@ Rambo
Wieso? Hab doch geschrieben, dass man den Minderjährigen nicht schiessen lassen darf. Habe von einer ungeladenen Waffe gesprochen. Und die Waffen im Ausgangsfall waren auch ungeladen auf dem Wühltisch. Also ich sehe da echt keine Probleme im Gegensatz zu Euch.
Xiphogonium
Das man das mit gesundem Menschenverstand nicht macht, da sind sich wohl alle einig. Gefahrenabwehrrechtlich wäre ein Einschreiten der Polizei nach meinem Dafürhalten ja auch geboten. Nur kann man dem Waffenhändler außer mit Auflagen nicht beikommen. Er bewegt sich so ziemlich an der Grenze des legal machbaren.