vergiß es Robert, es ist gut gemeint aber irgendwie bringt das alles nix hier, denn der tiefere Sinn will scheinbar nicht verstanden werden...
Braucht man für Bogen/Armbrust schießen ein befriedetes Gelände?
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Bluedragon -
18. April 2007 um 19:19 -
Geschlossen
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Irgendwie finde ich es schon etwas befremdlich, mich erst per PN zu Bitten den Text zu editieren um dann mit Zitaten zu Antworten... aber meinet wegen.
ZitatOriginal von Robert W.
Falsch: Nicht ich habe diesen Ausdruck "erfunden", sondern der Ursprungs-Poster Yoghurt.Deshalb habe ich Waffenschein immer mit "............" begleitet!Wenn Du es weißt, warum lässt Du andere dumm sterben? Ist in meinem Verständnis nicht der Sinn dieses Forums.
ZitatSchön, das Du mir Wissen übermittels, das bereits bei mir vorhanden ist. Den Jäger hab ich zwar nie direkt erwähnt, aber dennoch kommt er zwischen den Zeilen vor.Was ich selbst nicht zwingend erwähnen wollte, ist der Jäger in seiner Sonderstellung.
Das Waffenrecht ist kompliziert genug wenn man es nicht verdreht und verfälscht. Wenn man mit absoluten Wahrheiten beginnt, müssen diese auch stimmen. Waffenrecht ist in meinen Augen wichtig genug um präzise damit umzugehen. Ins besondere wenn man es besser weiß, was Du ja von Dir behauptest.
ZitatIch schreibe, daß sich einjeder möglichst nicht provokant mit seinem Schiess-Sportgerät in der Öffentlichkeit zeigen sollte, und dann kommt so was von einem mexikanischen Revolutionär vom Erklärbär. Was soll das. Das ist doch nur der Versuch es besser zu wissen. Ist wohl Fasching dort in deiner Gegend.
Es ist eine rechtliche Tatsache. Grade beim Transport schießen viele Schützen über das Gesetzlich gegebene Ziel hinaus. Diese Form des vorauseilenden Gehorsams ist für mein Verständnis eher kontraproduktiv. Ich halte es mit dem Gesetz so, wie es die geistigen Väter der Bundesrepublik erdacht haben. Und somit gilt für mich auch der Grundsatz "Kein Verbot ohne Gesetz".
Wenn Du dich dadurch, dass ich erlaubnispflichtige Munition offen Transportiere provoziert fühlst, frage ich mich, wozu es Dich bitte provoziert.
ZitatDu schreibst, daß der Transport eine Teilmenge des Führens ist. Sicher stimmt das. Aber das Führen ist keine Teilmenge des Transportes.
Wer nur transportieren darf (und das steht jedem zu) soll möglichst vermeiden, daß ihm Führen unterstellt wird.Beim Transport spielt im übrigen nicht alleine die "Nicht-Zugriffbereitschaft" eine Rolle sondern auch ganz "andere" Dinge.
Dass der Umkehrschluss zulässig ist habe ich nie behauptet. Dass aber Transport nichts mit Führen zu tun hat ist Juristisch betrachtet grundsätzlich falsch. Womit wir wieder bei dem Punkt angelangt währen, wie viel "Vereinfachungen" oder eben auch "Verfälschungen" die Beschreibung des Waffengesetzes vertragen kann. Im Übrigen steht Transport von erlaubnispflichtigen Waffen nicht grundsätzlich jedem und selbst Erlaubnisinhabern nur zum Bedürfnisumfassenden Zweck zu. Womit wir wieder bei absoluten Aussagen währen.
Zitat
Denn ein Auto ist kein A- oder B-Schrank.Was bitte hat das nun mit dem Thema Transport zu tun?
Zitat
Das versperren der Munition soll auch den Zugriff 3ter behindern. Und das Verpacken des Schiesszeugs verhindert den Einblick für 3te, und damit die Erkenntnis, daß da was tolles zu holen ist.....Zugriffsbereit "am Mann" ist die Munition sicher nicht weniger sicher als wenn sie nicht Zugriffsbereit ist. Und wiederum, kein Verbot ohne Gesetz. Was in meiner Tasche ist kann im Übrigen, dank großer Waltherschleife auf dem Koffer nebst der bei Sportschützen üblichen Wettkampfsiegel, auch so jeder sehen.
Ich bin nicht der Meinung das Schießsport ein Hobby ist das man verstecken sollte. Eher im Gegenteil. Erst durch das Verstecken weckt man die Urangst vor dem Ukulten. Ich bin in einem Schützenverein - nicht bei den Freimaurern.
Zitat
Erklären ist halt eine Kunst die man erst erlernen muss.Einsicht ist der erste Schritt zur Besserung.
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Hallo Erklärbär
Da steckt nichts befremdliches dahinter sondern nur die Uhrzeit die seit meiner PN vergangen ist.
Die Zeit hat halt gegen uns gearbeitet. Und so schiessen wir halt auch gegeneinander.Ich hab mein Posting zeitlich gesehen, sachlich und emotional abgeschwächt, während du deine Antwort erstellt hast. Also eine Überschneidung die keiner von uns bemerkt hat.
Da wir beide aber durchaus gegensätzliche Argumente vorbringen, schlage ich vor, wir lassen das in der
Sache mal so stehen.Gruß Robert
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Im übrigen Herr Robert W. (das soll nicht provozierend klingen also bitte nicht hauen ) es ging im eigentlich Thread darum ob man mit einem Bogen ein eigenes Grundstück braucht um zu schiessen
Antwort : NEIN
Bei einer Armbrust einem Luftgewehr etc. braucht man es aber da es im WaffG verankert ist -
eigtlich ging es um mehr, nämlich den verantwortungsvollen Umgang!
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Threadtitel lesen
Braucht man für Bogen/Armbrust schiessen ein befriedetes Gelände?? -
ich gebs auf
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Vielen Dank euch allen habt mir wirklich sehr geholfen. Echt super da man auf jeden Gelände bogen schießen darf da denke ich habe ich mehr möglichkeiten nen gelände zu finden das ich auch schießen kann wenn ich mal nicht im Verein schießen kann.
Grüße
Bluedragon -
Zitat
Original von Bluedragon
Vielen Dank euch allen habt mir wirklich sehr geholfen. Echt super da man auf jeden Gelände bogen schießen darf da denke ich habe ich mehr möglichkeiten nen gelände zu finden das ich auch schießen kann wenn ich mal nicht im Verein schießen kann.Grüße
BluedragonHi Dragon
Kleiner Tipp noch, such dir ein Gelände was gut einsehbar ist und am besten mit keinem meterhohen Graß bewachsen ist. Den geht mal ein Pfeil daneben verschwindet dieser schnell unter der Grasnarbe und dann ist suchen angesagt. Ideal währe ein Erdwall vor demdeine Scheibe stehen würde, dann kommt der Pfeil nicht sehr weit.
Gruß
Thomas -
Zitat
Original von OKF
und was machst Du wenn Dir beim Abschuß eine Nock platzt oder das Release beim Ziehen versagt und der Pfeil unkontrolliert ab geht?Was gescheiht wenn Du so ganz versehentlich ein Haustier, auslaufenden Hund order gar einen Menschen verletzt. Irgendwie ist so ein Aussage fahrlässig. Man hat kann das Gefühl bekommen, dass sich hier veranwortungslose Rambos rumtreiben. Man müsste sich dann auch nicht wundern, wenn früher oder später der Bogen auch im Waffengesetz erfasst wird.
...mal nicht übertreiben. Wen sowas passiert dann ist die Chance doch sehr gering das irgendwer getroffen wird. Es sei den in allen umliegenden Grundstücken sind Familienfeiern mit je 20 Personen! Und wen es dann doch passiert ist wie jeder andere Umfall auch, ob man nun mal nen Baum fällt, Auto fährt usw.
Wen was im WaffG erfasst , war es eh immer Willkür die eh keinen Sinn macht, dagegen kann man dann kaum was machen. Bogen im waffG zu erfassen wird wohl auch sehr schwer werden weil was ist dann mit den Kinder Bögen oder wen man sich einem aus dem bekannten "Weidenstock und nem Stück Paketschnur" baut???Meister Yoghurt, lies erst mal alle Themen zu Waffg hier im Forum und dann erzähl uns weiter was!
Arrow, das mit den Broadheads halte ich für Unsinn! Hier mal die strafrechtliche Definition von "wilderei":
ZitatStrafgesetzbuch
§ 292 Jagdwilderei
(1) Wer unter Verletzung fremden Jagdrechts oder Jagdausübungsrechts1. dem Wild nachstellt, es fängt, erlegt oder sich oder einem Dritten zueignet oder
2. eine Sache, die dem Jagdrecht unterliegt, sich oder einem Dritten zueignet, beschädigt oder zerstört,wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Problematisch ist das "nachstellen", das könnte im ungünstigesten Falle ein "durch den Wald laufen mit griffbereiten Bogen" sein(abseits der befestigten Wege). Wen man sich aber nen Ziel irgendwo hinstellt kann einem keiner was so schnell. Eben habe ich auch noch mal im hessischen Waldgesetz geschaut, das dürfte ok sein!
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Zitat
Original von Paramags
Hi Dragon
Kleiner Tipp noch, such dir ein Gelände was gut einsehbar ist und am besten mit keinem meterhohen Graß bewachsen ist. Den geht mal ein Pfeil daneben verschwindet dieser schnell unter der Grasnarbe und dann ist suchen angesagt. Ideal währe ein Erdwall vor demdeine Scheibe stehen würde, dann kommt der Pfeil nicht sehr weit.
Gruß
ThomasIch weis nicht wenn das was sagst wer aus nürnberger gegend kommt Ich schaue vielleicht bekomme ich was im Knoblauchsland platz zum schießen von nen Bauern evtl. mit ner unterstell möglichkeit der schießscheibe das wär natürlich super ohne auto und führerschein ist das halt so ne sache kann man höchstens bogen und gestell transportieren aber die zielscheibe selber extra.
Oder alles auf einmal bogen und gestell am rücken ziel scheibe aber dan mit nen schutz das man die nit durchbricht an der seite mit den Arm.
Grüße
Bluedragon -
Zitat
Original von OKF
ich gebs aufJa, manche bauen auf, andere reißen's mit dem Hintern wieder ein
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Ist nun also Zeit, fröhlich zu zitieren?
ZitatOriginal von HassesFreigang
- 1) Zählt eine Armbrust rechtlich als "Waffe"?
- Seit dem neuen Waffengesetz sind Armbrüste vom WaffG erfasst und somit
eine Waffe.
- 2) Unter welchen Umständen darf ich eine Armbrust besitzen?
- Eine Armbrust darf von jedermann erworben und besessen werden, der das 18.
Lebensjahr vollendet hat.
- 3) Darf ich eine Armbrust öffentlich (z.B. auf einem Feld etc.) führen?
- Ja! Das WaffG gestattet erlaubnisfreies Führen von Armbrüsten ausdrücklich!
- 4) Darf ich mit meiner Armbrust auch im Freien (z.B. auf einem Feld) mit
Erlaubnis des Eigentümer's schießen, ohne eventuelle Vorsichtsmaßnahmen
(z.B. sicherstellen, dass das Geschoss das Gelände nicht verlassen kann)
treffen zu müssen, wie sie bei anderen freien Waffen verbindlich sind? - Ja, da mit einer Armbrust rein rechtlich gesehen nicht "geschossen" werden
kann.
Gruß,
DennisIch selber schieße mit meinen Bögen UND Armbrüsten auf dem selbem
Feld. Der Besitzer des Feldes hat mir erlaubt, dort jederzeit Schießen zu, wenn
es "frei" ist - also solange er nicht mit dem Trekker etc. über das Feld rattern
muss.Besagtes Feld liegt direkt an einer Straße und auf dem Schotterweg neben
dem Feld sieht man öfters mal Leute mit ihren Hunden oder Jogger. Der
Endbereich des Feldes wird durch einen hohen Erdwall abgeschlossen
und sämtliche Personen sind gut zu erkennen. BIsher hat sich noch keiner
der Passanten vor meinem "Herumgeballer" gefürchtet, ich stieß eher auf
Interesse. Ärger mit der Polizei hatte ich auch noch nicht. Robert kennt das
Feld ja auchGruß,
Dennis-----------------
@ OKF,
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Zitat
Original von Meister Yoghurt
...Bei einer Armbrust einem Luftgewehr etc. braucht man es aber da es im WaffG verankert istHierzu von mir ein klares: NEIN
1. Das Grundstück muss nicht mein eigenes sein.
2. Das Grundstück muss befriedet sein
3. Ich brauche die Erlaubnis des Grundstückeigentümers
4. Das Geschoss darf das Grundstück nicht verlassen
5. Und natürlich noch das ganze Drumherum wie max. 7,5 Joule usw.Gruß
Rolandedit:
Dennis war schneller, aber auch hier sieht man, dass wir einer Meinung sind. -