Wieviel Joule erreicht ein Vorderlader nur mit Zündhütchen?

Es gibt 84 Antworten in diesem Thema, welches 29.328 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (7. März 2008 um 13:30) ist von daron01.

  • Zitat

    Original von Ritztec
    ...Erwerb frei ab 18 !!! :new11:

    Beide Modelle absolut TOP :))

    danke sehr, das benatwortet nichts, aber auch NICHTS davon was ich wissen wollte ???

  • Was würdest du denn als Alternative verstehen? Es gäbe da noch z.b. den Remmington Rider
    der wird noch produziert aber soll wohl nicht ganz so toll sein wie wir hier auch weiter oben lesen können.

    So wie ich das sehe, sind alle Vorderlader mit 4,5mm Laufdurchmesser Sonderanfertigungen. Frag doch einfach mal deinen BüMa, wenn du unbedingt eine belgische Saloon Pistole haben willst...

    jaja, so ist das...

  • Zitat

    Original von nolimitsoldier
    Auf Seite 2 schrieb "FloppyK", dass der Schwarzpulverschein erst ab Vollendung des 25. Lebensjahres zu erwerben wäre. Das ist falsch. Er ist ab 18.


    Da muss ich zweimal korrigieren.
    Die Erwerbserlaubnis nach §27 - sogn. Pulverschein ist ab 21 Jahren erwerbbar. Siehe aktuielles Sprengstoffgesetz:
    http://bundesrecht.juris.de/sprengg_1976/index.html

    § 8 Versagung der Erlaubnis
    (1) Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn

    1.Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Antragsteller oder eine der mit der Leitung des Betriebes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle beauftragten Personen die erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt,
    2.eine der in Nummer 1 bezeichneten Personen
    a)die erforderliche Fachkunde nicht nachweist oder
    b)die erforderliche persönliche Eignung nicht besitzt oder
    c)das 21. Lebensjahr nicht vollendet hat.
    Nummer 2 ist auf Antragsteller und die mit der Leitung des Betriebes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle beauftragten Personen, die den Umgang und den Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen nicht selbst leiten, nicht anzuwenden

  • So, es gibt sie also doch noch bei Frankonia zu kaufen. Allerdings ist sie nicht im Katalog abgebildet. Ich habe sie im Onlineshop gefunden.

    Schnell bestellt, und nach 2 Tagen war sie auch schon da:

    Die Armi Sport Le Page im cal. 4,5mm Rundkugel. Leider fehlen mir noch die passenden Zündhütchen. Den Test muss ich also auf nächste Woche verschieben.

    Generell macht die Waffe aber einen hochwertigen Eindruck. Das sollte sie auch beim stolzen Preis von 329,-€.

    Gruß Matthias

  • Für die, die es interessiert:

    Die Waffe gibt es im Katalog auf Seite 162 oben rechts.
    Die Waffe bekommt man nicht nur bei Frankonia, sondern auch bei Hege.

    Zur Zeit habe ich leider mit der Waffe einige unerklärliche Schüsse, die nicht auf der Scheibe sind. Hoffe du kannst berichten, wie bei dir so die Trefferlage ist.

  • Zitat

    Original von Verus
    Für die, die es interessiert:

    Die Waffe gibt es im Katalog auf Seite 162 oben rechts.
    Die Waffe bekommt man nicht nur bei Frankonia, sondern auch bei Hege.

    Ah ja, tatsächlich. Die habe ich übersehen. Ich werde sie nächste Woche mal ausprobieren...

    Welche Zündhütchen und Kugeln benutzt Du denn?


    Gruß Matthias

    Einmal editiert, zuletzt von Drangdüwel (15. September 2007 um 01:32)

  • Ich benutze als Zündhütchen die RWS No. 1218 und die Kugeln sind von H&N No.11 (Präzisionsrundkugeln), wobei ich ein wenig von H&N enttäuscht bin, da die Kugeln nicht wirklich immer den gleichen Durchmesser haben. Einige Kugeln fallen von alleine in den Lauf, andere sind wiederum relativ dick. Bei den Zündhütchen sind ein paar dabei, die nicht so laut knallen, wie der Rest.

    Beim schießen daran denken gelegentlich die Waffe einmal durch zu ziehen, sonst bleiben die Kugeln gerne mal stecken. Die gehen, dann leider nicht immer einfach heraus.

  • Ich sage nur: §27, (5):" Die zuständige Behörde kann für den Einzelfall eine Ausnahme von dem Alterserfordernis machen zulassen, wenn öffentl. Interessen nicht entgegenstehen".
    Das heißt, dass es durchaus möglich ist, als Sportschütze mit 18 Jahren einen Pulverschein zu bekommen.

    Immer zwei, drei offene Ohren für die Mitarbeiter haben.

    Zuhören und Verständnis zeigen kann oft simples Handeln adäquat ersetzen und spart auch noch Zeit.

    -Bernd Stromberg-

    Einmal editiert, zuletzt von nolimitsoldier (18. September 2007 um 13:44)

  • Zitat

    Original von nolimitsoldier
    Ich sage nur: §27, (5):" Die zuständige Behörde kann für den Einzelfall eine Ausnahme von dem Alterserfordernis machen zulassen, wenn öffentl. Interessen nicht entgegenstehen".
    Das heißt, dass es durchaus möglich ist, als Sportschütze mit 18 Jahren einen Pulverschein zu bekommen.


    Schon, aber Du musst schon begründen, warum die Waffenbehörde eine Ausnahme für Dich machen soll.
    In möglichen Fällen ist das eher so, dass ein (zu) junger Schütze dann eine Ausnahme bekommt, wenn dieser z.B. mindestens auf Landesebene schießt und mit entsprechenden sehr guten Ringzahlen aufwarten kann. Das könnte dieser Anhand von Urkunden dann ja auch belegen.

    Aber einfach so - vergiss es.

  • Wer sagt, dass es da nur rein um die Ergebnisse geht, die du mit dem Luftgewehr schießt. Brauchtumspflege kann auch ein Grund sein. Vielleicht kennst du Umzüge, auf denen historische Gruppen mit Vorderladern rumlaufen. Sowas mein ich.

    Außerdem: Ich glaube, für einen Jungschützen ist die Reputation im Verein wichtiger als die Ringzahlen, die er schießt. Ich zumindest fände es unfair, es nur an den Ringzahlen festzumachen.
    Das bestätigt auch der Fakt, dass du hier in der Region als unter-21-Jähriger schon bei Beantragung der Unbedenklichkeitsbescheinigung eine Erklärung mit abgeben musst, auf der steht, dass du regelmäßig trainierst usw. usf.
    Das muss dann der Vereinsvorstand und der Schießleiter unterzeichnen und ab geht´s an die Behörde.

    Schließlich wissen die Vereinskameraden ja immer am besten, ob einer evtl. Faxen machen würde mit ihm anvertrauten Waffen oder Pulver.

    Immer zwei, drei offene Ohren für die Mitarbeiter haben.

    Zuhören und Verständnis zeigen kann oft simples Handeln adäquat ersetzen und spart auch noch Zeit.

    -Bernd Stromberg-

  • Ich schrieb deswegen beispielsweise, wenngeleich ich mir nicht vorstellen kann, dass Brauchtumspflege eine Ausnahmegenehmigung rechtfertigt.
    Kannst ja mal versuchen. Ach ja, versuche erst mal die nötige Unbedenklichkeitsbescheinigung zu beantragen. Die muss vor dem Lehrgang dem Lehrgangsleiter vorliegen, Das Papierchen kostet 50 €. Erst dann darf man zum Wiederlade-/Schwarzpulverlehrgang. Wenn Du dann das Prüfungszeugnis hast, kannst Du die Erwerbserlaubnis nach §27 Sprenzstoffgesetz beantragen (nochmal 50 €).

    Berichte bitte, was der Sachbearbeiter gesagt hat.

    PS: Ob die Vereinskameraden ein Vertrauen in Dich setzen ist löblich, aber irrelevant. Es zählt der Stempel und die Unterschrift des Sachbearbeiters bei Deiner Waffenbehörde. Wenn der keine Ausnahme bewilligt, musst Du halt warten.

    Einmal editiert, zuletzt von Floppyk (18. September 2007 um 20:43)

  • Also, die Frage, ob man eine Unbedenklichkeitsbescheinigung als unter-21-Jähriger ausgestellt bekommt ohne landesweiter Topschütze zu sein, kann ich mit "ja" beantworten!
    Und das ist auch gut so, denn es gibt Leute, die kein Geld haben für
    - ein Top-Luftgewehr (min. 1000€)
    - Schießschuhe
    - Schießjacke
    - Schießhandschuh
    - weiteres Zubehör

    Keine Angst, ich kenn mich schon ein bisschen aus in der Materie. Letzten Endes liegt es im Ermessen des Amtes, soviel dürfte klar sein.

    Zitat

    Ob die Vereinskameraden ein Vertrauen in Dich setzen ist löblich, aber irrelevant.

    Nein, denn wenn es irrelevant wäre, würde das Amt keinen Schrieb mit der Bestätigung von Schießleiter und Vereinsvorsitzendem haben wollen. Ich glaube (hoffe), dass die persönliche Eignung nicht nur an irgendwelchen blöden Ringzahlen gemessen wird (ich schieße mit 360 Ringen, ohne Schießschuh und Schießhose!, ja auch nicht gerade wenig).

    Immer zwei, drei offene Ohren für die Mitarbeiter haben.

    Zuhören und Verständnis zeigen kann oft simples Handeln adäquat ersetzen und spart auch noch Zeit.

    -Bernd Stromberg-

    2 Mal editiert, zuletzt von nolimitsoldier (19. September 2007 um 19:17)

  • Nochmal eine kleine Anmerkung dazu: Im Raum Stuttgart bekam auch ein 16-Jähriger Topschütze einen Sprengstoffschein. Dazu muss man sagen, dass die baden-württembergischen Ämter eigentlich recht stringent sind.

    Also, die Ausnahme von der Alterserfordernis von 21 Jahren ist durchaus praktikabel. Man bekommt also mit 18 Jahren im Allgemeinen schon die Erlaubnis. Nur komisch, dass die Ämter für diese "Ausnahmegenehmigung" 50€ extra bekommen!

    Ein Schelm, wer da Böses denkt!

    Immer zwei, drei offene Ohren für die Mitarbeiter haben.

    Zuhören und Verständnis zeigen kann oft simples Handeln adäquat ersetzen und spart auch noch Zeit.

    -Bernd Stromberg-

  • Zitat

    Original von nolimitsoldier
    Also, die Frage, ob man eine Unbedenklichkeitsbescheinigung als unter-21-Jähriger ausgestellt bekommt ohne landesweiter Topschütze zu sein, kann ich mit "ja" beantworten!
    .


    Klar, Ausnahmen gibt es hin und wieder. Aber die müssen gut begründet sein.

    Zitat

    Original von nolimitsoldier
    Letzten Endes liegt es im Ermessen des Amtes, soviel dürfte klar sein.
    .


    Genau das ist der springende Punkt. Die Vereinskameraden oder der Vorstand kann Dich noch so in den Himmel loben und Du kannst noch so toll schießen, wenn Du das Mindestalter nicht erreicht hast, liegt es an dem Sachbearbeiter sein Wohlwollen zu zeigen und die nötige Sprengpappe auszustellen. Wenn der nicht will,hast Pech gehabt und musst nötigenfalls klagen. Ob das aber wegen klarer Gesetzeslage Erfolg haben wird und man sich auf eine Ausnahme berufen kann, ist mehr als zweifelhaft.
    Aber wer will kann's ja probieren. Ist für die notwendige künftige Zusammenarbeit mit dem SB sicherlich toll förderlich.

  • Mehr als 2 Joule hat das Ding Sicher nicht mit einem starken Zündhütchen (RWS 6flügelig).
    Mir bleiben die Kugeln auch andauernd im Lauf stecken. Beim erstenmal waren's drei hintereinander... Zum Glück waren die relativ weit vorne, so, dass ich die vorsichig rausbohren konnte. Aber gestern sind die aus dem hinteren Ende des Laufes nicht mehr rausgekommen - das ist verdammt ärgerlich bei einem Lauf, bei dem man nur auf ein Ende Zugriff hat. Am besten ist wohl wirklich, die Kugeln vorher zu ölen, auch wenn die vom Werk her schon leicht geölt sind.
    Es gab hier eine Empfehlung für die H&N 4,45mm - hat jemand Erfahrung mit den Gamo Bleirundkugeln 4,5mm? Die H&N Dinger sind ganz schön teuer..

    Recht braucht Unrecht nicht zu weichen!
    ----
    Nur ein bewaffneter Mann ist ein freier Mann.

  • Zitat

    Original von Westphal
    Mehr als 2 Joule hat das Ding Sicher nicht mit einem starken Zündhütchen (RWS 6flügelig).
    Mir bleiben die Kugeln auch andauernd im Lauf stecken. Beim erstenmal waren's drei hintereinander... Zum Glück waren die relativ weit vorne, so, dass ich die vorsichig rausbohren konnte. Aber gestern sind die aus dem hinteren Ende des Laufes nicht mehr rausgekommen - das ist verdammt ärgerlich bei einem Lauf, bei dem man nur auf ein Ende Zugriff hat. Am besten ist wohl wirklich, die Kugeln vorher zu ölen, auch wenn die vom Werk her schon leicht geölt sind.
    Es gab hier eine Empfehlung für die H&N 4,45mm - hat jemand Erfahrung mit den Gamo Bleirundkugeln 4,5mm? Die H&N Dinger sind ganz schön teuer..

    ...ne, dann ist etwas faul :confused2:
    Habe meine Pistolen alle mal mit dem Chrony gemessen; :new11:; bei eingeölten Kugeln, die ich aber vorher durch viele Test´s ausgewählt habe, gabe es Werte von bis zu 180m/sec. Das entsprechen knapp 7,5 Joule bei dem jew. Gewicht der Kugeln... (:)
    Die eine schießt mit den 4,45mm Kugeln besser, die andere mit den 4,4mm Kugeln...
    Aber immer einölen, fetten etc. pp. !!!.
    Die kleinen Zündhütchen, egal ob diese mit "plus"Ladung, oder die Standard, die haben viel, viel weniger Energie; da blieben bei mir auch schon Kugeln stecken... :(

    Grüße, Patrick.