Hallo Gemeinde,
da ich nicht weiß ob hier viele Vorderladerschützen vertreten sind frage ich einfach mal ins Blaue und hoffe daß mir wer helfen kann.
Also, folgendes Problem.
Laut neuer gelber WBK können nun mit ihr auch mehrschüssige Kurzwaffen mit Zündhütchenzündung erworben werden ,sprich Vorderladerrevolver.
So soweit ist alles klar.
Auf der WBK heißt es jetzt, Zitat:
".....mehrschüssige Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen) zu erwerben........sowie die dafür bestimmte erlaubnispflichtige Munition zu erwerben und zu besitzen."
So, da wir in unserem Schützenverein unter anderem Vorderlader schießen stellte sich gestern folgende Frage:
Sind Schwarzpulverpresslinge für Vorderlader die dafür erforderliche Munition bzw. zählen zu dieser?
Loses Pulver ist Sprengstoffscheinpflichtig ,aber Presslinge??
Unser zuständiges LRA ist sich da nicht sicher (kann sein aber auch nicht ) und unser Waffenhändler / Büma. hat zwar eine Mündliche Zusage am Telefon erhalten daß Presslinge auf gelbe WBK erhältlich sind sofern die dazugehörige Waffe eingetragen ist, verlässt sich aber verständlicherweise nicht darauf und verkauft deshalb auch vorerst keine gelbe auf WBK.
Wenn also jemand hier Näheres weiß wie das sonst so in anderen Bundesländern oder überhaupt geregelt ist wäre super.
Laut dem Text auf der WBK sind Presslinge Teil der "dafür bestimmten Munition", denn wie sonst sollte man damit schießen können.
Gruß K.