Braucht man für Bogen/Armbrust schießen ein befriedetes Gelände?

Es gibt 33 Antworten in diesem Thema, welches 7.831 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (25. April 2007 um 14:28) ist von four-point-five.

  • vergiß es Robert, es ist gut gemeint aber irgendwie bringt das alles nix hier, denn der tiefere Sinn will scheinbar nicht verstanden werden...

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  • Irgendwie finde ich es schon etwas befremdlich, mich erst per PN zu Bitten den Text zu editieren um dann mit Zitaten zu Antworten... aber meinet wegen.

    Zitat

    Original von Robert W.
    Falsch: Nicht ich habe diesen Ausdruck "erfunden", sondern der Ursprungs-Poster Yoghurt.Deshalb habe ich Waffenschein immer mit "............" begleitet!

    Wenn Du es weißt, warum lässt Du andere dumm sterben? Ist in meinem Verständnis nicht der Sinn dieses Forums.

    Zitat

    Schön, das Du mir Wissen übermittels, das bereits bei mir vorhanden ist. Den Jäger hab ich zwar nie direkt erwähnt, aber dennoch kommt er zwischen den Zeilen vor.Was ich selbst nicht zwingend erwähnen wollte, ist der Jäger in seiner Sonderstellung.

    Das Waffenrecht ist kompliziert genug wenn man es nicht verdreht und verfälscht. Wenn man mit absoluten Wahrheiten beginnt, müssen diese auch stimmen. Waffenrecht ist in meinen Augen wichtig genug um präzise damit umzugehen. Ins besondere wenn man es besser weiß, was Du ja von Dir behauptest.

    Zitat

    Ich schreibe, daß sich einjeder möglichst nicht provokant mit seinem Schiess-Sportgerät in der Öffentlichkeit zeigen sollte, und dann kommt so was von einem mexikanischen Revolutionär vom Erklärbär. Was soll das. Das ist doch nur der Versuch es besser zu wissen. Ist wohl Fasching dort in deiner Gegend.

    Es ist eine rechtliche Tatsache. Grade beim Transport schießen viele Schützen über das Gesetzlich gegebene Ziel hinaus. Diese Form des vorauseilenden Gehorsams ist für mein Verständnis eher kontraproduktiv. Ich halte es mit dem Gesetz so, wie es die geistigen Väter der Bundesrepublik erdacht haben. Und somit gilt für mich auch der Grundsatz "Kein Verbot ohne Gesetz".

    Wenn Du dich dadurch, dass ich erlaubnispflichtige Munition offen Transportiere provoziert fühlst, frage ich mich, wozu es Dich bitte provoziert.

    Zitat

    Du schreibst, daß der Transport eine Teilmenge des Führens ist. Sicher stimmt das. Aber das Führen ist keine Teilmenge des Transportes.

    Wer nur transportieren darf (und das steht jedem zu) soll möglichst vermeiden, daß ihm Führen unterstellt wird.Beim Transport spielt im übrigen nicht alleine die "Nicht-Zugriffbereitschaft" eine Rolle sondern auch ganz "andere" Dinge.

    Dass der Umkehrschluss zulässig ist habe ich nie behauptet. Dass aber Transport nichts mit Führen zu tun hat ist Juristisch betrachtet grundsätzlich falsch. Womit wir wieder bei dem Punkt angelangt währen, wie viel "Vereinfachungen" oder eben auch "Verfälschungen" die Beschreibung des Waffengesetzes vertragen kann. Im Übrigen steht Transport von erlaubnispflichtigen Waffen nicht grundsätzlich jedem und selbst Erlaubnisinhabern nur zum Bedürfnisumfassenden Zweck zu. Womit wir wieder bei absoluten Aussagen währen.

    Zitat


    Denn ein Auto ist kein A- oder B-Schrank.

    Was bitte hat das nun mit dem Thema Transport zu tun?

    Zitat


    Das versperren der Munition soll auch den Zugriff 3ter behindern. Und das Verpacken des Schiesszeugs verhindert den Einblick für 3te, und damit die Erkenntnis, daß da was tolles zu holen ist.....

    Zugriffsbereit "am Mann" ist die Munition sicher nicht weniger sicher als wenn sie nicht Zugriffsbereit ist. Und wiederum, kein Verbot ohne Gesetz. Was in meiner Tasche ist kann im Übrigen, dank großer Waltherschleife auf dem Koffer nebst der bei Sportschützen üblichen Wettkampfsiegel, auch so jeder sehen.

    Ich bin nicht der Meinung das Schießsport ein Hobby ist das man verstecken sollte. Eher im Gegenteil. Erst durch das Verstecken weckt man die Urangst vor dem Ukulten. Ich bin in einem Schützenverein - nicht bei den Freimaurern.

    Zitat


    Erklären ist halt eine Kunst die man erst erlernen muss.

    Einsicht ist der erste Schritt zur Besserung. ;)

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Hallo Erklärbär

    Da steckt nichts befremdliches dahinter sondern nur die Uhrzeit die seit meiner PN vergangen ist.
    Die Zeit hat halt gegen uns gearbeitet. Und so schiessen wir halt auch gegeneinander.

    Ich hab mein Posting zeitlich gesehen, sachlich und emotional abgeschwächt, während du deine Antwort erstellt hast. Also eine Überschneidung die keiner von uns bemerkt hat.

    Da wir beide aber durchaus gegensätzliche Argumente vorbringen, schlage ich vor, wir lassen das in der
    Sache mal so stehen.

    Gruß Robert

    2 Mal editiert, zuletzt von Robert W. (24. April 2007 um 00:48)

  • Im übrigen Herr Robert W. (das soll nicht provozierend klingen also bitte nicht hauen :crazy2:) es ging im eigentlich Thread darum ob man mit einem Bogen ein eigenes Grundstück braucht um zu schiessen
    Antwort : NEIN
    Bei einer Armbrust einem Luftgewehr etc. braucht man es aber da es im WaffG verankert ist

    3 Dinge, die ein Bogenschütze denkt,
    während er im Vollauszug steht....

    1. Ich sollte wirklich mehr auf meinen Schießstil achten...<TWÄNG>... Ooops...
    2. So mein letzter Pfeil war ein Ring unter Schnitt*grübel*... aber ist schon OK...<TWÄNG>... Ooppss....
    3. Jetzt werde ich...<TWÄNG> #$%@!§$

  • eigtlich ging es um mehr, nämlich den verantwortungsvollen Umgang!

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  • Threadtitel lesen
    Braucht man für Bogen/Armbrust schiessen ein befriedetes Gelände??

    3 Dinge, die ein Bogenschütze denkt,
    während er im Vollauszug steht....

    1. Ich sollte wirklich mehr auf meinen Schießstil achten...<TWÄNG>... Ooops...
    2. So mein letzter Pfeil war ein Ring unter Schnitt*grübel*... aber ist schon OK...<TWÄNG>... Ooppss....
    3. Jetzt werde ich...<TWÄNG> #$%@!§$

  • ich gebs auf

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  • Vielen Dank euch allen habt mir wirklich sehr geholfen. Echt super da man auf jeden Gelände bogen schießen darf da denke ich habe ich mehr möglichkeiten nen gelände zu finden das ich auch schießen kann wenn ich mal nicht im Verein schießen kann.

    Grüße
    Bluedragon

  • Zitat

    Original von Bluedragon
    Vielen Dank euch allen habt mir wirklich sehr geholfen. Echt super da man auf jeden Gelände bogen schießen darf da denke ich habe ich mehr möglichkeiten nen gelände zu finden das ich auch schießen kann wenn ich mal nicht im Verein schießen kann.

    Grüße
    Bluedragon

    Hi Dragon

    Kleiner Tipp noch, such dir ein Gelände was gut einsehbar ist und am besten mit keinem meterhohen Graß bewachsen ist. Den geht mal ein Pfeil daneben verschwindet dieser schnell unter der Grasnarbe und dann ist suchen angesagt. Ideal währe ein Erdwall vor demdeine Scheibe stehen würde, dann kommt der Pfeil nicht sehr weit.

    Gruß
    Thomas

  • Zitat

    Original von OKF
    und was machst Du wenn Dir beim Abschuß eine Nock platzt oder das Release beim Ziehen versagt und der Pfeil unkontrolliert ab geht?

    Was gescheiht wenn Du so ganz versehentlich ein Haustier, auslaufenden Hund order gar einen Menschen verletzt. Irgendwie ist so ein Aussage fahrlässig. Man hat kann das Gefühl bekommen, dass sich hier veranwortungslose Rambos rumtreiben. Man müsste sich dann auch nicht wundern, wenn früher oder später der Bogen auch im Waffengesetz erfasst wird. :cc

    ...mal nicht übertreiben. Wen sowas passiert dann ist die Chance doch sehr gering das irgendwer getroffen wird. Es sei den in allen umliegenden Grundstücken sind Familienfeiern mit je 20 Personen! Und wen es dann doch passiert ist wie jeder andere Umfall auch, ob man nun mal nen Baum fällt, Auto fährt usw.
    Wen was im WaffG erfasst , war es eh immer Willkür die eh keinen Sinn macht, dagegen kann man dann kaum was machen. Bogen im waffG zu erfassen wird wohl auch sehr schwer werden weil was ist dann mit den Kinder Bögen oder wen man sich einem aus dem bekannten "Weidenstock und nem Stück Paketschnur" baut???

    Meister Yoghurt, lies erst mal alle Themen zu Waffg hier im Forum und dann erzähl uns weiter was!

    Arrow, das mit den Broadheads halte ich für Unsinn! Hier mal die strafrechtliche Definition von "wilderei":

    Zitat

    Strafgesetzbuch
    § 292 Jagdwilderei
    (1) Wer unter Verletzung fremden Jagdrechts oder Jagdausübungsrechts

    1. dem Wild nachstellt, es fängt, erlegt oder sich oder einem Dritten zueignet oder
    2. eine Sache, die dem Jagdrecht unterliegt, sich oder einem Dritten zueignet, beschädigt oder zerstört,

    wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    Problematisch ist das "nachstellen", das könnte im ungünstigesten Falle ein "durch den Wald laufen mit griffbereiten Bogen" sein(abseits der befestigten Wege). Wen man sich aber nen Ziel irgendwo hinstellt kann einem keiner was so schnell. Eben habe ich auch noch mal im hessischen Waldgesetz geschaut, das dürfte ok sein!

  • Zitat

    Original von Paramags

    Hi Dragon

    Kleiner Tipp noch, such dir ein Gelände was gut einsehbar ist und am besten mit keinem meterhohen Graß bewachsen ist. Den geht mal ein Pfeil daneben verschwindet dieser schnell unter der Grasnarbe und dann ist suchen angesagt. Ideal währe ein Erdwall vor demdeine Scheibe stehen würde, dann kommt der Pfeil nicht sehr weit.

    Gruß
    Thomas

    Ich weis nicht wenn das was sagst wer aus nürnberger gegend kommt Ich schaue vielleicht bekomme ich was im Knoblauchsland platz zum schießen von nen Bauern evtl. mit ner unterstell möglichkeit der schießscheibe das wär natürlich super ohne auto und führerschein ist das halt so ne sache kann man höchstens bogen und gestell transportieren aber die zielscheibe selber extra.

    Oder alles auf einmal bogen und gestell am rücken ziel scheibe aber dan mit nen schutz das man die nit durchbricht *lol* an der seite mit den Arm.


    Grüße
    Bluedragon

    Einmal editiert, zuletzt von Bluedragon (25. April 2007 um 08:14)

  • Ist nun also Zeit, fröhlich zu zitieren?

    Ich selber schieße mit meinen Bögen UND Armbrüsten auf dem selbem
    Feld. Der Besitzer des Feldes hat mir erlaubt, dort jederzeit Schießen zu, wenn
    es "frei" ist - also solange er nicht mit dem Trekker etc. über das Feld rattern
    muss.

    Besagtes Feld liegt direkt an einer Straße und auf dem Schotterweg neben
    dem Feld sieht man öfters mal Leute mit ihren Hunden oder Jogger. Der
    Endbereich des Feldes wird durch einen hohen Erdwall abgeschlossen
    und sämtliche Personen sind gut zu erkennen. BIsher hat sich noch keiner
    der Passanten vor meinem "Herumgeballer" gefürchtet, ich stieß eher auf
    Interesse. Ärger mit der Polizei hatte ich auch noch nicht. Robert kennt das
    Feld ja auch ;)

    Gruß,
    Dennis

    -----------------

    @ OKF,


    :)) ;)

    Versuch' in Zeichen fortzueilen, ungefangen ist mein Geist,
    ehe sich die Zeilen schließen, glaub' ich frei zu sein, meist.

    W

  • Zitat

    Original von Meister Yoghurt
    ...Bei einer Armbrust einem Luftgewehr etc. braucht man es aber da es im WaffG verankert ist

    Hierzu von mir ein klares: NEIN

    1. Das Grundstück muss nicht mein eigenes sein.
    2. Das Grundstück muss befriedet sein
    3. Ich brauche die Erlaubnis des Grundstückeigentümers
    4. Das Geschoss darf das Grundstück nicht verlassen
    5. Und natürlich noch das ganze Drumherum wie max. 7,5 Joule usw.

    Gruß
    Roland

    edit:
    Dennis war schneller, aber auch hier sieht man, dass wir einer Meinung sind.

    Gruß
    Roland

    Einmal editiert, zuletzt von four-point-five (25. April 2007 um 14:30)