Salut an Silvester

Es gibt 15 Antworten in diesem Thema, welches 3.365 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (28. November 2006 um 13:10) ist von *Darkphoenix*.

  • Moin moin,

    Im Lexikon und mit der Suchfunktion des Forums habe ich ausreichend Information bezüglich der Unterschiede zwichen Salut und SSW gefunden.

    Was ich aber nicht finden konnte ist, ob ich mit einem Salut Gewehr (unter den selben beschränkungen wie bei einer SSW) an Silvester schießen darf oder nicht. Ist das möglich? Oder gelten vielleicht sogar andere Regelungen?

    Würde mich über eine Antwort freuen

    Einmal editiert, zuletzt von Argysh (27. November 2006 um 21:58)

  • Der einzige Unterschied ist afaik, dass du die Salutwaffen nicht führen darfst.

    Schiessen darfst du sie (genau wie normale SSWs) nur auf befriedeten Grundstücken mit Erlaubnis des Eigentümers.

    SSWs: Reck Miami 92F vernickelt, Reck Miami 92 und 2X ME 38 Compact 1X vernickelt
    Softairs: CA SLR 105 A1, HFC M92 CO2, ASG R-357, Mossberg M500 und eine billige Umarex Navy Commando
    Sonstiges: Recurvebogen, "Panzer II"-Armbrust und ne Schleuder

  • Zitat

    Original von Argysh
    Und wer will schon bitte ein Gewehr führen? *lol*

    Das wäre doch was für Selbstverteidigung, wenn die Munition alle ist, hat man was ordentliches zum Zuhauen :smash:
    :laugh:

    Imperare sibi maximum imperium est

  • Schnapp Dir ein K98k, klatsch Dir ein Bajonett vorne dran und Du wirst eine Vorstellung davon haben, wie tödlich Grabenkriege waren ;)

    Zum Thema:

    Auf Deinem Hof (Garten) darfst Du damit schießen (knallen), aber Dein Grundstück darfst Du damit nicht verlassen.

    Vergesst bei den Salutwaffen bitte nicht, daß das mal scharfe Kanonen waren und ich möchte den Polizisten sehen, der auf den BKA-Abnahmestempel schielt, wenn Du ihm damit begegnest, bevor er seine (scharfe) Dienstwaffe zieht...

    Deutschland.... ein Sommernachtsmärchen ;D

    Ansonsten nur mit Waffenschein (Hat sowas überhaupt wer außer dem Kanzler/Kanzlerin?!?), also einer uneingeschränkten Trageerlaubnis.

    A diplomate is a human being, who speaks out, what he's not thinking...

    Einmal editiert, zuletzt von Mr. Linkdead (27. November 2006 um 23:09)

  • Ja, der Ronald Schill hat/hatte einen Waffenschein zum Führen einer Walther PPK..

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Zitat

    Original von Mr. Linkdead
    Ansonsten nur mit Waffenschein (Hat sowas überhaupt wer außer dem Kanzler/Kanzlerin?!?), also einer uneingeschränkten Trageerlaubnis.

    Nicht viele nur besonderst gefährdete Personen usw. bin mir aber nicht sicher, ob die Kanzle(in) so einen hat denke mal nicht... *lol*

  • Zitat

    Original von germi
    Ja, der Ronald Schill hat/hatte einen Waffenschein zum Führen einer Walther PPK..

    Ja Ja, die Politiker, sind halt besonders gefährtet und vom Aussterben bedroht.
    Die krigen das Scheinchen ohne Prob. :cry:

    Zonk

  • Huch!
    Spanner bei der Kanzlerin.

    Wenn es bei Monica Lierhaus passiert wäre, dann hätte ich jetzt auch gerne ne Kopie, aber bei Angela...........

    PS: Hey Duke, aber was macht dieses Offtopic-Thema hier bei Salut?

    Gruß,
    Markus

  • Zitat

    Original von Dlognord

    Nicht viele nur besonderst gefährdete Personen usw. bin mir aber nicht sicher, ob die Kanzle(in) so einen hat denke mal nicht... *lol*

    Die Kanzlerin hat Personenschutz, gelle!

    Sie braucht keine Erlaubnis ;)

  • Zitat

    Original von ZONK
    Ja Ja, die Politiker, sind halt besonders gefährtet und vom Aussterben bedroht.
    Die krigen das Scheinchen ohne Prob. :cry:

    Sein Antrag wurde zuerst vom LKA abgelehnt, da er ebenfalls Personenschutz hat. Allerdings argumentierte er, er wollte sich auch mal frei ohne diesen bewegen.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Zitat

    Original von germi

    Sein Antrag wurde zuerst vom LKA abgelehnt, da er ebenfalls Personenschutz hat. Allerdings argumentierte er, er wollte sich auch mal frei ohne diesen bewegen.

    Daraufhin wurde der Antrag erneut Abgelehnt soviel mir zu Ohren gekommen ist :crazy2:

    Wie gesagt auf befriedeten Eigentum ist das ganze kein Problem =)

    MFG