KWS Nun bin ich mal gespannt

Es gibt 101 Antworten in diesem Thema, welches 16.411 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (17. November 2007 um 11:26) ist von Hundefänger.

  • Zitat

    Original von White
    Ich finde das gut. Die Polizei muss sich halt überzeugen, dass SSWen nicht in "falsche Hände" geraten. Manche gucken nur ins Führungszeugnis, und im Pott schicken sie halt nen Polizisten (kurz vor der Pension) hin, weil sie sonst keinen Schreibtischjob mehr haben (oder so ähnlich...;))
    Wenn überall Hakenkreuze hängen oder erstmal ein paar deutsche oder auch ausländische Schimpfwörter gegen seine Uniform fliegen, wars das halt mit der Eignung. Hoffentlich. Sollte überall so sein.

    Ganz Deiner Meinung. Wer meint, was verbergen zu müssen, der soll halt keinen KWS bekommen...

  • Zitat

    Original von White

    Ich finde das gut. Die Polizei muss sich halt überzeugen, dass SSWen nicht in "falsche Hände" geraten. Manche gucken nur ins Führungszeugnis, und im Pott schicken sie halt nen Polizisten (kurz vor der Pension) hin, weil sie sonst keinen Schreibtischjob mehr haben (oder so ähnlich...;))
    Wenn überall Hakenkreuze hängen oder erstmal ein paar deutsche oder auch ausländische Schimpfwörter gegen seine Uniform fliegen, wars das halt mit der Eignung. Hoffentlich. Sollte überall so sein.

    Genau da liegt ja das Problem. Es werden keine Eigentümer von SSW kontrolliert, sondern die Antragssteller für den KWS. Ein böser Mensch beantragt keinen KWS und wird demnach auch nicht kontrolliert. Soviel ich weiss wollte man vor der Gesetzesnovelle im Jahr 2003 einen KWS schon für den Erwerb der Waffe haben.
    Wenn das gekommen wäre, würde vor/bei jedem Neukauf einmal eine Kontrolle gemacht werden. Die Millionen von SSW die schon vorher in den Umlauf gebracht wurden kontrolliert dann keiner mehr. Es sei denn man müsste für den bloßen Besitz schon den KWS haben.
    So ist es aber dann doch nicht gekommen. Gruss
    Michael
    P.S.: Wenn bei mir die Polizei kommen sollte, werde ich denen gerne meine kleine Sammlung zeigen. ;)

  • Die Einführung des KWS ist gemacht worden, weil dann die Antragsteller auf Zuverlässigkeit geprüft werden können. Steht da einiges im BZR, kann die Ausstellung verweigert werden, wie andere waffenrechtlichen Erlaubnisse auch.
    Aber ein potentiell "böser" Mensch, muss ja erst mal als solcher auffallen und Aktenkundig werden oder bei der Polizei des öfteren mal genächtigt haben. Die Behörde fragt auch dort an. Der Vollständigkeit - es wird auch wegen möglicher laufender Verfahren im anwaltschaftlichen Register angefragt. Alle 3 Abfragen dauern in der Regel 2 - 4 Wochen.
    Erlaubnisfreie Waffen, dessen Umgang Minderjährigen verboten ist, müssen dennoch unter Verschluss. Nur ist eine bestimme Sicherheitsklassifizierung wie bei scharfen Waffen nicht gefordet. Der Antragsteller einer scharfen Schusswaffe muss beispw. einen Nachweis der sicheren Einlagerung der Waffen beibringen können. Für genannte freie Waffen reicht der Einschluss im Kleiderschrank.
    Der kl. WS ist erst mit der Waffenrechtsnovelle 2003 eingeführt worden und wird wohl zur nächten Novelle zum 1.4.2008 um den Teaser ergänzt werden. Dann werden auch SSW im Waffenhandelsbuch eingetragen.
    Ein reiner Besitz von SSW ist nicht vom KWS abhängig und würde das Prinzip des (K)WS unterlaufen. Grundsätzlich ist ein WS nur für das erlaubte Führen der (eingetragenen) Waffen zuständig. Im Umkehrschluss hat ein WS-Inhaber nicht zwangsläufig eine WBK und folglich Waffe. Bitte die Paralellen zum großen WS sehen.
    Es wird zwar das Formblatt des großen WS benützt, aber SSW werden nicht eingetragen und entsprechende Felder sind ausge-X-t. Ebenso der Hinweis, dass der KWS ausschließlich zum Führen von SSW mit PTB-Sysmbol ist. Allte SSW ohne PTB und manipulierte SSW haben keine Zulassung (mehr) und dürfen nicht geführt werden, wie auch z.B. "F" Druckluftwaffen.

    Einmal editiert, zuletzt von Floppyk (8. September 2007 um 20:06)

  • Zitat

    Original von Floppyk
    .....dann werden auch SSW im Waffenhandelsbuch eingetragen....

    das ist evtl. so vorgesehen. mehr noch nicht ! es gibt nur eine entwurfsvorlage (Juni 2007) für das neue waffg. die büchsenmacher und waffenhändler sind aber schon mächtig am motzen. keiner von denen, onlines-shops inbegriffen, will zukünftig jede verkaufte ssw in sein waffenhandelsbuch eintragen, während sie z.b. in http://www.e**n.de einfach so weiterverkauft werden dürfen. ob diese regelung tatsächlich kommt, steht meines wissens nach noch in den sternen. und ob morgen herr schäuble nicht alles wieder umändert, das kann natürlich auch sein. haben wir ja letzte woche erlebt. fünf monate über das mindesalter bei sportschützen mit großkalibrigen waffen diskutiert und dann an einem tag alles wieder rückgängig gemacht :evil:

  • Also Leute, wenn ich das hier lese was so alles mit Personen passiert die einen KWS beantragen dann muss ich echt froh sein daß es bei mir so reibungslos ging.
    Irgendwie ist es doch schon seeeeeehr merkwürdig daß eine Streife extra wegen einem eingereichten Antrag auf KWS bei einem vorbeischaut und die Aufbewahrung der Waffen kontollieren will.

    Und das mit dem DinA.4-Blatt kommt mir ebenfalls mehr als spanisch vor.
    Wie ich schon erwähnt hab ,es ist ein amtliches Dokument und sollte auch so aussehen.
    Ich als Polizist würde so ein Blatt bei einer Kontrolle nicht gelten lassen.
    Das könnte ja jeder daheim aufm PC selber machen.

    Langsam glaub ich daß ,je länger der KWS sozusagen "auf dem Markt ist" ,immer mehr Auswüchse in Bezug auf den Antrag bzw. die Kontrollen des Antagstellers auftauchen.
    Die spinnen sich da meines Erachtens immer neue "Maßnahmen" zurecht die keinesfalls vom Gesetz abgedeckt werden!


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Hab da heute angerufen und gefragt ob das mit dem DINA4 Blatt OK ist.
    Und.........??? Wie es kommen sollte, es ist voll in ordnung.
    Als ich Ihm gesagt hab dass der Zettel nach 2 Jahren Schlepperei im gefalteten Zustand nach nix aussieht, meinte er: ich soll dann neuen machen und wieder 50€ zahlen. Würde dann neues DINA4 Zettel bekommen. Kopieren darf ich es nicht, weil es dann Urkunden Fälschung ist!?!?!?! Ich verändere dabei ja nix, ist ja eins zu eins Kopie?!?!?
    Als ich Ihn gefragt habe warum man in einem Dorf eine echten WS mit "Kleiner WS" bekommt und in Hamburg ein Sch*** PC Ausdruck. Meinte er dass Hamburg sparen muss!!!!! Voll dreist sowas zu sagen. Ich habe doch 50€ für den Schein bezahlt!! Und nicht damit die Stadt damit was verdient, das tun die doch so wieso!!
    Voll unverschämt und peinlich und das in Hamburg :cry:

    PS: ist hier noch jemand aus HH, was habt ihr als KWS???

  • Zitat

    Original von CJ.
    Als ich Ihm gesagt hab dass der Zettel nach 2 Jahren Schlepperei im gefalteten Zustand nach nix aussieht, meinte er: ich soll dann neuen machen und wieder 50€ zahlen. Würde dann neues DINA4 Zettel bekommen.


    Geh halt in einen Kopierladen und lass dir das Ding in eine Folie einschweißen, dann hält das Ding länger.

  • @ct
    eine 1 zu 1 kopie ist das nicht es ist kein originaler amtlciher Stemoel drauf!!! Das kostet dich dann wieder strafe wenn du erwischt wirst! das verhält sich genauso wie ein kopierter Fahrzeugbrief!!
    hat mich mal 10 DM bussgeld gekostet und die Kopie wurde vor Ort vernichtet!

  • Zitat

    Original von d.zilles
    biste du schon mal mit nem einlaminierten dina4 blatt in der jackentasche rumgelaufen?? *lol*


    Na gut, und da Aktenkoffer unkühl sind -

    ändere ich meinen Vorschlag folgendermaßen: Zwei, drei amtlich beglaubigte Kopien anfertigen lassen und die verschleißen. Das kostet paar Mark fuffzich und kommt schließlich der armen Stadtkasse zugute. Das Original bleibt als Rarität zu Hause im Bilderrahmen.

  • Hallo euch allen erstmal!
    Ich hab das vorhin gefunden, veilleicht weiß einer von euch weiter:

    Link
    Die Url zum Vordruck des KWS Beantragungsscheins, unten steht

    "Die Erteilung oder Versagung der Erlaubnis ist erlaubnispflichtig. Die Gebühr für die Erteilung beträgt
    50,00 €; für die Erteilung der Schießerlaubnis 30,00 €.."

    Was ist der Unterschied zwischen Erteilung der Schießerlaubniss und Erteilung des KWS?

    Is wahrscheinlich ne dumme Frage, ich weiß halt nicht weiter....
    MfG

  • Nur eine Vermutung...
    Schiesserlaubniss ist für Leute die bei Sportveranstaltungen oder Hundeausbildung zum Bleistift eine SSW benötigen. Die brauchen ja keinen KWS! Ist aber komisch das die im Formular PTB und Waffe wissen wollen...ein KWS ist niemals Waffenbezogen ausgestellt!

    Gruß, David

    Solid, fantastic, aerodynamic, safe, honest, sometimes evil. Attractive to have, bloody when you don't have her.
    When she talks, she talks about death. My Azra saves non-life imagination. We love you Azra, because you are evil.

  • Das hatten wir ja am Anfang des Threads schon, einer sollte ja auch seine gesammte Sammlung aufschreiben, aber im Grunde genommen kann mans weglassen......
    MfG

  • So manchen Schreibtisch"hengsten" (naja, bei dem großen Landgestüt...) sticht wohl der Hafer!
    :wogaga:


    Wie schon X-mal (hier im Forum) erwähnt:

    • eintragen musst Du dort keine Waffe - kannst aber, wenn es Dein Gewissen beruhigt
    • die Beantragung kostet leider Geld und wer Zweifel an sich und seiner weißen Weste hat, der sollte besser auf den KWS und die Kosten für nix im Vorfeld verzichten.
    • der KWS ist bundesweit (deutschlandweit) gültig; weder brauchst Du in Peine oder Pattensen eine weitere Erlaubnis, noch in Hamburg, Berlin, München.

    Die kostenpflichtige Schießerlaubnis dürfte sich von den Böllerschützen ableiten, hat aber weder etwas mit Silvester-Ballerei, noch mit Selbstverteidigung zu tun. Und ist für SSW-Schützen irrelevant!

    Fördermitglied des VDB.

  • Zitat

    Original von 5-atü
    Die kostenpflichtige Schießerlaubnis dürfte sich von den Böllerschützen ableiten, hat aber weder etwas mit Silvester-Ballerei, noch mit Selbstverteidigung zu tun. Und ist für SSW-Schützen irrelevant!


    Korrekt - ich habe eine Schießerlaubnis für Signalwaffen im Kal. 4 beantragt und bekommen und darf im Rahmen einer Sachkundeausbildung auf einem bestimmten Gelände zu jeder Tageszeit damit schießen. Hat allerdings 50 € gekostet und war ganz schön Rennerei und Überzeugungsarbeit.
    Wer meint man ballert damit sorglos - ein Schuss Einzelstern kostet 7 €, dto mit Fallschirm 23 €.

    Eine Schießgenehmigung braucht und bekommt auch der Jäger, z.B. für einen Abschuss Wild im Wildgehege, da das zum befriedeten Bezierk zählt.

    Eine Schießgenehmigung zum freien rummballern mit SSW - kann man getrost vergessen.

    Eine Schießgenehmigung für Sportveranstaltungen brauchts übrigens nicht. Diese Ausnahme regelt § 12, Abs.3, Ziff 5 und §12, Abs. 4, Ziff 5.
    Das Führen der Waffe und die Abgabe von Startschüssen ist als beauftrage Person des Veranstalters genehmigungsfrei.

  • Zitat

    Original von Sgt_Elias
    Nur eine Vermutung...
    Schiesserlaubniss ist für Leute die bei Sportveranstaltungen oder Hundeausbildung zum Bleistift eine SSW benötigen. Die brauchen ja keinen KWS!
    Gruß, David


    Da liegst Du komplett falsch.
    Sportveranstaltung habe ich oben geschrieben. Zusätzlich - Der Jäger darf zur Hundeabrichtung jede beliebige Waffe im Revier führen und benutzen, da auch die Hundeabrichtung zur Jagdausübung zählt. Dafür braucht er auch keine Schießerlaubnis. Außerhalb des Reviers darf er eine SSW auch ohne KWS führen und z.B. auf einem Hundeplatz ebenso benutzen.
    Wer es nicht weiß: Hundeabrichtung heißt im diesem Fall den Hund schussfest zu machen, bzw. auf schussfestigkeit hin zu prüfen. Ist der Hund nicht schussfest, besteht er nicht mal die Brauchbarkeitsprüfung und ist somit für die Jagd gar nicht zugelassen.