Diana Mod. 38 : Thema "stärkere Feder"

Es gibt 11 Antworten in diesem Thema, welches 3.528 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (23. Dezember 2006 um 22:53) ist von akhawk.

  • Ich habe , neben vielen anderen „freien“ Waffen auch ein LG Diana Mod. 38 /
    Bj. 06.85 . mit dem „F“ Stempel. Ich habe für dieses Gewehr noch eine
    Exportfeder, die die Geschossenergie erhöht.

    Und bevor dieser Beitrag gelöscht wird oder die erhobene Zeigefinger
    kommen :

    ich weiß, dass es illegal ist, ohne WBK eine solche Feder einzubauen.
    Und, da ich in es in Betracht ziehe, eine WBK zu beantragen, wäre es
    natürlich töricht gegen das deutsch Waffengesetz zu verstoßen.

    Zum anderen wäre ein Einbau, bei einem so starken LG wie die Diana Mod.
    38, ohne Büchsenmacher kaum möglich und ein solcher würde es ohnehin
    nicht ohne amtliches Siegel machen.

    Nun habe ich einen Arbeitskollegen, der Jäger ist und immer wieder
    Kleingetier mit einer scharfen 6mm aus seinem Drilling erlegen muss, weil
    es mit seinem alten „F“ Luftgewehr nicht möglich ist, das Tier weidgerecht zu
    töten und das ist für ihn auf Dauer ein teures Unterfangen.

    Besagter Kollege hat nun Interesse an meiner Diana Mod.38 und der
    entsprechenden Exportfeder die WBK- pflichtig ist.
    .
    Meine Frage zielt also nicht darauf, wie ich die Exportfeder einbaue, sondern
    dahin gehend, ob jemand schon mal Erfahrungen gesammelt hat, ob und wie
    dieses Gewehr mit der „starken“ Feder klar kommt.

  • Dein Bekannter sollte sich lieber ein KK Gewehr kaufen.
    Die sind zum teil billiger als Luftgewehre.
    Eine Schachtel KK Mun kostet 2-3 € für 50 Schuss, davon wird er nicht arm.
    Das Kleinvieh wird damit sicher waidgerecht erlegt.
    Warscheinlich kostet die Fahrt ins Revier bei den heutigen Spritpreisen schon mehr.

    Gruß Michael
    4mm/6mm :F::W: affen? Na klar!
    FWR-Mitgliedsnr.: 30936

    Einmal editiert, zuletzt von Dicke_Bertha (23. Dezember 2006 um 14:45)

  • Hallo,

    1. Selbst wenn du eine WBK hast oder auch einen Jagdschein darfst du keine WBK-pglichtige Feder in ein mit :F: gekennzeichnetes Gewehr einbauen. Das darf nur ein Büchsenmacher. Der entfernt dann das :F: , kennzeichnet die Waffe mit seinem Stempel und trägt die Waffe in die WBK ein. Alles andere ist in Deutschland illegal!

    2. Kleintierjagd ist in Deutschland mit dem Luftgewehr verboten, wegen der zu geringen nicht waidgerechten Geschossenergie! Ich glaube die Mindestenergie muss 200 Joule betragen. Mit einer Exportfeder kommt man maximal auf 30 Joule.

    Finger weg von solchen Experimenten!

    Gruß

    Musashi

  • 200J sind glaube ich zu hoch gegriffen, ein KK hat meine ich um die 150J. Es kommt wohl eher auf das Tier an was erlegt werden soll, für ne Wildsau braucht man ein größeres Kaliber als für einen Fuchs oder ein Karnickel.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Zitat

    Original von Musashi

    2. Kleintierjagd ist in Deutschland mit dem Luftgewehr verboten, wegen der zu geringen nicht waidgerechten Geschossenergie! Ich glaube die Mindestenergie muss 200 Joule betragen. Mit einer Exportfeder kommt man maximal auf 30 Joule.

    Das ist nur zum Teil richtig.
    Die 6mm Flobert (liegt irgendwo bei 30Joule) ist erlaubt. Ich kann mich auch nicht daran erinnern, daß das Verwenden von 4mm Randzündern jagdlich untersagt ist.
    Das Jagen mit Druckluftwaffen ist aber in D durch das Jagdgesetz verboten !
    Eine Joulezahl ist nicht angegeben. Daher ist es auch nicht erlaubt wenn die Druckluftwaffe 250 Joule oder mehr ins Ziel bringt.

    Warum das so ist kann ich nicht sagen, da das Gesetz schon älter ist könnte es an der "damaligen" typischen Diaboloform (Flachkopf) gelegen haben. Diese Geschoßform ist zum Töten von Wild denkbar ungünstig und verursacht einen langsamen und schmerzhaften Tod für das Wild.
    Eine Anpassung aufgrund moderner Druckluftgeschosse hat es noch nicht gegeben. Auch sind mir keine Untersuchungen, die einer solchen Gesetzesänderung vorausgehen müssten nicht bekannt.

    Gruß

    Dirk

    Das Leben ist kein Picknick!

    4mm/6mm Freund

  • Da ich wieder mal zu langsam getippt habe noch eins hinterher:

    In Deutschland gibt es Mindestbegrenzungen für verschiedenes Wild

    Rehwild: Mindestens 1000 Joule auf 100m

    Rotwild, Schwarzwild usw.: Mindestens 2000 Joule auf 100m und mindestens 6,5mm Geschossdurchmesser

    Raubwild (Fuchs, Marder, usw): eigentlich keine Begrenzung, wobei eine .22lr nur noch maximal auf einen Sommerfuchs (weniger bremsendes Fell) ausreichende Wirkung hat.

    Aber das nur so am Rande.

    Die bereits vom Threadstarter genannte 6mm Flobert ist schon für die ganz oben genannte Zwecke die richtige Wahl, wenn man mit dem Gesetz nicht in Konflikt kommen möchte.

    Das Leben ist kein Picknick!

    4mm/6mm Freund

  • Zitat

    Original von Musashi
    Hallo,

    1. Selbst wenn du eine WBK hast oder auch einen Jagdschein darfst du keine
    WBK-pglichtige Feder in ein mit :F: gekennzeichnetes Gewehr einbauen. Das
    darf nur ein Büchsenmacher. Der entfernt dann das :F: , kennzeichnet die Waffe
    mit seinem Stempel und trägt die Waffe in die WBK ein. Alles andere ist in
    Deutschland illegal!

    Musashi

    Die gesetzlichen Auflagen, sind wohl bekannt.
    Ich persönlich habe kein interesse, gegen das Waffengesetz zu verstossen und
    mein Bekannter wird seinen Jagdschein sicherlich nicht durch illegale
    Manipulation an Waffen oder Verstösse gegen gesetzliche Auflagen
    aufs Spiel setzen.

    Ich wollte hier auch keine Diskussion darüber eröffnen, wer was womit auch
    immer jagen bzw. erlegen will und darf. Die Richtlinien dafür wird er als erfahrener Jäger
    bestimmt alle kennen und ich schieße nur auf Scheiben - dafür reicht mir eine
    "F" Waffe. Und wenn er halt ein LG statt eines KK haben möchte, dann wird
    er schon seine Gründe dafür haben.

    Meine Frage war lediglich, inwieweit ein Diana LG älteren Baujahres einen
    solchen Umbau verkraften würde und ob jemand Erfahrungen diesbezüglich
    gesammelt hat.

  • Soweit ich weiss darf man mit einem luftgewehr in DE überhaupt nicht jagen, auch nicht mit einem WBK Pflichtigen.

    An Stelle deines Freundes würde ich mir eine Kleinkaliber Waffe holen. Die Munition ist spottbillig und zum "Fangschuss" für Kleintiere sollte es glaube ich zugelassen sein (Ich glaube .22lr hat ~130J, habe aber auch schon starke Patronen mit angegebenen 200J gesehen.)

    Korrigiert mich wenn ich falsch liege.

  • lupifan:
    DAS wurde oben schon geklärt!
    Erst lesen, dann posten.

    Was der Bekannte mit Jagdschein mit der Waffe vorhat, ist erstmal zweitrangig und liegt weit außerhalb unseres Einflussbereichs.
    Besitzen darf er eine >7,5Joule-Waffe jedenfalls.

    Hier geht es EINZIG und ALLEIN um den technischen Aspekt!

    Hält die Waffe der größeren Leistung auf Dauer stand - ja oder nein?

    Stefan

  • Zitat

    Original von balloon
    Nun habe ich einen Arbeitskollegen, der Jäger ist und immer wieder
    Kleingetier mit einer scharfen 6mm aus seinem Drilling erlegen muss, weil es mit seinem alten „F“ Luftgewehr nicht möglich ist, das Tier weidgerecht zu töten und das ist für ihn auf Dauer ein teures Unterfangen.

    Besagter Kollege hat nun Interesse an meiner Diana Mod.38 und der
    entsprechenden Exportfeder die WBK- pflichtig ist.

    Hmmm, ich denke, diese deine Aussage geht klar in eine Richtung und auf die habe ich geantwortet.

    Da du ohnehin an einen Umbau durch einen Büchsenmacher denkst (und alles andere ja auch illegal ist) musst du dir keine Gedanken machen, der weiß schon was er tut und ob speziell deine Diana geeignet ist auf WBK-pflichtige Federkraft umgerüstet zu werden.

    Falls du im Vorfeld wissen möchtest, ob sich der Gang zum Büchsenmacher lohnt? Ja, er lohnt sich. Die WBK und :F: Modelle von Federdruckgewehren deutscher Hersteller sind in der Regel baugleich und unterscheiden sich nur durch die Feder.

    Wolltest du das wissen? :new16:

    Mehr sag ich jetzt nicht mehr dazu!

    Gruß

    Musashi

  • [
    Das Jagen mit Druckluftwaffen ist aber in D durch das Jagdgesetz verboten !

    Gruß

    Dirk[/quote]

    Schön, wenn Du noch eine Gesetzesquelle nennen könntest, gerne auch ein LJG.

    Deine Aussage ist so falsch! BJG §19 sachliche Verbote erwähnt Druckluftwaffen nicht! Allerdings können die Länder nach BJG §19,2 weitere sachliche Verbote erlassen, hier könntest Du also bei Nennung eines entsprechenden LJG für ein bestimmtes Bundesland recht haben.

    Es wäre nett, wenn Du Dein LJG mal quälst, ich lerne gerne dazu!

    Ebenso Frohe Weihnachten und Gruß
    akhawk