Hallo Leute!
Nach langer Zeit sporadischen Mitlesens hab ich endlich mal wieder was zu schreiben / fragen:
Nur mal vorweg: Bitte lyncht mich nicht, sofern dies das falsche Unterforum sein sollte.
Also zur Vorgeschichte der Frage: Ich war gerade eben beim Tae Kwon Do-Training, und unser Meister benutzt da für ein paar seiner Techniken so eine Art Teleskop-Schwert.
Ich versuche es einfach mal in Worten zu beschreiben. Es sieht vom Griff her aus wie ein Schwer (ein bisschen auf asiatisch getrimmt durch Muster etc.), der Griff ist aber innen hohl und darin befinden sich dann nach dem Zusammenschieben die einzelnen Teilstücke der "Klinge". Die "Klinge" ist dem entsprechend ebenfalls hohl und ähnelt vom Querschnitt eher einem Kunststoff-Spielzeugschwert. Man sieht auch, dass die "Klinge" deutlich stumpf und dadurch mehr rund als flach ist.
Der Griff wird mit der offenen Seite nach unten gehalten, worauf dann halt (Stichwort Schwerkraft ) diese ganzen "Klingen"-Teile (ich glaub es sind 5 oder 6 Stück - darunter auch die völlig Stumpfe Spitze) auseinander gleiten. Dann muss man nur nochmal die Teile manuell auseinander ziehen, damit sie festklemmen (die Teile werden nach vorne hin schmaler).
Von der Stabilität her kann man sagen, dass das Ding wohl beim ersten härteren Schlag direkt abknickt oder zerfällt oder sich wieder zusammenschiebt.
Ich hoffe mal, dass ihr dieser Beschreibung etwas abgewinnen könnt
Jedenfalls - wie einer meiner Trainingspartner halt so ist - kommt natürlich wieder dieses obligatorische "kann ich auch mal?". Und da fing dann die Diskussion über die Rechtslage an....
Mein Trainer ist der Meinung, dieses "Ding" sei eine Waffe, mit der man niemals draußen herumlaufen dürfe und die man auch nur zum Training benutzen dürfe. In meinen Augen ist das aber alles Quatsch. Ich halte das Ding höchstens für eine Art Schlagstock, aber eher für Spielzeug.
Nun also zur ersten Frage - der Rechtsfrage: Wie ist dieses Ding einzustufen? Als freie Waffe, die dann auch dementsprechend benutzt (besessen und geführt) werden darf, oder wirklich nur als Spielzeug? Also ich halte das Teil ja nur für ein Spielzeug.
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Einhergehend mit diesem ganzen Kram ging dann auch die Diskussion, dass man für Katanas, oder besser Schwerter, Gaswaffen, Luftdruckwaffen eine WBK bräuchte, dass man die beim Kauf registrieren lassen müsse etc.
Das ist ja nun mal wirklich Quatsch, nur ließ er sich von meinen Ausführungen dazu nicht überzeugen, weswegen ich nun auch zur zweiten - der wohl eher überflüssigen und dummen - Frage komme:
Steht im Waffengesetz die komplette Regelung zum Thema "Wofür brauche ich eine WBK, einen Waffenschein, einen kleinen Waffenschein etc?" drin?
Da ich mir das Gesetz diesbezüglich eh nochmal durchlesen werde, ist die Beantwortung meiner zweiten Frage ja nun auch nicht sooo wichtig
Zum Schluss werde ich dann mit einem Ausdruck des Gesetzes am Donnerstag zum Training antanzen und die Rechtslage mal etwas klarstellen und ein kleines bisschen Aufklärungsarbeit leisten (Selbstbeweihräucherung nicht vorgesehen ).
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Mir fällt da noch eine kleine Rechtsfrage zum Thema "Transport von Munition" ein, das ebenfalls heute kurz angeschnitten wurde. Ich weiß, hier dreht sich alles um freie Waffen aber vielleicht weiß ja doch einer ausnahmsweise eine kurze Antwort darauf:
Mein Trainer meinte, ein paar seiner Kollegen seien im Schützenverein und müssten ihre Kleinkalibermunition beim Transport kennzeichnen (fragt mich nicht wie).
Inwiefern stimmt dies? Ich meinte dazu nur, dass meines (derzeitigen) Wissens nach ein räumlich getrennter Transport (getrennte Koffer) reicht.
Das wars nun aber wirklich. Danke schon mal an alles in Voraus, die sich die Mühe machen, meine langen Ausführungen zu lesen und antworten geben können.