hi................
ich wollt mich mal erkundigen ob es illegal bzw. legal is in einem stück wald paintball zu spielen,wenn man schriftlich vom jagdpächter die genemigung hat es dazu zu benutzen ????
oder muss man ein paar vorkehrungen treffen ????
danke für die antworten gruß kojona !!!!!!
Illegal ???????
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kojona -
6. September 2007 um 23:05 -
Geschlossen
Es gibt 57 Antworten in diesem Thema, welches 9.661 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (
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Hallo,
eine Genehmigung reicht nicht aus! Das Gebiet muss umzäunt sein....und zwar so das keine Farbkugeln das Gelände verlassen können! Das wird schwierig. Ohne diese Umzäunung ist das kein umfriedetes Gebiet! Auch wenns hart klingt....vergess es. Gibt nur Ärger falls euch jemand erwischt.Gruß, David
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danke für die flotte antwort habs mir schon gedacht das die sache mit der umzäunerei wahr is !!! misst ^^.....dann kann ichs knicken
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Zitat
Original von Sgt_Elias
Hallo,
eine Genehmigung reicht nicht aus! Das Gebiet muss umzäunt sein....und zwar so das keine Farbkugeln das Gelände verlassen können! Das wird schwierig. Ohne diese Umzäunung ist das kein umfriedetes Gebiet! Auch wenns hart klingt....vergess es. Gibt nur Ärger falls euch jemand erwischt.Gruß, David
Aber der Jäger darf auf diesem Gelände mir GK Waffen auf Tiere schießen... ohne Zaun damit das Geschoss den Wald nicht verlassen kann...
Oooh mann.. deutsches Recht....
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Zitat
Original von BigBorner
Aber der Jäger darf auf diesem Gelände mir GK Waffen auf Tiere schießen... ohne Zaun damit das Geschoss den Wald nicht verlassen kann...Oooh mann.. deutsches Recht....
Also ich kann es einigermaßen nachvollziehen.
Man darf annehmen, dass ein Jäger genau weiss, wie er mit einer Waffe
umzugehen hat, sonst hätte er wohl kaum einen Schein. Außerdem kann man
wohl auch annehmen, dass ein Jäger einen einzelnen, gut gezielten Schuss
abgeben wird, der möglichst direkt seinen Zweck erfüllt.Der "normale Spieler" (ich formuliere es nun einfach einmal so) hat jedoch eine
gewisse Anspannung zu erleiden, da es um eine Art Sport geht und er wird sich
kaum mit einem einzelnen, gut gezielten Schuss zufrieden geben sondern
möglichst öfters feuern, um sein Ziel zu erreichen.Das ist für mich ein riesiger Unterschied, den ich durchaus nachvollziehen kann.
Gruß,
Dennis -
Gut ist nachvollziehbar, aber WENN ein geschoß den Wald verlässt würde ich, wenn ich in der nähe bin, betteln und beten das es nur eine Paintballkugel ist!!
Irgendwie ist es nachvollziehbar, beides, aber man darf nicht mehr hinterfragen und drüber nachdenken, dann sonst ist es nur noch ein witz (bezüglich auf viele Punkte des WaffG).
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Falls kein "undurchdringlicher" Zaun aufgestellt werden kann reicht auch eine Sicherheitszone. Diese muss von außen erkennbar eingezäunt und mit Warnhinweisen versehen sein. Die Größe der Sicheheitszone muß mindestens die doppelte Maximalreichweite der Paintballs entsprechen.
Wobei wir da beim Problem sind, dass bei den meisten zur Verfügung gestellten Flächen bei dieser Lösung kein Platz fürs Spielfeld mehr bleibt .Natürlich alles ohne Gewähr
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Selbst wenn man ein Waldstück besäße, man dürfte es nicht einfach so
aus Lust und Laune einzäunen. Der Grund ist folgender:ZitatBWaldG (Bundeswaldgesetz):
§ 2 - Wald
(1) Wald im Sinne dieses Gesetzes ist jede mit Forstpflanzen bestockte Grundfläche. Als Wald gelten auch kahlgeschlagene oder verlichtete Grundflächen, Waldwege, Waldeinteilungs- und Sicherungsstreifen, Waldblößen und Lichtungen, Waldwiesen, Wildäsungsplätze, Holzlagerplätze sowie weitere mit dem Wald verbundene und ihm dienende Flächen.
(2) In der Flur oder im bebauten Gebiet gelegene kleinere Flächen, die mit einzelnen Baumgruppen, Baumreihen oder mit Hecken bestockt sind oder als Baumschulen verwendet werden, sind nicht Wald im Sinne dieses Gesetzes.
(3) Die Länder können andere Grundflächen dem Wald zurechnen und Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen sowie zum Wohnbereich gehörende Parkanlagen vom Waldbegriff ausnehmen.
§14 - Betreten des Waldes:
(1) Das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung ist gestattet. Das Radfahren, das Fahren mit Krankenfahrstühlen und das Reiten im Walde ist nur auf Straßen und Wegen gestattet. Die Benutzung geschieht auf eigene Gefahr.
(2) Die Länder regeln die Einzelheiten. Sie können das Betreten des Waldes aus wichtigem Grund, insbesondere des Forstschutzes, der Wald- oder Wildbewirtschaftung, zum Schutz der Waldbesucher oder zur Vermeidung erheblicher Schäden oder zur Wahrung anderer schutzwürdiger Interessen des Waldbesitzers, einschränken und andere Benutzungsarten ganz oder teilweise dem Betreten gleichstellen.
Absperren ist also so oder so nicht zulässig, da ein Wald als Erholungsgebiet
gilt und öffentlich zugänglich sein muss.Gruß,
Dennis -
Zitat
Original von Jimmy
Falls kein "undurchdringlicher" Zaun aufgestellt werden kann reicht auch eine Sicherheitszone. Diese muss von außen erkennbar eingezäunt und mit Warnhinweisen versehen sein. Die Größe der Sicheheitszone muß mindestens die doppelte Maximalreichweite der Paintballs entsprechen.
Wobei wir da beim Problem sind, dass bei den meisten zur Verfügung gestellten Flächen bei dieser Lösung kein Platz fürs Spielfeld mehr bleibt .Natürlich alles ohne Gewähr
hey das ist doch ein ausweg!
ich meine man kann ja auch irgendwie die markierer anders einstellen, zb das die paintballs weniger weit fliegen, was ja schonnmal helfen könnte
wie gross ist denn euer grundstück?
mfg
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....punkt 3, 4 und 5.
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Ich habe zwar schonmal dran gedacht ein Spielfeld zu stellen, aber wenn man sich informiert und mal mit etablierten Spielfeldbetreibern spricht verliert man daran sehr schnell wieder die Lust.
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so ist es !!!
auch wenn das mir zu verfügung stehende grundstück riesig is verliert man einfach die lust sich weiter gedanken zu machen !!!
wer stellt schon für zick tausende von euros nen zaun auf !! -
haha
lächerlich dieser Bürokraten - Überwachungsstaat.
Muss ich im Grunde genommen nix weiter zu sagen.mfG
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Also hab ik dat jezz richtig verstanden man muss einen zaun aufstellen aba wenn das gebiet jezz um das vielfache größer ist als die paintballs fliegen geht das net auch so weil mein opa hat nen baurnhof und da is ne menge platz so nen paar hektar acka wald und wiesen hab den bauern gefragt und der hta gesacht wenn ik will kann ik da spielen die nächste straße is ca 800 m wech und da woman spielen könnte is rund herum nix !
MFG BAXXXTAGUN
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Wo in D, NRW gibts eigentlich passende Spielfelder für PB und RAM?
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Noch einmal, laut WaffG muß das Gelände umfriedet, d.h. von einer zusammenhängenden, sichtbaren Begrenzung umgeben sein. Du kannst sowohl einen Zaun erreichten, als auch einn Graben ausheben oder eine Hecke pflanzen. Flatterband kann den selben Zweck erfüllen.
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Dann könnte man ja einen "Waldbesitzer um Erlaubnis fragen, diese notfalls mit ein paar Kästen Bier (akzeptiertes Zahlungsmittel) erkaufen, mir Flatterband kennzeichnen, und loszocken....
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Aber ich denke, die Geschosse dürfen selbst bei Luftschüssen das Grundstück nicht verlassen können.
Da brauch man dann aber genügend Platz im Wald, dass man nur spielt, wenn man mindestens 200 Meter Platz bis zumWaldrand hat... -
Zitat
Original von Jogi
Aber ich denke, die Geschosse dürfen selbst bei Luftschüssen das Grundstück nicht verlassen können.
Da brauch man dann aber genügend Platz im Wald, dass man nur spielt, wenn man mindestens 200 Meter Platz bis zumWaldrand hat...
So ist es. Es muss auch ein verlassen des Geschosses vom Areal gesichert sein, wenn der Schütze z.B, stolpert und einen versehentlichen Luftschuss abgibt. -
Zitat
Original von BigBorner
Aber der Jäger darf auf diesem Gelände mir GK Waffen auf Tiere schießen... ohne Zaun damit das Geschoss den Wald nicht verlassen kann...Oooh mann.. deutsches Recht....
Oje, wieder Halbwissen.
Kein verantwortungsvoller Jäger würde einen Schuss abgeben, wenn der (natürliche) Kugelfang hinter dem Wild nicht sichergestellt ist. Wenn der Jäger vom Hochsitz von oben nach unten schießt, fliegt das Geschoss nach dem (gewünschten) Durchschuss des Wildkörpers ein paar Meter später in den Boden. Flachschüsse mache man nur, wenn z.B. eine Wallhecke dahinter ist (wie in meinem Revier).
Schrotschüsse hingegen haben nur eine geringe Reichweite und stellen auch als Steilschuss auf Flugwild keine Gefahr beim Herabfallen der Schrotkörner dar.
Weiterhin haben viele eine falsche Vorstellung wieviel ein Jäger im Revier schießt. Im Durchschnitt kann man sagen, dass ein Jäger zur Jagd mit 20 - 30 Schuss im Jahr viel schießt. Das allermeiste davon ist Schrot. Schwarzwildreviere vielleicht ausgenommen. -