kurze (Rechts-) Frage bzgl. "Trainings-Teleskop-Schwert", über WBK und noch etwas

Es gibt 26 Antworten in diesem Thema, welches 3.741 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (14. Februar 2007 um 09:43) ist von GrimReaper.

  • Hallo Leute!

    Nach langer Zeit sporadischen Mitlesens hab ich endlich mal wieder was zu schreiben / fragen:

    Nur mal vorweg: Bitte lyncht mich nicht, sofern dies das falsche Unterforum sein sollte.

    Also zur Vorgeschichte der Frage: Ich war gerade eben beim Tae Kwon Do-Training, und unser Meister benutzt da für ein paar seiner Techniken so eine Art Teleskop-Schwert.

    Ich versuche es einfach mal in Worten zu beschreiben. Es sieht vom Griff her aus wie ein Schwer (ein bisschen auf asiatisch getrimmt durch Muster etc.), der Griff ist aber innen hohl und darin befinden sich dann nach dem Zusammenschieben die einzelnen Teilstücke der "Klinge". Die "Klinge" ist dem entsprechend ebenfalls hohl und ähnelt vom Querschnitt eher einem Kunststoff-Spielzeugschwert. Man sieht auch, dass die "Klinge" deutlich stumpf und dadurch mehr rund als flach ist.

    Der Griff wird mit der offenen Seite nach unten gehalten, worauf dann halt (Stichwort Schwerkraft *lol* ) diese ganzen "Klingen"-Teile (ich glaub es sind 5 oder 6 Stück - darunter auch die völlig Stumpfe Spitze) auseinander gleiten. Dann muss man nur nochmal die Teile manuell auseinander ziehen, damit sie festklemmen (die Teile werden nach vorne hin schmaler).

    Von der Stabilität her kann man sagen, dass das Ding wohl beim ersten härteren Schlag direkt abknickt oder zerfällt oder sich wieder zusammenschiebt.

    Ich hoffe mal, dass ihr dieser Beschreibung etwas abgewinnen könnt :new16:

    Jedenfalls - wie einer meiner Trainingspartner halt so ist :crazy3: - kommt natürlich wieder dieses obligatorische "kann ich auch mal?". Und da fing dann die Diskussion über die Rechtslage an....

    Mein Trainer ist der Meinung, dieses "Ding" sei eine Waffe, mit der man niemals draußen herumlaufen dürfe und die man auch nur zum Training benutzen dürfe. In meinen Augen ist das aber alles Quatsch. Ich halte das Ding höchstens für eine Art Schlagstock, aber eher für Spielzeug. :confused2:

    Nun also zur ersten Frage - der Rechtsfrage: Wie ist dieses Ding einzustufen? Als freie Waffe, die dann auch dementsprechend benutzt (besessen und geführt) werden darf, oder wirklich nur als Spielzeug? Also ich halte das Teil ja nur für ein Spielzeug.

    ----

    Einhergehend mit diesem ganzen Kram ging dann auch die Diskussion, dass man für Katanas, oder besser Schwerter, Gaswaffen, Luftdruckwaffen eine WBK bräuchte, dass man die beim Kauf registrieren lassen müsse etc. :cry:

    Das ist ja nun mal wirklich Quatsch, nur ließ er sich von meinen Ausführungen dazu nicht überzeugen, weswegen ich nun auch zur zweiten - der wohl eher überflüssigen und dummen - Frage komme:

    Steht im Waffengesetz die komplette Regelung zum Thema "Wofür brauche ich eine WBK, einen Waffenschein, einen kleinen Waffenschein etc?" drin?

    Da ich mir das Gesetz diesbezüglich eh nochmal durchlesen werde, ist die Beantwortung meiner zweiten Frage ja nun auch nicht sooo wichtig :)

    Zum Schluss werde ich dann mit einem Ausdruck des Gesetzes am Donnerstag zum Training antanzen und die Rechtslage mal etwas klarstellen und ein kleines bisschen Aufklärungsarbeit leisten (Selbstbeweihräucherung nicht vorgesehen :) ).

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    Mir fällt da noch eine kleine Rechtsfrage zum Thema "Transport von Munition" ein, das ebenfalls heute kurz angeschnitten wurde. Ich weiß, hier dreht sich alles um freie Waffen aber vielleicht weiß ja doch einer ausnahmsweise eine kurze Antwort darauf:

    Mein Trainer meinte, ein paar seiner Kollegen seien im Schützenverein und müssten ihre Kleinkalibermunition beim Transport kennzeichnen (fragt mich nicht wie).

    Inwiefern stimmt dies? Ich meinte dazu nur, dass meines (derzeitigen) Wissens nach ein räumlich getrennter Transport (getrennte Koffer) reicht.


    Das wars nun aber wirklich. Danke schon mal an alles in Voraus, die sich die Mühe machen, meine langen Ausführungen zu lesen und antworten geben können. :new11:

  • Hallo HWJunkie und danke für deine Antwort!

    Ich hab nochmal nach einem ähnlichen Schwert gegoogelt und auch eines gefunden (siehe Anhang). Es ist ein Tai Chi-Teleskopschwert.

    Also in dem Shop, in dem ich es gefunden habe (schwertshop.de), ist es nicht als Waffe gekennzeichnet.

    Damit sind dann wohl alle Fragen geklärt (:)

    Edit: Falschen Schluss gezogen (siehe HassesFreigang's Posting)

  • Viele verwirrende Aussagen...

    Diese "Waffe" wird wohl als "Hieb- und Stoßwaffe" am ehesten durchgehen und
    damit darf sie von jeder Person mit vollendetem 18. Lebensjahr gekauft,
    besessen und auch geführt werden. Es anders zu definieren ist faktisch
    eigentlich gar nicht möglich.

    Und die Sache mit dem "registrieren" ist nur zur Hälfte unwahr. Die Sache mit der
    WBK ist natürlich absoluter Mist, das steht ja außer Frage. Richtig ist allerdings,
    dass in Japan geschmiedete Schwerter allesamt nur von besonderen Meistern
    angefertigt werden dürfen und auch einzeln registriert werden. Das hat auf uns
    als Endkunden außerhalb Japans zwar keine Auswirkungen, aber vielleicht
    meinte er ja das?

    Aber eine Waffe ist es sehr, sehr sicher ;)

    Gruß,
    Dennis

    Versuch' in Zeichen fortzueilen, ungefangen ist mein Geist,
    ehe sich die Zeilen schließen, glaub' ich frei zu sein, meist.

    W

  • Ja ok, dann ist es doch eine Waffe :) Hatte ja eigentlich schon einen gewissen Verdacht.

    Und das mit dem registrieren meinte er nicht in Bezug auf das meisterhafte Schmieden. Er bezog es direkt auf den Kauf von SSW. Dort müsse man dann die Nummer der Waffe registieren.

    Das halte ich ja auch für Unsinn, ich meinte auch daraufhin zu ihm, dass der Verkäufer nur dazu verpflichtet ist, den Käufer auf die Rechtslage mit dem kleinen Waffenschein hinzuweisen, nur irgendwie kam die Botschaft nicht beim Empfänger an...

    Einmal editiert, zuletzt von GrimReaper (13. Februar 2007 um 00:07)

  • Diese Tai-Shi-Teleskopschwerter würde ich kaum als Hieb- und Stoßwaffe bezeichnen, da sie ja zu beidem definitiv nicht geeignet sind.

    Wäre mal interessant, was das BKA dazu meint.

    Aber selbst wenn der Gesetzgeber diese reinen Trainingsgeräte als Waffe klassifiziert, so ist trotzdem der Erwerb und der Besitz frei ab 18 Jahre, lediglich bei der Aufbewahrung muss sicher gestellt werden, dass keine Minderjährigen Zugriff darauf haben (abgeschlossene Vitrine reicht).

    Das Führen von Hieb- und Stichwaffen ist auch nicht verboten, außer auf öffentlichen Veranstaltungen (wozu z.B. eine normale Diskothek nicht zählt).
    Rein theoretisch könnte ich also mein Culloden-Broadsword umschnallen wenn ich in die Kneipe gehe (fragt sich dann allerdings ob der Wirt von seinem Hausrecht Gebrauch macht, und mir dass verbietet) :nuts:.

    Allerdings reagieren viele Mitmenschen etwas empfindlich wenn sie irgendetwas sehen, was sie für eine Waffe oder gar für verboten halten, da nützt auch meistens keine sachliche Diskussion was.

    Jedenfalls braucht man für den Besitz bzw. das Führen von Hieb- und Stichwaffen normalerweise keine Sondergenehmigung oder gar WBK.
    Allerdings wäre ich da bei Kampfkunst-Vorführungen vorsichtig, da es sich dann wahrscheinlich um eine öffentliche Veranstaltung handelt wäre hier eine Sondergenehmigung erforderlich.

    Gruß Schildkröte

    Wenn du mit den Tieren sprichst, sprechen Sie mit dir und ihr werdet euch erkennen. Wenn du nicht mit ihnen sprichst, wirst du sie nicht erkennen, und was du nicht kennst, fürchtest du. Was man fürchtet, vernichtet man.

    Häuptling Dan George, Küsten-Salish

  • Ein Taiji-Schwert ist keine richtige Waffe, es sei denn man nennt ein Brotmesser auch Waffe :crazy2:

    Es fällt mehr unter die Kategorie "Spielzeug", da es weder scharf noch spitz ist. Kann also von jedem gekauft werden (auch unter 18 Jahren.) Rechtlich sieht es wohl so aus wie mit einem Stock/Stab.

  • Also ich würe mich schon bedroht fühlen,wenn einer sein Katana neben mir in der Kneipe auf den Tisch legt :new16:
    Da würd ich mich glatt fragen,warum er keinen Kimono trägt :ngrins:


    Aber mal im Ernst, das Teleskopschwert ist meines erachtens ein Trainingsgerät und nicht gedacht,als Hieb/Stichwaffe zu dienen.
    Meines Wissens fallen sowas grundsätzlich nicht unter Waffe (wie auch Brotmesser)

    Spinat schmeckt am besten,wenn man ihn kurz vor Verzehr durch ein Steak ersetzt

  • Ich bringe es mal auf einen kurzen Nenner: Sag Konfuzius, er möge sich künftig Konfusius nennen.

    Teleskop-Stöcke jeder Art, sofern sie keinen anderen Gegenstand des täglichen Lebens vortäuschen, sind durchaus Waffen im Sinne des WaffG. Sie sind aber nicht verboten und unterliegen auch keinen Trageeinschränkungen, außer bei öffentlichen Veranstaltungen. Das hat das BKA in einem Feststellungsbescheid festgelegt (PDF-Dokument)


    Nach § 1 Waffengesetz heißt es:

    Zitat:

    Zitat

    (2) Waffen sind (...)
    tragbare Gegenstände,

    a) die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;

    b) die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind.

    und nach § 42 heißt es eindeutig:

    Zitat:

    Zitat

    (1) Wer an öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen teilnimmt, darf keine Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 führen.

    Zur 2. Frage:

    Im Waffengesetz steht eine Menge drin, nur wird man das als Laie nie so eindeutig finden, weil vieles sich aus der Kombination des WaffG mit der Allgemeinen Waffen-Verordnung ergibt, die ebenfalls Gesetzeskraft hat. Daher für WBK-Fragen (zum Beispiel) eher die Lexikon-Einträge hier nutzen oder aber die regelmäßig aktualisierte VISIER-Broschüre "Alles über das neue Waffenrecht", für 5 Euronen im VISIER-Shop, dort unter VISIER-Edition ganz oben

    Zu Frage 3:

    Die Kennzeichnung von Munition hat freundlicherweise bereits der Hersteller übernommen. Auf jedem Patronenboden ist ein eindeutiger, rechtlich verbindlicher Bodenstempel... :ngrins:

    Im übrigen sind Patronen auch so gefertigt, daß sie spätestens nach einmaligem Gebrauch...


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • Mir fällt da auch noch die Sache mit den Bokken (Holzschwerter) ein. Die zählen ja meines Wissens nach auch nur zu den Sportgeräten, wie z.B. die Baseballschläger (die aus Holz).

    Bei den Bokken ist es trotzdem offensichtlich auch von Laden zu Laden unterschiedlich. Die einen hätten gerne einen Altersnachweis, die anderen offenbar nicht.

    Edit:

    Ulrich: Über die Visier-Broschüre werde ich mal nachdenken. Zur Munition: Stimmt, diese Kennzeichnung ist mir völlig entfallen. *lol* Wobei ich eher glaube, mein Trainer bezog die Kennzeichnung auf den Koffer oder so, was ja oben schon klargestellt wurde.

    Es ist schon recht verwirrrend, was bei einem so ernst gemeinten Gespräch unter absoluten Rechtslaien zustande kommt (ein Grund mehr eure Arbeit hier zu würdigen *lol*).

    2 Mal editiert, zuletzt von GrimReaper (13. Februar 2007 um 09:42)

  • Wobei ein Bokken einem nicht um die Ohren fliegt wie ein Tele-Schwert. Auf keinen Fall kann ein Tele-Schwert mit einem Schlagstock verglichen werden, da es als billiges Sportgerät gebaut wird. Es hält weder einen Schlag stand, noch einen Stoß. Ein Plastik-Piratenschwert wird ja auch nicht als Waffe eingestuft, obwohl es wohl eher als Schlagwaffe funktioniert.

  • Hallo zusammen,

    nun bin ich doch leicht verwirt :lol:

    Ich habe letzte Woche das Waffengesetzt gelesen und bin zum Schluß gekommen,
    das mein Teleskop Schlagstock sogar zu den verbotenen Waffen gehört.

    Nun gehört dieses Teleskop Schwert nur zu den normalen Waffen.

    Kann es mir jemand bitte erklären. :huldige:

    LG Sigfried

  • Was du meinst ist ein Schlagstock mit flexibler Kugel etc. oben drauf. (Totenschläger) Dieser ist verboten, nicht jedoch ein "normaler" Schlagstock. :new16:

  • Lies dir einfach den BKA-Bescheid durch, darin ist es doch erläutert.

    Noch mehr dazu gibt's im nächsten VISIER-Special "Alles für Ihre Sicherheit", das aber erst am 23. März in den Handel kommt.


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • Zitat

    Original von Taozar
    Was du meinst ist ein Schlagstock mit flexibler Kugel etc. oben drauf. (Totenschläger) Dieser ist verboten, nicht jedoch ein "normaler" Schlagstock. :new16:

    Flexibler Kugel? Er sollte eher vollkommen flexibel sein, um eine weitaus
    fatalere kinetische Energie gekoppelt mit der Trägheit zu erreichen. Soweit ich
    weiss, ist es erst dann ein Totschläger. Wiki sagt dazu folgendes:
    http://de.wikipedia.org/wiki/Totschl%C3%A4ger

    Und ob ein solches Schwert nun wirklich als Waffe tauglich ist oder nicht,
    spielt doch laut Gesetz keine Rolle. Lediglich die geplante Verwendung als
    Waffe, kombiniert mit dem BKA-Bescheid, ist als Kriterium vorgesehen. Laut
    Gesetz handelt es sich nun einmal um einen Teleskopschlagstock, wenn auch
    um einen sehr, sehr anfälligen ;)

    Zitat

    Original von GrimReaper
    Mir fällt da auch noch die Sache mit den Bokken (Holzschwerter) ein. Die zählen ja meines Wissens nach auch nur zu den Sportgeräten, wie z.B. die Baseballschläger (die aus Holz).

    Bei den Bokken ist es trotzdem offensichtlich auch von Laden zu Laden unterschiedlich. Die einen hätten gerne einen Altersnachweis, die anderen offenbar nicht.

    Wegen dem Bokken ist übrigends generell zu sagen, dass ein Händler die
    freie Option hat, einer Person etwas zu verkaufen oder nicht. Wenn er einen
    Altersnachweis als Teil des Kaufvertrags fordert, so muss selbiger erbracht
    werden. Ob es nun gesetzlich notwendig ist, ist da eigentlich vollkommen
    irrelevant.

    Gruß,
    Dennis

    Versuch' in Zeichen fortzueilen, ungefangen ist mein Geist,
    ehe sich die Zeilen schließen, glaub' ich frei zu sein, meist.

    W

    Einmal editiert, zuletzt von HassesFreigang (13. Februar 2007 um 13:52)

  • Das mit der Kugel hab ich schlecht beschrieben. Natürlich ist eine feste Kugel an einem flexiblen Stab. Macht ja sonst kein Sinn :nuts:

    Ganz sicher das es als Waffe (Schlagstock??) und nicht als Sportgerät gillt? Naja Nunchakus sind ja auch verboten weil man damit würgen kann.

    Dabei war ich mir doch so sicher das eine Schwertimitation wie beim starren, stumpfen Taiji-Schwert (Welches ja wie ein Iaito als Sportgerät definiert wird, so jedenfalls der Zoll) gilt.

  • Nun ja...

    Im Gesetz sind HIeb- und Stoßwaffen eindeutig als Waffe deklariert, nirgends
    findet sich eine Passage wie "aber nur, wenn die auch nicht gleich kaputtgehn
    tun un' so" :))

    Und zu solchen Hieb- und Stoßwaffen gehören die Schlagstöcke und Schwerter
    nun einmal unweigerlich. Übungsschwerter aus Holz sollten davon aber weites-
    gehend ausgenommen sein, da es - so gebietet es eigentlich die Logik - einfach
    nur "Stöcke" sind. Metallschwerter zählen aber eigentlich in jedem Fall zu den
    Waffen, selbst Dekostücke. Dass der Zoll selbige nicht als "Waffe" sieht, wundert
    mich da selber ein wenig.

    Gruß,
    Dennis

    Versuch' in Zeichen fortzueilen, ungefangen ist mein Geist,
    ehe sich die Zeilen schließen, glaub' ich frei zu sein, meist.

    W

  • Ich kenne das nur vom Iaido, Kendo etc. wo die Trainingswaffen als Sportgeräte durchgehen (Aus Japan, China bestellt), alerdings nicht immer! Wobei scharfe Katanas und co. als freie Waffe gelten.
    Naja Praxis und Theorie sind eben 2 verschiedene Dinge :new16:

    2 Mal editiert, zuletzt von Taozar (13. Februar 2007 um 14:55)

  • Trainingswaffen sind doch aber für gewöhnlich aus Holz, oder? Kendo kenne
    ich nur in Rüstung, ausgestattet mit Bambusschwertern (?). Oder werden dort
    tatsächlich auch Waffen aus Metall verwendet?

    Und dass scharfe Katanas oder Schaukampfschwerter als Waffe eingestuft sind,
    kann ich vollkommen verstehen und ich befürworte es auch. Wo kämen wir denn
    hin, wenn sich jeder kleine "Gangsta" mit 12 schon ein Schwert kaufen könnte...?

    Gruß,
    Dennis

    Versuch' in Zeichen fortzueilen, ungefangen ist mein Geist,
    ehe sich die Zeilen schließen, glaub' ich frei zu sein, meist.

    W

  • Im Kendo wird mit Bokken und "Bambusschwert" - Mir will der Name nicht einfallen :crazy3: - trainiert. Allerdings wird fürs Formenlaufen auch oft ein Iaito benutzt. (Im Iaido die Hauptwaffe)

    "kleine Gangster" sollten wirklich nicht mit scharfen Waffen rumlaufen. Naja in Hamburg gab es mal ne Gang die mit Katanas bewaffnet rumgelaufen ist :crazy2:

    Naja bin wohl ein wenig vom Hauptthema weggekommen.

    MfG

    Sven