Luftgewehrkauf in Frankreich / Schweiz

Es gibt 15 Antworten in diesem Thema, welches 14.521 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (15. Mai 2007 um 17:49) ist von Defcon1.

  • Hallo Zusammen,

    da ich nahe an der französischen und schweizer Grenze wohne würde mich interessieren ob es etwas besonderes zu beachten gibt, wenn man ein Luftgewehr in Frankreich / der Schweiz kaufen möchte.

    Ist es eventuell in einem der beiden Länder billiger? Gibt es zum :F: vergleichbare Bestimmungen?


    Vielen Dank im voraus,
    mephisto0815

    ____________________________________
    :F: Feinwerkbau mod. 90 / Hämmerli 450 / Diana 25D mit RedDot / Diana LP6 :F:

  • Es gibt kein :F: oder vergleichbares und ein Luftgewehr ohne :F: bringst Du besser nicht übr die Grenze, da Du Dich strafbar machst.
    Du könntes es über einen Büchsenmacher importieren lassen aber das kostet.

    Vergiss die Idee!

    Gruß Gerald

    collector

  • ...und billiger ist es in diesen Ländern auch nicht.

    Preiwerte :F:-Waffen findest du zum Bsp. auf Egun oft sehr gute gebrauchte und im Forum alles an Tips dazu, was man sich vorstellen kann.
    Grüße

    Asgi

    Meins: Weihrauch HW 55 :F:, Umarex Norica 56 :F:, Daisy Red Ryder :F:, Barnet Cobra Schleuder, Weihrauch HW 45 :huldige:

  • *edit*

    hab das Thema missverstanden ..

    In Frankreich meine ich mich zu erinnern dass das Limit ~10 Joule war, hatte zumindest vor kurzem jemand geschrieben der dort lebt. In der Schweiz ist - soweit ich weiß - keine Joule-Beschränkung vorgegeben.

    Ob du ohne Probleme Luftdruckwaffen importieren bzw. exportieren kannst sollte in dem jeweiligen Waffengesetz erwähnt sein. Mein österreichisches Waffengesetz sieht etwa vor dass man ohne behördliche Genehmigung Luftdruckgewehre (sofern sie nicht über 6mm Kaliber und Schalldämpfer (verboten) haben) nach Österreich verbringen kann.

    In Deutschland braucht die Waffe auf alle Fälle das :F:-Zeichen, ansonsten muss es zum Beschuss (und der kostet).

    Gruß Georg

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)

    Einmal editiert, zuletzt von Promo (10. Mai 2007 um 15:24)

  • Hi ich hätte da mal eine Frage die dazu passt:
    Darf ich (Schweizer) eine Druckluftwaffe in DE Kaufen und diese dann einfach so schicken lassen? Und wie ist es eigentlich mit diesem doofen :F:, das gibt es bei uns ja nicht. Kann ich also eine z.B. HW 100 mit 16 Joule in DE kaufen (ohne irgend ein Schein(WBK oder so..), aber über 18) und diese dann ganz legal in die Schweiz nehmen?

    Also eigentlich reicht es mir auch schon wenn ich die :F:-Waffen frei importieren könnte
    (Ich will endlich meine Twinmaster :ngrins:), aber wäre interessant zu wissen was mit denen über 7.5 Joule ist.

    The Bird of Hermes Is My Name,
    Eating My Wings To Make Me Tame

  • :F: Waffen haben eine Energie von max 7,5J. (Nicht 16!).
    Diese kannst du problemlos in die Schweiz importieren.

    Aber wieso kaufst du sie nicht in der Schweiz? Da hast du dann die maximle Leistung :))

  • Das mit dem :F: hab ich schon verstanden, ich meinte nur, ob ich in DE auch ohne Schein eine Waffemit 16 Joule kaufen kann (als Schweizer), wenn ich mir diese direkt nach Hause schicke. Denn so war sie in DE gar nie in meiner Gewalt, sollte eigentlich legal sein,oder? ?????????

    Ich möchte meine Lupi's und Luftgewehre lieber in DE kaufen, weil sie in der Schweiz einfach zu teuer sind. (Twinmaster Top z.B ca 1000 Franken :evil:, einfach krank ich
    weiss :cry:)

    The Bird of Hermes Is My Name,
    Eating My Wings To Make Me Tame

  • Zitat

    Original von Mr. Flo
    Das mit dem :F: hab ich schon verstanden, ich meinte nur, ob ich in DE auch ohne Schein eine Waffemit 16 Joule kaufen kann (als Schweizer), wenn ich mir diese direkt nach Hause schicke.

    Ich kann nur für unsere Seite der Grenze sprechen: Der Büchsenmacher muß eine Exportgenehmigung beim BAFA beantragen und kann dann das Gewehr für Dich aus Deutschland ausführen. Du wirst es hier nicht in die Hand bekommen, aber was hinter der Grenze passiert ist den deutschen Behörden egal!

    Ihr Glück ist Trug und ihre Freiheit Schein:
    Ich bin ein Preuße, will ein Preuße sein!

    Einmal editiert, zuletzt von F600 (10. Mai 2007 um 21:10)

  • Ich sehe das schon vor meinem geistigen Auge:

    Zwei Beamte des deutschen Zoll nähern sich dem Grenzübergang. Einer hat in der Hand einen langen Alukoffer, natürlich abgeschlossen und mit einer Kette am Handgelenk des Beamten fixiert damit kein Anderer in den Besitz dieser gefährlichen Waffe kommen kann. Am Grenzübergang angekommen treffen sie sich mit dem Empfänger der Waffe. Einer der Beamten hat einen Schlüssel, den anderen Schlüssel hat der Empfänger. Beide Schlüssel müssen gleichzeitig herumgedreht werden ansonsten explodiert der Koffer um zu verhindern dass ein Unbefugter in den Besitz dieser äußerst gefährlichen Schusswaffe kommt. Das LG wird an den Empfänger übergeben, er quittiert den Empfang. Die Wege der Drei trennen sich wieder. Der neue Besitzer steckt die Neuerwerbung erstmal in die mitgebrachte Alditüte und geht ein Liedchen auf den Lippen pfeifend heim um ein paar Testschüsse zu machen....


    So oder so ähnlich könnte sich das zutragen.... :laugh:

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Hallo,

    Ist genauso problematisch wie der Export von (in Deutschland) WBK-LG's nach Österreich.

    Grund dafür ist dass die deutsche Behörde für WBK Waffen eine Importgenehmigung des jeweiligen Landes will, damit sie eine Exportgenehmigung ausstellen. Nachdem die Waffen aber bei uns frei ab 18 sind gibt es wohl keine Importgenehmigung.

    Daher machen auch viele Händler diese Prozedur nicht. Du könntest aber beispielsweise in Holland (kein Joule-Limit) oder Großbritannien (16J Limit, dürfen aber auch unzensierte Versionen exportieren) bei einem Händler dein Glück versuchen.

    Gruß Georg

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)

  • @ Alle:

    Vielen Dank für die rege Beteiligung.

    mephisto0815

    ____________________________________
    :F: Feinwerkbau mod. 90 / Hämmerli 450 / Diana 25D mit RedDot / Diana LP6 :F:

  • @ Germi
    :laugh: Genau so ist es auch.
    Mal ganz ehrlich, wenn ich Abends zum Schiessstand gehe, trage ich mein Hämmerli (Das gewehr, nicht das Werkzeug :new16:) einfach in der Hand, in der anderen eine Packung Dias. Nicht mal die Polizei stört das, als mich mal abends um Zehn ein wirklich netter Ordnungshüter angesprochen hatte, sagte er nicht im geringsten etwas Negatives. Im Gegenteil, er freute sich tatsächlich, dass die heutige Jugend (war ein älterer Herr, wirklich freundlich) sich immer noch für den Schiesssport interessiere, obwohl er in dem Medien oft schlecht dargestellt werde.
    Als ich dann um halb Elf weiter musste, bedankte er sich tatsächlich, dass ich mit ihm so lange geradet hatte, denn er meinte, es gibt nicht mehr so viele junge Leute, die ein Gespräch mit einem "Bullen" schätzen.

    Ihr seht wir in der Schweiz schei**** auf das doofe :F: und regeln das ganze (nach meiner Meinung) Vernünftig und vertrauen auf unsere Mitmenschen... und den freundlichen Polizisten von neulich :n17:

    Gruss Flo

    The Bird of Hermes Is My Name,
    Eating My Wings To Make Me Tame

  • Zitat

    Original von Promo
    Hallo,

    Ist genauso problematisch wie der Export von (in Deutschland) WBK-LG's nach Österreich.

    Grund dafür ist dass die deutsche Behörde für WBK Waffen eine Importgenehmigung des jeweiligen Landes will, damit sie eine Exportgenehmigung ausstellen.

    Das ist zwar so für Österreich richtig, aber die Importerlaubnis des jeweiligen Landes muß nur für EU-Staaten vorliegen. Dann stellt die örtliche Waffenbehörde die Bescheinigung aus.
    Für nicht-EU Staaten, zu denen nun einmal die Eidgenossen gehören, muß das BAFA eine Aufuhrgenehmigung erstellen und diese kennen die lokalen Gesetze i.d.R. und erlauben dann die Ausfuhr oder auch nicht.

    Ihr Glück ist Trug und ihre Freiheit Schein:
    Ich bin ein Preuße, will ein Preuße sein!

  • Zitat

    Original von Mr. Flo
    Hi ich hätte da mal eine Frage die dazu passt:
    Darf ich (Schweizer) eine Druckluftwaffe in DE Kaufen und diese dann einfach so schicken lassen? Und wie ist es eigentlich mit diesem doofen :F:, das gibt es bei uns ja nicht. Kann ich also eine z.B. HW 100 mit 16 Joule in DE kaufen (ohne irgend ein Schein(WBK oder so..), aber über 18) und diese dann ganz legal in die Schweiz nehmen?

    Also eigentlich reicht es mir auch schon wenn ich die :F:-Waffen frei importieren könnte
    (Ich will endlich meine Twinmaster :ngrins:), aber wäre interessant zu wissen was mit denen über 7.5 Joule ist.

    Wenn Du sparen willst (reine Geldfrage also) dann bestelle dir, einfach ein LG mit F und rüste diese zu Hause in CH einfach wieder auf die offene Variante um. Geht ja technisch gesehen bei sehr vielen Modellen recht einfach.
    Ganz schlaue Füchse kaufen das Gewehr bei einem Händler vor Ort in Deutschland und lassen sich eine Ausfuhrbescheinigung ausstellen.
    Dann mit dem Gewehr über die Grenze, den Kauf angeben und die Ausfuhrbescheinigung abstempeln lassen, und dann wieder zum Händler und sich die Mehrwertsteuer in bar auszahlen lassen.
    Die meisten Händler in Grenznähe machen das, sie müssen nicht aber da relativ viele Schweizer grenznah einkaufen gehört das zum Kundenservice, auch in der Hoffnung das der Kunde weiterhin oft und viel einkauft.