Darf das Feuerwerk selbst...

Es gibt 30 Antworten in diesem Thema, welches 3.203 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (20. Juli 2007 um 22:04) ist von germi.

  • Zitat

    Original von Borath


    Ich lege das WaffG so aus:
    Diese Regelung dient dem Schutz der Öffentlichkeit von herabfallenden Geschossen. Daher darf das Geschoß nur in einem nicht für die Öffentlichkeit zugänglichen Bereich (befriedet) den Erdboden erreichen.

    Ich lege es ein wenig anders aus: Der Hauptbestandteil eines pyrotechnischen Geschosses ist nun einmal der Satz, nicht die Hülse. Wenn der Satz abgebrannt ist, bleibt nur noch Abfall übrig, kein Geschoss mehr. Ich würde dies analog zu einem Schrotbecher oder zu einem Treibspiegel sehen, die ja auch an sich kein Geschoss darstellen sondern dieses nur umgeben.
    Betrachtet man zusätzlich die Stellungnahme, daß ein Schießen mit pyrotechnischer Munition zu Silvester unter Berücksichtigung der Verwendungssicherheit (war irgend ein Amt, das dieses Verzapft hat, mal Boardsuche verwenden), so könnte man davon ausgehen, daß aus Gründen der Sicherheit nichts Brennendes den Boden erreichen soll und das was brennen kann ist nun einmal der Satz!

    Na ja, zumindest mein SB stimmt mir in diesem Fall zu und erinnert nun nicht mehr alle Besucher ab November daran, Signaleffekte nicht vom Balkon aus zu starten.


    edit: ein paar Linksschreibungen

    Ihr Glück ist Trug und ihre Freiheit Schein:
    Ich bin ein Preuße, will ein Preuße sein!

    Einmal editiert, zuletzt von F600 (16. Juli 2007 um 11:17)

  • Zitat

    Original von F600
    Betrachtet man zusätzlich die Stellungnahme, daß ein Schießen mit pyrotechnischer Munition zu Silvester unter Berücksichtigung der Verwendungssicherheit (war irgend ein Amt, das dieses Verzapft hat, mal Boardsuche verwenden), so könnte man davon ausgehen, daß aus Gründen der Sicherheit nichts Brennendes den Boden erreichen soll und das was brennen kann ist nun einmal der Satz!


    Nun ja, aber wieso dann nur befriedeter Besitz? Wenn man diese Stellungnahme wörtlich nähme, dürfte man ja überall Pyro verschießen, sofern sichergestellt ist, dass alles abflammt bevor es runterkommt...

    Brr, ich machs schonwieder: Ich suche einen Sinn in Gesetzen, sorry, leute. Mein Fehler! :lol:

    Wollt ihr die totale Überwachung? Wollt ihr sie, wenn nötig, totaler und radikaler, als wir sie uns heute überhaupt erst vorstellen können?

  • Zitat

    Original von Borath
    Nun ja, aber wieso dann nur befriedeter Besitz?

    Man will nicht das Grüppchen ballernd durch die Gassen tingeln.
    Ob es was bringt überlaß ich jedem selbst am 31.12 zu beurteilen.

    Der Gesetzgeber sagt sich: "Gut wir wollen den SSWlern ja nicht den Spaß verderben. Aber dann bitte Zuhause, oder strikt nur auf dem Befriedetem!"

    Dann kann (sollte nicht, aber kann nunmal) Schütze Abschußwinkel frei bestimmen, da fiel den Gestzgebern was Neues ein: "Ok, erlaubt haben wir es. Hm? Aber was machen wir mit den Geschossen? Also Leute, die Geschosse müssen so wie Schütze drinnen bleiben!"

    Ob das auch funktioniert sollte jeder selbst beobachten.

    Diese Paragraphen-Denkweise hinkt der Paxis sehr hinterher.
    Wer fußballfeldergroße Grundstücke besitzt, der wird keine Probleme mit Ratter haben. Wie sieht es bei Otto-Normal Vorgarten SSW-Benutzern aus?
    Die dürfen dann eben nicht schießen.
    Vergangendes Silvester hielt ich mich strikt nach "darf nicht verlassen!"-Regel, aber ich hab den Wind vergessen einzuberechnen.

    Zum Spassverderbenden Ende.
    Ist es nicht überhaupt untersagt 15mm zu Silvester abzufeuern?
    Irgendwas schwammiges schwimmt doch im Gesetzestext umher.

    Markus

  • Zitat

    Original von worlddownfall


    Zum Spassverderbenden Ende.
    Ist es nicht überhaupt untersagt 15mm zu Silvester abzufeuern?
    Irgendwas schwammiges schwimmt doch im Gesetzestext umher.

    Markus

    Nein nichts ist untersagt, es ist nur verboten mit roten Leuchtsternen in der Nähe von Küsten zu schießen. Ansonsten für das 15mm Zeug ist die ganzjährig freierwerbbare BAM-PM1 Klasse.

    Mfg

  • Ich teste Effekte einfacher:
    Lege sie auf einem feuerfesten Untergrund auf meinem Hof und zünde sie einfach mit einer Wunderkerze. Die Geschosse haben keinen Eigenantrieb und bewegen sich daher kaum. Man kann so ganzgut Wechselsterne testen um doie Helligkeit zusehen. Gut das ganze verursacht ne Rauchwolke , also wenn nur machen wenn nen Wind geht ^^

  • Zitat

    Original von Jeri Ryan Fan
    Ich teste Effekte einfacher:
    Lege sie auf einem feuerfesten Untergrund auf meinem Hof und zünde sie einfach mit einer Wunderkerze. Die Geschosse haben keinen Eigenantrieb und bewegen sich daher kaum. Man kann so ganzgut Wechselsterne testen um doie Helligkeit zusehen. Gut das ganze verursacht ne Rauchwolke , also wenn nur machen wenn nen Wind geht ^^

    So mach ich das auch immer, wenn bedarf besteht brenn ich mal nen Leuchtstern ab und wieg den mit ner Feinwaage aus.

  • Wobei mach das sicher auchnoch auf die rechtliche Goldwaage legen kann sicher, denn zünden darf man nur mit geeigneten Mitteln soweit ich weiß und mit dem Rauch,.. aber meist wo kein Kläger da kein Richer und solange es nicht täglich vorkommt...

  • Mal so allgemein reingeworfen, es ist praktisch unmöglich das ein solches Geschoss "NICHT" das Gründstück verlässt, und kaum jemand der ne SSW zu Silvester benutzt verfügt über ein solch großes Grundstück.

    Natürlich, bevor auf mich geschimpft wird, Gesetz ist Gesetz aber es ist schon sehr lächerlich da eine solche Hülse oder eben das Geschoss doch für niemanden gefährlich ist (bei sachgerechter Anwendung, in die Luft geschossen). Da sind umher fliegende Raketen Reste gefährlicher und jeder Böller macht mehr Dreck.

    Also da muss sich wohl wirklich keiner Sorgen machen das es jemanden juckt obs nun übers eigene Grundstück gegangen ist oder nicht...

    Tja, so blöd ist Deutschland eben mit seinen Pyro, Silvester etc. gesetzen...

  • Zitat

    Original von WaltherP22
    Also da muss sich wohl wirklich keiner Sorgen machen das es jemanden juckt obs nun übers eigene Grundstück gegangen ist oder nicht...


    Bei den Nachbarn wir hier (in der Stadt und nicht auf besagtem Grundstück) haben....
    Naja mal gucken wirs wird!

  • Zitat

    Original von d.zilles
    Walther P22
    bitte änder umgehen deinen nickname!! dieser ist hier nicht erlaubt!! eingetragene firmen namen sind nicht gestattet!!

    Den kann er nicht selber ändern, da muss ein Admin ran.

    Und tja, das liegt halt daran das die Pyros dem WaffG unterliegen und Raketen usw. dem Sprengstoffgesetz. Und im WaffG dürfen die Geschosse nunmal das befriedete Gelände nicht verlassen, das gilt nicht nur für Diabolos, BBs oder sowas sondern auch für Pyros weil sie nunmal Geschosse im Sinne des WaffG sind.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-