Schiessen an Silvester

Es gibt 37 Antworten in diesem Thema, welches 3.440 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (13. August 2007 um 15:52) ist von HWJunkie.

  • ok, ich habs! ich werde ne feuerfeste schnur ranbinden... ne man, aber ich denke, das sich die "netten" herren in grün von anrufen, dass da wer rumballert, nicht beirren lassen. vllt. schauen die mal vorbei, aber machen tuen die nix, oda? wie waren denn eure erfahrungen? achja, ps: wie ist das eigentlich, dürfte beispielsweise eine 14er jährige person, ode regal nur halt nich volljährig, auch legal im garten rumballern? ne oder? ???

  • eraser01
    Was ist denn los mit dir? Noch nie was verbotenes getan?

    Spaß beiseite, wir haben es dir doch erklärt. Nur als beispiel:
    Ich kenne jemanden, der kennt jemanden, der hat auch schon an silvester mitten in Köln in einer Seitenstrasse seine Pyros hoch gejagt und eine 2 Personenstreife von der Polizei kam vorbei und hat nichts gesagt.

    !!!Das ist VERBOTEN!!!

    Aber an Silvester scheint es nicht so eng zu sein. Trotzdem ist das verboten!
    Aber jeder kann für sich selbst entscheiden was er macht, solange er die Konsequenzen dafür trägt.

    Mach dir keine Sorgen wenn mal ein Papppyro auf dem Bürgersteig vor deinem Haus landet, das ist nicht so schlimm und das wird dir auch keiner ankreiden.

    :johnwoo:
    Man it's crazy out here, I have no fun, I can't walk the streets... without my gun!!!

    Einmal editiert, zuletzt von obietrice (9. August 2007 um 02:01)

  • Zitat

    Original von Martin_kr.
    "lol" ist eine Chatabkürzung für "Laughing out loud" und soll ein lautes Lachen darstellen. Ähnlich könnte man auch die Schreibweise in Sternchen nehmen und *lach* schreiben oder " :laugh:". ;)

    Guck mal hier!

    :wow: Was es alles gibt...

  • Irgendwo stand mal die Definition einen befriedeten Grundstücks. Demnach ist ein Grundstück befriedet, wenn eine klare Grundstücksgrenze in Form von Zäunen, Hecken oder teilweiser abgrenzender Pflasterung, aus denen die Grundstücksgrenze klar ersichtlich ist, ausreichend. So dürften die meisten Privatgrundstücke mit Häuschen aussehen. Kaum einer zäunt ja sein Grundstück meterhoch ein und versieht das mit einer abschließbaren Eingangspforte.
    Ist alles (fast) unüberwindbar meterhoch eingezäunt mir abgeschlossener Pforte, würde ich eher an ein Firmengelände sprechen.
    Für viele hier dürfte sich das Schießen erledigt haben, weil als Mieter einer Immobilie, bzw. insbesondere Mieter einer Mehrfamilienanlage die Zustimmung des Vermieters nötig ist.
    Glück hat der mit eigenem Grundstück (und Haus). Der braucht niemanden fragen.
    Dieses unbeachtet der Frage was ich persönlich vom schießen mit SSW halte.

  • Klar dürfen Jugendliche Schießen aber nur unter Ausicht der Erziehungsberechtigten

    Also ein Vater darf seinem Sohhn erlauben an Silvester mit ne SSW rumzuballern wenn er daneben steht.

    Die 5 Faktoren des sicheren Treffens:
    Griff, Stand, Atmungskontrolle, Visierbild, Abzugskontrolle 
    An Xe (Blackwater), GSG9 und Bundeswehr, ich bin noch zu haben :ngrins:

  • Zitat

    Original von GEB
    Klar dürfen Jugendliche Schießen aber nur unter Ausicht der Erziehungsberechtigten

    Also ein Vater darf seinem Sohhn erlauben an Silvester mit ne SSW rumzuballern wenn er daneben steht.



    FALSCH ! ließ mal was HWJunkie oben geschrieben hat.

    molon labe FWR-Mitglied #2xxxx
    4mm-Kurzwaffen mit :F:, auf WBK.
    Manchmal verliert man, manchmal gewinnen die Anderen. :nod:

  • @ Floppyk, demnach ist mein (unser) Grundstück befriedet^^ Allerdings sind ja die Auflagen zum Ballern mit Pyros, dass die das Grundstück nicht verlassen. Hmm, nur wie soll das gehen? Eigentlich machen sich ALLE strafbar, selbst wenn die nen befriedetes Grundstück haben, oder? Natrülich nicht die Bauern, die 20 Ha zum rumballern haben^^ Aber eigentlich kann das doch keiner der Ottonormalverbraucher sicherstellen, oder?

  • Prinzipiell ja, aber wie schon gesagt:

    Die netten Herren in Grün (oder halt blau ;)) haben mit Briefkastensprengern, Matratzenaufstapelundanzündern (ja, sowas hatten wir vor 2 Jahren) und Alkoholschlägereien genug zu tun. Das 'Schlimmste' was ich mit denen jemals hatte war beim Pyroschiessen auf unserem Wendehammer, was eine Nachbarin nicht für gut befand:

    "Wir haben der guten Frau das mal erklärt. Schönen Abend noch!"

    Jaja, Floppyk, Ich mach ja schon ;)

  • Zitat

    Original von eraser01
    @ Floppyk, demnach ist mein (unser) Grundstück befriedet^^ Allerdings sind ja die Auflagen zum Ballern mit Pyros, dass die das Grundstück nicht verlassen. Hmm, nur wie soll das gehen? Eigentlich machen sich ALLE strafbar, selbst wenn die nen befriedetes Grundstück haben, oder? Natrülich nicht die Bauern, die 20 Ha zum rumballern haben^^ Aber eigentlich kann das doch keiner der Ottonormalverbraucher sicherstellen, oder?


    Eben, deswegen würde ich es lassen.

  • So wie man das umherziehen von Ballerbanden mit SSW am 31.12. nicht haben möchte, so will der Gesetzesgeber das auch gerne vom Schützen und den Pyros.
    Alles schön im Befriedeten.

    Da der Gesetzgeber gerne vom Schreibtisch aus Gesetze zusammentüftelt und gerne manchmal der Praxis, was Sinn der Gesetze angeht hinterhinkt, ist es möglich das gesetzliche Vorschriften manchmal ein wenig "unrealistisch" wirken.

    Wir hatten vergangendes Silvester Schüttregen, kombiniert mit steifer Brise, ergo meine Papphülsen flogen waagrecht versetzt nach oben.
    Soviel ich mich auch anstrengte und die Hülsen anflehte drinnen zu bleiben flogen sie nunmal dahin wo der Wind sie hinhaben möchte.
    Ich wollte es schon sein lassen, da man ja gesetzenkonform sein möchte, da flogen mir Nachbars Raketen um die Ohren und ich dachte da wieder an unsere SSW-Silvester-Vorschriften.

    Ratter fliegen heftig, schnell aus dem Abschußbecher, hat jemand 80qm Vorgarten, dann möchte ich gerne sehen wie das mit drinnbleiben funktionieren soll.
    Sie plumpsen nicht einfach sofort senkrecht auf dem Boden wenn sie verstummen, sondern fliegen gerne noch ein paar Meter.
    Die Flugbahn ist recht zackig.
    Das einzige was klappen könnte wäre Anglerschnur dranbasteln um Ratter aus der Luft , nach verstummen, abzufischen. :crazy2:

    Freunde, das heißt aber nicht "ok, da ich es eh nicht einhalten kann, baller ich jetzt nur noch waagrecht und wie ich Bock hab!"
    Verwendet eure Pyros immer mit Verstand!
    Silvesteranarchisten sieht/hört man eh jedesmal, jedem sollte klar sein was er anstellt.

    Markus

    2 Mal editiert, zuletzt von worlddownfall (10. August 2007 um 00:25)

  • nur wie soll man dann schießen? ^^ Na gut, also so wie es auffer Verpackung steht. Auch wenn die dann die das Grundstück verlassen= PECH! Die netten Herrn in Blau wird das dann sicherlich nicht stören. :evil:

  • Zitat

    Original von Toni Montana
    Man Darf ALLES man darf sich nur nicht erwischen lassen!

    du solltest deinen beitrag nochmals überdenke und ihn ändern! so was ist nicht gern gesehen hier im forum!
    wegen solchen leuten die verbotenes tun und zu recht dabei erwischt werden dafür bestraft werden, wrd das waffengesetz immer weiter verschärft!

  • Zitat

    Original von d.zilles

    du solltest deinen beitrag nochmals überdenke und ihn ändern! so was ist nicht gern gesehen hier im forum!
    wegen solchen leuten die verbotenes tun und zu recht dabei erwischt werden dafür bestraft werden, wrd das waffengesetz immer weiter verschärft!


    Na lass doch. Ist einfach ein allgemein bekannter Spruch. Nur Dumme nehmen ihn ernst.
    Bei manchen staune ich ohnehin schon über den Leichtsinn. Wer Probleme bekommt und wird sogar wegen Verstoß gegen das WaffG verurteilt, hat wohl in den meisten Fällen seine Zuverlässigkeit verspielt und dann wird es auch nichts, wenn man später mal eine WBK oder Jagdschein beantragen will und der Antrag wegen eines Eintrages im BZR abgeleht wird. Schließlich sind wir hier alle an Waffen interessiert und viele oder sogar die meisten streben eine waffenrechtlcieh Erlaubnis an.