Kleiner Waffenschein

Es gibt 17 Antworten in diesem Thema, welches 1.621 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (20. Januar 2007 um 16:51) ist von ALFHA1802.

  • Hallo.

    Ich will mir nen kleinen Waffenschein holen.
    Hab mich auch schon ein wenig informiert und den Vordruck in der Database geholt.
    Dazu noch ein paar Fragen:

    1. Da der Vordruck aus Bonn kommt kann ich ihn auch in meiner Stadt, Bundesland abgeben?

    2. Wo genau muss ich den Antrag abgeben?

    3. Was muss ich erfüllen? Tests ausfüllen o.ä?

    Das wars eigentlich.

    Danke

  • Zitat

    Original von Doughboy
    1. Da der Vordruck aus Bonn kommt kann ich ihn auch in meiner Stadt, Bundesland abgeben?

    Vermutlich nein. Manche Behörden verlangen sogar für die gleichen Informationen unterschiedliche Formulare (die man dann auch alle ausfüllen muss).
    :(


    Ruf am besten mal bei der Stadt-/ Gemeindeverwaltung an, wo Du den KWS beantragen musst und was die dafür brauchen. Zumal Du auf dem Amt persönlich erscheinen musst.

    Sauberes Führungszeugnis und 50,- EUR sind die zwei wichtigsten Sachen, um das Ding zu bekommen.

    Fördermitglied des VDB.

  • Habs mir mal durchgelesen.
    Ein kleiner Waffenschein berechtigt mich alle SSW mit dem PTB-Zeichen mit mir zu führen.
    Warum fragen die dann nach den Waffen usw.?

    Könnt ihr euch bitte mal das HIER
    anschauen und mir sagen was ich ausfüllen MUSS und was nicht unbedingt bzw. nicht genau (z.B "alle SSW mit PTB-Siegel" bei Punkt 3)??


    Danke

    Einmal editiert, zuletzt von Doughboy (19. Januar 2007 um 09:15)

  • Das Ding gilt offensichtlich für alles. In den kleinen Waffenschein werden keine Waffen eingetragen, nur ein kleiner Passus über PTB-Waffen, und neu erwordene Waffen sind auch nicht nachmeldepflichtig. Laß es also frei, ich würds jedenfalls so machen.

    Übrigens muß man nicht auf dem Amt erscheinen; meinen habe ich nur auf dem Postweg beantragt und auch bekommen.

    Gruß
    Heiko

  • ok. dann mach ich dass mal.
    soll ich vllt zur sicherheit das ding nochmal einscannen und hier posten oder kann man da nix falsch machen? ^^

    EDIT: ich find diesen paragraph nicht wo steht dass man mit diesem schein alle ssw mit PTB-zeichne mit sich führen darf denn ich wollte den paragraph bei punkt 3 reinschreiben. is das überhaupt nötig?

    Einmal editiert, zuletzt von Doughboy (19. Januar 2007 um 11:03)

  • Einfach freilassen das Feld. Das Formular ist schieslich fuer den kleinen Waffenschein, nicht fuer den großen.

    Falsch machen kann man beim ausfuellen relativ wenig.

    Kann es sein, dass Desinteresse und Dummheit sich die Hand geben? Weiß ich nicht - ist mir auch egal.

    Die meisten Aufgaben lösen sich von selbst. Man darf sie nur nicht dabei stören!

  • Ich empfehle dir einfach zu deinen Landratsamt / Stadt- Gemeindeverwaltung oder einfach mal bei der Polizei anzurufen natürlich nicht den Notruf sondern die Polizeiinspektion !

    Das Führungszeugnis darf keine Einträge haben, beachte dass die Behörden auch noch im Erziehungsregister etc. nachsehen ! 50€ Bearbeitungsgebühr sind dann natürlich auch noch zu bezahlen, falls dir der KWS nicht ausgestellt wird (wenn du Einträge im Register hast) musst du die 50€ auch Bezahlen.

    Die Vordrücke sind von Stadt zu Stadt verschieden !

    MFG

  • Also ich war gestern in der Stadt und hab mir den KWS beantragt.
    Mein Führungszeugnis is ohne Einträge mein Erziehungsregister leider nicht ^^
    Da ist n Eintrage wegen gemeinschaftlicher Sachbeschädigung drin bei dem wir alle ne mündliche Verwarnung bekommen haben. Dürfte das ein Hindernis sein?

  • Erstens wird für den KWS kein Führungszeugnis, sondern eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (vereinfacht: erweitertes Führungszeugnis, sprich > Hose runter, röntgen ) von der Behörde angefordert. Zweitens kann eine Verwarnung unter Umständen ( hängt von Tatbestand und Alter ab ) zur Verweigerung des KWS führen, muß aber nicht. Das liegt im minimalen Spielraum des Sachbearbeiters bei der zuständigen Erteilungsbehörde.

    Für dich heißt das: Warten und Hoffen, aber so oder so die 50 € bezahlen.

  • Wir hatten hier schon einmal den Fall daß ein KWS aufgrund eines Erziehungsregister-Eintrags verweigert wurde (muß bereits 2005 oder Anfang 2006 gewesen sein).

    Von daher hilft hier nur abwarten, da der Antrag gestellt wurde geht es um die 50 EUR sowieso nicht mehr.

    Gruß

    Mike

  • Zitat

    Original von Vogelspinne
    Zweitens kann eine Verwarnung unter Umständen ( hängt von Tatbestand und Alter ab ) zur Verweigerung des KWS führen, muß aber nicht. Das liegt im minimalen Spielraum des Sachbearbeiters bei der zuständigen Erteilungsbehörde.

    Das dürften die kaum begründen dürfen. Eine einzelne Verurteilung mit weniger als 60 Tagessätzen begründet keine Unzuverlässigkeit. und sind mehr als 5 Jahre seitdem vergangen ist die Sache Waffenrechtlich eh vom Tisch.

    §5 WaffG ist doch eigentlich völlig eindeutig, wenn auch zugegebener Maßen daher schwer Lesbar abgefasst.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

    Einmal editiert, zuletzt von Erklärbär (20. Januar 2007 um 15:38)

  • Zitat

    Original von Erklärbär
    §5 WaffG ist doch eigentlich völlig eindeutig, wenn auch zugegebener Maßen daher schwer Lesbar abgefasst.

    Stimmt, aber derSachbearbeiter ist wie wir auch nur ein Mensch, welcher Paragraphen liest, nach seinem Verständnis versteht und danach entscheidet. Das Gesetz ist eindeutig, aber nicht gleich verständig für jeden.

  • Mein KWS wurde anfangs 2005 - Ende 2006 Verweigert, grund waren 3x Einträge im Erziehungsregister. Nach ein bisschen Telefonieren und schildern der Sachlage hat der Sachbearbeiter nach 4 Monatiger Prüfungszeit mir dann doch den KWS erteilt. Lag wohl daran dass es keine Drogen oder Gewalteinträge waren.

    MFG

  • Zitat

    Original von Xiphogonium
    Ahoi Fabi! :)

    Ho, du mußt ja ein ganz Schlimmer gewesen sein! ;)

    Mike

    Hi Mike :)

    Jap ein ganz ein schlimmer ;)

    (Fahren ohne Fahrerlaubnis)

    :nuts:

    MFG

  • Zitat

    Original von Xiphogonium
    Ahoi Fabi! :)

    Ho, du mußt ja ein ganz Schlimmer gewesen sein! ;)

    Hallo Mike,

    was heisst "gewesen sein" ? Die Zeitform stimmt nicht, Fabian ist ein ganz Schlimmer (Frauenkenner, Waffensammler, mit dem Auto um die Ecke rasender ......) :))

    Nein, Fabian ist ganz schwer in Ordnung! (Fabi kannst Du den Baseball-Schläger, den Du über mir kreisen lässt, bitte wieder weglegen ;) )


    BTT:

    Das von 5-atü gesammelte Wissen über KWS findet man im Lexikon samt allen Verweisen zu hilfreichen Diskussionen und Threads unter diesem Link:

    https://www.co2air.de/wbb2/lexi-444-…schein-KWS.html

    An diesem Lexikoneintrag zeigt sich wieder einmal die gute Arbeit von 5-atü - und ausserdem dass CO2air.de nicht zu Unrecht als das führende Forum für freie Waffen im deutschsprachigen Raum gilt!

    Viele Grüsse
    Alfred