Unbekanntes Messer. Verboten oder nicht?

Es gibt 50 Antworten in diesem Thema, welches 11.131 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (8. Oktober 2006 um 11:19) ist von Kentucky.

  • Erklärbär


    *Rofl* :crazy2: Kriegswaffen? Jaa, ich hab auch schon sowas läuten gehört.

    Das (deutsche) LL 80 Fallmesser ist leider verboten. Lustig an der Sache ist, dass jede Recherche über Fallmesser/Gravity Knifes zwangsläufig zu eben diesem (dt.) oder einem der (deutschen) Weltkriegsvorläufer führt - Das hier in Deutschland verboten ist.
    :new16:

    Nochmal zum Thema:

    Dt. Falschirmjäger gabs erstmals 1936; Fallmesser wurden ab 1937 dort eingeführt - und es gibt sie heute noch - was wieder gegen das Pantographic Knife als "German Paratrooper Knife" spricht. Leider ermangelt es mir an entsprechender Litaratatur. ;)

    Trotzdem sieht dieses " WWII GERMAN PARATROOPER DAGGER KNIFE " aus der oben angesprochen Bildersuche recht interessant aus. Ich denke, das ist ein wirklich gelungener Fake. (mit "Streifendienst" und üppigen Swastika gestempelt) Was meint Ihr?

    :::::::::::::::::
    LG: FWB 300s, Browning Airstar; Walther LG 55 (Tiroler Schaft) u.a.; - LP: FWB 65; Weihrauch HW 40 PCA; RO 71
    SSW: Erma EGP 45, EGP 55, KGP 690, Weihrauch HW 37, HW 10 GR, Walther P 22, Mauser Hsc Mod. 90

    2 Mal editiert, zuletzt von Ubik (3. Oktober 2006 um 00:01)

  • Zitat

    Original von Ubik
    Leider ermangelt es mir an entsprechender Litaratatur. ;)

    Eines der letzten VISIER-Specials hatte Fallschirmjäger im Allgemeinen zum Thema, das ist vielleicht ein halbes Jahr her, da ließe sich eventuell etwas finden. Ich habe im Augenblick nur leider keine Ahnung, wo sich eben diese Ausgabe derzeit befinden könnte. An den üblichen Orten ist sie jedenfalls nicht :new16:

    Dennis

    Versuch' in Zeichen fortzueilen, ungefangen ist mein Geist,
    ehe sich die Zeilen schließen, glaub' ich frei zu sein, meist.

    W

  • Ich hab hier grad das "Militärmesser-Special" auf dem Tisch; kein Eintrag - Es gab/gibt ja noch eines über Taschenmesser. Evtl. steht da was. Interessant sind se ja allemal. . . .

    :::::::::::::::::
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  • Diese Art Messer habe ich schon in verschiedenen Katalogen gesehen.

    Bei Böker wurde es auch angeboten (ich glaube unter dem Namen Paratrooper), ich kann aber jetzt nicht sagen ob es im aktuellen Katalog noch enthalten ist.

    Im Waffengesetz wird das Balisong eigentlich sehr deutlich beschrieben, außerdem ist dort von schwenkbaren Griffteilen die Rede während es sich hier, meiner Meinung nach, eher um eine Schiebemechanik handelt.

    Ich würde also davon ausgehen, dass es erlaubt ist.
    Allerdings kann man sich beim oft mangelnden Sachverstand vieler Amtspersonen da nie wirklich sicher sein, solange das BKA keinen eindeutigen Spruch getan hat.

    Gruß Schildkröte

    Wenn du mit den Tieren sprichst, sprechen Sie mit dir und ihr werdet euch erkennen. Wenn du nicht mit ihnen sprichst, wirst du sie nicht erkennen, und was du nicht kennst, fürchtest du. Was man fürchtet, vernichtet man.

    Häuptling Dan George, Küsten-Salish

  • Nö, im aktuellen Böker-Katalog habe ich nichts dergleichen gefunden und dieser Katalog trudelte erst vor ca. zwei Wochen bei mir ein.

    Und was den Unterschied zwischen dieser Messerart und dem Butterlfy angeht, macht das Gesetz ein eindeutiges Statement, da das Butterfly nach seiner Beschreibung eindeutig beschrieben wird. Und dort steht als Differenzierung "(Butterflymesser)" und nicht "(Butterflymesser o.ä.)".

    Gruß,
    Dennis

    Versuch' in Zeichen fortzueilen, ungefangen ist mein Geist,
    ehe sich die Zeilen schließen, glaub' ich frei zu sein, meist.

    W

  • das "o.a." steht in der Definierung:

    Zitat


    Faltmesser mit zweigeteilten, schwenkbaren Griffen (Butterflymesser);

    FWR-Mitglied 26256 ...und Du? :deal: -+- Field Target -Mitglied im DFTC2000 -+- Co2-Mehrdistanz.de

    Alles, was ist, dauert 3 Sekunden: Eine für vorher, eine für nachher und eine für mittendrin ...

  • Hi,
    ich habe ein Katalog ( 16 / 2006) von http://www.asmc.de/ hier liegen.
    Dort wird es unter dem Namen Paratrooper verkauft.
    Schätze mal da es ein deutsches Unternehmen ist, müsste das Messer auch in D legal sein.

    Gruß, Lars

    PS: habe grad dauf der Homepage das Messer gefunden :

    http://www.asmc.de/product_info.p…aratrooper.html

    Seit 30.03. ist wieder Sommerzeit! Heißt: Grill- und Zelt- Saison !!!! Juppie !!! :nuts:

    Einmal editiert, zuletzt von knuffelteddy (5. Oktober 2006 um 16:43)

  • Das sehe ich eben nicht ganz so, full.house

    Mir scheint das eher eine Präzisierung der Beschribung zu sein. Und ich wüsste auch kein Design, bei welchem mal den Griff zweiteilen und dann schwenkbar montieren könnte, ohne zwangsweise bei einem Balisong zu landen. Vermutlich eine weitere auslegbare Grauzone, in der sich aber nur wenige bewegen dürften.

    Gruß,
    Dennis

    Versuch' in Zeichen fortzueilen, ungefangen ist mein Geist,
    ehe sich die Zeilen schließen, glaub' ich frei zu sein, meist.

    W

  • ich hab früher an einem Wertstoffhof gearbeitet (wers nicht kennt, ist so ne art Müllentsorgungsanlage) und da hat mir ein Butterfly immer gute dienste geleistet.

    einfach aus dem grund, das das ding wie schon erwähnt sehr robust ist und man es mit einer hand öffnen konnte...

    ich fands praktisch, aber das gesetzt ist in diesem fall schon einigermassen begründet....

  • Na ja über die Begründung kann man streiten.
    Theoretisch hört sichs logisch an, aber ob das Verbot einer bestimmten Messerart den gewünschten Erfolg bringt wage ich doch zu bezweifeln.

    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol: