Frage zum Gesetz von CO2 Waffen

Es gibt 24 Antworten in diesem Thema, welches 2.864 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (23. April 2007 um 10:43) ist von 500sw.

  • Hallo,

    ich habe vor mir demnächst eine :F: CO2 Waffe (Gewehr) zu kaufen, da ich schon seit längerem Mitglied in einem Schützenverein bin und mir dieser Sport einfach Spaß macht.
    Aus diesen 2 einfachen Gründen möchte ich mir ein Gewehr kaufen:
    -ich möchte zu Hause üben können
    -ich möchte eine Waffe besitzen, die auf mich eingestellt ist

    Jedoch gibt es ein Problem: ich bin erst 17. Gesetzlich betrachtet darf ich noch keine Waffe besitzen, aber mal angenommen mein Vater würde sich diese Waffe kaufen, dürfte ich dann mit ihr schießen obwohl ich noch nicht 18 bin? (ich mein im Schützenverein dürfen auch 12-jährige mit CO2 Waffen schießen) Vll. merkt ihr schon worauf ich hinhaus will: mein Vater kauft sich die Waffe und ich benutz sie dann, und bei eventullen Komplikationen, sagt mein Vater sie gehört ihm.

    Nun meine Frage: Sehe ich das alles (so wie ich es hier beschrieben habe) viel zu eng? Was haltet ihr davon, bzw. Tipps wie ich es sonst machen könnte.

    Und wie sieht es aus wenn ich sie dann zum Schützenhaus transportieren möchte?

    (Es tut mir leid dass ich so wenig Ahnung habe, aber selbst nachdem ich fast das ganze "Waffenrecht" druchgelesen hatte, war mir nicht wirklich geholfen.)
    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

    Gruß Johannes

  • Hallo Johannes,

    Zitat

    Jedoch gibt es ein Problem: ich bin erst 17. Gesetzlich betrachtet darf ich noch keine Waffe besitzen,


    Du darfst weder eine Waffe besitzen, noch transportieren oder Umgang in irgendeiner Form mit Waffen haben, ausserhalb einer zugelassenen Schießanlage und auch da nur unter Aufsicht eines Jugendwartes (er muß die Jubali haben) auch da reicht es nicht wenn "nur" dein Vater dabei ist.
    Im Verein unter oben genannter Aufsicht darfst du ab 12 j. Luftgwehr schießen.
    Ähm mal was anderes bei euch im Verein wird Co2-Gewehr geschossen.. ???
    ...das ist eher ungewöhnlich. :confused2:
    Gruß Thomas

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

  • Ein etwas älterer Herr aus meinem Verein hat gesagt, dass es für Sportschützen irgendeine besondere Regelung gibt, bzw. dass Ausnahmen gemacht werden können, dass man schon unter 18 sich ein Gewehr kaufen darf (?)

    Zu der Frage wegen dem CO2-Gewehr: Ich habe jmd. von der Aufsicht
    gefragt, ob man hier auch mit CO2 Waffen schießen darf, und da er ja sagte (und ich schon ein paar schöne CO2 Modelle gefunden habe :) )
    hab ich einfach mal "CO2" geschrieben.

    Naja, dann vielen Dank für eure Antworten, dann warte ich eben ab bis ich 18 bin und kauf mir dann ne Pressluft (Co2) Waffe ....

  • Zitat

    dann warte ich eben ab bis ich 18 bin und kauf mir dann ne Pressluft (Co2) Waffe ....


    Wie Stefan schon sagte eine Waffe kaufen darfst du bzw. dein Vater, er darf sie auch transportieren zum Verein und zurück, also könntest du im Verein mit deiner eigenen Waffe trainieren.
    Nur Zuhause, geht nix...unter 18. :new16:

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

  • Hi,
    soweit ich mich erinnern kann, darf man doch mit :F: Waffen zuhause unter Aufsicht(in dem Fall mit Vater) schießen :confused2:
    Denn, die tatsächhliche Gewalt über die Waffe wird dann vom Vater ausgeübt.

    Wie das aber auf dem Schießstand und mit dem Transport geregelt ist, ist schon eine andere Geschichte.

    Gruß
    basay

    Imperare sibi maximum imperium est

    Einmal editiert, zuletzt von basay (11. März 2007 um 14:27)

  • Ich zitiere:

    Zitat

    § 2

    Grundsätze des Umgangs mit Waffen oder Munition, Waffenliste

    (1) Der Umgang mit Waffen oder Munition ist nur Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.


    Fazit:
    Unter 18 darf zuhause nicht geschossen werden.
    Auf Schießstätten schon.

    Stefan

  • Zitat

    Original von basay

    Denn, die tatsächliche Gewalt über die Waffe wird dann vom Vater ausgeübt.


    Falsch. Besitzer ist, wer die tatsächliche Gewalt ausübt. Tatsächliche Gewalt übt aus, wer die Waffe gerade in der Hand hält. Hält der Jugendliche die Waffe in der Hand so ist er Besitzer, egal ob sein Vater 10cm oder 100 Meter weit weg steht. Die Tatsache, daß der Vater die "Aufsicht" führt ändert nichts an den rein rechtlichen Begrifflichkeiten. Hier ist das Gesetz sehr eindeutig. Die einzigen Ausnahmen gelten - wie schon oben erwähnt - auf Schießanlagen unter dafür ermächtigter und ausgebildeter Aufsicht.

    Gruß
    Heiko

    Einmal editiert, zuletzt von heiko.moeller (11. März 2007 um 00:20)

  • Hallo zusammen,

    wie schön war es doch früher.
    Ich habe als 6 Jähriger beim Nachbar das schießen gelernt.
    Da waren wir immer eine ganze Horde von Jungs.
    Später (so mit 12) mit der eigenen Waffe im Garten auf so gut wie alles geschossen.
    Im Verein alleine auf dem Pistolenstand mit nem Vorderladerrevolver geschossen.
    Das war eigentlich unverantwortlich.

    Na ja , ist halt früher so einfach gewesen.

    LG Siegfried

  • Hallo!

    Leider kann das Gesetz aber nicht pauschal von verantwortungsbewusten Jugendlichen ausgehen, die damit keinen Blödsinn anstellen. Es gibt einfach zu viele Idioten auf dieser Welt als daß man sie unkontrolliert auf Waffen loslassen könnte. Daher ist das Gesetz halt heute so wie es ist. Und darauf sollten wir Neulinge explizit hinweisen, um ihnen schlechte Erfahrungen mit den Ordnungshütern zu ersparen. Ganz egal, wie man selbst vielleicht früher mal leicht schräg neben dem Gesetz hergelaufen ist und einem dabei glücklicherweise nichts passiert ist.

    Gruß
    Heiko

  • Zitat

    Und darauf sollten wir Neulinge explizit hinweisen, um ihnen schlechte Erfahrungen mit den Ordnungshütern zu ersparen.


    ...und verdammt viel Ärger... :new16:

    basay und die anderen die "glauben" man darf zu Hause schießen wenn man keine 18 Jahre alt ist:

    Seit vorsichtig mit solchen "Falschaussagen" der ein oder andere Neuling könnte sich drauf verlassen, und ist dann verlassen.

    Nochmal und zum Mitschreiben:
    In Deutschland darf man und 18 keine Waffe besitzen, oder damit rumhantieren ausserhalb eines Schießstandes.

    Ob der Vater dabei ist oder nicht ist völlig egal, nützt garnix. :new16:

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

    Einmal editiert, zuletzt von thomas magnum (11. März 2007 um 10:31)

  • sorry, hab Blödsinn erzählt.
    Naja, irgendwie hat sich das Gerücht verbreitet, so dass es sich sogar schon glaubwürdig anhört.
    Da laufen dann viele barfuß auf dem Minenfeld, Gesetzt ist Gesetz :new16:.

    Gruß
    basay

    Imperare sibi maximum imperium est

  • Zitat

    Original von thomas magnum


    ...und verdammt viel Ärger... :new16:

    Ordnungswidrigkeit die nach dem WaffG mit bis zu 5000€ bestraft wird wenn ich das noch recht in Erinnerung habe.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Zitat

    Ordnungswidrigkeit die nach dem WaffG mit bis zu ....


    ...und was so manch einem evtl. noch mehr weh tut, der es schon nicht abwarten konnte mit dem Schießen, ist der Verstoß gegen das Waffg. was bedeutet er hat dann noch mal 10 Jahre Zeit zu warten, auf seine eigene WBK-pflichtige Waffe. :new16:

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

  • Ich habe vor kurzem Bilder von einem 14-Jährigen mit nem Luftgewehr in der Hand (bei sich zu Hause!) gesehen und habe ihm gleich mal gesagt, dass das illegal ist. Er hat nur gesagt, dass das Quatsch sei, sein Vater habe ihm die Waffe gekauft und dann einfach auf ihn "übertragen". Geht sowas wirklich :confused2:? ???

  • Mahlzeit Burti,

    klares NEIN. Eindeutig ein Verstoß gegen das WaffG. Wir haben es nun einmal, und müssen damit leben:cry: , ob wir es für Sinnvoll halten, oder nicht. Gesetze machen andere.:(

    Laut WaffG ist der Vater sogar verpflichtet die Waffe getrennt von der Mun verschlossen aufzubewahren. Hierzu bedarf es bei :F: - Waffen allerdings keinen geprüften Waffenschrank.

    Desweiteren darf er einen Minderjährigen mit der Waffe nicht hantieren lassen. Geladen oder nicht - er darf sie Ihm schlicht nicht in die Hand geben.

    Ob das alles Sinn macht, das steht auf einem anderen Blatt. ;)

    Gruß, Michael


    PS: @alle
    Falls ich Mist geredet habe - bitte korregiert mich

  • Hallo!

    Waffe und Munition müssen getrennt verwahrt werden.
    Aber: Per Definition der allgemeinen Verordnung zum Waffengesetz sind Diabolos ausdrücklich keine Munition. Daher fallen sie eigentlich nicht unter diese Regelung.

    Gruß
    Heiko