mir ist klar, dass ich eine Ram (und jede andere Waffe auch) nur entladen, und nicht feuer- und zugriffsbereit mitführen darf. z.B. kein magazin drin, munition wo anders und im Kofferaum vom auto) und ausserdem nur zwischen zwei orten, wo ich das ding dann benutzen darf. (z.B. Von zu hause zum Schießstand; umweg zum einkaufen ist also schon wieder illegal.)
wie ist das jetzt wenn ich mitm zug fahr.
wenn ich die Ram im Koffer hab, keine Kapsel drin, kein magazin drin... dann müsste das doch ok gehen, wenn ich jetzt nicht grad am bahnhof auf tauben schieß
und mal angenommen ich werde kontrolliert: können mir die herren von der bahn- oder normalen polizei dann was?