ZitatOriginal von Promo
Ich kenn mindestens einen der einen großen WS hat und hier User ist
Sagen wir lieber 99,99 Prozent der User
Es gibt 50 Antworten in diesem Thema, welches 6.032 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (
ZitatOriginal von Promo
Ich kenn mindestens einen der einen großen WS hat und hier User ist
Sagen wir lieber 99,99 Prozent der User
ZitatAlles anzeigenOriginal von Ulrich Eichstädt
Offenbar kann man hier ruhig zehnmal auf wichtige Details hinweisen, es gibt immer noch Leute, die offenbar ein eigenes Waffengesetz haben, das nur für sie und ihr Auto gilt:
Der "Transport" im Handschuhfach ist keiner, sondern "Führen" im Sinne des Waffengesetzes. Dazu bräuchte man einen Waffenschein, den haben 99 Prozent der Leute (und 100 Prozent der User hier) wohl nicht. Vom offenen Herumfahren auf dem Beifahrersitz (und der zu Tode erschrockenen Passantin an der Ampel, die ins Auto guckt und das SEK alarmiert) wollen wir gar nicht reden.
Im Falle einer Entdeckung (etwa Autounfall, unüberlegtes Herauskramen von Unterlagen, während jemand zuschaut; Wagen in die Werkstatt; Auto geknackt und Dieb mit Waffe ertappt) kann man sich das hier schon mal durchlesen:
§ 52
Strafvorschriften
(1) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer
1. entgegen § 2 Abs. 1 oder 3, jeweils in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.1 oder 1.3.4, eine dort genannte Schusswaffe oder einen dort genannten Gegenstand erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt.
===============
Nachtrag nach Sichtung deiner Signatur - gildet alles natürlich nich, wenn du keine deiner Softairs oder CO2 spazierenfährst, sondern nur die SSW und einen kleinen Waffenschein hast.
Ich habe vergessen darauf hinzuweisen dass ich lediglich Schreckschusswaffen (und den KWS) und F-gestempelte Luftdruckwaffen besitze, insofern mache ich mich auch beim Führen nicht strafbar weil die Luftdruckwaffen nicht schussbereit sind, sondern die Munition in irgendeinem Rucksack oder Tasche ist, sprich anderes Behältnis und nicht in wenigen Handgriffen schussbereit.
ich hab für mein luftgwehr einen gitarrenrucksack, der ist verschließbar. der hat nämlich nen reissverschluß. und kostet auch weniger als vergleichbar im waffensektor.
auf dem moped wär das auch nichts mit nem koffer, der liegt ja in ersten kurve im graben
ZitatOriginal von DirtyCrow
Ich habe vergessen darauf hinzuweisen dass ich lediglich Schreckschusswaffen (und den KWS) und F-gestempelte Luftdruckwaffen besitze, insofern mache ich mich auch beim Führen nicht strafbar weil die Luftdruckwaffen nicht schussbereit sind, sondern die Munition in irgendeinem Rucksack oder Tasche ist, sprich anderes Behältnis und nicht in wenigen Handgriffen schussbereit.
Auch wer ungeladene Waffen griffbereit hält führt diese. Also auch bei -Waffen.
Solltest du aber damit gemeint haben dass du lediglich die SSW im Handschuhfach hast, erklärt es das obige aber. Dennoch ohne den Hinweis darauf sehr verwirrend und nicht fördernd für die Ausgangsfrage.
Gruß Georg
ab wie vielen handgriffen ist griffbereit nicht mehr griffgereit?
ist koffer aufmachen und lg rausholen griffbereit?
das wären auch nur 2 handgriffe.
wer weiß es genau?
Auslegungssache. Ich hab meine Waffe in nem Alu koffer mit Schnappverschluss... Ungeladen Magazine nicht bestückt und entnommen.
Das ganze ist noch abgedeckt mit nem Tuch. Wenns ich das alles im Kofferrauma oder auf der Rückbank befindet kann denk ich mal nix passieren. Hoff ich doch mal ich kann mir auch nur schwer vorstellen das die Polizei sowas im Normalfall als führen auslegen würde wenn man kontrolliert wird. selbst wenn der Koffer auf dem beifahrersitz wäre... Wenn man denen sag so siehts aus und den KOffer kurz zeigt und von denen Aufmachen lässt...
Ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich habe im Hinterkopf, das im Allgemeinen die Behörden von "Führen der Waffe" ausgehen, wenn sie in weniger als 30 Sekunden in Anschlag gebracht werden kann.
Eine Waffe ( ob mit oder ohne Magazin, geladen / ungeladen ist dabei irrelevant für die Behörden ) in einem Koffer ohne abgeschlossenen Schloss im Fahrgastraum wird, wenn es hart auf hart kommt, immer als Führen ausgelegt.
Der abgeschlossene Koffer mit Waffe sollte immer im Kofferraum transportiert werden ( oder, wenn die moderne Aphaltblase zu klein ist, abgeschlossener Koffer auf Rückbank und Schlüssel im Kofferraum ), so ist man immer auf der sicheren Seite.
Immer dran denken, ist die waffenrechtliche Zuverlässigkeit erstmal weg, dann war es das mit dem Hobby - also immer auf Nummer sicher gehen und keine Experimente.
Es wurde schon mehrfach hier erwähnt: Waffe getrennt von der Munition zu transportieren! Ist ja auch ok so.
Aber: in den hier diskutierten Fällen handelt es sich bei der "Munition" um Diabolos, also lediglich um Geschosse und die wiederum kann ich überall frei rumliegen lassen und auch zusammen mit der Waffe (also nicht getrennt) transportieren.
Eine mit "Geschossen" geladene CO2-Waffe wäre dann doch im rechtlichen Sinne eigentlich auch nicht geladen, da es sich ja nicht um Munition handelt, oder liege ich da falsch?
Eine Waffe ist dann als geladen zu betrachten, wenn sich Munition oder Geschosse in ihr befinden!
Das ist extra so definiert worden, weil es Waffen gibt, die nicht mit einer Munition im waffenwechtlichen Sinne schießen - Vorderlader, Druckluft...
Aber in den Anschlag bringen ist unsabhämgig von Geladen gesichert oder mit Co2 bestückt... toll ich hab kein plan wo der schlüssel zu dem Koffer ist. Aber selbst mit schlüssel wäre es möglich die 30sek zu schaffen, auch mit koofer im Kofferraum verschlossen...
Ich finds nicht richtig. Dann kann man gar keine Waffe transportieren, es sei denn der schlüssel befindet sichs chon am Zielort bzw am Ausgangsort....
Wie gesagt ich glaub jeder Richter würde das als Sinnlos einstufen jmd wegene einer Freizeit Waffe im Koffer im Kofferraum anzuklagen....
Anosonsten muss ich ich die wohl oder übel dran zweifeln das er für den Beruf geeignet ist...
edit:
übrigens denke ich das es auch abhängig vom auftreten der Betroffenden Person ist...
Ich hab irgendwie das Gefühl, du WILLST gern irgendeine Lücke im Gesetz finden und dazu den Segen der User hier einholen, was?
Niemand stoppt die Zeit, die du zum Öffnen des Koffers benötigst. Aber wer hier nicht kapiert, daß man ein unnötiges Risiko eingeht, wenn man den Koffer "zufällig" auf den Beifahrersitz legt, statt in den Kofferraum oder hinter den Fahrersitz, wo er auch beim schnellen Bremsen nicht durch die Gegend flöge, der will offenbar auch schnell drankommen. Und zwar nicht unbedingt beim Ausstiegen daheim oder auf dem Schießstand.
Tausende von friedlichen Sportschützen transportieren auch nach der Waffengesetzverschärfung ihre Waffen zum Schießstand und zurück ohne Probleme - es sei denn, man pokert gern und will die Polizisten bei einer Kontrolle provozieren (oder den eigenen Adrenalinspiegel nach oben treiben, sowas gibt's auch): Hach, wieder heil durchgekommen, was bin ich für ein toller Hecht!
Und nen Freifahrtschein für derart durchsichtige Pläne (über andere Pläne, eine Waffe griffbereit in der Nähe spazierenzufahren, spekulier ich mal gar nicht erst) gibbet hier nun mal nicht im Forum. Ob das okay war oder nicht, weshalb du dich im Falle einer Anzeige rechtfertigen muß, das sagt dir ohnehin der Richter oder Staatsanwalt.
Daher denke ich mal: Case closed, Frage mehr als ausreichend geklärt.