Mein Allerheiligstes Baller(-Schlaf)zimmer

Es gibt 21 Antworten in diesem Thema, welches 3.126 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (8. Februar 2007 um 15:17) ist von pinkerfisch.

  • So da ich meine Schnuckies jetz vorgestellt hab (leider im falschen topic, ich hoff nimmt mir keiner übel, bin doch noch neu^^), zeigich euch heute wo ich so rumballer.
    Ein paar kurze worte und beschreibungen^^: indoor schieße ich ausschließlich meine Haenel mod. 310 (Nr. 100433). geschossen wird auf 8m aus dem windfang(vorraum zum garten) direkt in mein gegenüberliegendes schlafzimmer. den kugelfang habich aus einem alten küchen hängeschrank in glaubich 2 stunden gebaut. ausgelegt ist er mit ca 6 lagen schaumstoff und teppich ca. 20 cm dick insgesammt, nach 2500 schuß sollte man aber die oberen lagen austauschen was ich heute auch gemacht hab^^, einschläge der kugeln sind natürlich nicht hörbar und im nicht-ballerbetrieb fällt garnicht auf das ich indoor schieße da der schrank ja geschlossen werden kann (xD ach nee)
    so nu aber die bilder^^ (sry wie immer wegen der qualität aber handy gibt net mehr her)

  • ...welch vorbildliche Aufbewahrung um die Sammlung vor Zugriff Dritter zu schützen.

    ...sind doch wohl sicher alles nur Deko-Modelle...... :crazy2:

    "Not everyone sees the fun in the gun!"

  • Super, wenn man das LG verreisst und die offenen Platzpatronen daneben erwischt..... *lol*

    ----------------------- Jäger der verlorenen Erma's ------------------------
    --
    - Waffen- & Munitionssachverständiger, Spezialgebiet Erma ---
    ------------ bitte hier mithelfen, damit es hier weitergeht ------------

  • recht hast ja irgendwie aber wenn ich nicht zuhause bin ist die wohnung abgesperrt ebenso wie das schlafzimmer hmm und einbrecher die klaun sogar den festgeschraubten waffenschrank so geschehn bei uns im verrein, da häng ich mir lieber meine lg`s an die wand bei mir. zudem hier alle in unserem haushalt über 18 und selbst schützen sind sehe ich da kein problem.

    Ps: Platzpatronen habe ich keine da ich auch keine SSWs habe, die schachteln bieten sich nur optimal als aufbewahrungsort für die Haenel Magaziene an

    Mir fällt grad nix ein~

    Einmal editiert, zuletzt von SonOfLuna (21. Dezember 2006 um 22:10)

  • Wenn quer durch Schlafzimmer schießen würde, bekämme ich von meiner Frau die rote Karte. Da bleibe ich lieber im Keller. Da muß ich auch nicht jedesmal den Dreck weg machen.

    Macht mit beim Fernwettkampf.

  • Es gilt doch, dass, wer Waffen besitzt, diese vor dem Zugriff Unbefugter zu sichern hat.
    Als Unbefugter gelten doch auch die eigenen Kinder, Ehepartner, Freunde, Mitbewohner, usw.
    Diese Vorschrift gilt auch schon für erlaubnisfreie Waffen (z.B. Luftgewehr und Luftpistole).
    Die Dinger gehöhren weggeschlossen und nicht an die Wand gehängt.

    "Not everyone sees the fun in the gun!"

  • Das gilt aber nur solange die unter 18 sind, dann wären sie ja unbefugt. Ich habe meine Waffen auch nicht abgeschlossen, die lagern in ihren Verpackungen im Schrank, teilweise auch aufgehängt. Unbefugte kommen hier nicht ins Haus, die die zu Besuch kommen sind alle über 18. Machen wir mal die Lagerungsvorschriften nicht härter als sie sein müssen. Bei EWB-pflichtigen Waffen ist es klar dass sie in einen Tresor der entsprechenden Schutzstufe müssen, aber bei freien Waffen?

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • § 36 Aufbewahrung von Waffen oder Munition

    (1) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen
    Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass
    diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie
    unbefugt an sich nehmen.

    ...und das hat nichts mir dem Alter zu tun. Klar werden die meisten
    das bei freien Waffen locker sehen ... bis mal was passiert.
    Und hat man dann eine WBK .... dann hatte man die mal, wenn der
    Richter hier ein leichtsinniges Verhalten sehen will.

    Meine CO2-er stehen auf jeden Fall bei ihren scharfen Verwandten im
    Waffenschrank, so lächerlich das für manchen auch scheinen mag.

    "Not everyone sees the fun in the gun!"

  • § 36 Aufbewahrung von Waffen oder Munition

    (1) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen
    Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass
    diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie
    unbefugt an sich nehmen

    Auf das Abhanden kommen ist klar dass muss man beachten.Aber bei freien Waffen bedeutet befugt über 18. Das heißt man muss nur vorkehrungen treffen damit Minderjährige da nicht dran kommen

    Gruß ProNothe

    Einmal editiert, zuletzt von ProNothe (22. Dezember 2006 um 09:01)

  • Genau so sehe ich das auch. Die Investition eines abschließbaren Schrankes extra für die Waffen würde ich dann machen, wenn Kinder im Haus wären. Dann müsste ich das ja machen (würde ich sowieso), so bin ich aber nicht gezwungen das zu tun.

    Und da der Umgang mit diesen Waffen ab 18 ist, ist hier bei mir im Haus keiner unbefugt, daher brauche ich mir auch keinen Safe zu kaufen. Wie gesagt, bei WBK-pflichtigen Waffen ist das was anderes oder wenn Kinder im Haus sind, aber aktuell sehe ich da keine Veranlassung.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • So ist es auch. Es gibt keine Vorschrift daß Freie Waffen so weggesperrt sein müssen daß die auch beim Einbruch nicht abhanden kommen. Munition hat er ja auch keine (Diabolos sind Geschosse) und solange keine Minderjährigen zutritt zu den Waffen haben können diese auch frei an der Wand hängen oder in der Glasvitrine stellen. Einen Waffenschrank benötigt man zudem erst ab WBK-Pflichtigen Waffen, wer die A-Schränke kennt weis aber auch daß die mittels einer Flex sehr schnell offen sind und die Waffen wohl in nullkommanix weg sind. Dan hat man aber immernoch kein Problem da die Waffen Gestohlem wurden obwohl sie richtig verwahrt waren (dies soll nur mal als Beispiel dienen).

    Wer seine Freien Waffen dennoch wegsperren will der kann das tun, ein Muss ist es nicht wenn keine minderjährigen zugriff darauf haben. Denn unberechtigt heist hier ja nur unter 18 Jahren und nicht daß nur der Besitzer an die Waffe darf.

    Gruß
    Thomas

  • Zitat

    Original von Jahurev

    So etwas passiert einem guten Schützen nicht ???

    Also ich behaupte mal das kann jedem Schützen passieren.

    Ansonsten find ich die Idee mit dem Küchenschrank aber recht gut. Klappe zu - Affe tot. Nur die kleinen kugeln jedesmal aus dem bett raussuchen stell ich mir nervig vor. Der Freundin könnte man ja noch was von Liebeskugeln auftischen *lol*

    munter bleiben

    Thomas

    Ratet mal was ich am Gürtel habe.....

    LP 300 XT - HW 35 - FWB 300

  • Zitat

    Original von downsauger
    Wenn quer durch Schlafzimmer schießen würde, bekämme ich von meiner Frau die rote Karte. Da bleibe ich lieber im Keller. Da muß ich auch nicht jedesmal den Dreck weg machen.

    Also ich habe meinen Waffenschrank im Schlafzimmer!
    Immer wenn sie im Bett nicht will wie ich, dann zeige ich darauf :"Guck mal was da steht"(ich meine den Waffenschrank).
    Und schwupps...nach dem dann die Schwellung (Vom Auge) abgeklungen ist schlafen wir dan ganz friedlich ein. Geht doch!
    Schliesslich ist man doch das starke Geschlecht, und kann der Frau zeigen wer der Herr im Haus ist.
    So jetzt muss ich Schluss machen, meine Frau kommt gleich und ich muss noch Abwaschen...

    Gruß Michael
    4mm/6mm :F::W: affen? Na klar!
    FWR-Mitgliedsnr.: 30936