Plinken im Wald kostet mind. 450 Euro

Es gibt 49 Antworten in diesem Thema, welches 6.420 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (28. Dezember 2006 um 16:22) ist von gunimo.

  • Im Wald schießen ist aber auch irgendwie unnötig... es sei denn man will kleine Tiere jagen, was ich persönlich und auch das gesetzt nicht sehr gut findet!

    jaja, so ist das...

  • Oh ha, das ist aber happig. Ist Dir das passiert? Also das Gewehr einziehen und eine derartige Geldstrafe finde ich jetzt nicht mehr verhältnismäßig. Aber wundern tut es mich hierzulande nicht.

    Jugend ist beständige Trunkenheit - sie ist das Fieber der Vernunft

    Francois de la Rochefoucauld ( französischer Moralist des 17. Jhdt )

  • Wobei: am haertesten trifft der letzte Satz....... :cry:

    Zusaetzlich noch viel Spass bei der Beantragung einer WBK. Auch wenn die Verurteilung unter 60 Tagessaetzen liegt ist es doch eine Vorstrafe im Bereich des Waffenrechtes und kann somit zu interessanten Ergebnissen fuehren

    Ihr Glück ist Trug und ihre Freiheit Schein:
    Ich bin ein Preuße, will ein Preuße sein!

  • Naja Pech würde ich sagen :new16:
    Ein LG gehört in den Garten oder auf den Stand!Wenn schon Plinken im Wald,dann mit Armbrust das ist nämlich erlaubt!Oder es am besten ganz sein lassen(Nicht das Plinken an sich nur halt im Wald :n17:)!

    Gruß ProNothe

    Einmal editiert, zuletzt von ProNothe (15. Dezember 2006 um 20:21)

  • es ist ja nicht nur das Schiessen, sondern auch das Führen eines Luftgewehrs und das ist nunmal ohne Waffenschein nicht erlaubt. Daher wurde das Gewehr wohl eingezogen.

  • ohoh...das bedeutet wohl auch das die Zuverlässigkeit dahin ist, und das meines wissens für 10 Jahre...keine WBK kein KWS....weia das ist finster... :(

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

  • Oje, das tut mir aber jetzt Leid für Dich. Naja, wie ist das denn passiert. Bist Du einfach in den Wald und dann kamen grüne Männchen oder wie? Oder hat die ein "engagierter, pflichtbewußter" Mitbürger gerufen?

    Naja, solange Du Zugriff auf eine Vereinswaffe hast. Aber ärgerlich ist es schon. Trotzdem noch viel Erfolg beim Wettkampf.

    Jugend ist beständige Trunkenheit - sie ist das Fieber der Vernunft

    Francois de la Rochefoucauld ( französischer Moralist des 17. Jhdt )

  • 450 Euronen! 900 Mark!
    Ach du dickes Ei! Wo gibt's denn sowas?! Puh, was machen mer denn da... im Wald schießen werd ich jedenfalls nicht. Aber daheim werde ich von Nachbarn umzingelt :(. Das Leben ist ja so hoffnungslos ^^

  • Zitat

    Original von ProNothe!Wenn schon Plinken im Wald,dann mit Armbrust das ist nämlich erlaubt!

    Wenn das wahr ist, dann gibt es doch noch einen kleinen Grund, nicht auszuwandern! Wobei ich es mir Luftgewehren vorziehen würde im Wald zu schießen, da ungefährlicher. Aber Armbrustschießen wäre halt eine Alternative.

  • Ganz klar ist es mit einer Armbrust erlaubt!Denn eine Armbrust darf man Führen und mit ihr schießen denn sie kann eigtentlich nicht schießen.Schießen ist vom Gesetz her mit "Ein Geschoß durch einen Lauf treiben" definiert.Und da eine Armbrust nur eine Schiene hat...

    Gruß ProNothe

  • Mit einer Armbrust im den Wald - auch wenn erlaubt, ich wäre da sehr vorsichtig mit solchen Aussagem. Ein Forstbeamter oder Jäger könnte allein durch das Dabeihaben im Wald auf versuchtes Wildern schliessen und entsprechend eine Anzeige mit entsprechenden Folgen vom Stapel lassen.
    Also: :direx: Nehmt keine Schußwaffen / Armbrüste mit in Wald und Flur. Das führt früher oder später nur zu Ärger.

  • ich habe schon öfters mal mit de schleuder und einem blasrohr auf dem feld gespielt ;) das ist aber erlaubt.

    Pressluftrohrreiniger8barhomemadeblasrohrerfinder
    Schleuder-Konstrukteur und one person slingshot factory
    hört ihr auch immer diese stimme ???

  • Zitat

    Original von tetrahydrofuran
    450€ plus ein konfisziertes HW35...das ist traurig. Wenn man bedenkt, dass vorsätzliche Körperverletzung so um die 30 Tagessätze bringt? Sehr verhältnismäßig :new16:

    Es geht um die Höhe der Tagessätze - welche sich aus dem Einkommen des "Täters" berechnen. Das Strafmaß kann also variieren.

    Gruss, Jörg

    Einmal editiert, zuletzt von Lobo (16. Dezember 2006 um 10:21)