Schießen mit SSWen an Silvester verboten?!

Es gibt 46 Antworten in diesem Thema, welches 5.720 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (1. Januar 2009 um 12:04) ist von Floppyk.

  • Hallo Stefan,

    schon richtig!
    Das ist halt Logos Welt.
    Er muß nur aufpassen, da man ihn irgendwann nicht mehr ernst nimmt.
    Oder vielleicht ist es schon soweit?

    Manche User wurden deshalb schon des Feldes verwiesen.

    Gruß,
    Markus

  • Zitat

    Original von HWJunkie
    Logo:

    Häh? Wie meinen?

    Stefan

    Er vergisst nur immer Smilleys für die Ironie dahinter zu setzen...das ist alles ;)

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Zitat

    @ christian

    also als co2air member sollte man schon das andere wort wählen.

    Es ist doch auch sonst schon umgangssprachlich anerkannt.
    Ansonsten müsste z.B. die Fernsehserie "Der Bulle von Tölz" auch umbenant werden.

    Also ich sehe da nichts schlimmes drann.

    Zitat

    Christian:

    Also wenn du die SSW einstecken hast heißt es dann wohl Treppe laufen..

    Aber Paternoster und Rolltreppen sind nicht ausgeschlossen

    Ja, wenn man bedenkt das das Warscheinlich der Original "große" Waffenschein ist.
    Denn das Kleiner wurde nur drübergedruckt!
    Also müssen all diese "gefährdeten" Personen die einen solchen "normalen" Waffenschein haben die Treppe nehmen! *lol*

    Man gut das ich nur ein mal im Jahr eine SSW so bei mir habe das es Führen sein könnte.

    Zitat

    ....na und da habe ich mir das Recht meine SSW´s rum zu tragen wie ich will halt für 50 € zurück gekauft.

    Das war unser edbru!


    Gruß C.C.

    Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er bedankt sich.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen!

    2 Mal editiert, zuletzt von Christian (5. November 2006 um 18:43)

  • Zitat

    Ja, wenn man bedenkt das das Warscheinlich der Original "große" Waffenschein ist.


    Das ist das gleiche Dokument wie "der große" ....und das mit den Aufzügen...ist ein Kalauer...oder.... :crazy3:

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

  • Das steht da so drin! Das ist bis auf die roten Striche ein unbearbeitetes Bild!

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  • Hey Christian..

    Zitat

    Das steht da so drin! Das ist bis auf die roten Striche ein unbearbeitetes Bild!


    ich weis ich habe auch so einen, nur ohne rote Striche...ist deiner Ungültig ??
    wegen der roten Balken, das gab es früher auch im Führerschein.. der Säuferbalken. :laugh:

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

  • Mal eine kleine Frage...meint Ihr nicht, das mit dem Aufzug sowas wie ein Aufmarsch gemeint sein könnte?!?!

    Wer seinen Männer sagt was sie tun sollen , aber nicht wie, muss mit überraschenden Ergebnissen rechnen - George S. Patton

  • Ja man, was meinst du warum wir uns alle kaputt :laugh:

    Auf|zug, der; -[e]s, Aufzüge: 1. a) das →Aufziehen, Aufmarschieren, Anrücken: den A. der Wache ...

    Gruß C.C.

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  • Sorry, wenn ich spät einsteige und noch mal von vorne anfange.

    JA, LEIDER JEDES JAHR DAS GLEICHE!!!

    Und das ist jetzt kein Vorwurf an den Themenstarter, sondern an die Behörden und Medien, die jedes Jahr aufs Neue solch einen Quatsch verkaufen!
    :evil:

    Eigentlich ist schon alles gesagt:

    • zuhause ist das kein Problem,
    • draußen rumlaufen ist nur ok, wenn KWS vorhanden
    • auf der Straße rumballern ist verboten

    Wer Lust und Zeit hat, sollte seinen Blick noch aufs Lexikon richten und die dort aufgeführten Beiträge richten:
    Silvester schießen
    Kleiner Waffenschein (KWS)

    Viel Spaß beim Lesen!
    ;)

    Gruß,
    5-atü

    Fördermitglied des VDB.

  • Platsch !!!
    Das ist mein Senf dazu ...
    Hier in unserer Gegend sind die netten Herren in Grün (oder sind se Blau :crazy2:? villeicht beides :laugh:) recht genau was das führen von SSW's betrifft.
    Ich z.B. war auf der hiesigen Polizeiwache schon bekannt, da war ich in der neuen Wohnung noch nichtmal richtig eingezogen. das war im April 2003.
    Ich hab mit meinem Weibi grad die letzten Umzugs-Kartons in die Wohnung geschleppt, als die Ordnungshüter vor der Tür / unserem Auto standen und nach dem KWS Fragten. Sie hätten nen Tipp bekommen: "Das hier jemand ein Waffenarsenal mit sich rumträgt" (ich hatte damals nur eine einzige Reck Miami die sich aber in einem der Kartons im Auto befand
    Hat mein "alter" Nachbar doch tatsächlich ne telefonische "Anzeige" erstattet. Ich würde ständig mit ner Knarre rumlaufen :new16:.
    Mein Glück war, das ich damals schon vorgesorgt und den KWS schon beantragt hatte. Ich hatte ihn zwar noch nicht in Händen, aber es gald ja auch noch die Übergangsfrist Bis Aug. 03.
    Ansonsten hätte ich villeicht Probleme bekommen.
    Serither bin ich schon zig mal bei Routienekontrollen nach dem KWS und Waffen gefragt worden.

    Ich werde auf jeden Fall auf Nummer-sicher gehen.

    9 Tugenden :
    Ehre - Treue - Mut - Wahrheit - Gastfreundschaft - Selbständigkeit - Disziplin - Fleiß - Ausdauer

    Einmal editiert, zuletzt von Stefan A. (6. November 2006 um 12:41)

  • Kleiner Waffenschein?

    Into my cold, dead hands! *lol*

    Ich trage nie eine SSW mit mir rum und feiere Silvester immer bei Freunden mit Grundstück (hier auf dem flachen Land ist das wesentlich einfacher, als in der Stadt).
    Der Transport erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen, im verschlossenen Kofferraum, in einem verschlossenem Transportbehältnis, getrennt von Munition.

    50€ um mich vor Rechtsbeugung zu schützen und sei es aus Unwissenheit?

    Nö.

  • Kann man als Ausländer (EU-Bürger) in Deutschland einen KWS beantragen? Ich nehme an nur wenn man über einen fixen Wohnsitz verfügt. Ist eigentlich diskiminierend.

  • Hier geht nichts ohne festen Wohnsitz! Ob der allerdings hier in der BRD sein muss, oder auch (wie bei dir) Österreich akzeptiert wird, weiß ich leider nicht. Am besten anfragen, denn der Antrag muss bei der lokalen Behörde wo man wohnt gestellt werden. Ich empfehle da einen Anfrage beim deutschen Konsulat bzw. Botschaft in Österreich.
    Und nicht vergessen: Die zu führende SSW muss einen PTB-Stempel aufweisen!! Also nix mit GAP oder Mini-GAP usw. Wobei die meisten SSWs die bei euch im Handel sind ja das PTB-Zeichen tragen.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Zitat

    WaffG §4 (2):

    Die Erlaubnis zum Erwerb, Besitz, Führen oder Schießen kann versagt werden, wenn der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht seit mindestens fünf Jahren im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat.

    Einen "Touristen-KWS" gibt es also offenbar nicht...