Erlebnis mit der Polizei (in der Wohnung geballert -> Besuch von der Polizei)

Es gibt 93 Antworten in diesem Thema, welches 9.980 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (21. Februar 2007 um 12:26) ist von HWJunkie.

  • Zitat

    Original von Rambo
    Bei Gefahr im Verzug oder Gefahr für den Jäger kann er dich auch fest halten, da greift das Notwehrrecht

    Schmarrn, bei Gefahr im Verzug für das eigene oder das Leben eines anderen kann dich vom Prinzip her jeder festhalten. Das ist an keine Amtsperson gebunden.

    Der Jäger in seinem Revier besitzt das Hoheitsrecht. Sollte der Jäger von seinem Notwehrrecht gebrauch machen, musst du schon auf ihn losgehen - und das wird dann meist eine recht einseitige sache werden.

  • So. Ich habe noch mal im KREBS nachgeschaut.

    Demnach ist nur ein Berufsjäger oder Förster berechtigt, eine (verdächtige) Person anzuhalten, Personalien festzustellen, Personen und Fahrzeuge zu durchsuchen und Gegenstände beschlagnahmen. Denn er besitzt polizeiliche Befugnisse und ist Hilfsbeamter der Staatsanwaltschaft.

    Der Revierinhaber darf lediglich die Personalien feststellen, wenn die verdächtige Person mit (vermeintlicher) Wilderer-Ausrüstung angetroffen wird (also Waffe sichtbar/ erlegtes Wild dabei, etc.).


    Theoretisch könnte man übrigens wegen § 19a (Bundesjagdgesetz) belangt werden. Demnach ist das Beunruhigen von Wild (durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder äähnliche Handlungen verboten). Jedoch bezieht sich dieses Verbot auf gefährdestes oder im Bestand bedrohtes Wild.

    Fördermitglied des VDB.

  • Du irrst 5-atü ich kann und darf als Jäger, erst Recht als Jagdschutzbeauftragter(Revierinhaber, oder sein Jagdaufseher) die Personalien oder ggfs. die betreffene Person nach dem Jedermann-Paragr. festnehmen. Ob ich es tue, weil mir die Situation zu riskant oder wie auch immer ist, oder nicht bleibt mir überlassen.

    Noch etwas die Jäger kennen sich durchaus mit dem KWS aus. Wir sind keine dummen Jungs!!!

    Ein Wildschwein wird eine CS oder Pfeffergas Wolke schlicht und ergreifend durchrennen. Und wehe dem der dem Tier zu nahe kommt. Habe ein Überläufer in "VOLLER FAHRT" einen Hang rauf rennen sehen. Da kommt der beste 100m-Läufer der Welt nicht mit.

    Noch etwas zu den "Waffen" der Wildschweine es wäre nicht das erstemal das ein Keiler oder ein Eber(hat es auch schon bei unseren lieben Hausschweinen gegeben) einen erwachsen kräftigen MAnn mit ihrem Gewaff getötet haben in dem es, unter anderem, dem Mann das Bein von Unten nach Ober aufgeschlitzt hat und bevor noch der Notarzt da war diese Person verblutet.

    Noch etwas ein "Schwein" ist selten allein.......erst recht wenn sich Frischlinge in der Nähe befinden!

    Gruss

    Tomba

  • Zitat

    Original von tomba
    Du irrst 5-atü ich kann und darf als Jäger, erst Recht als Jagdschutzbeauftragter(Revierinhaber, oder sein Jagdaufseher) die Personalien oder ggfs. die betreffene Person nach dem Jedermann-Paragr. festnehmen. Ob ich es tue, weil mir die Situation zu riskant oder wie auch immer ist, oder nicht bleibt mir überlassen.
    [...]
    Tomba

    Aber ist der Jedermann-Paragraph nicht nur bei Straftaten, nicht Ordnungswirdrigkeiten anzuwenden? Und das Ballern außerhalb befriedeten Besitztums ist eine Ordnungswidrigkeit, keine Straftat. Aber sei´s drum!

    Schön, dass sich mal ein Jäger dazu äußert. Aber wie würdest Du verfahren, wenn jemand bei Dir im Revier "rumballert"?

    Fördermitglied des VDB.

  • Hallo.

    Ich lese jetzt hier schon von Anfang an mit und kann mich nur wundern.

    Wer mit seiner SSW unmotiviert und grundlos schießt, muss in Deutschland damit rechnen, dass er die Behörden auf den Plan ruft. Unabhängig davon, ob das strafbar ist oder nicht. Schüsse werden i.d.R. immer der Polizei gemeldet, die dann erscheint und das untersucht. Es hat ja auch schon Fälle gegeben, da wurde scharf geschossen, um z.B. eine oder mehrere Personen zu töten oder zu verletzen. Ich glaube kaum, dass jemand sofort feststellen kann, ob das Schussgeräusch von einer SSW oder einer scharfen Waffe stammt.

    Schießt jemand im Wald und wird vom Pächter erwischt, kann er von dem festgehalten werden, bis die Polizei da ist, die dann klärt, warum da jemand geschossen hat und ob eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat vorliegt. Der Pächter ist nicht berechtigt, die Person zu durchsuchen.

    Wenn jemandem danach ist, seine SSW auszuprobieren, macht er dass entweder wie ich auf dem flachen Land im Keller seines Hauses, oder er geht zum nächstgelegenen Schießstand und fragt dort nach, ob er mal auf dem Gelände seine SSW probeschießen kann.

    Schießt jemand in der Wohnung, auf der Straße oder im Wald, muss er stets damit rechnen, dass er dazu eine Erklärung abgegeben muss, so nach dem Motto "Ich wollte das Ding mal ausprobieren" oder "Da war mir so nach".

    Gruß.

    sundog

  • Zitat

    Original von TomCat74
    Vom KWS haben die wenigsten Jäger bisher was gehört. Da ist scharfe Munition eben scharfe Munition und der Rest Kinderkacke.

    Da fällt mir mein Arbeitskollege (auch Jäger) ein, der immer wenn ich meine LG´s im Zusammenhang mit dem Wort "Waffen" erwähne sagt: "Das sind keine Waffen, das ist Spielzeug!".......

    Michael

    Nichts auf der Welt ist so gerecht verteilt wie der Verstand. Denn jedermann ist überzeugt, dass er genug davon habe.
    (Rene Descartes, fr. Mathematiker u. Philosoph, 1596-1650)

  • Ob es Spielzeug ist oder wie immer ich es bezeichne ist vollkommen egal. Fakt ist Waffe ist Waffe und da würde ich ggfs. auch alle Register ziehen die notwendig sind um dieser Sache angemessen zu begegnen.
    Ich bin kein Revierinhaber, war aber mal im Besitz eines Begehungsscheines. Heisst in meinem Fall auch Revierinhaber für einen bestimmtem Befugnisbereich was die Jagd angeht. Wildes Müllabladen ist auch verboten ob es sich im nachhinein ein Ordnungswidrigkeit oder was auch immer kümmert mich einen Feuchten.... Ist Sache der Anwaltschaft bzw. der Gerichte. Eine Widrigkeit ist und bleibt in meinen Augen etwas waas dem Gesetz abträglich ist, einer Unterschied ist die Bestrafung resp. die das Strafmaß.
    Das mit einer SSW geschossen wurde kann ich im ersten Schritt nicht erkennen, es sei denn ich kriege mit wie der Verdächtige abfeuert und durch mögl. Winddrehung sich selbst Schaden zufügt:laugh: :laugh: :laugh: !! Dann würde ich Abwarten und mir den Fritzen in seinen Tränen erstickend schnappen. Seine Personalien aufnehmen oder sollte er nicht gleich kooperativ sein die grünweissen oder sind es mittlerweile blaue Beamte kommen lassen.

    Sollte er allerdings Dummheiten machen und die Waffe auf mich richten hätte ich vermutl. auch nichts dagegen ihn meine Sammlung zu präsentieren(Leute, bevor hier wieder auf Gottweisswas diskutiert wird die Waffe kann ich ggfs. nicht als SSW einstufen, da ich evtl. zu weit weg bin). Dann mach ich im Zuge der Verhältnismässigkeiten von meiner Selbstverteidigung Gebrauch!!! Vielleicht sollte sich aber jeder mal selbst an die Nase fassen und mal ganz für sich klären ob man diese Situation soweit eskalieren lassen müsste.

    Es ist im übrigen verboten offene Kanzeln zu besteigen, des Weiteren sollte der eine oder andere von Euch mal einen selbst angefahrenen Hasen mitnehmen, lasst es ist strafbar, da Jagdfrevel. Sollte z.B. unsereins so etwas tun und dabei erwischt werden kostet es mich meinen Schein und damit auch meine Zuverlässigkeit und dann damit die Waffen. Neben all dem zu dem einen der Richter noch verdonnern könnte!!!

    Gruss

    Tomba

  • Zitat

    Original von TomCat74
    Auch wenn der jenseits der 75 ist und vorher ordentlich gesattelt hat!

    Das Alter ist uninteressant, aber wenn er "gesattelt" hat wie du das nennst, hat man keinen Umgang mehr mit Schusswaffen zu haben. Das zeugt nämlich von Unzuverlässigkeit. Wenn man Umgang mit Schusswaffen hat, ist Alkohol tabu! Und erst recht, wenn man irgendwelche Leute anhält. Und ob 75 hin oder her, die Waffen ist er los die im Schrank daheim stehen.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Zitat

    Original von andi46
    [...}ich werde mich effektiv zu wehren wissen und im Zweifel -meine- Notwehr prozessieren :evil:[...]

    das möcht ich sehen, wenn dir ein Jäger seine Schrotflinte vor die Nase hält, weil du unrechtmäßig rumgeballert hast und er dich jetzt so lange festhalten will, bis die Grün-Weißen da sind...vor allem mit ner SSW sich nem Jäger zu widersetzen ist sehr mutig :new16:

    Meine Waffen: Record Luftpistole Mod. 2 (Erbstück), Walther P88 Compact vernickelt (PTB 764), Anschütz SuperAir 2002, Mauser HSc 90 brüniert (PTB 722), IWG Government vernickelt (PTB 668), HW 94 Teilvernickelt (PTB 855)
    Mitglied im Schützenverein Hungen

  • Mal an alle:

    Ich bin Jäger

    Mir liegt es fern Jemanden zu verletzen oder gar zu töten.

    Ich bin ein friedliebender Mensch, mit einer intelligenten liebevollen Frau und 4 Kindern die ich ebenso liebe wobei der Kleinste gerademal 13 Monate jung ist und auf meinem Oberschenkel sitzt und sehr genau beobachtet was ich gerade tue!

    Ich will, wenn ich mal wieder in einem Revier sein sollte, die Natur geniessen, das Wild beobachten und ggfs. wenn ich denn darf auch ein Stück erlegen! Danach nach Hause fahren um dann wieder bei meinen Lieben zu sein!!

    Was ich nicht möchte ist, mich mit noch halb Pubertierenden ein Wort- oder gar Waffenduell führen um dann am Ende festzustellen das ich wegen eines Möchte-Gern-Schiessen-Freaks mich vor Gericht wiederfinde um dort erklären zu müssen warum und weshalb und hast du nicht gesehen.

    Frage also an Alle: Was bringt die ganze Diskussion? Lasst es erst garnicht so weit kommen!!

    Man schiesst nicht ohne Grund in der Öffentlichkeit dabei ist es vollkommen egal ob Strasse, Acker oder Wald, denn irgendjemand könnte es mitbekommen und dann könnte daraus Reaktionen entstehen die Keiner wirklich haben will!!

    Man sollte sich einfach mal Fragen: Kann ich mit meinem Handeln jemanden provozieren? Wenn diese Frage mit JA beantwortet werden kann, sollte dem Betreffenden klar sein, das daraus Folgen enstehen könnten die weder ihm noch der Gesellschaft guttun können. Denn man stelle sich mal vor es kommt zum Prozess: Wir alle haben Waffen, mal sind es "nur" SSW oder LP, LG etc. mal sind eben auch Scharfe wir schaden uns alle mit einem solchen Verhalten!!

    Gruss

    Tomba

  • Das ist sehr gut gesagt, tomba.
    Eventuell das beste Post hier im Thread.

    Das könnte man als Schlusswort des Threads ansehen.

    Nachdem ich GOOGLE und die Suchfunktion erfolgreich ignoriert habe, erstelle ich zwei bis
    fünf neue Themen, in den falschen Unterforen, und schmücke das mit kreativem Titel und
    undeutlichem Text, mit dem keiner etwas anfangen kann.

  • ...was mich nervt, ist immer das Selbe:

    Erst in der Öffentlichkeit rumballern, dann erwischt werden, anschl. geht das Rumgejammere los... :schluchz:

    ...selber Schuld !!! Es gibt eben Gesetze, die nicht ohne Grund da sind. :direx:

    Wenn ich jemanden in meinem Wald erwischen würde, ob ich nun Jagdpächter bin oder nicht, würde ich auch mal fragen, was er dort mit Waffen (...) verloren hätte !

    tomba: Absolut korrekt !!!

    Außerdem kann JEDER jeden festhalten, bis die Polizei kommt, wenn derjenige strafrechtlich aufgefallen ist. Wenn bei mir sich jemand rumtreibt, der eine Waffe bei sich trägt, sich aber nicht ausweist, hat er mit Sicherheit wohl einen Grund, dieses nicht zu machen. Dann nicht heulen, wenn ich die Polizei rufen würde...

    Achja, habe selber einige Wälder, große Wiesen; alle befriedet, eingezäunt, für alle erkenntlich gemacht... Außerdem ist mein Herr Vater Büroleiter eines Forstamtes und mit dem Recht u. Gesetz kennt er sich bestens aus. Hier aber alles wiederzugeben, was wer wann darf, was nicht etc. pp. würde den Rahmen sprengen.

    Wie gesagt, man muß doch nicht irgendwas riskieren und im Wald etc. rumballern o.ä.; wenn ja, muß man mit den Konsequenzen rechnen :knast: Das ist Fakt.

    Gruß, Patrick.

  • Zitat

    Original von tomba
    Lasst es erst garnicht so weit kommen!!

    Man schiesst nicht ohne Grund in der Öffentlichkeit dabei ist es vollkommen egal ob Strasse, Acker oder Wald, denn irgendjemand könnte es mitbekommen und dann könnte daraus Reaktionen entstehen die Keiner wirklich haben will!!


    Stimmt! Und das gilt auch für die Wohnung daheim (wie eingangs beschrieben). Wie sollen Anwohner oder auch Passanten (die nicht wissen, dass bei "Schreckschuss-Siggi" jeden Sonnabend, 18:00 Uhr immer zwei Magazine verballert werden) unterscheiden, ob das nur ein Test mit Platzpatronen ist oder nicht jemand bedroht, verletzt oder gar getötet wird?

    Im Wald, da sind die Räu-häuber. . . Wie naiv muss man sein, dass man dort schießt, wo andere Spazierengehen, Joggen oder mit Hundchen Gassi gehen, glaubt unbeobachtet sein zu können oder der (gerechten) Strafe entgehen zu können, weil man mit dem Moped anreist und nicht mit dem Auto?
    :wogaga:

    Als Jungspund mag man sich nicht immer über die Konsequenzen im Klaren sein; aber ich kann nur jedem abraten in der Öffentlichkeit zu ballern! Man versaut sich womöglich sein Führungszeugnis, verwehrt sich für lange Zeit das Recht auf scharfe Waffen, etc.


    Und wer mit seiner Gaspistole gegen einen Förster/ Jäger antritt, der muss schon ganz schön bekloppt sein!
    Die CS-Wolke reicht vielleicht 3-5m, das Geschoss der .30-06 jedoch ein paar Meter weiter.
    ;)