Erschreckend ...

Es gibt 140 Antworten in diesem Thema, welches 14.347 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (31. Dezember 2006 um 15:44) ist von gunimo.

  • @ Rambo
    Wieso? Hab doch geschrieben, dass man den Minderjährigen nicht schiessen lassen darf. Habe von einer ungeladenen Waffe gesprochen. Und die Waffen im Ausgangsfall waren auch ungeladen auf dem Wühltisch. Also ich sehe da echt keine Probleme im Gegensatz zu Euch.

    Xiphogonium
    Das man das mit gesundem Menschenverstand nicht macht, da sind sich wohl alle einig. Gefahrenabwehrrechtlich wäre ein Einschreiten der Polizei nach meinem Dafürhalten ja auch geboten. Nur kann man dem Waffenhändler außer mit Auflagen nicht beikommen. Er bewegt sich so ziemlich an der Grenze des legal machbaren.

    Einmal editiert, zuletzt von Mr. Lomax (30. Dezember 2006 um 16:39)

  • Wenn man dieser Logik folgt, Könnte man ja auch einem
    Säugling einen Raketenwerfer zum Spielen geben...

    Solange er damit nicht Schiesst ist ja alles in ordnung :confused2:

  • Zitat

    Original von Mr. Lomax
    @ Rambo
    Wieso? Hab doch geschrieben, dass man den Minderjährigen nicht schiessen lassen darf. Habe von einer ungeladenen Waffe gesprochen. Und die Waffen im Ausgangsfall waren auch ungeladen auf dem Wühltisch. Also ich sehe da echt keine Probleme im Gegensatz zu Euch.

    Xiphogonium
    Das man das mit gesundem Menschenverstand nicht macht, da sind sich wohl alle einig. Gefahrenabwehrrechtlich wäre ein Einschreiten der Polizei nach meinem Dafürhalten ja auch geboten. Nur kann man dem Waffenhändler außer mit Auflagen nicht beikommen. Er bewegt sich so ziemlich an der Grenze des legal machbaren.

    Sorry ich will dir nciht zu nahe treten! aber ich bin da anders informiert! (ich kann ja auch falsch liegen)
    Bitte zeige mal die dementsprechen gesetzesstelle im duetsch n waffengestz auf!
    das ein minderjähriger im besitz einer schreckschusswaffe sein darf!! egal ob ungeladen oder geladen!!! auch wenn daddy dabei ist spielt das keine rolle!

  • Zitat

    Original von Skinner
    Wenn man dieser Logik folgt, Könnte man ja auch einem
    Säugling einen Raketenwerfer zum Spielen geben...

    Nur um das ganze noch komplizierter zu machen: Raketenwerfer unterliegen nicht dem Waffengesetz :nuts:

    Man muß nur einen Raketenwerfer finden der nicht für militärische Zwecke benutzt wurde/wird - also einen Jagd- oder Sportraketenwerfer :n17:

    Rheinländischer Europäer.

    "Wenn ich bei Magdeburg in die norddeutsche Tiefebene komme, beginnt für mich Asien." - Konrad Adenauer

  • @d.zilles

    Ich brauch keine Gesetzesgrundlage für meine Meinung. Du brauchst eine, welche dieses Verhalten verbietet. Verboten ist nur der Umgang Minderjähriger mit einer Waffe (§ 2 WaffG). Ich hatte an anderer Stelle schonmal geschrieben, dass wenn der Bub im Laden eine ungeladene Waffe im Beisein seines z.B. Vaters in die Hände bekommt kein Umgang und noch weniger Besitz vorliegt. Kannst mir ruhig glauben, dass das so ist :)
    Würde der kleine Junge eine SSW zu Hause in seinem eigenen Zimmer haben, ohne Kontrolle eines Berechtigten dann gäbe ich Dir Recht. Aber das ist ja nicht der Fall.
    Geh doch auch mal aus Sicht des Gesetzgebers an die Sache ran. Kann es verboten sein, wenn der Papa dem Sohnemann mal die Pistole zum anschauen in die Hände gibt? Was soll der Kleine denn damit so verwerfliches in dem Moment anrichten können? Dass er sich die Finger am Schlitten klemmen könnte, zählt dabei nicht :ngrins:

  • Mach Fotos davon und schick sie mit dem entsprechenden Text nach Berlin ...................als Neujahrsgruß für die,die absolut keinen Bezug mehr zur Basis haben !!!!

    :new2:.....carpe diem !

  • Bei meinem Waffenladen des vertrauens ist das alles hinterm tresen und man bekommt es dann über den kassentisch wenn man sich dafür entscheidet bzw nach alterskontrolle wen das äussere nicht eindeutig ist. Waffen sind in den Vitrinen und man bekommt diese auf Nachfrage gezeugt und ausführlich erklärt.

  • hehe, Mr. Lomax. Viel Vergnügen bei all den (waffen)rechtlich geschulten Usern....ich laß es sein.... ;)

    @ jnievele: Sportraketenwerfer....köstlich, ich schmeiß mich weg... *lol*


    So, allen einen guten Rutsch ins neue Jahr und alles Gute für 2007!

    janssen

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    Treffen sich zwei Planeten. "Na, wie gehts?"..."Geht so, ich leide unter Homo sapiens"..."Och, " winkt der andere ab, "hatte ich auch mal. Das geht vorbei..."

  • Find ich unglaublich, wofür würden dann andere Waffenläden ihre SSWs hinter Glas ausstellen?

    Ich hoffe im Interesse der Allgemeinheit, dass dem Laden die Handelslizenz für Waffen entzogen wird :evil:

  • Zitat

    Original von Mr. Lomax
    Geh doch auch mal aus Sicht des Gesetzgebers an die Sache ran. Kann es verboten sein, wenn der Papa dem Sohnemann mal die Pistole zum anschauen in die Hände gibt?

    Leider ja. Nicht umsonst muss im Schützenverein ein speziell geschultes Mitglied die Überwachung der Schützenjugend vornehmen. Da reicht nicht irgendein erwachsenes Mitglied.

    Fangen wir mal an:

    Zitat

    § 2

    Grundsätze des Umgangs mit Waffen oder Munition, Waffenliste

    (1) Der Umgang mit Waffen oder Munition ist nur Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

    Zitat

    § 3

    Umgang mit Waffen oder Munition durch Kinder und Jugendliche

    (1) Jugendliche dürfen im Rahmen eines Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses abweichend von § 2 Abs. 1 unter Aufsicht eines weisungsbefugten Waffenberechtigten mit Waffen oder Munition umgehen.

    (2) Jugendliche dürfen abweichend von § 2 Abs. 1 Umgang mit geprüften Reizstoffsprühgeräten haben.

    (3) Die zuständige Behörde kann für Kinder und Jugendliche im Einzelfall Ausnahmen von Alterserfordernissen zulassen, wenn besondere Gründe vorliegen und öffentliche Interessen nicht entgegenstehen.

    Zitat

    § 53

    Bußgeldvorschriften

    (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
    ...

    16. entgegen § 34 Abs. 1 Satz 1 eine nicht erlaubnispflichtige Waffe oder nicht erlaubnispflichtige Munition einem Nichtberechtigten überlässt

    (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet werden.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Zitat

    Original von janssenu
    @ jnievele: Sportraketenwerfer....köstlich, ich schmeiß mich weg... *lol*

    Du wirst lachen, es gibt tatsächlich Waffen die Raketen verschießen und nicht dem KWKG unterliegen. Bei den Gyrojets bin ich mir nicht sicher ob das Führungsrohr einem Lauf gleichgestellt würde, aber vor ein paar Jahren habe ich mal in einem Museum (IIRC auf Malta) ein Raketengewehr gesehen, das im 19. Jhd. bei der britischen Marine benutzt wurde... letztendlich war das nur ein Holzschaft, auf den man eine Art Sylvesterrakete legen konnte, mit dieser wurden dann Leinen zu anderen Schiffen hinübergeschossen.

    Und natürlich gibt es noch die Modelraketenbauer mit ihren tragbaren Startrampen (irgendwo im Keller hab ich auch noch so ein Teil rumliegen...)

    Rheinländischer Europäer.

    "Wenn ich bei Magdeburg in die norddeutsche Tiefebene komme, beginnt für mich Asien." - Konrad Adenauer

  • Zitat

    Original von jnievele... das im 19. Jhd. bei der britischen Marine benutzt wurde... letztendlich war das nur ein Holzschaft, auf den man eine Art Sylvesterrakete legen konnte, mit dieser wurden dann Leinen zu anderen Schiffen hinübergeschossen.

    Hallo Jürgen,

    Leinenwurfgewehre sind auch Heute noch im Einsatz - allerdings mit einem Lauf, z.B. bei der Bundesmarine.

    Allerdings dürften die Kosten für eine Treibkartusche das normale Silverster-Budget deutlich überschreiben. ;)
    Nicht dass mir noch einer hier die Nike-Rakete, die er ganz zufällig während seiner Bundeswehrzeit auf einem Anhänger aus der Kaserne gefahren hat, in der Sivesterzeit hochgehen lässt :laugh:

    Alfred

    Einmal editiert, zuletzt von ALFHA1802 (30. Dezember 2006 um 18:57)

  • Zitat

    Original von ALFHA1802
    Leinenwurfgewehre sind auch Heute noch im Einsatz, z.B. bei der Bundesmarine.

    IIRC sind das heute aber Flinten, die mit Platzpatronen geladen werden und einen Stahlbolzen mit angehängter Leine verschießen - keine Raketen mehr.

    Gilt eigentlich bei Raketen das gleiche wie bei Vorderladern - solange es vor 1870 erfunden ist ist es legal, in welcher Größe auch immer? Man müßte sich nur noch eine Sportordnung für Congreve-Raketen ausdenken :laugh:

    Rheinländischer Europäer.

    "Wenn ich bei Magdeburg in die norddeutsche Tiefebene komme, beginnt für mich Asien." - Konrad Adenauer

  • Danke für die Bilder seit wann dürfen so Art Havariamärkte Schreckschusswaffen verkaufen???
    Da kann doch was net mit rechten Dingen zugehen!!

  • Das is echt fast nich zu glauben so ein Zustand :evil:

    Also sowas is mir auch noch nie untergekommen!

    Ein Musterbeispiel:

    Als ich vor kurzem in Österreich war (sin ja nur 10 km) um dort ein bisschen zu bummeln und einen Freund zu besuchen) war ich in nem Waffenladen um mir ne Flasche Balistol zu holen und der hatte dort einige SSWs ausgestellt (u.a. eine Bruni Glock). Ich hab die mal in die Hand genommen und mir angschaut da meinte der Besitzer ob ich mich für die Waffe interessieren würde. Ich sagte es wär ne interesante Waffe. Danach fragte er mich ob ich aus Deutschland komme (Bayrischer Akzent und Deutsches Kennzeichen am Auto is ja nicht zu überhören bzw. sehen :n17: ) und wies mich darauf hin das er sie mir nicht verkaufen könne wenn ich ihm nicht nachweisen könne das die Waffe in Österreich bleibt.

    Ich meinte dann das das schon in Ordnung sei und ich Sie mir nur ansehen wollte hab mein Balistol gezahlt noch n bisschen mit dem Verkäufer gelabert und bin gegangen :lol:

    Aber das is doch mal kompetent ^^

    Grüsse
    FirstB

    PS: @Dodge
    Ich hoffe das der Laden ärger bekommt weil sowas kann doch echt nich sein.

    Ich bin Zweitvegetarier. Kühe essen Gras. Ich esse Kühe. :))
    You can run..... but you will only die tired :ngrins:

    Meine Waffen: P22 (nickel/carbon), RG300, HW94, Miami 92F, ME38, EGR66 :n1:, RG69, CP1 Ni.+Brün., P88-9/-8, EGP 65, EGP 490, EGP 45, HW45, CP99 Softair: TM Glock 17

  • germi

    Und was ist davon jetzt einschlägig ?
    Leider garnichts. Ich kann mich nur wiederholen: Wenn er der Junge die Pistole in die Hände nimmt, dann liegt kein Umgang vor und auch kein Überlassen. Hab den WaffG-Kommentar leider nicht zu Hause, sonst würd ich mal die entsprechenden Seiten dazu einstellen. Der Vergleich mit jugendlichen Sportschützen hinkt, weil die ja nicht schauen, sondern schießen. Da ist es ja nur sachgerecht, wenn eine erwachsene und geschulte Aufsichtsperson dabei ist.

  • komisch ist nur das minderjährige deiner meinung nur ssw kaufen dürfen! sie schauen sie ja nur an und sie ist ja net geladen oder wie! sorry ich gebe germi recht!!!

  • Zitat

    Wenn er der Junge die Pistole in die Hände nimmt, dann liegt kein Umgang vor und auch kein Überlassen.


    Aha was ist dann deiner Meinung nach der Umgang wann fängt er an ???
    In Deutschland dürfen minderjährige unter 18 keine Waffe in die Hand nehmen, denn das ist, schon mit Umgehen. Auch was viele meinen wenn der Papa dabei ist darf man das schon, auch das ist nicht erlaubt.
    Einem unter 18 jährigen darf eine Waffe nur auf einem Schießstand überlassen werden, und auch da reicht nicht der Papi und auch nicht irgendein Schießsportleiter, sondern seit neuerer Zeit muß die Person die den Jugendlichen beaufsichtigt die "Jubali" (Jugendbasislizenz) haben.
    Gruß Thomas

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

    Einmal editiert, zuletzt von thomas magnum (30. Dezember 2006 um 19:51)