Sind das nicht die mit dem rosa Plüschüberzug?
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Taozar -
21. Januar 2007 um 16:16 -
Geschlossen
Es gibt 167 Antworten in diesem Thema, welches 24.336 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (
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ich sag nur lassed die wurf messer regnen xD wurf messer werfen kannste ganz schnell dir selbst bei bring oder mitn tonfa eins auf die rübe verpassen oder man nehme ne slingshot und ziehlt auf die beine 20 joul uff die knöchel is net schön
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Meiner Meinung nach ist für die Heimverteidigung ein MK-3 PepperFoam von First Defense optimal. Auf der Homepage steht sogar dass es besonders für den Einsatz in Gebäuden geeignet ist... Wobei ich selber es für gut möglich halte, dass man als Nutzer dieses Sprays in Gebäuden zumindest selbst auch ein leichtes Brennen im Gesicht verspührt... Ist meiner Meinung nach aber das Beste!
Recht günstig
Wirksam
Und verletzt den Angreifer nicht unnötig, was vor Gericht unter umständen viel zur Geltung kommt -
hmm,meine liebste meint das ich sowieso zu fest schlafe und nicht bemerken würde wenn jemand ungebetenes in unseren 4 wänden steht! falls dochmal, meine jüngste tochter *19* und noch im hause wohnend kennt sich sehr gut mit meiner .45er aus.hier allerdings wieder das problem...wo ist der schlüssel zum waffenschrank...als sinnvollste methode"ein baseballschläger
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Zitat
Original von DocArnie
Es ist auch total bescheuert, sich bewaffnet auf die Lauer zu legen. Da ruft man die Polizei und fertig.Wenn aber jemand nachts in dein Haus einbricht, wo du und deine Familie schlafen, ist der Fall wesentlich klarer. Hier gibt es auch keine Verhältnismäßigkeit. Wie sollst du denn im Stress entscheiden wieviel Gewalt notwendig ist? - Schließlich musst du davon ausgehen, dass dein Leben auf dem Spiel steht. Und wenn man an seinem Leben hängt, ruft man die Polizei und verkrümelt sich, bzw. stellt sich vor die Familie und tut was man eben tun muss um die Gefahr abzuwehren.
Wir drehen uns hier echt im Kreis.
NOTWEHR??
ist die abwehr eines gegenwärtigen angriffs auf leib und leben! verhältnismässigkeit der mittel -
Zitat
Original von daron01
NOTWEHR??
ist die abwehr eines gegenwärtigen angriffs auf leib und leben! verhältnismässigkeit der mittelWie darf ich deinen Beitrag verstehen? Was möchtest du mir/uns mitteilen?
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Zitat
Original von DocArnie
Wie darf ich deinen Beitrag verstehen? Was möchtest du mir/uns mitteilen?
hi doc, so lernte ich es jedenfalls bei meiner sachkundeprüfung!
ich habe ein reales beispiel für dich welches nicht erfundenist,aufgepasst:
da ich 40 schöne jahre in berlin lebte und dort viele schützenfreunde habe folgender sachverhalt:
berlin- grunewald,you know, mein freund klaus wohnt dort in einer augenscheinlich gut bürgerlichen villa und ist auch sportschütze mit wbk etc..
1:00am geräusche im parterrebereich, klaus 1,98m 120kg wacht auf und geht leise die treppe runter..unten ein sozusagen kleiner scheisser beim "vorsichtigen" entleeren seiner porzellanvitrine! klaus mit freund.375 mag, hände hoch und auf den boden. was macht männeken(kleiner mann? geht zu riese klaus und haut ihm eine auf die 18! gong! klaus gibt ihm mit der flachen hand(klodeckelgrösse) eine schelle das männeken sich überschlägt und die letzten 4 stufen der treppe herabstürzt! diagnose: nasenbeinfraktur! polizei trifft ein,alarmanlage hat mal funktioniert. und dann der hammer...klaus macht strafanzeige gegen männeken wegen versuchten einbruchdiebstahl...männeken gegen klaus wegen körperverletzung
ende vom lied...männeken wird verknackt und klaus darf 1000,00DM(damals1998) zahlen..
beim nächsten mal so klaus...nur noch ein kleines metallisches klikken weil der darauf breschende schuss vom eindringling nicht mehr wahrgenommen wird...soweit zur verhältnismässigkeit...gruss ron -
Dann muss dein Freund aber einen mächtig besch!ssenen Anwalt gehabt haben. Mehr gibt es da echt nicht zu sagen. Normalerweise geht sowas anders aus.
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Zitat
Original von daron01
ist die abwehr eines gegenwärtigen angriffs auf leib und leben! verhältnismässigkeit der mittelZitatOriginal von daron01
hi doc, so lernte ich es jedenfalls bei meiner sachkundeprüfung!Ziemlich schlechte Sachkunde würde ich meinen. Der Angriff muß sich durchaus nicht gegen Leib und Leben richten. Ein Angriff gegen ein belibiges Notwehrfähiges Rechtsgut reicht völlig aus.
Die Verhältnismäßigkeit muss in gewissen Rahmen natürlich gegeben sein. Man darf sein Eigentum verteidigen, das bedeutet nicht dass man Äpfelklauende Kinder mit der Schrotflinte aus dem Baum holen darf. Aber, ein Einbrecher hingegen begeht eh immer auch einen Angriff auf die Körperliche Unversehrtheit.
Selbst die Ehre ist in Deutschland notwehrfähig. Wenn Du eine Dame als "Leichtes Mädchen" titulierst darf sie dir im Rahmen dieses Angriffes tatsächlich rechtlich einwandfrei eine Ohrfeige hauen. (Erinnerte mach grade so an eins der Fallbeispiel aus meiner Sachkunde…)
Herr A. faßt Frau B. zwar nicht an, bezeichnet sie aber trotz ihrer 125 Kg als leichtes Mädchen und fragt sie, ob sie nicht rhythmische Bewegungen mit ihm teilen will. Frau B. fängt, wenngleich empört, mit den Bewegungen an und haut A. rhythmisch ihre Handflächen rechts/links um die Ohren.
Auch hier liegt ein Fall der Notwehr vor, denn notwehrfähig sind neben Leib und Leben unter anderem auch Eigentum, Freiheit und Ehre.Den Liebhaber der Schwester zu erschießen ist hingegen als Notwehrhandlung aufgrund eines Angriffs auf die Ehre hingegen ist in Deutschland nicht drin.
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Zitat
Original von Erklärbär
Ziemlich schlechte Sachkunde würde ich meinen. Der Angriff muß sich durchaus nicht gegen Leib und Leben richten. Ein Angriff gegen ein belibiges Notwehrfähiges Rechtsgut reicht völlig aus.
Die Verhältnismäßigkeit muss in gewissen Rahmen natürlich gegeben sein. Man darf sein Eigentum verteidigen, das bedeutet nicht dass man Äpfelklauende Kinder mit der Schrotflinte aus dem Baum holen darf. Aber, ein Einbrecher hingegen begeht eh immer auch einen Angriff auf die Körperliche Unversehrtheit.
Selbst die Ehre ist in Deutschland notwehrfähig. Wenn Du eine Dame als "Leichtes Mädchen" titulierst darf sie dir im Rahmen dieses Angriffes tatsächlich rechtlich einwandfrei eine Ohrfeige hauen. (Erinnerte mach grade so an eins der Fallbeispiel aus meiner Sachkunde…)
Herr A. faßt Frau B. zwar nicht an, bezeichnet sie aber trotz ihrer 125 Kg als leichtes Mädchen und fragt sie, ob sie nicht rhythmische Bewegungen mit ihm teilen will. Frau B. fängt, wenngleich empört, mit den Bewegungen an und haut A. rhythmisch ihre Handflächen rechts/links um die Ohren.
Auch hier liegt ein Fall der Notwehr vor, denn notwehrfähig sind neben Leib und Leben unter anderem auch Eigentum, Freiheit und Ehre.Den Liebhaber der Schwester zu erschießen ist hingegen als Notwehrhandlung aufgrund eines Angriffs auf die Ehre hingegen ist in Deutschland nicht drin.
FALSCH!!! dann ist es NOTHILFE -
Zitat
Hallo,
schutz, ich weis nicht so richtig.
Sollte der Einbrecher nicht durch die Alarmanlage oder durch das Bellen unseres Hundes vertrieben worden sein. Werde ich den Teufel tun und weder meine Familie noch mich in Gefahr bringen. Soll er doch mitnehmen was er will, dagegen sind wir versichert.Gruß Ortwin
Hast du gar keine Gegenstände an denen du hängst?
Die dich dein Leben begleitet haben, wo Erinnerungen dran hängen, wie z.B. ein Ehering wenn der da rummliegen sollte oder oder oder.Ne bei mir würde der Einbrecher um Gnade vinseln. Wenn hier einer rein kommen würde und mir und meiner Familie, Haustieren oder sonst ihrgend welchen Gegenständen was antuhen wollte, da wär mir jedes Mittel recht.
Es muss ja nicht immer gleich ne Schußwaffe sein, ok wenn man was hört und den Tresor schnell genug auf bekommt, warum nicht, aber notfalls werfen was gerade zur stelle ist und alles versuchen.
Der würde mich bitten endlich die Polizei zu rufen, wenn ich mit dem fertig bin , natürlich alles nur bei Notwehr, damit mich hier keiner wieder falsch versteht!!!!
Mfg
Geb -
Zitat
Original von daron01
FALSCH!!! dann ist es NOTHILFEFalsch, es währe Notwehr.
§ 32 (2) StGB
Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Aber das greift nur wenn die Schwester grade Vergewaltigt wird, nicht weil sie selber mit einem Mann ausgehen will, der "der Familie" nicht gefällt.
Ist halt ein Problem unserer Zeit... Ehre ist Notwehrfähig, aber eben das was normal in Deutschland als Ehre angesehen wird, nicht alles was weiter im Süden noch als Ehre gilt.
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hi, eigentlich bricht kein Einbrecher in eine Wohnung ein, wo jemand zuhause ist. Sollte allerdings so ein fall eintreten, dann würde ich mir meine cx4 schnappen und falls dieser nicht beim anblick der Waffe wegrennt kriegt dieser 30 Schuss ins Gesicht, dass sollte reichen.
mfg
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Zitat
Der würde mich bitten endlich die Polizei zu rufen, wenn ich mit dem fertig bin , natürlich alles nur bei Notwehr, damit mich hier keiner wieder falsch versteht!!!!
Hm...ich empfehle dir mal §32 bis 35 StGB zulesen...dann weisst du wie kurz eine "später" evtl. anerkannte Notwehrsituation ist.
(..oft nur ein Bruchteil von Sekunden). -
Zitat
Original von GEB
Hast du gar keine Gegenstände an denen du hängst?
Die dich dein Leben begleitet haben, wo Erinnerungen dran hängen, wie z.B. ein Ehering wenn der da rummliegen sollte oder oder oder.Ne bei mir würde der Einbrecher um Gnade vinseln. Wenn hier einer rein kommen würde und mir und meiner Familie, Haustieren oder sonst ihrgend welchen Gegenständen was antuhen wollte, da wär mir jedes Mittel recht.
Es muss ja nicht immer gleich ne Schußwaffe sein, ok wenn man was hört und den Tresor schnell genug auf bekommt, warum nicht, aber notfalls werfen was gerade zur stelle ist und alles versuchen.
Der würde mich bitten endlich die Polizei zu rufen, wenn ich mit dem fertig bin , natürlich alles nur bei Notwehr, damit mich hier keiner wieder falsch versteht!!!!
Mfg
Gebsolche heldentaten gehen meistens nach hinten los.
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Zitat
solche heldentaten gehen meistens nach hinten los.
Gott sei Dank...sind es meistens.."nur" Stammtischparolen.. -
Zitat
Original von thomas magnum
Gott sei Dank...sind es meistens.."nur" Stammtischparolen..Leider sind es nur Stammtischparolen!
Ich weiß gar nicht worum es hier geht, das ist doch nur hypothetisches Geschwafel!
Fakt ist mal das die eine Sorte der Menschen die von einem Übergriff betroffen ist sich ihrem Schicksal ergeben wird, die andere Sorte wird es den "Bösen" so schwer wie möglich machen.Wo ist das Problem?
Wer als Opferlamm auf dem Weg zur Schlachtbank dem Metzger noch beim Schärfen der Messer helfen will, gerne doch, nur zu!
Meinen Segen haben diese.Wer dieses nach Kräften vermeiden will, noch besser, bei dem hat die Umerziehung zum wehrlosen Stimmvieh noch nicht ganz funktioniert, einer mehr der ernst zu nehmen ist!
Aber niemand wird doch in einer solchen Situation wenn es um den eigenen Pelz geht im Stgb nachschauen was er denn jetzt darf oder nicht, oder doch? Die Schafe mal exklusive.
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ach was soll´s...
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Zitat
Original von thomas magnum
Nö..wird niemand in dem Moment, es ist halt nur besser wenn "man" weiß was man darf und was nicht. Das nachschauen, falls es "ihm" entfallen ist besorgt der Richter...nachher ..keine Sorge.Klar Thomas ich weiss schon was Du meinst aber wenn es soweit ist wird doch eh instinktiv gehandelt, sehr wahrscheinlich sogar wider besseren Wissens, aber deswegen sind das ja auch Ausnahmesituationen!
Ausser die Opferlämmer, aber die haben das ja schon im Blut
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