Beretta M 92 FS

Es gibt 88 Antworten in diesem Thema, welches 8.125 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (23. Februar 2007 um 17:39) ist von Ilic22.

  • Zitat

    Original von Daniel270391
    [quote]Original von Ilic22
    Du bist - genau wie ich - doch eh noch nicht 18!!!!!
    Kapierst du das nicht??
    Du darfst die :F: Waffen erst mit 18 erwerben und mit ihnen rumballern.

    Gruß...Daniel
    :bash: :bash: :bash:

    Ist nur zum Teil Richtig. Mit :F: Waffen darf er auf seinem befriedeten Besitztum (bzw. das der Eltern) schon mit 12 Schießen.

    Lediglich bei :ptb: Waffen darf er das erst ab 18.

    Browning GPDA 8 x2. Colt 1911 2. Geco 225, 1910. Glock 17 SV. Walther P 22 x2 + P22R, P22Q, P 88 x2, PK 380, PPK, PP x2, P99+SV. HW 88 Super Airw. x2. Erma EGP 55. Röhm Little Joe, RG 3, 8, 9, 56, 69, 89 + RG 96. Mauser HSC 84, HSC 90 , K 50 + Magnum. Perfecta FBI 8000, IWG Government Sportclub IPSC. Reck Miami 92, Commander, G5 "light", Baby. ME Mini Para, Falcon. SM 110 x 2, SM 110a. Valtro 85, 98. Zoraki 906, 914, 917, 918. Umarex Python, Sherlock Holmes .22. Berloque + diverse weitere.

  • Danke an die jenigen die mit die fragen beantwortet haben ich lese mir das Forum auch mehr durch und suche mehr dann werde ich vllt. nicht mehr gehasst..


    mfg !

    Ilic22

    SASA ILIC OLEEE!

  • Zitat

    Original von Ilic22
    Danke an die jenigen die mit die fragen beantwortet haben ich lese mir das Forum auch mehr durch und suche mehr dann werde ich vllt. nicht mehr gehasst..


    Ich würde in einem Online-Forum nichts persönlich nehmen. Manchmal muss man einfach cool bleiben.

    FWR 27745

    Gun control is the theory that a woman found dead in an alley, beaten, raped and strangled to death with her own pantyhose is somehow morally superior and preferable to that same woman, alive in that alley, explaining to a police officer how her dead assailant got a bullet in the chest.

  • Zitat

    Manchmal muss man einfach cool bleiben

    ...damit die Herrn Allwissenden in ihren Äußerungen eine Bestätigung erhalten. Forum für freie Waffen ? Ich würde eher Kindergarten dazu sagen, und das schon seit Jahren !
    Also servus, ich bleibe lieber schmunzelnder Mitleser. Diesem Niveau bin ich nicht gewachsen.

  • Zitat

    Original von Hannes96

    ...damit die Herrn Allwissenden in ihren Äußerungen eine Bestätigung erhalten. Forum für freie Waffen ? Ich würde eher Kindergarten dazu sagen, und das schon seit Jahren !
    Also servus, ich bleibe lieber schmunzelnder Mitleser. Diesem Niveau bin ich nicht gewachsen.

    Genau das habe ich mir auch schon seit ein paar Tagen gedacht.

    Zu erst wollte ich mich informieren,

    dann bekahm ich den Kinderkram mit und wollte mal anpicksen das dies schlecht ist - wurde natürlich nicht verstanden ( zuviel Egos ) -

    und schließlich lache ich mich halb kaputt, wenn ich ich hier lese.

    Geile Sache wie die Menschheit drauf ist.

    :new11: :new11: :new11: :new11:

  • Zitat

    Original von Knallebum
    ...Mit :F: Waffen darf er auf seinem befriedeten Besitztum (bzw. das der Eltern) schon mit 12 Schießen.

    Nein!

    Auch das geht nur im Verein, wenn man unter 18 ist.

    molon labe FWR-Mitglied #2xxxx
    4mm-Kurzwaffen mit :F:, auf WBK.
    Manchmal verliert man, manchmal gewinnen die Anderen. :nod:

    Einmal editiert, zuletzt von ViperM (1. Februar 2007 um 11:51)

  • Und wie das geht.

    Sogar noch polizeilich bestätigt, als die mir Herren in Grün aufgrund nem damals blöden Nachbarn nen Ortsbesuch abgestattet haben.
    Da war ich 14... Sachlage diskutiert, dem Nachbarn erklärt und ich durfte in Ruhe weiterschießen. Und das sogar ohne Aufsicht eines Volljährigen.

    Kannst du mir mal nen Link zu nem Gesetzestext posten, der das verbietet?

    Browning GPDA 8 x2. Colt 1911 2. Geco 225, 1910. Glock 17 SV. Walther P 22 x2 + P22R, P22Q, P 88 x2, PK 380, PPK, PP x2, P99+SV. HW 88 Super Airw. x2. Erma EGP 55. Röhm Little Joe, RG 3, 8, 9, 56, 69, 89 + RG 96. Mauser HSC 84, HSC 90 , K 50 + Magnum. Perfecta FBI 8000, IWG Government Sportclub IPSC. Reck Miami 92, Commander, G5 "light", Baby. ME Mini Para, Falcon. SM 110 x 2, SM 110a. Valtro 85, 98. Zoraki 906, 914, 917, 918. Umarex Python, Sherlock Holmes .22. Berloque + diverse weitere.

    Einmal editiert, zuletzt von Knallebum (1. Februar 2007 um 16:42)

  • § 2

    Grundsätze des Umgangs mit Waffen oder Munition, Waffenliste

    (1) Der Umgang mit Waffen oder Munition ist nur Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

    § 3

    Umgang mit Waffen oder Munition durch Kinder und Jugendliche

    (1) Jugendliche dürfen im Rahmen eines Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses abweichend von § 2 Abs. 1 unter Aufsicht eines weisungsbefugten Waffenberechtigten mit Waffen oder Munition umgehen.

    (3) Die zuständige Behörde kann für Kinder und Jugendliche im Einzelfall Ausnahmen von Alterserfordernissen zulassen, wenn besondere Gründe vorliegen und öffentliche Interessen nicht entgegenstehen.


    - Bist Du oder ein anderer bei Abgabe des Schusses berechtigter Ausbilder / weisungsbefugten Berechtigtem (>=18 Jahre) ?
    - Hast Du von der örtlichen Behörde eine Ausnahmegenehmigung (schriftlich)

    Dazu kommt es immer auf die Laune und das Auftreten gegenüber der Herren in Grün an. Der Ton macht (zum Glück) häufig noch die Musik.

    Ich würd's trotzdem lassen.

    Gruß

    Thorsten

    FWR-Mitglied Nr.: 30917

  • achja, da stellt sich mir jetzt gerade in Bezug auf einen Silvesterthread aus 2006 doch noch die Frage:

    (1) Jugendliche dürfen im Rahmen eines Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses abweichend von § 2 Abs. 1 unter Aufsicht eines weisungsbefugten Waffenberechtigten mit Waffen oder Munition umgehen.

    Wie ist das "Ausbildungsverhältnis" hier definiert ?

    Ist der volljährige Vater hier ein "Ausbilder" seines <18 Jährigen Sohns im Sinne des Gesetzes ?

    Oder bedarf es im Sinne des Wortes "Ausbilders" einer z.b. Jugendtrainerbasislizenz (Beispiel DSB) ?

    Soll heißen: Darf der minderjährige nun mit der SSW zu Silvester schießen, wenn ein "Ausbilder" (Erziehungsberechtigter ???) anwesend ist ?


    Gruß
    Thorsten

    die edits beschränken sich aufs korrigieren von RS Fehlern ;) Inhalt bleibt gleich.

    FWR-Mitglied Nr.: 30917

    3 Mal editiert, zuletzt von PainKNero (1. Februar 2007 um 21:59)

  • Zitat

    Original von PainKNero...Soll heißen: Darf der minderjährige nun mit der SSW zu Silvester schießen, wenn ein "Ausbilder" (Erziehungsberechtigter ???) anwesend ist ?
    Gruß
    Thorsten

    Hallo Thorsten,

    diese Ausnahme bezieht sich z.B. auf Jugendliche die in der Ausbildung zum BüMa sind. Deshalb auch die Formulierung "Umgang" und nicht explizit "schiessen".

    Gruss
    Alfred

  • mmh, das ist aber nun sehr schwammig oder ?

    Umgang = alles ausser schießen, was ist dann schießen ?

    Mehr als Umgang ? Was ist da "Umgang" ?

    Gibts da nicht eine Erklärung bzw. Abgrenzung z.b. wie Umgang = tatsächliche Gewalt ausüben ?


    edit: Bzw. Ist hier mit Ausbildungsverhältnis explizit der verantwortliche Meister eines BüMa Betriebes gemeint ?

    FWR-Mitglied Nr.: 30917

    Einmal editiert, zuletzt von PainKNero (1. Februar 2007 um 22:03)

  • Zitat

    Original von PainKNero
    mmh, das ist aber nun sehr schwammig oder ?

    Umgang = alles ausser schießen, was ist dann schießen ?

    Ich habe nicht geschrieben, dass "Umgang" nicht das schiessen mit Waffen beinhaltet.

    Gruss
    Alfred

  • eben, daher frag ich ja... beinhaltet das Wort "Umgang" nun das Schießen bzw. die tatsächliche Gewalt darüber ausüben = also auch das schießen ?

    ;) schwere Fragen an einem Donnerstag abend, gestehe ich ;)

    FWR-Mitglied Nr.: 30917

  • Ich finde eine ssW sollte man schon nicht SO SUPER ernst nehmen weil man kann ja soweit ich mitgelesen habe damit keinen abknallen die k;nnte man auch ab 16 freigeben das is meine Meinung ich weis ja nich wie ihr denkt aber waffen die Co2 undso was abschiesen die sollte man naturlich ab 18 freigeben wenn nich sogar 21..!

    SASA ILIC OLEEE!

  • Zitat

    Original von Ilic22
    Ich finde eine ssW sollte man schon nicht SO SUPER ernst nehmen weil man kann ja soweit ich mitgelesen habe damit keinen abknallen die k;nnte man auch ab 16 freigeben das is meine Meinung

    Wenn du irgendwann mal volljährig bist und dir dann ne SSW gekauft hast, halt die mal an nen Apfel oder so was ähnliches und drück ab. Und dann denkste über den Satz oben noch mal nach. Dann wirste nämlich merken, dass ne SSW wesentlich gefährlicher (auf kurze Distanz) ist als ne CO2-Waffe. Ist schon gut so, dass die erst ab 18 freigegeben sind.

    The only sure thing in life is death! You die if you worry, you die if you don't worry, so why the f**k worry!

  • @ Ilic22

    also ich hab mir aus versehen mit einer nighthawk aus ca. 30 cm auf die innere handfläche geschossen. hatte einen schwachen bluterguss und das wars auch. wie es mit einer schreckschusswaffe aussieht weiss ich auch und ich sag dir, ich bevorzuge den diabolo der nighthawk.

    wer die ssw nicht ernst nimmt, sollte sich lieber keine waffe kaufen.

  • Zitat

    Original von pmarinellis
    also ich hab mir aus versehen mit einer nighthawk aus ca. 30 cm auf die innere handfläche geschossen. hatte einen schwachen bluterguss und das wars auch

    Falls du das Geschoss nicht wiedergefunden hast, würde ich die Hand mal röntgen lassen... :))

    FWR 27745

    Gun control is the theory that a woman found dead in an alley, beaten, raped and strangled to death with her own pantyhose is somehow morally superior and preferable to that same woman, alive in that alley, explaining to a police officer how her dead assailant got a bullet in the chest.