aktuells waffengesetz

Es gibt 52 Antworten in diesem Thema, welches 6.791 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (8. Dezember 2006 um 12:33) ist von White.

  • Ja, darüber bin ich mir schon im klaren.

    Aaaber ..In welchem Fall, außer dem Besagten Notwehr-Fall darf ich denn Cs-Gas noch einsetzen?

    Hallo meine Freunde :lol: :lol: :lol: :lol:

  • Zitat

    Original von Rambo
    CS kannst du gegen Menschen und Tiere verwenden, beides ist erlaubt.

    Nur das CS bei Tieren sehr wenig Wirkung zeigt...bzw. gar keine.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Mit dem Pfefferpatronen sind CN / CS Patronen eigentlich überholt, da Pfeffer bei mehr Angreifern wirkt ( die Anzahl, bei denen das Gas nicht wirkt, ist prozentual geringer ). Im Notwehrfall ist es ja zulässig, sich mit Pfeffer zu verteidigen.

  • da hab ich mir auch schon gedanken drüber gemacht. ich hab nämlich auch schon gehört das leute die unter erheblichen drogeneinfluss standen, das Cs gas garnicht gewirkt hat und da nur das pfeffer(gas) wirkt.
    is das im nachhinein überhaupt festzustellen welches gas ich benutzt habe?

    Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muß man vor allem ein Schaf sein.(Albert Einstein)

  • Zu dem Punkt CS-Gas und Pfefferspray bin ich auf folgendes gestoßen:

    Pfeffer-KO-Spray

    Abwehrspray - Ihr persönlicher Bodyguard, klein im Format und knallhart in der Wirkung.

    "Jogger von Hund angefallen"
    "Spaziergängerin von Kampfhund gebissen"
    "Killerhund zerfleischt........"
    Pressemeldungen wie diese wird es nicht mehr geben, ist PFEFFER-KO (50 ml) zur Hand. Das hochwirksame Abwehrspray auf Cayennepfeffer-Basis enthält konzentrierten Extrakt Oleoresin Capsicum. Der bedeutet auch für den bissigsten Vierbeiner den technischen KO.
    Da endet selbst die wildeste Aggression in jaulender Flucht. Ideal für alle, die sich beim Spaziergang, beim Joggen oder beim Bummeln schützen wollen.
    Mit einem kurzen Sprühstoß direkt auf Schnauze, Maul und Augen gerichtet werden angreifende Hunde wirkungsvoll fern gehalten und vertrieben. Die Inhaltsstoffe von PFEFFER-KO sind umweltschonend und völlig abbaubar. Der Wirkstoff Oleumresin Capsicum ist übrigens in der Küche nicht unbekannt: Für ein höllisch gutes Gulasch ist er verantwortlich.
    Aber wehe, wenn der Anteil so hoch ist wie bei unserem PFEFFER-KO! Die 50 ml-Dose ist klein genug, um in der Tasche oder am Hosen-/Rockbund Platz zu finden, aber groß genug, um Sie effektiv zu verteidigen. Der Inhalt reicht für mehrere Anwendungen.
    Bedenken Sie dabei bitte Folgendes: Alle Hunde haben ein Aggressionspotential. Das ist ein fest verankertes Merkmal ihrer Art, ein Erbe ihrer Stammeltern, den Wölfen. Seit Jahrtausenden wurde diese Aggression züchterisch genutzt und in den Dienst des Menschen gestellt: Beim Haus- und Hofhund (territoriale Aggression), beim Jagdhund (Beuteaggression, Verteidigungsaggression) oder beim Hütehund
    (Dominanzaggression, territoriale Aggression). Hunde haben eine unterschiedliche Reizschwelle. Viele haben eine hohe Reizschwelle, die kann so leicht nichts aus der Ruhe bringen. Andere wiederum sind mit einer niedrigen Reizschwelle im Nu auf Hundert. Und wenn dann ein hohes Aggressionspotential hinzu kommt, dann kann das Tier gefährlich werden.
    Die Beuteaggression bedingt, dass rasche Bewegungen, wie sie bei Joggern, Postboten oder Kindern üblich sind, den Jagdtrieb des Hundes wecken können. Über den Steuerungsablauf "Aggression - Jagen - Beute machen - Aufhebung der Beißhemmung" wird dann der Mensch zur Beute. Stillhalten und beruhigendes Einreden kann dem Tier die Aggression nehmen und den Angriff stoppen. Wenn das nichts nützt und der Hund sich auch von seinem Herrchen oder Frauchen nicht mehr zurück rufen lässt, dann sollten Sie zu PFEFFER-KO greifen!

    PFEFFER-KO wirkt ebenso überzeugend gegen rabiate Menschen.
    In der Schweiz, Österreich und den USA ist es offiziell gegen Menschen zugelassen.

    In Deutschland darf es zur Zeit nur die Polizei einsetzen. Dessen ungeachtet gilt Ihr persönliches Recht auf Notwehr im begründeten Fall.


    * in Deutschland ausschließlich zur Tierabwehr zulässig
    * wenn es halt mal mehr sein muss

    http://www.waffenworld.de/assets/s2dmain…ferkospray.html


    • Reizgas-Spray: wird zumeist in handlichen Dosen verteilt, Reichweite je nach Typ und Umweltbedingungen bis ca. 3-4 m. Effekte sind vor allem Reizung der Augen, Schleimhäute, Übelkeit. Unter einem Meter Distanz bestehen erhebliche Gesundheitsgefahren für den Angreifer. Als CS/CN-Spray oder in verschärfter Form als 'Pepper' oder 'Pfefferspray' erhältlich. 'CS/CN' hilft nicht gegen angreifende Tiere, 'Pfeffer' schon. Gegen 'CS/CN'-Gase sind Gegensprays im Handel (z.B. Antigas TF98 K), die Linderung versprechen. Pfefferspray wird auch als 'Schaumspray' angeboten, das nach Herstellerangaben besser am Angreifer haftet und so wirksamer sein soll. Haltbarkeitsdatum beachten!
    • Farbsprays: versprühen schwer entfernbare Farbe zur 'Markierung' von Tätern. Geringere Reizwirkung. Farbdosen aus dem Baumarkt werden in der Regel zu klobig sein. Haltbarkeitsdatum beachten!


    http://people.freenet.de/andre.bendik-s…ffd0bad3c3.html

    :new2:.....carpe diem !

  • Zitat

    Original von ziGGy
    is das im nachhinein überhaupt festzustellen welches gas ich benutzt habe?

    Ich weiß ja nicht, was Du vor hast, aber spätestens bei der Obduktion wird man es feststellen können.

    Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten:
    A) den Täter / Angreifer außer Gefacht setzen und ihn bis zum EIntreffen der Polizei festhalten
    und
    B) sich aus der Lage befreien und das Weite suchen.


    Solange es Notwehr ist und nichts weiter passiert, musst Du Dir keine Gedanken machen. Hat der Angreifer aber einen 'Staranwalt' zur Hand, kann es für Dich schlecht ausgehen (vom Schmerzensgeld bis zur lebenslangen Rente).

  • ah super das hat mir weiter geholfen!

    nee also ich hab nix schlimmes vor nur ich denk mir mal wenn man sich einfach ma in der patrone vergreift oder aus nem anderen saublöden zufall einem dann ne ladung pfeffer ins gesicht jagt anstatt CS-gas (natürlich nur im absoluten notfall und unter beachtung der anderen vorschriften)

    Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muß man vor allem ein Schaf sein.(Albert Einstein)

  • Zitat

    Original von HWJunkie

    Die Regelung, "Pfeffer nur gegen Tiere" resultiert lediglich aus der Zulassung, andere Einschränkungen gibt es nicht.

    Stefan

    Oder wie hat mein Waffenhändler immer so schön gesagt: Naja, im echten Notfall ist Pfefferspray auch gegen zweibeinige Hunde zulässig :crazy2:

    Allerdings verlasse ich mich auf nichts mehr, wenns mal eng wird hat man pech gehabt! Das judikative/ exekutive system macht den verteidiger hierzulande meist zum angreifer und man zieht letzten endes den kürzen! Darauf hab ich echt keine Lust!

    Mit dem großen Waffenschein ist es noch schlimmer, der Beitrag im Visier mit dem Juwelier war ja zum Mäuse-melken!! Wenn nicht mal solche leute einen WS bekommen um ihr Leben zu beschützen wer dann???

  • Ein Waffenhändler aus Hamburg rieht mir auch immer zu Pfefferspray bzw Pfefferpatronen, er meinte, dass wenn mich irgendein Junkie angreift würde er das CS-Reizgas einfach wegschniefen ohne beeinträchtigt zu sein. Deswegen nur Pfeffer und bei berechtigter Notwehr kann mir rechtlich nix passieren.

    Hallo meine Freunde :lol: :lol: :lol: :lol:

  • Zitat

    Original von Bohle
    Ein Waffenhändler aus Hamburg rieht mir auch immer zu Pfefferspray bzw Pfefferpatronen, er meinte, dass wenn mich irgendein Junkie angreift würde er das CS-Reizgas einfach wegschniefen ohne beeinträchtigt zu sein. Deswegen nur Pfeffer und bei berechtigter Notwehr kann mir rechtlich nix passieren.

    geeenau das wurde mir nämlich auch gesagt

    Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muß man vor allem ein Schaf sein.(Albert Einstein)

  • Da hätt ich auch noch eine Frage;

    "Verbot des Führens von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen"
    (abgesehen vom Hausrecht)

    Was zählt noch alles zu einer "öffentlichen Veranstaltung"?
    Kino? Universität (Vorlesungen)? Sylvster? Kneipe, wenn dort ein Fernseher steht wo Fußball (WM ;) ) läuft?
    Gibts da irgendeine konkrete Reglung, vielleicht alles was auch als öffentliche Veranstaltung bei einem zuständigen Amt gemeldet wurde?
    Mir gehts da in erster Linie ums Verständnis :)

  • Was eine öffentliche Veranstaltung ist, hat der Bundestag endlich, nach einigen Jahrzehnten Unklarheit, geregelt.

    Öffentliche Veranstaltungen sind gemäß der Beispiele in der aktuellen Novellierung des Waffengesetzes 2003 Veranstaltungen wie Kino, Theater, Demonstrationen, Konzerte ( auch Open Air ), Discotheken. Also alle Veranstaltungen, die für Jedermann zugängig sind ( auch über Eintritt oder ab 18 ) und die Bereiche Kultur, Politik und Freizeit betreffen.

    Der Besuch einer Gaststätte / Museum / Zoo ohne Veranstaltungsprogramm ist davon nicht betroffen. Hier würde höchstens das Hausrecht greifen, wo der Besitzer Waffen grundsätzlich verbietet.

  • Danke für die Antwort.
    Ganz schlüssig finde ich dies aber irgendwie nicht.
    Hat da vielleicht jemand eine Quelle zur Hand?

    Wenn es sich allein nach genannten Kriterien richtet,
    wäre dann nicht Kino gleichzustellen mit Gaststätte?
    Beides ist für Jedermann zugänglich und betrifft die Freizeit.

    Folgende Definition von 123recht.net erscheint mir da
    etwas schlüssiger:

    "Eine Öffentliche Veranstaltung ist jede Veranstaltung bei der es sich um ein planmäßig zeitlich eingegrenztes, aus dem Alltag heraus gehobenes Ereignis handelt, zu welchem Jedermann Zutritt hat, somit der Besucherkreis nicht eingeschränkt ist. Bei öffentlichen Gebäuden ist dieses z.B. der Fall."

    Damit würde ein Kino aufgrund mangelndem "aus dem Alltag herausgehobenen Ereignisses" nicht darunter fallen.
    Unklar ist mir, ob sich das "öffentliche Gebäude" auf eben die besonderen Ereignisse abzielt oder allgemein öffentliche Gebäude gemeint sind.
    Vom Verbot betroffen wäre dann die Universität, da es sich um ein öffentliches Gebäude handelt (während es nicht an der Vorlesung scheitern würde, da Verlesungen ja an einen bestimmten Besucherkreis gerichtet sind; erübrigt sich jedoch, da sich der Vorlesungsraum in der Universität befinden).
    Auch eine öffentliche, nicht-private Bibliothek würde dann darunter fallen.

    Schließlich muss man ja auch mal einen Blick hinter das Verbot werfen.
    Bei Kirmes oder ein Jahrmarkt, welche der Erfahrung nach jedes Jahr mit mindestens einer Schlägerei mit anschließender Messerstecherei enden,
    bedarf es des Schutzes der Beteiligten und Anwesenden.
    Auch Demonstrationen weisen oft erhebliches Potenzial zur Eskalation auf, daher gilt es ebenso alle Beteiligten und die Einsatzkräfte zu schützen.
    Eine Schutzbedürftigkeit der Besucher in einem Kino oder einem botanischen Garten sehe ich jedoch nicht.

    Liege ich damit richtig? Was denkt ihr?

    Einmal editiert, zuletzt von White (6. Dezember 2006 um 14:07)

  • Diese Orte die du dort beschreibst weisen in ihren AGB´s, Satzungen oder Statuten/Hausrecht meist darauf hin, dass Waffen (nach WaffG) nicht erlaubt sind.

    Insbosondere Kinos, Bibliotheken, Universitäten usw.

    (wie immer nicht rechtsverbindlich...)

    Si vis pacem, para bellum

    -------------P 08----------------

  • Wusste garnicht, dass der Bundestag juristische Begriffe definiert?
    Freue mich immernoch über Quellen.

    Um Hausordnungen geht es mir nicht (da diese ja juristisch nicht besonders relevant sind und im schlechtesten Falle zum Hausverbot führen).
    Allein um die Definition "ähnliche öffentliche Veranstaltungen" iSd §42 I WaffG.

  • Wenn Begriffe in einem Gesetz definiert sind spricht man von Legaldefinitionen.
    Wenn es keine Legaldefinitionen gibt, wird dies über die Lehre und Rspr. gemacht.
    Oder über die juristischen Werkzeuge:
    -Wortlaut
    -Grammatik
    -Historie
    -Teleologie

    White: Satungen usw. sind nicht juristisch relevant?
    Verstehe ich nicht...

    Si vis pacem, para bellum

    -------------P 08----------------