Druckluftwaffen in der Schweiz

Es gibt 26 Antworten in diesem Thema, welches 3.923 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (24. September 2006 um 17:01) ist von Mr. Flo.

  • Hi alle zusammen

    Vor 2 Wochen habe ich mir ein ge :F:tes Hämmerli AR-50 mit Aluschaft geleistet. Da ich aber noch nicht 18 bin hat mein Vater den Kaufvertrag unterschrieben.
    Natürlich möchte ich mit dem Gewehr nicht nur Zuhause Büchsenschiessen, sondern
    es auch in den Schützenverein mitnehmen.
    Jetzt meine Frage: Ist es in der Schweiz erlaubt eine :F: Waffe in einer Tasche
    von Zuhause zum Schützenstand zu tragen, auch wenn man noch nicht 18 war?

    Weiss zudem jemand wo ich die aktuellen Gesetze über :F: Waffen in der Schweiz herbekomme?

    Vielen herzlichen Dank
    Florian

    The Bird of Hermes Is My Name,
    Eating My Wings To Make Me Tame

  • Leider kenn ich mich nicht mit dem Schweizer Waffengesetzt aus, aber ich kann dir schonmal sagen, dass das :F: eine rein deutsche Erfindung ist.
    Das ist für die Schweiz absolut irrelevant, könntest es wenn du wolltest auch einfach wegkratzen.

    SSWs: Reck Miami 92F vernickelt, Reck Miami 92 und 2X ME 38 Compact 1X vernickelt
    Softairs: CA SLR 105 A1, HFC M92 CO2, ASG R-357, Mossberg M500 und eine billige Umarex Navy Commando
    Sonstiges: Recurvebogen, "Panzer II"-Armbrust und ne Schleuder

  • Die beste Anlaufstelle für Waffenrechts-Fragen in/aus der Schweiz ist zweifellos ProTell (http://www.protell.ch).

    Dort fand ich auch diese Verordnung vom 21. September 1998 über Waffen, Waffenzubehör und Munition (Waffenverordnung, WV)

    Da sind schon eine ganze Reihe Fragen zur Einfuhr und zum Tragen enthalten.

    Und in der FAQ (links in der Navigation) fand ich dies unter Leihwaffen an Jugendliche (unter 18 Jahren) :

    Druckluftwaffen fallen nämlich gemäss Art. 2 Abs. 2 lit. b nicht unter das Waffengesetz. Hier ist die Abgabe von Leihwaffen an Personen unter 18 Jahren kein Problem und es bedarf auch keines schriftlichen Vertrages nach Art. 11 des Waffengesetzes.

    (das klärt das Tragen noch nicht, dafür gibt's eigene Fragen, sagt aber schon mal, wie Luftgewehre und LP's generell angesehen werden)


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • Hey, wo wohnst du genau?


    Also wenn du das gewehr in der Tasche transportierst, musst du darauf achten, dass du die dias nicht in der selben Tasche hast. Das Gewehr darfst du so transportieren. Beim schiessen muss ein Volljähriger die Verantwortung übernehmen, wenn du z.B. auf Privat-Grundstück schiesst.

    Polizisten werden dich beim transportieren sehr wahrscheinlich gleich ansprechen, sind aber beim Thema LG und Sport meistens gut gesinnt... Solang das Ding entspannt, nicht geladen und weg von den dias ist.


    MfG
    darko

  • Ulli, ich meine das währe für mich als Sportschütze auch nicht schlecht wenn es das bei uns gäbe, oder gibts da ne Möglichkeit, wie ich ne LP über 5 km Transportieren kann, und das ganze legal bleibt?Also in ner Tasche!

    mfg Sniper

    :n5: Die Welt ist nicht nett, deswegen bin ich es auch nicht. :n5:

  • Career mit Kaliber 7,62 Nato Geschossen und 115 Joule. Aus dem einen Test unter Munition, war der glaube ich. Titel: Pressluft in Hochformat.

    :n5: Die Welt ist nicht nett, deswegen bin ich es auch nicht. :n5:

  • Zitat

    Original von Sniper Bravo
    gibts da ne Möglichkeit, wie ich ne LP über 5 km Transportieren kann, und das ganze legal bleibt?Also in ner Tasche!

    Klar. Genügend essen, daß du die Waffe allein tragen kannst und mindestens 18 Jahre alt sein. Der nicht zugriffsbereite Transport, Diabolos getrennt (Außentasche reicht), ist auch in D erlaubt und noch kein Grund zum Auswandern. Die Tasche sollte verschließbar, besser abschließbar sein, aber da es simple Koffer mit Schaumgummi-Einlage schon für wenige Euro im Baumarkt gibt...

    Zitat

    § 12 Ausnahmen von den Erlaubnispflichten

    (3) Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer
    (...)
    diese nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert, sofern der Transport der Waffe zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt.

    Der letzte fette Satz heißt: zum Schießstand und zurück nach Hause ja, zum Büchsenmacher und zurück ja, in die Schule oder zum Einkaufen nein.


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • Und gibts da etwas in der Richtung für unter 18jährige, den Rest erfülle ich bereits, habe genug Kraft, und bin sogar vernünfitg!!!
    Nein was ich meine ist ein Schein zur Legitimation für den Tranzport von :F:Waffen eines Unter 18jährigen, 16,5 um genauer zu sein!
    In die Schule geht dieses Jahr nur ne Deko vom Verein mit.Aber nur zu Ausstellungszwecken mit Erlaubnis des Direktors.

    :n5: Die Welt ist nicht nett, deswegen bin ich es auch nicht. :n5:

    Einmal editiert, zuletzt von Sniper Bravo (13. September 2006 um 20:20)

  • Wo wir es gerade mir Waffentransport und Leistung zu tun haben:

    -Was für einen Lang-WaffenKOFFER würdet ihr mir empfehlen?
    -Wenn es in der Schweiz keine Joule Grenze gibt sind Export Federn erlaubt, ohne
    neukontrolle des Bundesamtes?

    Danke
    Florian

    The Bird of Hermes Is My Name,
    Eating My Wings To Make Me Tame

  • Die Exportfeder MUSS vom BüMa eingebaut werden! und nein, es bedarf keiner neuen Kontrolle nach dem Einbau.


    Ausserdem:

    Zitat

    Career mit Kaliber 7,62 Nato Geschossen und 115 Joule. Aus dem einen Test unter Munition, war der glaube ich. Titel: Pressluft in Hochformat.

    Zitat

    die schweiz hat keine j grenze bei nicht-heissgas-betriebenen waffen


    MfG
    darko

  • Vielen Dank für eure Antworten, doch mein Problem ist immer noch nicht
    gelöst. Darf ich mein Gewehr jetzt, getrent von den Dias in einer Tasche/ Koffer,
    von Zuhause zum Schiessstand mitnehmen wenn ich noch nicht 18 war?

    The Bird of Hermes Is My Name,
    Eating My Wings To Make Me Tame

  • Zitat

    Original von darko
    Die Exportfeder MUSS vom BüMa eingebaut werden! und nein, es bedarf keiner neuen Kontrolle nach dem Einbau.


    MfG
    darko

    Seit wann soll das so sein, meines Wissens nach kannst du mit deinem LG mache was Du willst.
    Eine neue Vorschrift?
    Bei den Schützenkollegen in Schaffhausen ist das gängige Praxis "F" Luftgewehre in Deutschland zu kaufen ( einiges billiger und dann noch die Mwst Rückerstattung) und dann die orginale Feder einzusetzen.
    Die Büchsenmacherpflicht wie bei uns in D gibt es doch nicht in dieser Form gar nicht.

    Zum Transport: Eine Tasche braucht es nicht einmal unbedingt, im Sommer kommen die meisten CH Kollegen aus dem näheren Umkreis
    um Schaffhausen herum mit dem Moped zum Schiessen, das Gewehr einfach auf den Rücken geschnallt.
    Finde ich immer wieder faszinierend : Ein normaler Bürger mit einem STGW 90 auf dem Rücken während er auf dem Fahrrad sitzend zum Stand fährt.
    Können übrigends auch Minderjährige sein: bei der CH Armee gibt es wohl sowas wie "Jugendschützen". Die bekommen auch ein Sig PE 90 mit nach Hause, aber wohl keine Mun. Das sollten aber die CHler hier besser wissen.

    Einmal editiert, zuletzt von Rubbermaid (20. September 2006 um 21:49)

  • das mit keine munition wäre wohl nicht so intelligent, oder? wie schnell hat man munition wenn man will?

    den VERSCHLUSS bekommt man als jungschütze nicht nach hause...und natürlich, munition bekommt man nur für im stand...(als jungschütze)

    mfg Celica

    User wartet sehnsüchtig auf eine SIG551 Airsoft welche er mit einem EOTech 552, einem Gemtech SD, einem Harris Zweibein und einem 3Punkt Sling bestücken würde...optional ein 40mm-Granatwerfer

    :D Keine Angst, der beisst nicht...Er will doch nur spielen! WE1911er :D

  • Ich dachte schon, man bekommt als Jugendschütze ne ganze und vor allen Dingen funktionstüchtige Waffe mit nach Hause. Dann müsst mein Cousin ja schon ein Gewehr haben!!! :nuts: Mal sehen welcher Kaliber!!

    Und dann wird aufm Stand noh ein wenig GK geschossen.Darf man das als Deutscher in der Schweiz überhaupt? Als Gastschütze?

    mfg Sniper

    :n5: Die Welt ist nicht nett, deswegen bin ich es auch nicht. :n5:

  • SICHER!!! wenn dich einer ranlässt... gibt sogar leute mit ausnahmebewilligungen die ne vollauto ak im "keller" haben...

    kaliber? das stgw.90 (sig 550) "sehr wahrscheinlich" in .223 remington...

    aber ich meine, ich selbst habe in der schweiz auch schon .50 bmg geschossen... :ngrins::n1::nuts::lol::new11::n1::huldige:

    mfg Celica

    User wartet sehnsüchtig auf eine SIG551 Airsoft welche er mit einem EOTech 552, einem Gemtech SD, einem Harris Zweibein und einem 3Punkt Sling bestücken würde...optional ein 40mm-Granatwerfer

    :D Keine Angst, der beisst nicht...Er will doch nur spielen! WE1911er :D

  • Heisst das jetzt ich (16 Jahre alt) kann mir das Luftgewehr einfach über die Schulter
    hängen und so zum Schiessstand gehen?

    The Bird of Hermes Is My Name,
    Eating My Wings To Make Me Tame