ZitatOriginal von Borath
Ich lege das WaffG so aus:
Diese Regelung dient dem Schutz der Öffentlichkeit von herabfallenden Geschossen. Daher darf das Geschoß nur in einem nicht für die Öffentlichkeit zugänglichen Bereich (befriedet) den Erdboden erreichen.
Ich lege es ein wenig anders aus: Der Hauptbestandteil eines pyrotechnischen Geschosses ist nun einmal der Satz, nicht die Hülse. Wenn der Satz abgebrannt ist, bleibt nur noch Abfall übrig, kein Geschoss mehr. Ich würde dies analog zu einem Schrotbecher oder zu einem Treibspiegel sehen, die ja auch an sich kein Geschoss darstellen sondern dieses nur umgeben.
Betrachtet man zusätzlich die Stellungnahme, daß ein Schießen mit pyrotechnischer Munition zu Silvester unter Berücksichtigung der Verwendungssicherheit (war irgend ein Amt, das dieses Verzapft hat, mal Boardsuche verwenden), so könnte man davon ausgehen, daß aus Gründen der Sicherheit nichts Brennendes den Boden erreichen soll und das was brennen kann ist nun einmal der Satz!
Na ja, zumindest mein SB stimmt mir in diesem Fall zu und erinnert nun nicht mehr alle Besucher ab November daran, Signaleffekte nicht vom Balkon aus zu starten.
edit: ein paar Linksschreibungen