den Threadersteller - Presse einschalten. Ein Brief an die Lokalredaktion der Tageszeitung und den Fall schildern. Sammeln sich solche Beschwerden, muß die Staatsanwaltschaft aktiv werden.

    MfG
    Matthias

    Nur noch lesend aktiv... Oder ggf., um eine verbale Ohrfeige zu verteilen.

  • Kommt auf die Darstellung an. Wenn er schreibt, er wollte sich eine Schreckschußpistole kaufen, weil die Polizei in seiner Gegend nichts gegen die braunen Truppen unternimmt und man nachts nicht mehr unbeheligt spaziergehen kann...

    MfG
    Matthias

    Nur noch lesend aktiv... Oder ggf., um eine verbale Ohrfeige zu verteilen.

  • Der Auftritt von dem Polizisten war schon sehr seltsam.

    Ich würde jedoch nicht weiter in der Wunde bohren und das mit Staatsanwaltschaft und Presse sein lassen.
    Da gibt's doch so einen Spruch:
    "Wenn man lange genug in der .Scheisse rührt, fängt sie an zu stinken"

    Ich finde die Tätigkeit von der Polizei sehr wichtig und habe auch nichts gegen Menschen, welche diesen Beruf ausüben, bin aber dennoch ganz froh, wenn ich keinen Kontakt mit denen habe und versuche immer einen möglichst großen Abstand zu solchen zu halten.

    Ziel ist doch, den kleinen Waffenschein zu bekommen und nicht, eine riesen Welle zu machen, um dem Polizisten mit dem merksamen Verhalten einen reinzuwürgen.

    Gruß,

    Harry

  • Ich weiß ja, dass ich mich hier nicht mehr vor dem Empfang etwaiger Post von zuständiger Behörde melden wollte. Aber einige Sachen wollte ich aus dringender persönlicher Notwendigkeit hier klarstellen.

    Ich weiß zwar nicht warum SRT (der aus welchen Gründen auch immer seine Beiträge gelöscht hat) und andere mir vorwerfen, dass meine einzige Motivation darin besteht gegen die Polizei zu hetzen und evtl. Gewalt gegen diese propagieren zu wollen. Falls es nicht klar geworden ist, so schätze und achte ich die Polizei, die trotz augenscheinlich schlechter Ausrüstung (z.B. bis heute noch Analogfunk) und knapper Mittel, wie ich finde, eine hervorragende Arbeit leistet. (Nein, dies ist auch keine Hetze gegen den Staat, der unserer Polizei die Mittel bereitstellt.) Des Weiteren lehne ich Gewalt gegen Menschen, Tiere und Sachen immer grundsätzlich ab. Es sei denn es handelt sich um Notwehr und ist gleichzeitig die Ultima Ratio. Ich würde sagen, dass es bei mir nicht um Notwehr ging, da nach meinem Empfinden zu keiner Zeit Gefahr für meine Gesundheit und/oder Leben bestand. Somit kam mir in keinem Moment in den Sinn, dass ich gegen den Polizisten mit Gewalt vorgehen würde, da dies zuerst einmal gegen meine eigene Ethik gehen würde und zweitens erst recht unverhältnismäßig wäre und zum Schluss die Situation hätte eskalieren lassen können. Des Weiteren war ich in diesem Moment geschockt, nervlich angespannt und hatte auch ein wenig Angst, da ich in augenblicklicher Situation nicht zuordnen konnte was genau hier geschehen sollte. Mir ist schon bekannt, dass ich geschrieben habe, dass ich den Beamten gerne rausgeschmissen hätte. Dies hätte aber nicht mit Gewalt geschehen sollen. Ich dachte mir nur, dass er ein an der Hand- oder am Armnehmen evtl. als versuchte Gewaltanwendung deuten könnte.

    Ich persönlich bin hieraus nun schlauer geworden und mache die Tür jetzt immer hinter mir zu, wenn ich jemanden empfange. Mit Verwandten und Freunden habe ich jetzt auch ein geheimes Klingelzeichen ausgemacht, damit ich vorher schon unterscheiden kann wer kommt. Und nein, es ist nicht so etwas einfaches wie dreimal hintereinander klingeln.
    Wenn ich nun Selbstverteidigung beherrsche und jemand will sich trotz verschlossener Tür zu unrecht und mit Gewalt Eintritt verschaffen, so werde ich dies hoffentlich in Zukunft zu verhindern wissen.

    Des Weiteren werde ich bei einem evtl. Erhalt des KWSs, diesen umgehend wieder zurückschicken, da ich ihn wohl nicht mehr brauchen werde. Es sei denn, die kommen irgendwann auf die Idee, dass man für den Transport von z.B. Küchenmessern vom Geschäft nach Hause auch einen KWS benötigt. Denn in heutzutage ist ja praktisch jede noch so absurde Idee mit einer evtl. Terrorgefahr rechtfertigbar. Ich denke da nur an meine Cola die ich am Flughafen wegschmeißen durfte, obwohl ich vor deren Augen die Hälfte davon getrunken habe. Wenn ich ein Psycho wäre, so ist es doch nirgendwo auf der Welt ein Problem an eine scharfe Schusswaffe zu kommen. Dann würde ich ja ganz bestimmt zuerst mal einen KWS beantragen, weil ich ja so auf Gas- und Platzpatronen stehe. Oder aber ich rahme mir den KWS in Gold ein und hänge ihn mir aufs Klo...

    Nach der Drohung des Polizeibeamten habe ich immer noch Angst und werde evtl. weitere Schritte erst nach einer Beratung und Absprache mit einem Anwalt, der sich in diesen Sachen sehr gut auskennt, durchführen.



    Grüße
    speero

  • Gruss pak9

  • Zitat

    Original von pak9

    Gruss pak9

    Da hast du wohl Recht, dass die 50 Tacken weg sind. Aber dies muss ich dann halt als Lehrgeld verbuchen.

    Oder aber doch, wie schon gesagt, so hänge ich mir den KWS dann eben als 50 Euro teures Bild auf. Des Weiteren kann ich den dann benutzen, wenn ich im Sommer mit meinem kleinen Neffen und Cousins eine Wasserpistolenschlacht führe. Dann werde ich vor denen angeben, dass ich wenigstens (nach ausführlicher Überprüfung :johnwoo: ) einen Waffenschein habe.

    Die letzten Sätze sind nicht ganz ernst gemeint.

    Ich melde mich dann wenn ich die entsprechende Post kekommen habe.

    Bis dann
    speero

  • So unglaublich diese Geschichte auch klingen mag, ICH glaube sie.
    Es ist nicht die erste Geschichte, von falsch verstandenem Diensteifer, von denen die User hier berichten - also SPEERO, lass Dich hier nicht unterkriegen!

    Es ist ja durchaus möglich, dass man durchaus mal Besuch vom Amt/ der Polizei bekommen kann, wenn es um die Antragstellung für scharfe Waffen geht. Da sollte es aber einzig um die Überprüfung der ordnungsgemäßen Aufbewahrung gehen (sprich: ist ein Schutzschrank der entsprechenden Klasse A / B / 0 vorhanden?).
    Da es für Freie Waffen keine speziellen Aufbewwahrungsvorschriften gibt, gilt dort nur: gut verwahrt gegen den Zugriff Unberechtigter (=Minderjähriger). Also: lebt man alleine in der Wohnung, reicht die Haus-/ Wohnungstür; bei Minderjährigen im Haushalt muss man die Dinger eben gut wegschließen (abschließbarer Kleiderschrank reicht ja schon).
    Kurzum: es gab eigentlich nichts, wass von Amtsseiten mit einer Ortsbesichtigung hätte geklärt werden müssen.

    Meine Vermutung ist auch eher, dass Polizeihauptmeister B. Löd erfuhr, dass "Speero" den KWS beantragt hatte und für sich beschloss, der Aufrüstung in seinem Viertel einen Riegel vorzuschieben ("wenn hier einer eine Pistole trägt, dann bin ich das!").

    Ich bin mal gespannt, was dabei rumkommt. Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, warum man Dir - trotz oder wegen dieses forschen Polizisten - den KWS verwehren sollte. Nur weil es IHM nicht passt, kann ja kein ausreichender Grund für eine Ablehung sein. Dass der Dorfsherriff für die Bewilligung ein gutes Wort einlegen muss, wäre mir zumindest neu.
    Wie Du weiter vorgehst, ist natürlich Deine Sache, viel Tips gab es dazu ja schon, ob sie für Dich die passende Lösung sind, musst Du selbst entscheiden.
    Statt den Kopf in den Sand zu stecken und ihn mit "Sammelklagen" zu überschütten, würde ich eher in den Schützenverein gehen und demnächst auch noch WBKs beantragen.
    ;)


    Gruß,
    Bolle