Dachbodenfund identifizieren bzw. Alter spezifizieren

Es gibt 67 Antworten in diesem Thema, welches 13.301 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (4. Dezember 2006 um 22:55) ist von Kuddel.

  • Hallo Leute,

    ein Bekannter von mir hat neulich im Nachlass seines Großvaters ein paar ältere Luftdruckwaffen gefunden. Da wir uns beide nicht genügend mit der Materie auskennen, will ich mal die Experten hier im Forum fragen. Vielleicht kennt Ihr die Dinger ja und könnt das Alter eventuell abschätzen oder sonstwas dazu sagen...

    1.) Die erste haben noch selbst identifizieren können. Eine Diana Mod. 25, laut Einschlag auf dem Schaftende vom Mai 1951.

    2.) Laut Eindruck auf dem hinteren Laufende von "Original Jung Roland"

    3.) Eine Luftpistole von Diana, Model 5 mit grauen Plastikgriffschalen


    So, das wars. Was denkt ihr , was es etwa kosten würde, wenn man die LuPi Mod. 5 ans Dianawerk zur Überholung schickt (Feder + Dichtung + Abschlussdeckel erneuern, evtl. noch den Flugrost entfernen, falls die das auch machen)?

    Zum Schluss hoffe ich noch, dass mir die lieben Mods und Admins nicht allzu böse sind wegen der vielen Bilder (bzw. dem erforderlichen Webspace dazu..). Werd mich die nächsten Threads dafür kürzer fassen ;)

    Einmal editiert, zuletzt von Tom Balou (25. September 2006 um 10:39)

  • Nur mal gleich vorne weg, für das Kleinkalibergewehr braucht man eine Erwerbsberechtigung, es sei denn, es ist auf Deko oder Salut umgebaut.

    Falls das Gewehr nicht auf einer WBK war, ist es fast nicht möglich, dieses zu legalisieren.

    Gruß

    cz75

    2 Mal editiert, zuletzt von cz75 (25. September 2006 um 10:24)

  • Hab gleich mal meinen Kumpel angerufen, der wird sich jetzt mal schlau machen, wie er das KK am besten bzw. legalsten entsorgt..

    Hab die betreffenden Bilder sicherheitshalber nachträglich rausgenommen.

    Übrigens wurde das Qualitätssiegel "Made in Germany" bei manchen Produkten auch schon vor dem 1 WK benutzt. Wie es jetzt speziell bei Waffen ist weiss ich allerdings nicht...

    Kann jemand was bezüglich der Überholung der Diana-Lupi sagen?

    Einmal editiert, zuletzt von Tom Balou (25. September 2006 um 10:44)

  • Zitat

    Original von Baller-Bolle
    Die Druckluftwaffen sind ja okay.

    Das KK-Gewehr dürfte NACH dem Zweiten Weltkrieg produziert worden sein (da "Made in Germany").
    Allerdings ist der Besitz seit 1976 nicht mehr frei - darum: uneralubter Waffenbesitz!

    wenn die person die die KK geerbt hat auf die behörde geht und diese dort meldet bekommt sie ohne irgend einen sachkunde oder vereinsausweis eine WBK auf eigenen namen ausgestellt und darf die KK behalten. erbrecht!

    alternativ kann die waffe natürlich auch von einem anderen familienmitglied mit sonder genehmigung auf dessen evtl bestehende wbk eingetragen werden. oder man veräusert die waffe und bekommt noch geld dafür. wichtig ist nur das der käufer eine wbk hat auf die er die waffe eintragen lassen kann. anderenfalls kann man die waffe auch bei der polizei abgeben (oder abholen lassen). diese wird dann versteigert und das geld bekommt der staat. sollte es sichum eine in Deutschland unter keinen umständen erlaubte, also illegale waffe handeln muss sie von der polizei der vernichtung zugeführt werden. dies geschieht für gewöhnlicherweise durch einschmelzen oder meistens durch einstampfen. das ist am einfachsten weil dabei alle waffenrechtlich wesentlichen bestandteile vernichtet werden und sich nicht mehr mit handelsüblichem werkzeug durch unbefugte wieder zur scharfen waffe zurückbauen lässt.

    "Zwei Dinge sind unendlich: das Universum und die menschliche Dummheit; aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.""Der übernächste Krieg wird nur noch mit Pfeil und Bogen entschieden." [B]Albert Einstein (1879-1955), dt.-amerik. Physiker[/B]

    2 Mal editiert, zuletzt von RD-Reaper (25. September 2006 um 23:51)

  • Zitat

    Original von RD-Reaper

    wenn die person die die KK geerbt hat auf die behörde geht und diese dort meldet bekommt sie ohne irgend einen sachkunde oder vereinsausweis eine WBK auf eigenen namen ausgestellt und darf die KK behalten. erbrecht!

    alternativ kann die waffe natürlich auch von einem anderen familienmitglied mit sonder genehmigung auf dessen evtl bestehende wbk eingetragen werden. oder man veräusert die waffe und bekommt noch geld dafür. wichtig ist nur das der käufer eine wbk hat auf die er die waffe eintragen lassen kann. anderenfalls kann man die waffe auch bei der polizei abgeben (oder abholen lassen). diese wird dann versteigert und das geld bekommt der staat. sollte es sichum eine in Deutschland unter keinen umständen erlaubte, also illegale waffe handeln muss sie von der polizei der vernichtung zugeführt werden. dies geschieht für gewöhnlicherweise durch einschmelzen oder meistens durch einstampfen. das ist am einfachsten weil dabei alle waffenrechtlich wesentlichen bestandteile vernichtet werden und sich nicht mehr mit handelsüblichem werkzeug durch unbefugte wieder zur scharfen waffe zurückbauen lässt.

    Ganz wichtig ist, was bei deiner Ausführung fehlt, dass die Waffe vorher schon auf einer WBK sein mußte. Eine illegale Waffe kann man auch mit dem Erbrecht nicht legalisieren.

    Gruß

    cz75

  • Und auch geerbte erwerbsscheinpflichtige Waffen müssen innerhalb einer Frist an die Behörden gemeldet und "einem Berechtigten" übergeben werden!

    https://www.co2air.de/wbb2/wom/WaffG.html#P20

    Zitat

    § 20

    Erwerb und Besitz von Schusswaffen durch Erwerber infolge eines Erbfalls

    Der Erbe hat binnen eines Monats nach der Annahme der Erbschaft oder dem Ablauf der für die Ausschlagung der Erbschaft vorgeschriebenen Frist die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte für die zum Nachlass gehörenden erlaubnispflichtigen Schusswaffen oder ihre Eintragung in eine bereits ausgestellte Waffenbesitzkarte zu beantragen; für den Vermächtnisnehmer oder durch Auflage Begünstigten beginnt diese Frist mit dem Erwerb der Schusswaffen.

    Dem Erwerber infolge eines Erbfalls ist die gemäß Satz 1 beantragte Erlaubnis abweichend von § 4 Abs. 1 zu erteilen, wenn der Erblasser berechtigter Besitzer war und der Antragsteller zuverlässig und persönlich geeignet ist.


    ...wobei der "Erwerb" bei Unkenntnis, also Zufallsfund auf dem Dachboden, ab diesem Tag beginnt. Wenn keine Unterlagen da waren (KK-Gewehre waren ja vor 1976 frei), würde man ja auch nicht gezielt und möglichst rasch nach den Waffen suchen.

    Wichtig ist nun die umgehende Meldung an die Behörden. Und dort auch nachfragen, ob die das Gewehr abholen oder der Erbe es bringen kann (sicher verpackt, am besten den Verschluß rausnehmen, macht einen guten Eindruck). Denn BIS die WBK erteilt ist, sollte das Gewehr sicher verwahrt bleiben - das geht auch im Tresor eines Büchsenmachers oder eines anderen Berechtigten, etwa einen befreundeten Jägers (vorübergehende Aufbewahrung).

    Solche Fälle kommen aber andauernd vor, und normalerweise geht die Polizei auch nicht davon aus, daß man terroristische Akte vorbereiten wollte...


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • Zitat

    Original von cz75

    Ganz wichtig ist, was bei deiner Ausführung fehlt, dass die Waffe vorher schon auf einer WBK sein mußte. Eine illegale Waffe kann man auch mit dem Erbrecht nicht legalisieren.

    Gruß

    cz75

    danke an euch zwei für die ergänzung! falls das KK aber von vor 1976 ist ist es auch auf keiner wbk, oder seh ich das falsch. dann ist es auch ohne wbk nicht illegal. oder hätte der besitzer es ab 1976 abgeben oder eintragen müssen?

    "Zwei Dinge sind unendlich: das Universum und die menschliche Dummheit; aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.""Der übernächste Krieg wird nur noch mit Pfeil und Bogen entschieden." [B]Albert Einstein (1879-1955), dt.-amerik. Physiker[/B]

  • Besitzer eines KK´s vor der Eintragungspflicht mussten diese nachdem das Gesetz geändert wurde dennoch eintragen lassen. Haben diese es nicht gemacht hat der Erbe nun das Problem daß er die Waffe nicht erben kann weil diese nicht eingetragen wurde, dabei ist es egal ob es wissentlich oder unwissentlich vergessen wurde diese Waffe damals einzutragen. Erben kann er diese dann nicht mehr.

    Gruß
    Thomas

  • Zitat

    Original von Paramags
    Besitzer eines KK´s vor der Eintragungspflicht mussten diese nachdem das Gesetz geändert wurde dennoch eintragen lassen. Haben diese es nicht gemacht hat der Erbe nun das Problem daß er die Waffe nicht erben kann weil diese nicht eingetragen wurde, dabei ist es egal ob es wissentlich oder unwissentlich vergessen wurde diese Waffe damals einzutragen. Erben kann er diese dann nicht mehr.

    Gruß
    Thomas

    Hallo Thomas,
    ich muss dir zumindest aus meiner Sicht widersprechen, mein Vater hatte vor 1970 nen KK Repetierer mit 5 Schuß-Magazin gekauft und nie ne WBK dafür. Er ist '83 gestorben und hatte es versäumt die Waffe auch später irgendwo eintragen zu lassen. Lange Rede kurzer Sinn, rate mal auf welcher Karte die Waffe als Erbfall eingetragen wurde ?
    Knapp daneben, meine Mutter hatte damals extra dafür ne WBK beantragt und auch bekommen, zum damaligen Zeitpunkt hatte ich kein Interesse daran.
    Jedenfalls ist die Waffe immer noch in unserem legalen Besitz trotz des Versäumnisses meines Vaters.

    Gruß Markus

    "Es ist schon komisch, dass ein Mann der sich um nichts auf der Welt Sorgen machen muss, hingeht und eine Frau heiratet." ( Eminem )
    *** Norica Marvic Gold .177 cal, BSA Hornet .177 cal, WLA long, CP 99 Recon, Colt special combat ***

  • Noch eine Anmerkung zu dem erwähnten Datum "KK-Gewehre waren bis 1976 frei":
    Diese Gewehre, wie auch Großkaliber, waren nur bis einschließlich 1972 frei ab 18 Jahren zu erwerben. Ab 01.01.1973 war damit Schluß und die vorhandenen Gewehre mußten angemeldet werden. Wer dies in 1973 versäumte, konnte, wenn ich mich recht entsinne, seine nunmehr illegale Waffe bei einer erneuten Anmeldefrist (1976?) nachmelden und so legalisieren.

    Gruß
    Jürgen

    u.a. div. Crosman, Podium, Anschütz 275, div. Haenel, CP88, SSP 250, S&W 79G usw.

  • Zitat

    Original von Windbeutel
    Noch eine Anmerkung zu dem erwähnten Datum "KK-Gewehre waren bis 1976 frei":
    Diese Gewehre, wie auch Großkaliber, waren nur bis einschließlich 1972 frei ab 18 Jahren zu erwerben. Ab 01.01.1973 war damit Schluß und die vorhandenen Gewehre mußten angemeldet werden. Wer dies in 1973 versäumte, konnte, wenn ich mich recht entsinne, seine nunmehr illegale Waffe bei einer erneuten Anmeldefrist (1976?) nachmelden und so legalisieren.

    Gruß
    Jürgen

    Deine daten sind, soweit ich weis richtig, ändert aber nichts an den Daten aus meinem vorherigen Posting. s.o.
    Das Gewehr wurde damals von meinem Vater Ender '69 Anfang '70 gekauft und nie auf einer Karte, die im Übrigen auch nicht vorhanden war eingetragen. Bis Anfang '84 keine WBK, kein Eintrag. Erst '84 als Erbfall auf ne extra dafür beantragte WBK eingetragen.

    Gruß Markus

    "Es ist schon komisch, dass ein Mann der sich um nichts auf der Welt Sorgen machen muss, hingeht und eine Frau heiratet." ( Eminem )
    *** Norica Marvic Gold .177 cal, BSA Hornet .177 cal, WLA long, CP 99 Recon, Colt special combat ***

  • ...was zweifellos an einer kulanten Einzelfallentscheidung der zuständigen Behörde zugunsten deiner Mutter lag, aber nicht am strikten Befolgen der damals schon geltenden Gesetze. Von 1983 bis zur WBK-Erteilung 1984 war es ja auch nicht soo lange.

    Glaub mir, es werden pro Jahr jede Menge harmloser Erben verknackt, die mangels Kenntnisse des Waffenrechts in diese Falle laufen und die Erbwaffen zu spät anmelden (woher sollen sie es auch wissen? Das stört aber manche überkorrekten Ordnungsamtsleute nicht).


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • Das ist ja irre. Bei uns sind seit 1996 Pumpguns die bis dahin nicht gemeldet wurden, illegal. Findet man aber im Nachlass eine Pumpgun, auch wenn sie illegal war, kann man sie erben.
    Einziger Unterschied: bei legalen Waffen bekommt man den WBK mit genau der Platzanzahl dafür, bei nicht legalen wäre es förderlich wenn man schon einen WBK hat (so ist zumindest meine Information - gilt auch für sogut wie alle anderen Waffen).

    Anscheinend hat da aber eure Bundesregierung ganz andere Vorstellungen vom Erben ..

    Gruß Georg

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)

  • Hallo liebe Forumskollegen,

    bauscht bitte dieses etwas heikle Thema nicht unnötig weiter auf. Wie gesagt, die Waffe wird odnungsgemäß entsorgt bzw. abgegeben werden, mein Bekannter hat deswegen auch schon einen Anwalt aus seinem Verwandtenkreis kontaktiert, damit dieser Ihn diesbezüglich unterstützt.

    Viel lieber wäre mir bzw. uns, wenn Ihr was zu den Luftgewehren sagen könntet. Kennt z.B. niemand die Fa. "Original Jung Roland"?

    Wegen der Lupi, die mittlerweile mir gehört, hab ich mal bei Diana nachgehört. Eine Überholung mit Erneuerung der Feder, der Dichtung, einem neuen Abschlussdeckel, dem Anbringen einer Schiene für ZF´s und das damit verbundene neue brünieren würde etwa 90.-€ kosten.
    Werd jetzt wahrscheinlich die Feder + Dichtung und den Abschlussdeckel bei Diana bestellen und selbst einbauen. Den Flugrost werde ich mit Stahwolle entfernen und den Lauf danach mit Kaltbrünierung bearbeiten...

    Mfg

    Tom

    Einmal editiert, zuletzt von Tom Balou (26. September 2006 um 15:28)

  • Okay, konzentrieren wir uns auf das für dieses Forum Wesentliche:

    Wir haben einen Uralt-Thread von 2002 mit ein paar Infos zu einem Roland-Jung-Gewehr, allerdings ohne Foto:

    Was ists

    Ansonsten ist von der Firma herzlich wenig bis gornix bekannt, es sei denn, Pellet und/oder andere Sammler hätten seit 2002 etwas mehr herausgefunden.

    Daß Willy Korth, der geniale Waffenkonstrukteur, das Grundmodell 1950 konstruiert haben soll, ist nicht unwahrscheinlich: bis 1951/1952 durften in den meisten ehemaligen Besatzungsgebieten keine anderen Waffen außer Luftgewehre und Luftpistolen gebaut werden.


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • Mein Großvater ist ebenfalls im Besitz eines allerdings noch voll funktionsfähigen "Jung und Roland" Gewehrs, das dem auf dem Photo 100% gleicht.
    Mein Großvater hat das Gewehr 1955, so ca. mit 15Jahren bekommen und zwar NEU ;also denke ich, dass es so ca. aus dem Jahre 1955 stammt (Jung und Roland wurde ja auch wenig später von Diana aufgekauft).
    Den Typ will ich auch mal wissen...

  • Irgendwie lustig!!
    Schon komisch, kaum hat man ein Luftgewehr von seinem Großvater, zum Glück vorzeitig, geerbt und schon findet man zwei Seelenverwandte, die auch auf der verzweifelten Suche nach der Typenart ihres Gewehrs sind.
    Naja, 1955 stimmt auch so ungefähr bei mir.
    Mehr weiss ich aber auch nich...

  • Ja, wirklich komisch - innerhalb von zwei Tagen, mit demselben IP-Nummern-Bereich auf dem Arcor-Zugang und demselben jugendlichen Alter, Jahrgang 1991 und damit zu Jung für einen Roland sozusagen. Da muß wohl eine Art Vererb-Fieber unter Großvätern grassieren, hoffentlich leben die alle noch...

    Und nur wenn sich der Bayer diesmal benimmt, kann er auch drinbleiben (dein Seelenverwandter wollte unbedingt sein LG in der Schule vorführen und in die Zeitung kommen, hoffentlich bist du etwas erwachsener... )

    Es sind halt wieder Ferien, Leutz... :confused2:;)


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