Darf ich die Waffe besitzen?

Es gibt 40 Antworten in diesem Thema, welches 5.769 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (5. Januar 2007 um 09:31) ist von Ritztec.

  • Hallo Forum,

    ich habe eben eine Waffe geschenkt bekommen. Es ist eine Perfecta Mod. "S" D.B.P. (Mehr steht auch nicht auf der Waffe)
    Sie hat kein PTB im Kreis. Sie soll etwa im Jahre 1965 gekauft worden sein. Unten an der Unterseite des Griffes ist die Zahl 1167 eingestanzt.
    Kann mir jemand sagen ob ich diese Waffe besitzen darf? Was ist so ein Teil wert?
    Würde mich über Antworten sehr freuen.

    Greetz (:)

  • Wenn sie kein PTB Zeichen hat, darfst du sie nur mit entsprechender Waffenbesitzkarte besitzen.

    Besonders viel Wert ist sie nicht, da es dafür kaum Sammler gibt.

    Wenn du sie besitzt, machst du dich strafbar. Du mußt sie sofort einem berechtigten, zB Büchsenmacher. überlassen.

    Gruß

    cz75

  • Hi Meechen,

    du meinst die Perfecta Mod. "S" D.B.P. - Cal. 6mm, sie ist so viel ich weiss kurz vor 1970-72 beschossen worden und müsste die PTB 7-69 - 7-70 haben !

    Hast du auch richtig geschaut auf deiner SSW ? Sie müsste aufjedenfall eigentlich die PTB haben ! Falls nicht ist es die ältere vor der Einführung der PTB dann ist sie Illegal !

    Dann empfehle ich dir sie zu Entfernen !

    Ansonsten guck noch mal richtig nach ! Im Schnitt geht sie für ca. 20-30€ in eGun weg !

    MFG

    Einmal editiert, zuletzt von Abi-87 (4. Januar 2007 um 20:02)

  • ich als österreicher darf sie ohne und mit ptb-nr. haben,deine ist sicher mit röhrenmagazin 6mm platz patronen auswurf oben,ich würde sagen ja wenn du 18.jahre alt bist ja nur auser haus geht nicht wenn du keinen kleinen waffenschein hast soweit ich weis als nicht deutscher.und der wert 20-40.euro kommt drauf an wie sie aussieht neu , gebraucht, usw.

    österreich ternitz

  • Hallo,

    das geht ja fix hier *lol*

    es ist wirklich kein PTB-Zeichen vorhanden. Ich habe den kleinen Waffenschein, aber der nützt sicher nix wenn die Waffe illegal ist.
    Schade, sie ist schon fast ein Erbstück....lange in der Familie gewesen. Irgendeine Möglichkeit gibt es nicht? *mal ganz vorsichtig nachfrag* :lol:

    Greetz

    Einmal editiert, zuletzt von Meechen (4. Januar 2007 um 20:09)

  • Schnell entsorgen, sonst: :knast:

    Manche Leute, gerade bei egun, riskieren für ein paar €uronen eine ganze Menge Ärger... :(

    Auch wenn sie anschl. in der Art.beschr. verlangen: WBK-erforderlich. Nur habe sie ja selber keine...

    M.M.nach: :bash:

    Gruß, Patrick.

  • Tja, das funktioniert so auch nicht in Deutschland. Eine illegale Waffe kann nachträglich nicht legalisiert werden. Sie muss aus einer WBK ausgetragen werden, und in die andere rein. Das gilt nicht nur für scharfe Waffen, sondern auch für alte Schreckschusswaffen ohne PTB. Da gab es ja bis 1976 eine Amnestie wo man die Waffen auf eine WBK eintragen lassen konnte um seinen Altbesitz legal zu behalten.
    Also aus dem nichts in eine WBK eintragen ist nicht möglich!

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Zitat

    Original von Logo
    Gelöscht

    Einer der besten Kommentare heute, der Abend ist gerettet !

    *lol*

    Einmal editiert, zuletzt von germi (4. Januar 2007 um 20:49)

  • Zitat

    Original von Logo
    Einfach gut sein lassen und den Mund halten.
    Was keiner weis, macht keinen heis.

    Und mit solchen "Weisheit" kann man jedweden illegalen Waffenbesitz verharmlosen und schönreden...

  • Eine Schreckschusswaffe muss in Deutschland diesen Stempel hier haben :ptb: um sie frei ab 18 zu besitzen. Das weist aus, das dieses Modell eine Bauartzulassung durch die Physikalisch Technische Bundesanstalt hat. Das gilt seit 1969, vorher brauchten die das nicht. Wenn die SSW den Stempel nicht hat, ist sie hier nicht frei ab 18, sondern muss auf eine WBK. Es gab bis 1976 die Möglichkeit eine WBK zu beantragen, auf der der Altbesitz der PTB-losen SSWs eingetragen wurde.

    Da die Waffe weder eine PTB-Zulassung hat und wohl auch nicht auf einer entsprechenden WBK auftaucht, ist das illegaler Waffenbesitz der genauso geahndet wird, als hätte man daheim einen illegalen .357er Magnum Revolver...

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Zitat

    Original von Peter0711
    Stimmt, falsch formuliert :)

    Warum ist die Waffe WBK pflichtig?
    Kann man damit Geschosse verschiessen?


    Die alten Signalwaffen sind nicht PTB-konform (Sicherheit/"Verbastelung") etc...

    Lies doch mal meinen Link oben nach.