ZitatOriginal von hmpf
Mal abgesehen davon, als ich denn KWS beantragt habe, hat man mich extra darauf hingewiesen, dass man keine SSW führen "darf", wenn man unter Alkoholeinfluss steht. Wenn ich mich recht entsinne hab ich auch noch so ein Schreiben bekommen, wo das auch drauf stand ...muss ich mal suchen, wenn ich Zeit hab....
dass waffen, böller, raketen und alkohol nicht zusammenpassen sollte eigentlich mit dem gesunden menschenverstand ersichtlich sein
aber aus formal-juristischem interesse:
war da eine promille-grenze angegeben ?
beim autofahren ist es ja klar: über 0.5 promille klar fahrunfähig, darunter möglicherweise auch wenn man erkennbar nicht mehr in der lage ist...
wird beim umgang mit waffen generell 0.0 promille verlangt ?