Beretta M 92 FS

Es gibt 88 Antworten in diesem Thema, welches 8.307 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (23. Februar 2007 um 17:39) ist von Ilic22.

  • Hallo Leute bin hier neu im Forum...

    Mein name is Onur bin 16 jahre alt (april 17).

    Ich wollte euch mal fragen ob einer von euch eine Beretta M 92 FS bestizt ich wollte einfach wissen ob man diese Waffe mit CO2 oder Platzpatronen benutzen kann. Und was is der unterscheid zwischen CO2 und Platzpatronen ich habe von waffen nicht viel ahnung das ist auch ein Grund das is mich hier angemeldet habe weil ich später auch eine kaufen wollte...ich hoffe auf eure antworten....!

    SASA ILIC OLEEE!

  • Warte bis du 18 bist, erst dann darfst du eine Schreckschusswaffe oder eine :F: gestempelte CO2 Waffe haben.

    Kann es sein, dass Desinteresse und Dummheit sich die Hand geben? Weiß ich nicht - ist mir auch egal.

    Die meisten Aufgaben lösen sich von selbst. Man darf sie nur nicht dabei stören!

  • Deine Fragen werden beantwortet, wenn du dich ein bisschen durch das Forum liest. Die Grundlagen kannst du im Lexikon erfahren und Spezielles zu Waffen im Testbereich. Viel Spaß beim Lesen und Wissen erweitern.

  • Zitat

    Original von Ilic22
    Man kann ja heutzutage auch mit 16 an solche waffen kommen und ich hätte schn paar kontakte was haltet ihr davon?

    Man kann heutzutage mit 16 schon Besuch von der grünen Trachtengruppe und richtig viel Ärger bekommen, was hälst Du davon?

    Rheinländischer Europäer.

    "Wenn ich bei Magdeburg in die norddeutsche Tiefebene komme, beginnt für mich Asien." - Konrad Adenauer

  • Davon halte ich mal gar nichts!!!! Und das hat hier im Forum auch überhaupt nichts zu suchen, daß ist nämlich nicht legal.

    SSW: Valtro 98 Civil chrom, Reck Miami 92 F Nickel mit poliertem Lauf, Geco P217, Walther P99 Nickel, IWG Gouverneur Sports Club
    Co2:Sigma 40 F Aluschlitten, RWS C225

  • Zu deiner Frage: Mit Co2 Waffen verschießt du Kugeln oder Diabolos und Platzpatronen platzen nur im Patronenlager ohne was zu verschießen.

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  • ja bleibt mal locker NOCH habe ich sowas nicht gemacht ;D ...habt ihr den alle einen Waffenschein welchen braucht man für Co2 oder Luftdruck waffen?

    SASA ILIC OLEEE!

  • Zitat

    Original von Ilic22
    Man kann ja heutzutage auch mit 16 an solche waffen kommen und ich hätte schn paar kontakte was haltet ihr davon?

    Wir halten gar nichts davon, also bitte Vorsicht mit derartigen unbedachten Äusserungen in unserem Forum!

    Lese Dir die entsprechenden Beiträge über die Waffen durch, die dich interessieren. Interesse daran ist nicht verboten und durchaus legitim um sich vorab gut zu informieren.

    Besonderen Augenmerk solltest Du im Lexikon auf einen Eintrag von "HWJunkie" legen, Grundlagen von SSW. Darin findest Du als Einsteiger eine Menge an Wissen.

    Hier noch den Link für Dich herausgesucht:
    Schreckschusswaffen - Eine Zusammenfassung

    P.S.: Und noch ein gutgemeinter Rat: Immer freundlich bleiben hilft als Neu-User meistens sehr weit!

    Einmal editiert, zuletzt von ALFHA1802 (24. Januar 2007 um 20:47)

  • wen es dafür keine waffenscheine gibts warum darf man die dann nicht tragen..oder meinst du damit nur mich weil ich minderjähig bin?

    SASA ILIC OLEEE!

  • Wenn du Co2 oder Luftdruckwaffen in der Öffentlichkeit führen willst, das heißt zugriffsbereit bei dir haben, brauchst du einen Waffenschein. Einen Waffenschein bekommst du aber als Normalo nicht, Waffenschein und Waffenbesitzkarte wird oft verwechselt ist aber nicht das selbe. Der "kleine Waffenschein" ist nur für Schreckschußwaffen.

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  • Nein, auch Volljährige bekommen keinen Waffenschein dafür, da es keinerlei Begründung dafür gibt warum man CO2- oder Luftdruckwaffen in der Öffentlichkeit führen sollte - außer um damit Dummheiten zu machen (und für Dummheiten gibt es keinen Schein! <g>)

    Mike

  • warum wird waffenschein und waffenbesitzkkarte den verwecheselt was is der unterschied und was is der unterschied zwischen Co2 und Luftdruck und den KLEINEN WAFFENSCHEIN kann doch jeder ab 18 machen oder?

    SASA ILIC OLEEE!

  • So viele Fragen, dann benutze doch mal die Suche im Forum oder das Lexikon oder einfach Wikipedia.

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  • Der sogenannte kleine Waffenschein gilt AUSSCHLIESSLICH für Gas- und Signalwaffen (Waffen die Platzpatronen und/oder Reizstoffkartuschen verschiessen) und hat mit Luftdruck oder CO2-WQaffen auch rein gar nichts zu tun.

    Eine Waffenbesitzkarte ist für genehmigungspflichtige Schußwaffen erforderlich und berechtigt, wie der Name schon sagt, lediglich zum Besitz, aber nicht zum Führen (mit sich rum tragen).

    Mike

    P.S. - Der "kleine Waffenschein" setzt eine soweit reine Weste sowie die Investition von EUR 50,-- bei der zuständigen Ordnungsbehörde voraus.

  • @ xiphogonium

    Dachte immer, das man theoretisch auch für Luftdruckwaffen einen Waffenschein erhalten könnte. Aber das mit dem Bedürfniss leuchtet schon ein, zur Verteidigung ist da wohl nicht wirklich überzeugend, aber dachte daß es trotzdem theoretisch möglich sei.

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