Transport von RAM's

Es gibt 35 Antworten in diesem Thema, welches 4.711 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (7. November 2006 um 01:31) ist von Erklärbär.

  • mir ist klar, dass ich eine Ram (und jede andere Waffe auch) nur entladen, und nicht feuer- und zugriffsbereit mitführen darf. z.B. kein magazin drin, munition wo anders und im Kofferaum vom auto) und ausserdem nur zwischen zwei orten, wo ich das ding dann benutzen darf. (z.B. Von zu hause zum Schießstand; umweg zum einkaufen ist also schon wieder illegal.)

    wie ist das jetzt wenn ich mitm zug fahr.
    wenn ich die Ram im Koffer hab, keine Kapsel drin, kein magazin drin... dann müsste das doch ok gehen, wenn ich jetzt nicht grad am bahnhof auf tauben schieß ;)

    und mal angenommen ich werde kontrolliert: können mir die herren von der bahn- oder normalen polizei dann was?

  • Koffer abschließen und evtl. ein Abzugsschloß. Balls und Gas woanders hin, dann sollte es theoretisch auch möglich sein. Allerdings wirst du wohl Blicke ernten als wärst du der Don persönlich. ^^

    Wie es bei der Deutschen Bahn aussieht weiß ich leider nicht. Schwierige Frage in Zeiten des Terrorismus.

  • Der Transport von Waffen ist so wie es Marco erklärt hat legal. Allerdings beinhalten die AGBs der Deutschen Bahn das Verbot Schußwaffen im Zug zu transportieren. Deshalb kann ein Schaffner dich dazu aufforden den Zug zu verlassen wenn er de Waffe entdeckt.

    Samael

    Einmal editiert, zuletzt von Samael (10. Oktober 2006 um 01:48)

  • Generell richtig soweit, aber das betrifft natürlich nicht nur RAMs und andere Markierer.

    Die DB AG toleriert jedenfalls keine Waffen in ihren Zügen (verwunderlicherweise wurde ich erst gestern Nachmittag auf meiner Fahr von Ulm nach Hause vom BGS kontrolliert und mein Glock 78 schien sie merklich wenig zu interessieren, seit ich ein paar Fachsimpeleien mit ihnen gewechselt habe). Ob ein Schaffner da nun sein "Hausrecht" im Zug durchsetzt, wage ich auch zu bezweifeln aber außer einem Verlassen des Zuges kann nichts passieren.

    Die Waffe jedenfalls ist nicht schussbereit und getrennt von der Munition (dabei sind Paintballs nichtmal Munition sondern lediglich Projektile) zu transportieren. Wenn du also die Kapsel nicht in der Waffe hast, die Waffe ungeladen ist und das Magazin am besten in einer anderen Tasche ist, sollte dir nichts passieren können. Zumindest nicht von rechtlicher Seite.

    Ansonsten kannst du die DB AG immer noch "beschwatzen", dass es sich bei deiner RAM nicht um eine "Waffe" handelt, sondern um ein Sportgerät - Das sollte soweit einleuchtend sein. Das ist dann nur eine halbe Lüge und keinesfalls illegal (laut WaffG), aber du müsstest eben eventuell mit einem Verstoß gegen die Transportbedingungen rechnen.

    Rechtliche Angaben bei mir wie immer ohne Gewähr.

    Gruß,
    Dennis

    Versuch' in Zeichen fortzueilen, ungefangen ist mein Geist,
    ehe sich die Zeilen schließen, glaub' ich frei zu sein, meist.

    W

  • Aber auch dort schlampt der BGS / Polizei. Ich hatte mal in Stuttgart bei Frankonia Jagd ´nen K98 Salut gekauft. Die haben das Teil nur in Packpapier gepackt. Man sah also von aussen die Form eines Gewehrs ganz klar an. Ich trug das Teil auf meiner Schulter, auch als zwei Beamte beim Einsteigen an mir vorbeigingen. Auch bei der Fahrkartenkontrolle sah man den verpackten Karabiner ganz deutlich. Von daher sag ich mal, Glück dann gehabt.

    ....Neid muss man sich erarbeiten, Mitleid bekommt man geschenkt...

  • Habs gestern ausprobiert.
    Verschlossener Koffer mit der RAM drin, weder Balls noch CO2 im Koffer dabei.
    War kein Problem. Hab zwar verwunderte Blicke von den Bundespolizisten am Ulmer Hauptbahnhof geerntet aber das war's auch schon.
    Im Zug das Ding einfach oben auf die Gepäckablage gelegt. Hat niemanden gestört.

  • Zitat

    Original von Famas
    Verschlossener Koffer mit der RAM drin, weder Balls noch CO2 im Koffer dabei.
    War kein Problem. Hab zwar verwunderte Blicke von den Bundespolizisten am Ulmer Hauptbahnhof geerntet aber das war's auch schon.

    Was hast Du denn gemacht das die Verwundert gucken?

    Das Du mit einem Koffer in einen Zug steigst wird es jedenfalls nicht gewesen sein, das machen wohl auch noch ein paar Millionen Andere an einem Hauptbahnhof.

    Ich kenne eine ganze Reihe schießender Eisenbahner (wir haben einen Eisenbahnsportverein mit Schießsportgruppe im Schützenkreis) von denen gab es mal die Info das es wohl eine Anweisung gäbe einen geordneten Transport durch Sportschützen und andere Berechtigte zu tolerieren. Sobald die Waffe aber irgendwie Sichtbar (nicht durch äußere Form erkennbar, Koffer durchsuchen darf der Zugführer eh nicht, sondern an sich sichtbar) wird haben die Anweisung im nächsten Bahnhof einen Nothalt zu vollziehen und sofort die Bundespolizei zu rufen.

    Soll wohl auch schon etliche Fälle gegeben haben wo Besoffene beim Kramen nach der Fahrkarte erst mal ihre Waffe auf den Sitz neben sich gelegt haben. Für solche Fälle sei angeblich die Regelung in den AGBs. Das es keine Einschränkung der Regel gibt soll daran liegen das man mit solchen Leuten dann eben nicht Diskutieren will ob der nun z.B. einen kleinen Waffenschein hat oder sonst etwas. Die Fliegen raus und zahlen die Gebühren für den Nothalt (sollen über 1000 Euro sein).

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Zitat

    Original von Panzer Meyer
    In den Koffer kann ja auch keiner reinkucken... ;)

    Natürlich nicht aber da steht ja groß REAL ACTION MARKER drauf und jeder der sich auch nur ein bisschen mit der Materie auskennt kann sich vorstellen, dass in einem 1,40 langen schwarzen Kunststoffkoffer kein Tennisschläger transportiert wird.

    Das mit den komischen Blicken... naja kann sein dass ich das nur so interpretiert habe und die in Wirklichkeit immer so schauen. ;)

  • Tja Famas, bloß kennt sich die Mehrheit dieses Landes mit unserer Materie so gut wie garnicht aus!!!Leider, sont würden wir mit sicherheit ein etwas liberaleres WaffG haben, egal, es kennen sich selbst die Polizisten bei uns nicht wirklich gut aus!Und die sollten sich wenigstens etwas auskennen!!!

    mfg Sniper
    :n5:

    :n5: Die Welt ist nicht nett, deswegen bin ich es auch nicht. :n5:

  • Ich weiss ned was ihr da rumheult... wenn ihr euch normal Aufführt regt isch auch keiner auf!

    Und wenn da "Real Action Marker" draufsteht! Na und de meisten checken eh ned mal was des heisst!

    Ich Zerr meine immer in meiner Angeltasche rum weil ich mir ne anstände (zumindest die meinen bedürfnissen gerecht wird) ned leisten kann.

    Dieses Thema hier kommt mir doch ein wenig paranoid vor....!

  • Gehört zwar nicht zum Thema, aber es hat mit Verboten usw. zu tun.

    Da habe nämlich die Bullen die Wohnung von einem meiner Bekannten durchsucht (es ging dabei um seinen Mitbewohner) und dabei seine (meines Bekannten) Paintballknarre gefunden. Die wollten ihm erzählen, daß er dafür den kleinen Waffenschein benötige und deshalb würde er jetzt angezeigt werden.

    Ja ja, die gute Pozilei, Freund und Helfer :crazy3: ...

    :johnwoo::tine:

    Einmal editiert, zuletzt von Foley (4. November 2006 um 15:03)

  • dann hätte ich den herrn Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft mal lieb angelächelt, und ihm gesagt, dass er das gerne probieren kann, sich dann aber seinerseits mit einer Anzeige wegen Rufschädigung abfinden müsse. und an stelle des Polizisten würde ich ein Fernstudium zu thema Waffenrecht besuchen ;)

  • Was die Polizei wollt ihm verklickern das er für sein Farbspritzgerät ne kleine WBK braucht?! *lach*

    Kann ich mir irgendwie ned vorstellen... sogar der älteste Dorfpolizist weiss eigentlich dass das frei erwerbare Gegnstände sind.

    Ich bin zwar kein Deutscher bzw ich befasse micht nicht besonders mit dem deutschem WffG. Aber eine kleine WBK braucht man doch nur zum führen einer Schreckschusswaffe und nicht zum Besitz?

    Einmal editiert, zuletzt von RAM-Master (4. November 2006 um 20:40)

  • Warscheinlich haben die Polizisten sich gedacht: "Hm, das sieht aus wie eine Waffe, ist so schwer wie eine Waffe, der Lauf ist offen und zu groß für eine Softair, also muss es etwas anderes sein. Bevor wir ihn als gehen lassen wird er erstmal verdächtigt und seine Daten werden aufgenommmen das können wir später auch wieder rückgängig machen wenn wir uns erkundigt haben..."

    Lieber einen Unschuldigen verdächtigen, als einen Schuldigen entkommen lassen. Wenn man nicht bescheid weis, finde ich das auch besser...

    jaja, so ist das...

  • Aber grade als Polizist (der nebenbei bemerkt jeden tag mit ner scharfen Waffe herumläuft) sollte man sowas schon wissen. zumal bei nem Markierer meiner meinung nach doch eindeutig zu sehen ist, das es sich um ein Sportgerät handelt. Es sei denn, es war ein RAM

  • Naja also ein Bu...äh...Polizist sollte schon eine RAM oder eine SSW von einer echten unterscheiden können.
    Wenn man bedenkt das die jeden Tag mit ner scharfen Pistole am Gürtel in ganz Deutschland rumstiefeln kann man das auch von denen erwarten.
    Schon seltsam das man für eine WBK unzählige Kostspielige Auflagen und Einschränkungen aufgedrückt bekommt aber die Staatsdiener nicht mal eine Paintballwaffe von einer scharfen Waffe unterscheiden können. :new16:
    Aber was soll's, es wird sich trotzdem nichts ändern...

  • Ich denke auch nicht, dass sie die RAM für eine Echte gehalten haben sondern nur nicht direkt wussten was das ist und sie auf Nummer Sicher gehen wollten...

    (Es gibt diese und jene Polizisten, die einen sind top trainiert und kennen sich in vielen Bereichen gut aus, die anderen sind eher füllig und schicken immer die Kollegen vor...)

    jaja, so ist das...

  • Moooooooooooment.....
    mir fällt da grad was ein...

    Es ist ein Unterschied, ob ich eine Waffe FÜHRE oder sie TRANSPORTIERE:
    Transportieren heißt nicht zugriffs und Feuerbereit in einem Koffer oder ähnlichem. und zwar nur zwischen zwei orten, wo man sie auch benutzen darf (z.B. Von Zuhause zum Schießstand)
    Führen heißt zugriffs und Feuerbereit; z.B. wie die Polizei am Gürtel. Das gilt auch, wenn ich mit dem ding Spazieren Fahre.

    Wir als warscheinlich allesamt WBK-Nicht-Besitzer dürfen eine Waffe (egal ob :F: oder nicht) bestenfalls Transportieren, aber nicht führen.

    Wenn die oben erwähnte Persohn die Paintballwaffe Feuerbereit im Rucksack hatte, dann ist besagter Polizist gar nicht so falsch gelegen, denn dafür ist tatsächlich ein kleiner Waffenschein nötig. (ob das sinn macht oder nicht lass ich mal dahin gestellt)

  • Nur mal so am Rande...

    Der kleine Waffenschein gilt ausschließlich für Schreckschusswaffen, einen RAM oder sonstigen markierer darf man auf öffentlichem Grund so oder so nicht führen, da hilft auch der KWS nicht.

    Dennis

    Versuch' in Zeichen fortzueilen, ungefangen ist mein Geist,
    ehe sich die Zeilen schließen, glaub' ich frei zu sein, meist.

    W