Also Kinnners, nicht im Wald schiessen.
Schön in den Schützenverein gehen, gaanz lieb sein
Und schliessen...
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Also Kinnners, nicht im Wald schiessen.
Schön in den Schützenverein gehen, gaanz lieb sein
Und schliessen...
Im Wald schießen ist aber auch irgendwie unnötig... es sei denn man will kleine Tiere jagen, was ich persönlich und auch das gesetzt nicht sehr gut findet!
...tja, wer nicht hören will muss zahlen.
Oh ha, das ist aber happig. Ist Dir das passiert? Also das Gewehr einziehen und eine derartige Geldstrafe finde ich jetzt nicht mehr verhältnismäßig. Aber wundern tut es mich hierzulande nicht.
Wobei: am haertesten trifft der letzte Satz.......
Zusaetzlich noch viel Spass bei der Beantragung einer WBK. Auch wenn die Verurteilung unter 60 Tagessaetzen liegt ist es doch eine Vorstrafe im Bereich des Waffenrechtes und kann somit zu interessanten Ergebnissen fuehren
Ich sag mal so, das sieht nicht gut aus :<
Zudem, mein Alter hat mich auch dazu animiert mit meiner co2 in den Wald zu gehen "Da guckt schon keiner..." blabla ... ich wollt im Garten eigentlich bissi schießen.
Naja, ich habs gelassen, weil ich genau sowas entgegen steuern möchte.
Naja Pech würde ich sagen
Ein LG gehört in den Garten oder auf den Stand!Wenn schon Plinken im Wald,dann mit Armbrust das ist nämlich erlaubt!Oder es am besten ganz sein lassen(Nicht das Plinken an sich nur halt im Wald )!
es ist ja nicht nur das Schiessen, sondern auch das Führen eines Luftgewehrs und das ist nunmal ohne Waffenschein nicht erlaubt. Daher wurde das Gewehr wohl eingezogen.
ohoh...das bedeutet wohl auch das die Zuverlässigkeit dahin ist, und das meines wissens für 10 Jahre...keine WBK kein KWS....weia das ist finster...
Och nehm ich halt die Vereinswaffe, was solls
Das ganze ist übrigends 1 Jahr her.
Morgen ist KK Spopi Wettkampf gegen den PSV
Oje, das tut mir aber jetzt Leid für Dich. Naja, wie ist das denn passiert. Bist Du einfach in den Wald und dann kamen grüne Männchen oder wie? Oder hat die ein "engagierter, pflichtbewußter" Mitbürger gerufen?
Naja, solange Du Zugriff auf eine Vereinswaffe hast. Aber ärgerlich ist es schon. Trotzdem noch viel Erfolg beim Wettkampf.
450 Euronen! 900 Mark!
Ach du dickes Ei! Wo gibt's denn sowas?! Puh, was machen mer denn da... im Wald schießen werd ich jedenfalls nicht. Aber daheim werde ich von Nachbarn umzingelt :(. Das Leben ist ja so hoffnungslos
ZitatOriginal von ProNothe!Wenn schon Plinken im Wald,dann mit Armbrust das ist nämlich erlaubt!
Wenn das wahr ist, dann gibt es doch noch einen kleinen Grund, nicht auszuwandern! Wobei ich es mir Luftgewehren vorziehen würde im Wald zu schießen, da ungefährlicher. Aber Armbrustschießen wäre halt eine Alternative.
Ganz klar ist es mit einer Armbrust erlaubt!Denn eine Armbrust darf man Führen und mit ihr schießen denn sie kann eigtentlich nicht schießen.Schießen ist vom Gesetz her mit "Ein Geschoß durch einen Lauf treiben" definiert.Und da eine Armbrust nur eine Schiene hat...
Mit einer Armbrust im den Wald - auch wenn erlaubt, ich wäre da sehr vorsichtig mit solchen Aussagem. Ein Forstbeamter oder Jäger könnte allein durch das Dabeihaben im Wald auf versuchtes Wildern schliessen und entsprechend eine Anzeige mit entsprechenden Folgen vom Stapel lassen.
Also: Nehmt keine Schußwaffen / Armbrüste mit in Wald und Flur. Das führt früher oder später nur zu Ärger.
ich habe schon öfters mal mit de schleuder und einem blasrohr auf dem feld gespielt das ist aber erlaubt.
Stimmt schon man muss es nicht drauf anlegen,aber so lange man nicht ein Wildschein geschultert hat gilt natürlich -> In dubio pro reo !
450€ plus ein konfisziertes HW35...das ist traurig. Wenn man bedenkt, dass vorsätzliche Körperverletzung so um die 30 Tagessätze bringt? Sehr verhältnismäßig
aber wenn ich mich aufs feld stell und mit dem LG durch die gegend schieße, dann sieht die sache natürlich anders aus. sehr einleuchtend!
ZitatOriginal von tetrahydrofuran
450€ plus ein konfisziertes HW35...das ist traurig. Wenn man bedenkt, dass vorsätzliche Körperverletzung so um die 30 Tagessätze bringt? Sehr verhältnismäßig
Es geht um die Höhe der Tagessätze - welche sich aus dem Einkommen des "Täters" berechnen. Das Strafmaß kann also variieren.
Gruss, Jörg