Berauschende Mittel und SSW

Es gibt 39 Antworten in diesem Thema, welches 4.226 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (8. Mai 2007 um 21:48) ist von Dirty_Samy.

  • Zitat

    Original von hmpf
    Mal abgesehen davon, als ich denn KWS beantragt habe, hat man mich extra darauf hingewiesen, dass man keine SSW führen "darf", wenn man unter Alkoholeinfluss steht. Wenn ich mich recht entsinne hab ich auch noch so ein Schreiben bekommen, wo das auch drauf stand :deal:...muss ich mal suchen, wenn ich Zeit hab....

    dass waffen, böller, raketen und alkohol nicht zusammenpassen sollte eigentlich mit dem gesunden menschenverstand ersichtlich sein :)

    aber aus formal-juristischem interesse:

    war da eine promille-grenze angegeben ?

    beim autofahren ist es ja klar: über 0.5 promille klar fahrunfähig, darunter möglicherweise auch wenn man erkennbar nicht mehr in der lage ist...

    wird beim umgang mit waffen generell 0.0 promille verlangt ?

  • So wie ich mir das denke, ja weil das doch eine erheblich grössere Verantwortung ist.

    Damit will ich nicht sagen, das Autofahren nicht genau so verantwortungsvoll ist.

    Aber die Waffe ist ja zur verteidigung in dem Sinne gedacht.
    Also du könntest damit einen Menschen verletzen, soll heissen: "Das wenn du die Waffe trägst, und es zum Angriff kommt, auch genau einschätzen musst wie die Gefahrenlage aussieht."

    Naja mal sehen ich werde mich schlau machen....

    Aber muss ja nicht sein das man gerade dabei trinken muss.

    Das sollte der gesunde Menschenverstand vorraus setzen.


    MFG
    Philipp

    Einmal editiert, zuletzt von BLacK_BOA (24. April 2007 um 11:56)

  • Zitat

    Original von TomCat74
    Ja, wer nicht im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist, hat die Finger von Waffen zu lassen. Da stimme ich durchaus zu.

    Aber wir reden hier nicht von Waffen, das ist der Haken.

    Für alle die glauben, meinen oder denken, dass SSWs keine Schusswaffen im Sinne des WaffG sind: Das ist schlicht und einfach Fakt, es handelt sich sogar um Feuerwaffen und das WaffG ist an der Stelle eindeutig und weder verhandel- noch auslegbar.

    Zitat

    Original aus WaffG, Anlage 1, Abschnitt 1, Unterabschnitt 1: Schusswaffen
    2. Feuerwaffen sind die nachfolgend genannten Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse heiße Gase verwendet werden:…

    2.7 Schreckschusswaffen; dies sind Schusswaffen mit einem Kartuschenlager, die zum Abschießen von Kartuschenmunition bestimmt sind.

    2.8 Reizstoffwaffen; dies sind Schusswaffen mit einem Patronen- oder Kartuschenlager, die zum Verschießen von Reiz- oder anderen Wirkstoffen bestimmt sind.

    2.9 Signalwaffen; dies sind Schusswaffen mit einem Patronen- oder Kartuschenlager, die zum Verschießen von pyrotechnischer Munition bestimmt sind.

    Wenn man also offenbar keine Ahnung, hat…

  • Zitat

    Original von Wiking
    @Dirty Samy "Meine Meinung: Es passiert schon genug gefährliches mit solchen Waffen wenn leute nüchtern sind. Unter solchem Einfluss passiert dann sicher nicht weniger..."
    Was soll denn das heißen?Das es ansich egal ist ob man betrunken oder nüchtern ist passiern tut eh was... ???

    Nein, es passiert dann noch mehr als schon nüchtern. Das einem soetwas der normale Menschenverstand beantwortet ist mir ja klar, aber was sagt das Gesetz (was ja nicht immer auf diesem Menschenverstand aufgebaut ist wie ich finde).

  • Hab mal nachgeschaut, auf dem Schreiben was ich habe steht doch nichts von Führen unter Alkoholeinfluss. Aber ich weiss noch, dass mir bei der Beantragung des KWS erklärt wurde, dass man SSW unter Alkoholeinfluss nicht führen darf. Von einer Promillegrenze war da aber nicht die Rede.
    Wenn man ein-zwei Bierchen getrunken hat, kann/darf man ja auch noch Auto fahren, da denke ich ist das Führen einer SSW auch kein Problem.
    Das Problem kommt ja meistens erst dann, wenn man die SSW einsetzen musste und Alkohol intus hatte (sei mal dahingestellt wieviel). Da steht man erstmal unangenehmen Fragen entgegen. Wie beim Autofahren auch. Die ein-zwei Bier die man trinken kann, können, wenn was passiert, auf einmal doch zu einem Problem werden.
    Also am besten auf Alkohol beim Führen einer SSW verzichten.

    The only sure thing in life is death! You die if you worry, you die if you don't worry, so why the f**k worry!

  • Waffen und Alkohol sind eine Mischung, die sich absolut nicht verträgt.
    Auch "nur" 2 Bierchen halte ich für unnötig.

    Wer Waffen führt oder damit hantiert sollte schon völlig nüchtern sein, alles andere ist wenig verantwortungsvoll.

    Zumal der Alkohol ja nun mal auch auf die Psyche wirkt, Überschätzung und Fehleinschätzungen fördert oder manche agressiv macht.

    Einmal editiert, zuletzt von snoop (24. April 2007 um 20:56)

  • Ich persönlich handhabe das immer so,
    das ich an Silvester bis 12 nüchtern bleibe und dann erstmal dass ganze zeug verballer.

    Anschliesend gehts zum Bechern, und die Waffe und Munition zuvor daheim in den Schrank.

    Waffen und Alkohol sind ein heikles Thema. Beides zusammen kann böse folgen haben.

    Es ist auch unverantwortlich an silvester mit 2 Promill im Blut und ner SSW
    rumzulaufen oder rumzuballern. wers trotzdem macht und sich erwischen lässt
    kann den kleinen Waffenschein und die Waffe gleich abgeben und ein Verfahren wird eingeleitet, und evtl. kann man dan den Rest von Silvester in der Ausnüchterungszelle verbringen.

  • Boah der Thread erinnert mich an Silvester 2001 oder 2002, als ein betrunkener Bekannter meiner Mutter mit ner SSW vor dem Gesicht rumgefuchtelt hat und keiner hat sich wirklich getraut, was dagegen zu machen :new16:
    Damals war ich so 10 oder 11 und dachte noch, das wär ne echte :(
    Voll Panik geschoben, aber zum Glück nix passiert, hat dann noch n Magazin in die Luft gejagt und ist friedlich geblieben.
    Trotzdem ein Beweis dafür, das Alkohol und Waffen nicht zusammenpassen! :direx:

    :alc: + :johnwoo: = :knast:

    Grüße CC

  • "Kinder und Betrunkene haben einen Schutzengel."
    Volksweisheit

    Heißt im Umkehrschluss:
    Im angedüdelten Zustand braucht man keine Knarre.
    ;)

    Fördermitglied des VDB.

  • So kenn ich den Spruch gar nicht.

    Ich kenne nur den:

    Kinder und Besoffene sagen die Wahrheit.

    (Stimmt leider :n17:)

    The only sure thing in life is death! You die if you worry, you die if you don't worry, so why the f**k worry!

    Einmal editiert, zuletzt von hmpf (25. April 2007 um 00:42)

  • Zitat

    Original von hmpf
    Hab mal nachgeschaut, auf dem Schreiben was ich habe steht doch nichts von Führen unter Alkoholeinfluss. Aber ich weiss noch, dass mir bei der Beantragung des KWS erklärt wurde, dass man SSW unter Alkoholeinfluss nicht führen darf. Von einer Promillegrenze war da aber nicht die Rede.
    Wenn man ein-zwei Bierchen getrunken hat, kann/darf man ja auch noch Auto fahren, da denke ich ist das Führen einer SSW auch kein Problem.
    Das Problem kommt ja meistens erst dann, wenn man die SSW einsetzen musste und Alkohol intus hatte (sei mal dahingestellt wieviel). Da steht man erstmal unangenehmen Fragen entgegen. Wie beim Autofahren auch. Die ein-zwei Bier die man trinken kann, können, wenn was passiert, auf einmal doch zu einem Problem werden.
    Also am besten auf Alkohol beim Führen einer SSW verzichten.

    Als ich meinen beantragt habe, hab ich gefragt wie es mit Führen unter Alkoholeinfluss aussieht. Die Dame ist der Frage irgendwie immer ausgewichen. Wahrscheinlich hatte sie selbst keine Ahnung (konnte mir weder JA noch NEIN 100%ig sagen), sie hat nur gemeint, dass wenn man mit oder ohne Waffe unter Alkoholeinfluss erwischt wird und einen KWS besitzt, wird überprüft ob man zum Führen fähig ist. Sie hat noch gesagt, dass wenn jemanden mehrmals erwischt es angezweifelt wird, dass er zum führen fähig ist. Also wenn man einmal erwischt wird sollte es nach ihren Aussagen nicht sooo schlimm sein man hätte den KWS immer noch.

  • Grauer,
    diese Aussagen der Dame halte ich für nicht stichhaltig. Gerade bei Waffen reagieren die Ordnungskräfte äusserst allergisch, wenn Alkohol im Spiel ist, egal wieviel Alkohol.

    Im Übrigen ist der Auto-Führerschein auch schon nach einem Bier weg, wenn man auffällig wird oder verschuldet ( Teilschuld reicht ) einen Unfall baut. 0,3 Promille reichen = 0,3 - 0,5 l Bier, je nach Körpermasse.

  • Hallo...
    Die Frage ist aber immer noch nicht beantwortet. Es ging nicht um den gesunden Menschenverstand oder Vermutungen, sondern was das Gesetz dazu sagt, eine SSW unter Alkoholeinfluss (was das auch immer heißen soll (Grenzwerte?)) zu "führen", nicht zu benutzen.
    Ich weiß es nämlich auch nicht.

    "Umfahren" und "umfahren" ist die gleiche Bezeichnung für das genaue Gegenteil.

  • Über Grenzwerte ist im gesetz nix gesagt, aber klar ist : Entweder Alk oder Knarre. Beides geht nicht.
    Das promillegerede bringt nichts, denn wer kann das nachprüfen und außerdem heist es dann immer: einer geht noch, einer geht noch rein.
    ... Wird schon nichts passieren...

    Selbst ein 05er Glas Bier kann schon bei Leuten, die keinen Alk vertragen, "orientierungsschwierigkeiten" auslösen. Was passiert dann, wenn noch ne SSW im Spiel ist?

    ich habe solche Probleme nicht, denn ich trinke überhaupt kein Alk!

    Nochmals ganz klar:
    ENTWEDER Alk oder Knarre!
    Meine Meinung.

    Mormel

  • Eigentloch isses ganz einfach:

    Waffen+Alkohol/Gras/Whatever=NEIN. Nicht mal bei kleinsten Mengen.

    In der AGA damals wurde unser Zugführer wegen Verstosses dagegen rausgeschmissen (nicht nur aus seinem Dienstposten, sondern auch aus der Bundeswehr), da er beim Zugabend auf der Schiessbahn (erster Fehler) befahl: "Da ist das Bier, 4 Flaschen pro mann. Schnaps hätten sie mitbringen sollen. Waffen bleiben die Nacht über fertiggeladen".

    Jaja, Floppyk, Ich mach ja schon ;)

  • Hallo,

    § 6 Waffengesetz

    Persönliche -Eignung.

    3. auf Grund in der Person liegender Umstände mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren können oder dass die konkrete Gefahr einer Fremd- oder Selbstgefährdung besteht.


    Gruß

    Petra

  • Tja, das WaffG gilt aber nicht für die Bundeswehr...

    Trotzdem stand damals in meinem Truppenausweis drin: "Der Inhaber dieses Ausweises ist berechtigt Schusswaffen zu führen insoweit er dienstlich tätig ist".

    Allerdings greifen da wieder andere Vorschriften, und zwar die der Bundeswehr. Während dem Dienst absolutes Alkoholverbot! Bei uns gab es nur eine Ausnahme, auf einem Schießbiwak, allerdings wurden da die Waffen abgegeben und an den Abenden durfte jeder Soldat max. 2 Bier trinken. Raus ging es da aber auch nicht mehr, am nächsten Morgen waren die verdaut.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Kann man sagen, dass im Gesetz eigentlich nichts direktes über Alkohol in Verbindung mit SSWs steht? Weil alles, was hier gesagt wird, beantwortet nicht 100%ig die Frage von Dirty_Samy. Jeder hat zwar eine Meinung aber keinen direkten Beweis dafür, dass es so ist.

  • "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Naja, Abhängigkeit ist ja klar (steht ja auch im Gesetz). Aber ich bin ja nicht Alkoholabhängig wenn ich am Samstag mal 2 Bier trinke und es dabei bewenden lasse. Es läßt sich also draus schließen die Polizei kann das so handhaben wie sie möchten. Wenn sie Lust haben Berichte zu schreiben hat man ein Problem, wenn nicht ist es egal was und wieviel man getrunken hat (gut, aber auch Polizisten sind Menschen meine Motivation hält auch nicht 24 Stunden am Tag).