ZitatOriginal von Rambo
Bei Gefahr im Verzug oder Gefahr für den Jäger kann er dich auch fest halten, da greift das Notwehrrecht
Schmarrn, bei Gefahr im Verzug für das eigene oder das Leben eines anderen kann dich vom Prinzip her jeder festhalten. Das ist an keine Amtsperson gebunden.
Der Jäger in seinem Revier besitzt das Hoheitsrecht. Sollte der Jäger von seinem Notwehrrecht gebrauch machen, musst du schon auf ihn losgehen - und das wird dann meist eine recht einseitige sache werden.