was soll das .....transport einer CO2 Waffe

Es gibt 98 Antworten in diesem Thema, welches 11.576 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (27. Oktober 2006 um 23:13) ist von -raY-.

  • @all LESEN

    @ Erklärbär :huldige:

    molon labe FWR-Mitglied #2xxxx
    4mm-Kurzwaffen mit :F:, auf WBK.
    Manchmal verliert man, manchmal gewinnen die Anderen. :nod:

    Einmal editiert, zuletzt von ViperM (26. Oktober 2006 um 22:36)

  • Zitat

    Original von Widowmaker...Bu...ähh Polizei....

    Diesen Gag hast Du jetzt oft genug gebracht .... lasse es einfach. Erfahrungsgemäss sind es genau diese Sprücheklopfer, die bei der kleinsten Notlage laut um Hilfe rufend die Polizei herbeisehnen!

    Zitat

    Original von Widowmaker.....schon mal sehr viel entspannter als sie unsere äusserst deutschen Namen auf den Persos gelesen hatten. .

    Wenn Dein ach so deutscher Name das Vertrauenserweckenste und Wichtigste an deiner Person ist ...........!

  • Auch auf die Gefahr hin zu langweilen:

    Zitat

    Originally posted by Masterchief
    Sicher ist es eines Jederanns Recht die Aussage zu verweigern.. Worauf ich hinaus wollte sind die Subjektiven Meinungen der Beamten..

    Im Idealfall interessiert das niemanden, der "etwas zu sagen hat" - nämlich den/die Richter. Ob die Polizei Dich für einen ganz schlimmen Finger hält oder nicht ist erstmal egal, da Tatsachen zählen, nicht die Sympathie von vernehmenden Beamten.

    Natürlich gefällt das den Kollegen nicht, wenn jemand stur die Klappe hält und sich auf sein Recht, dieses zu tun, oder halt nicht zu erscheinen, beruft. Natürlich gibts mehr als genug Möglichkeiten, wie man so jemandem - natürlich völlig neutral und wertungsfrei, sind ja Beamte - richtig die Hölle heissmachen kann. Was man sich leisten kann und was man aushält muss man sich halt vorher überlegen. Gutes Gewissen und anständiger Lebenswandel sind da von enormem Vorteil.

    Merkst was? ;)

    Zitat

    Ich denke auch, dass dieses "Eigentlich" entscheident ist.

    Warum? Deine Strafe, sofern Du eine kassierst, hängt nicht davon ab ob Du bei der Polizei lieb Kind und auf kooperativ machst. Das kannst Du genausogut später vor Gericht, daraus hast Du erstmal keinen Nachteil. *Eigentlich*.

  • Zitat

    Originally posted by Panzer Meyer
    PS: Ich glaub der Thread macht's nicht mehr lange...^^

    Na, als Mod würde ich mir auch überlegen, ob der Thread noch gesund ist, wenn schon Liedtexte von kriminellen Vereinigungen rezitiert werden.

    Naja. BTT?

    *edit*
    Da der angesprochene Text mittlerweile rauseditiert ist (Feigling :-P), nicht wundern, wenn dieses Posting etwas ohne Kontext dasteht.
    Bezogen hat sich das ursprünglich auf ein hier zitiertes Liedfragment der immernoch teilweise einsitzenden Band Landser.
    */edit*

    Einmal editiert, zuletzt von bisxet (27. Oktober 2006 um 00:36)

  • hi also die waffen bekomme ich wieder .ich habe nicht im wald geschoßen sondern nur mit den Softair und die haben uns auf den Parkplatz erst angehalten die glauben das halt nicht weil wir hatten eigendlich vor gehabt nach den schießen mit der soft zu mir zu fahren und dann die waffen zu begutachten sonst nichts aber das glauben die nicht weil wenn mann nach A und B fährt ist in ordnung aber von A nach B und dann nach C das ist verboten was für ein sch... die haben gar nichts keine zeugen weil der anrufer nicht findbar ist.ich sage mal das es gut aussieht für mich hoffe ich :lol:

  • Zitat

    Original von sakens
    ...die haben gar nichts keine zeugen weil der anrufer nicht findbar ist.ich sage mal das es gut aussieht für mich hoffe ich :lol:


    Was? Anrufer nicht findbar? Was ist denn das für ein Verein? :laugh:
    Naja Hauptsache ist doch Du bekommst Deine Kniften wieder und die Polüpen lassen Dich in Ruhe. :lol:
    @ bisxet: Bist aber kein Mod. :n17:

  • @ bisxet..
    Ich nehme an, ich gehe von einer falschen Grundlage aus. Vllt reden wir auch aneinander vorbei.. Ich kann das nicht absolut perfekt beurteilen, da ich vom Dorfe stamme, hier kennt jeder jeden und (fast) jeder kennt die hier aktiven Polizisten. Vllt ist das der Grund für einen etwas anderen Umgangston.
    In größeren Bezirken trifft das was du sagst sicherlich zu... Wie das mit den Richtern ist kann ich nicht sagen, da ich bisher noch nie das Vergnügen hatte einen "beruflich" (zumindest für ihn) kennen zu lernen...

    @ Erklärbär
    Meinst du, dass wirklich alle Polizisten darauf aus sind jemanden durch Wortdreher und Tricks bloßzustellen..?

    Mir kommt bei den beschriebenen Beispielsituationen eher das Bild eines kleinen Jungen, der einem Lehrer, der ihn sowieso nicht mag, versucht zu erklären, warum er die Hausaufgaben wieder nicht gemacht hat :D

    naja.. nu wirds langsam spät und ich habe schon Probleme die Posts von euch richtig zu verstehen.. Zeit für's Bett..

    An Alle noch einen schönen Abend und angenehme Nachtruhe :lol:

    Gruß
    Marc

    Guns don't kill people, people kill people... Guns defend people from people with smaller guns

    Waffen: HW 35 vor 1970 :n1: , Mosin-Nagant Salut :n1: , Magtech AR500 G2

  • Ob die so einfach die Taschen kontrollieren dürfen, bin ich mir nicht so sicher.
    Vor einigen Jahren habe ich und mein Kumpel ein paar Bierchen auf einer Sitzbank in einem Wohngebiet getrunken.
    Mir ist da noch so ein älterer Mann mit einem Hund aufgefallen, der uns im Vorbeilaufen so böse angeguckt hat.
    In 5min kommt plötzlich ein Polizeiwagen über den Gehweg(da wo sonst keine Autos im Umkreis von 100m rumfahren :new16:) auf uns zu. Na, so ein Zufall! :evil:
    Der Kumpel von mir war irgendwie kurz in Panik geraten(warum auch immer) und wollte gehen. Ich hab gemeint, der soll jetzt gefälligst da bleiben, es wird nichts passieren. Die Polizisten haben wahrscheinlich gemerkt, dass er sich etwas auffällig verhält.
    Die sind aus dem Wagen ausgestiegen und haben mich gefragt:"Was ist denn in der Plastiktüte drin?" als Antwort kam: "Bier".
    Einer hat sich zu der Tüte bewegt und nachgeschaut, was da drin ist.
    Danach wurden die Personalien geprüft. Es gab noch ein nettes Gespräch und wir durften weiter trinken.

    Ich würde auf jeden Fall, ziemlich blöd aussehen wenn ich dem Polizist sagen würde nein, nein schauen Sie nicht in die Tüte rein, das dürfen Sie nicht :laugh:

    Die Möchtegernpolizisten in Rente, die zuviel Krimis geschaut haben kann ich irgenwie nicht leiden.

    Imperare sibi maximum imperium est

  • Generell gilt: Da sich die Polizisten selten im WaffG richtig auskennen, und man selber auch nicht, AUSSAGE VERWEIGERN; den Rest nur noch mit Anwalt !

    Wenn man sich aber auskennt mit dem WaffG und auch selbstbewußt ist und weiß was man redet, macht es einen schlanken Fuß die Sache ohne RA zu klären.

    Aber eine Erkennungsdienstliche Erfassung...: No !

    Im Zweifelsfall aber immer RA !

    ...bevor man: :knast:

    (Ich weiß, wovon ich rede).

  • Zitat

    Original von Masterchief
    @ Erklärbär
    Meinst du, dass wirklich alle Polizisten darauf aus sind jemanden durch Wortdreher und Tricks bloßzustellen..?

    Nicht alle, aber einer mag ja schon reichen. Und der wird einem das vorher eventuell nicht unbedingt sagen... oder sogar noch so auf die "Nun erzähl mal, dann machen wir das schon" Masche kommen.

    Bei meinem eigenen, ja auch geschilderten Fall glaube ich z.B. auch nicht das der Polizist vor Ort sich viel dabei dachte mein "geschaut" Wortwörtlich aufzuschreiben. Es stand aber drin, das reicht u.U. schon.

    Und sein wir mal ehrlich, sakens fing ja hier bei uns schon an sich in Widersprüche zu verzetteln. ;)

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Komischer Weise wurde ich in meinem ganzen Leben noch nie von einem Polizisten angehalten. Weder zu Fuß, noch mit dem Fahrrad, noch mit dem Auto. Zumindest errinner ich mich nichtmehr daran.
    Mein Vater hat mir aber mal erzählt, dass wir damals mal angehalten wurden wegen überhöhter Geschwindigkeit und ich (war noch ziemlich klein und mein Vater noch bei der Polizei) habe dann gesagt: Hey, du bist doch auch bei der Polizei, kennt ihr euch?
    Dann konnten wir angeblich nach einem kurzen Lächeln weiterfahren...
    Also auch nichts dramatisches, ich bin halt ein absolut langweiliger Durchschnittsmensch den es sich nicht lohnen würde anzuhalten...

    jaja, so ist das...

  • Zitat

    Original von sakens
    die haben gar nichts keine zeugen weil der anrufer nicht findbar ist.

    Na siehst Du, auf jeden Fall gut das Du nichts gesagt hast.

    Hättest Du gleich Frank und Frei begonnen zu erzählen, hättest Du denen eventuell gleich fürs Schießen im Wald ein Geständinis abgelegt, und es währe völlig egal wer da Angerufen hat. ;)

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Also, ich hab ja auch schon ein paar "Dummheiten" hinter mir, die aber schon alle über 20 Jahre her sind.
    Eins hab ich aus meine Verhandlungen gerlernt:

    NIEMALS!! etwas zugeben.
    DIE müssen dein Schuld beweisen, nicht umgekehrt!!!

    Nach dem Motto:

    Wo ist denn Paul?

    Der sitzt!

    Warum?

    Er hat gestanden!

  • Zitat

    Original von -8-
    Komischer Weise wurde ich in meinem ganzen Leben noch nie von einem Polizisten angehalten. Weder zu Fuß, noch mit dem Fahrrad, noch mit dem Auto. Zumindest errinner ich mich nichtmehr daran.
    Mein Vater hat mir aber mal erzählt, dass wir damals mal angehalten wurden wegen überhöhter Geschwindigkeit und ich (war noch ziemlich klein und mein Vater noch bei der Polizei) habe dann gesagt: Hey, du bist doch auch bei der Polizei, kennt ihr euch?
    Dann konnten wir angeblich nach einem kurzen Lächeln weiterfahren...
    Also auch nichts dramatisches, ich bin halt ein absolut langweiliger Durchschnittsmensch den es sich nicht lohnen würde anzuhalten...

    @ 8

    der wurde doch angehalten weil jemand die polizei angerufen hat. :new16:

  • Hi !

    Sascha: ich hoffe Du hast Dich bei der Polizei verständlicher und zusammenhängender geäussert :))

    Ich persönlich kann nur schwer folgen .. Du wurdest zu Fuss mit Rucksack kontrolliert, die Waffen hattest Du aber nicht im Auto (!) gelassen weil sie ja nicht umsonst sind ...
    Des weiteren hast Du auf die Frage ob Du Co2-Kartuschen und Diabolos dabei hattest nicht geantwortet.

    Zusammen betrachtet mit der Tatsache das Du mit 34 Jahren (ja, bald 35 - hast übrigens am selben Tag wie ich Geburtstag :) ) mit Softairs im Wald herum rennst und Dich hier recht müssig artikulierst, finde ich das ganze recht seltsam, sorry. :)

    Aber schaun wir mal was aus der Sache wird.

    Gruss, Jörg

    Einmal editiert, zuletzt von Lobo (27. Oktober 2006 um 01:53)

  • Hi,

    da hab ich ja jetzt leider etwas spät gelesen. Will mich aber auch mal wieder zu Wort melden ohne jetzt rechtsberatend tätig zu werden. Qualifiziert äußern kann man sich i.d.R. ohnehin erst nach Einsicht in die Ermittlungsakte oder intensivem Mandantengespräch. Hier ist die Sachverhaltsangabe viel zu dünn.

    Zu dem vorliegenden Problem kann ich nun mit einiger Erfahrung in Sachen Strafverteidigung sagen, dass man es tunlichst unterlassen sollte, gegenüber der Polizei irgendwelche Angaben außer zur Person zu machen. Ich erlebe es fast tagtäglich, dass Mandanten zur Tür hereinkommen und der Polizei gegenüber bereits Ihre Sicht der Dinge geschildert haben. Das macht die Strafverteidigung dann immens schwierig, weil man sich dann natürlich an dem gegenüber der Polizei Gesagten orientieren muss.Den Sachverhalt ins rechte Licht zu rücken ist dann schwierig, wenngar unmöglich.

    Oftmals werden Angaben gegenüber den Behörden gemacht, weil der Beschuldigte glaubt, dass ihm dies zum Vorteil gereicht würde. Das ist aber niemals der Fall! Eher wird ihm dann der Strick daraus gedreht. Fakt ist, dass in einem laufenden Ermittlungsverfahren, und das liegt eigentlich immer dann vor, wenn der Verdacht einer Straftat vorliegt, sich niemand selbst belasten muss. Sprich: "Schweigen ist kein Eingeständnis von Schuld oder sieht schlecht aus!" Schweigen ist jedermanns gutes Recht, sobald man Beschuldigter eines Strafverfahrens ist.

    Also Merke: "[BLINK]Keine Angaben gegenüber der Polizei![/BLINK]"

    Der richtige Weg sieht immer so aus:

    1. Keine Angaben gegenüber der Polizei. Auch wenn man glaubt, man habe sich nicht strafbar gemacht!
    2. Sobald man Kenntnis darüber erhält, dass ein Ermittluingsverfahren eröffnet wurde, zum Anwalt gehen.
    3. Keinen x-beliebigen Anwalt suchen, sondern jemanden mit einschlägiger Erfahrung in Sachen Strafverteidigung.
    4. Der Anwalt wird der Polizei/Staatsanwaltschaft mitteilen, dass sich der Mandant nur nach Akteneinsicht äußert
    5. Ist die Akte beim Anwalt wird Rücksprache mit dem Mandanten gehalten, ob sich der Sachverhalt so zugetragen hat, wie in der AKte dokumentiert.
    6. Hier entscheidet sich nun, ob es ein guter oder schlechter Anwalt ist:

    Der schlechte RA belässt es dabei und wartet die Entscheidung der Staatsanwaltschaft ab, wogegen er dann vorgeht.

    Der Gute dagegen fertigt ein Schreiben an die Staatsanwaltschaft in dem er den Sachverhalt entweder "gerade bzw. zurechtrückt" oder sich auf die rechtlichen Ausführungen beschränkt, weshalb seiner Ansicht nach gerade kein Straftatbestand erfüllt wurde.

    Aus meiner Erfahrung lassen sich über ein geschickt formuliertes Schreiben im Vorfeld knapp 50 % aller Verfahren zur Einstellung bringen, ohne dass ein Strafbefehl ergeht oder Gerichtstermin anberaumt wird.

    Natürlich kostet ein solcher RA etwas mehr, aber das Geld ist gut investiert.

    Im konkreten Fall lässt sich auch oftmals die erkennungsdienstliche Behandlung vermeiden, wenn der Anwalt entsprechend tätig wird.

    Ich kann dem Themenstarter deshalb nur raten noch einen Anwalt aufzusuchen um vielleicht schlimmeres zu verhindern. Natürlich kostet soetwas Geld, aber es erspart vielleicht auch den Eintrag im Führungszeugnis. Ich weiss nicht, wie es in NRW gehandhabt wird, aber in Frankfurt z.B. dürfte es knapp werden mit 90 Tagessätzen, zumindest was das unerlaubte Führen von Schusswaffen (und sei es auch nur ne CO2) anbelangt. Und ab 90 gibts dann den Eintrag im Bundeszentralregister!

    Gruß
    Mr. Lomax

    3 Mal editiert, zuletzt von Mr. Lomax (27. Oktober 2006 um 02:10)

  • Danke, Mr. Lomax, für diese verständliche Erläuterung, die sich hoffentlich möglichst viele User für den "Fall der Fälle" einprägen sollten!

    Wärst du damit einverstanden, wenn wir dein ja sehr neutral gehaltenes Posting (was den konkreten Fall angeht) in unsere FAQ's aufnehmen? Klar ist es keine Rechtsberatung (wir Mods dürfen es andererseits konkret ja auch gar nicht), aber unter der Überschrift "Was tun, wenn die Polizei "einlädt"? " wäre es sicher besser zu finden...

    PN würde reichen.


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...