Kurze Frage zu Lampen und Lasern.

Es gibt 15 Antworten in diesem Thema, welches 2.297 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (25. November 2006 um 17:34) ist von full.house.

  • Hi leute, es gibt zwar schon ein paar Threads zu diesem Thema, aber die sind alle geschlossen.

    Es wird ja gesagt, das man an Softair-Waffen keine Lampen oder Laser montieren darf, da dies Verboten ist.

    Nun steht da in der Anlage zwei zum WaffG:

    1.2.4
    für Schusswaffen bestimmte
    1.2.4.1
    Vorrichtungen sind, die das Ziel beleuchten (z. B. Zielscheinwerfer) oder markieren (z. B. Laser oder Zielpunktprojektoren); ....

    mich stört dieses "für Schusswaffen bestimmte".

    Eine Lampe von Kaufland oder eine Laserpointer vom Markt sind ja nun nicht für Schusswaffen bestimmt.

    Wie wird das definiert ?

  • Sobald Du die Lampe oder den Laser an der Waffe befestigst, sind sie schon dafür bestimmt. Du hast sie dann ja mit irgendeiner Halterung (oder was auch immer) fest an der Waffe angebracht.
    So seh ich das zumindestens. Korrigiert mich wenn ich falsch liege.

  • wenn eine Vorrichtung zur Befestigung an Schusswaffen vorliegt ist es Verboten. Selbst der Besitz einer solchen Vorrichtung.
    Wenn du einen herkömmlichen Laserpointer kaufst, kannst du ihn (ohne Gewähr) mit Tape an eine <0.5J Airsoft befestigen.

    Alles was ein Ziel anstrahlt ist einfach tabu wenn es an der Waffe montiert ist.

    Anics

    Nur der Wille entscheidet....!!! ;)

  • Das wird so definiert sein,dass wenn du eine Lampe oder einen Laser von Kaufland kaufst,mit dem vorhaben es an eine Schusswaffe zu bauen,wird es zu einem Gegenstand.
    EDIT: @ Anics Eine Softair ist doch eine Schusswaffe!Nur laut BKA frei Verkäuflich!

    Gruß ProNothe

    Einmal editiert, zuletzt von ProNothe (25. November 2006 um 12:25)

  • Alles was etwas anleuchtet, ist verboten an allem was mit einem Lauf etwas verschießt, ausgenommen die Hülsenpfeilpistolen
    Auch SSW und was euch noch so einfällt, ausser Armbrust und Bogen

    Wie ist es bei einem Blasrohr? Da bin sogar ich überfragt.

  • Zitat

    Original von volldaneben
    Sorry, aber alle Laser und Speziallampen, die für die Montage an eine Waffe (auch Saftair) bestimmt sind - sind VERBOTEN!

    Auch alleine nur der Besitz!

    ? Wäre nett wenn du meinen Beitrag ersteinmal liest, bevor du etwas Postest !

  • Hallo!

    Zuerstmal hast Du recht - wenn ich eine Lampe oder einen Pointer kaufe und neben meine Waffe lege ist daran noch nichts illegal.

    Dann aber kommt der Denkfehler. In dem Moment, in dem diese Dinge montiert werden, sind sie - durch Dich, der sie ja jetzt dafür nutzt - für die Verwendung an Schußwaffen bestimmt worden und somit illegal geworden.

    Haben sie von vorneherein eine Halterung für Waffen, sind sie verbotene Gegenstände von Anfang an.

    Gruß
    Heiko

  • Zitat

    Original von Sportsfreund
    mich stört dieses "für Schusswaffen bestimmte".

    Eine Lampe von Kaufland oder eine Laserpointer vom Markt sind ja nun nicht für Schusswaffen bestimmt.

    Wie wird das definiert ?


    Lampen, Laser, etc. die entweder bereits mit der Lampe verbunden sind oder die über eine Halterung/ Montagevorrichtung verfügen, um sie an Waffen anbringen zu können sind verboten!

    Lampen, Laser, etc. die nicht mit der Waffe verbunden sind und für die Verbindung auch nicht vorgesehen sind, sind frei verkäuflich und nicht illegal.

    Sprich: Deine Taschenlampe, den Laserpointer aus dem Supermarkt, etc. darfst Du frei kaufen und besitzen. Nur eben nicht an der Waffe montieren. Ganz gleich, ob Du dafür eine Spezialhalterung verwendest oder die Dinger mit Gaffa-Tape anbringst.

    Aus der Not heraus, dass es früher keine Picatinny-Schienen an Waffen gab und auch heute noch die meisten Polizisten keine Lampe an ihrer Dienstwaffe haben, gibt es verschiedene Anschlagsvarianten, um Waffe und Lampe gleichzeitg auf das Ziel zu richten. Dies ist auch für Privatpersonen erlaubt, da Waffe und Lampe nicht fest miteinander verbunden sind.

    Allerdings macht ein Laser nur Sinn, wenn er auf die gleiche Stelle zielt, wie auch der Schütze mit der Waffe. Da hilft es also nicht, in der rechten Hand die Waffe zu halten und links den Laser.

    Also: vergiss den Laser!
    (auch wenn´s schwer fällt)

    Fördermitglied des VDB.

  • Zitat

    Original von 5-atü
    Aus der Not heraus, dass es früher keine Picatinny-Schienen an Waffen gab und auch heute noch die meisten Polizisten keine Lampe an ihrer Dienstwaffe haben, gibt es verschiedene Anschlagsvarianten, um Waffe und Lampe gleichzeitg auf das Ziel zu richten. Dies ist auch für Privatpersonen erlaubt, da Waffe und Lampe nicht fest miteinander verbunden sind.


    Falls es den Theradersteller interessiert:Eine möglichkeit ist es die Lampe quasi quer zum Arm in die Linke Hand(Linkshänder rechts) zu nehmen und darauf die Waffe auf zu legen,also das rechte,untere Handgelenk auf den linken Handballen,also auf die Hand wo die Lampe drinnen ist.

    Gruß ProNothe

    Einmal editiert, zuletzt von ProNothe (25. November 2006 um 14:57)

  • Guten Abend,
    es wurde ja viel genannt. Aber es gibt ausnahmen.
    Frei ab 14 Waffen - die hier unrelevant sind - dürfen mit anstrahlrnden (EDIT1) Geräten bestücktwerden.
    Alles was ab 18 ist, sowie die Geräte an sich und auch die Montagen sind in Deutschland verboten.
    Wenn Sie aber unbedingt mit sowas Ausgestattetsein wollen -> Bastelthread. Dort wird besprochen wie man die Anstahrlenden Geräte an dem Körper sinnvoll anbringen kann!

    Mit freundlichen Grüßen und Ich hoffe geholfen zu haben,

    HK G36

    Ps.: Auch 2 Fragen, Infratorlaser, wären die erlaubt? Diese sind ja keine sichtbaren Strahlen.
    Und zweitens, könnteman die Laser bzw. dasLicht nicht an dasMagazin anbringen? Diesewäre nicht die Waffe.

    EDIT zu Meinem Untermann. Doch, dies lass Ich im Softairboard! Dort stützt man sich darauf das es - laut Gesetz - Spielzeuge und keine Waffen sind. Sonst dürfe man die Waffen ja auch nicht in der Öffenlichkeit führen!

    Ich schau nochmal

    Waffen: Meine :n1: CA G36 und :marder: KJW P8. Zu sehen links, hoch. Die Muniton die in der P8 ist, ist 9mm PARA Platzpatronen Muniton, nicht scharf! Beide tragen ein soltzes :F:
    GLÜCK AB und PER ASPERA! AD ASTRA!

    2 Mal editiert, zuletzt von HK G36 (25. November 2006 um 16:08)

  • Hmm,
    da liegts du leider zu 100% daneben :new16: Auch an unter 0,5J Softairs darf man keinerlei Leuchten oder Laser dranbauen!

    Ach ja HK G36..
    was soll das hier bedeuten :laugh:

    Frei ab 14 Waffen - die hier unrelevant sind - dürfen mit anstahrelnden Zielen bestattet werden

    Frei ab 14 Waffen werden mit Zielen bestattet??? Hääää. Menschen werden bestattet.. Waffen nicht.

    Edit: Ach, Softairboard :new16: Laut Gesetz zählen die 0,5er als Waffen... halt ebend erwerbbar ab 14 Jahren... Irgendwo gab es auch mal eine Stellungsnahme der Polizei oder so das Laserpointer auch an Kindersoftairs verboten sind... und vor allem, da Laser mit Waffenhalterung schon verboten sind :new16: Da klappt das mit den Kindersoftairs vorne und hinten nicht.

    Solid, fantastic, aerodynamic, safe, honest, sometimes evil. Attractive to have, bloody when you don't have her.
    When she talks, she talks about death. My Azra saves non-life imagination. We love you Azra, because you are evil.

  • Zum geschätzten 10.000sten Mal kommt eine Frage zu Lasern/Lampen und noch immer kommen die gleichen blödsinnigen Versuche, das WaffG zu unterlaufen.

    Da ich heute wirklich zu faul bin, alles so aufzuschreiben, dass es auch zum Rest vom Thread passt, hier in knackiger Form von Uli zum Nachlesen:
    Auch Laserpointer bei <0,5 joule sind verboten

    Haben wir alles schon zur Genüge gehabt... :new16:

    Edit: Ich bin einfach viel zu gutmütig; hier: damits ein Posting zum Nachlesen mehr gibt:

    Zitat

    Original von WaffG, Anlage 1, Unterabschnitt 1, Punkt 1.1:
    Schusswaffen sind Gegenstände, die zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden.

    Zitat

    Original von WaffG, Anlage 1, Unterabschnitt 1, Punkt 1.3.1:
    ... der Lauf ist ein aus einem ausreichend festen Werkstoff bestehender rohrförmiger Gegenstand, der Geschossen, die hindurchgetrieben werden, ein gewisses Maß an Führung gibt...


    Von einer Energiegrenze ist da überhaupt keine Rede – die technische Ausgestaltung der einzelnen Schusswaffe ist schlichtweg irrelevant. Entsprechende Vorrichtungen sind immer illegal. Da hilfts auch nicht, wenn „Hans Meier“ das irgendwo mal fälschlich behauptet hat.

    Einmal editiert, zuletzt von sunix (25. November 2006 um 16:37)

  • Zitat

    Original von HK G36
    Frei ab 14 Waffen - die hier unrelevant sind - dürfen mit anstrahlrnden (EDIT1) Geräten bestücktwerden.

    Bullshit, wie 99% deiner Posts. Hörst du endlich mal damit auf hirnlosen Mist zu verzapfen oder willst du bis in alle Ewigkeit weiter mit dienem Halbwissen angeben?

    Zitat

    Ps.: Auch 2 Fragen, Infratorlaser, wären die erlaubt? Diese sind ja keine sichtbaren Strahlen.

    Ja und wie die verboten sind, denn auch die strahlen ein Ziel an, egal ob der Strahl sichtbar oder unsichtbar ist, sie sind verboten. Dazu kommt das IR-Laser an sich schon Waffen sind da man damit jemand schwer verletzen kann (dauerhafte Erblindung).


    Zitat

    Und zweitens, könnteman die Laser bzw. dasLicht nicht an dasMagazin anbringen? Diesewäre nicht die Waffe.

    Es wäre trotzdem verboten. Und wenn du an die Waffe nen Schaukelpferd anschraubst an dem ne Lampe befestigt ist, ist es trotzdem illegal.

    Zitat

    EDIT zu Meinem Untermann. Doch, dies lass Ich im Softairboard! Dort stützt man sich darauf das es - laut Gesetz - Spielzeuge und keine Waffen sind. Sonst dürfe man die Waffen ja auch nicht in der Öffenlichkeit führen!

    Das spielt aber keine Rolle, ist trotzdem verboten laut BKA. Es ist zwar richtig das es per Gesetz Spielzeug ist, die Anbringung von Lampen und Lasern ist aber dennoch verboten.

  • Zitat

    Originally posted by Jürgen
    Bullshit, wie 99% deiner Posts. Hörst du endlich mal damit auf hirnlosen Mist zu verzapfen oder willst du bis in alle Ewigkeit weiter mit dienem Halbwissen angeben?


    Einige User, wollen wir mal keine Namen nennen, bekommen sogar schon PNs von HK G36 im gleichen Tonfall, aber wie man in den Wald ruft... :nuts:

    remove

  • Das nicht erubt ist, ist ja nun klar.

    Bevor es nun weiter ausufert:

    - Closed -

    FWR-Mitglied 26256 ...und Du? :deal: -+- Field Target -Mitglied im DFTC2000 -+- Co2-Mehrdistanz.de

    Alles, was ist, dauert 3 Sekunden: Eine für vorher, eine für nachher und eine für mittendrin ...