Einfräsung des Patronenlagers zuspachteln/legal???

Es gibt 40 Antworten in diesem Thema, welches 5.508 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (14. November 2006 um 05:21) ist von Fyodor.

  • Hallo zusammen,

    ist es erlaubt, die hässliche Einfräsung im Patronenlager bei der RG800 PTB 414 einfach aufzufüllen und zu schleifen oder stellt dies eine illegale Veränderung dar?
    Thomas hat bei seiner Sonntagsbastelei die Schraubschlitze der Mündungsschraube ja mit Stabilit Express aufgefüllt und mit Schleifpapier sauber bearbeitet. Auf die gleiche Art könnte man doch die Einkerbung auffüllen und somit die Optik der RG800 stark verbessern. Bei der RG800 PTB 3xx bzw. der älteren Erma EGP75 war diese Einfräsung ja anscheinend noch nicht vorgeschrieben.
    Anbei noch 2 Bilder des Patronenlagers mit Einfräsung um zu verdeutlichen was ich meine. :))

    Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen.

    Grüße
    Jochen


  • Meine Güte !!! Dank der PTB werden die SSW immer hässlicher. Wenn das so weitergeht, wird niemand mehr eine kaufen...vielleicht ist es ja auch eine Verschwörung von Vater Staat...

  • Diese Nut am Patronenlager dürfte wohl zur Materialschwächung dienen und ist damit wichitger Bestandteil für die :ptb:-Zulassung.

    Das Zuspachteln könnte zum Verlust der PTB-Zulassung führen. Die Waffe wäre damit illegal.

    Also dickes :direx: NO NO !

    Fördermitglied des VDB.

  • Durch den Spachtel verstärkst du das Patronenlager auch nicht. Dann wäre ja ein polieren von selbigem auch illegal, weil man Material, in dem Fall brünierung, abträgt. Ich würde sagen da kräht kein Hahn nach. Und wenn doch einer kräht, wirds trotzdem nicht illegal sein.

    Browning GPDA 8 x2. Colt 1911 2. Geco 225, 1910. Glock 17 SV. Walther P 22 x2 + P22R, P22Q, P 88 x2, PK 380, PPK, PP x2, P99+SV. HW 88 Super Airw. x2. Erma EGP 55. Röhm Little Joe, RG 3, 8, 9, 56, 69, 89 + RG 96. Mauser HSC 84, HSC 90 , K 50 + Magnum. Perfecta FBI 8000, IWG Government Sportclub IPSC. Reck Miami 92, Commander, G5 "light", Baby. ME Mini Para, Falcon. SM 110 x 2, SM 110a. Valtro 85, 98. Zoraki 906, 914, 917, 918. Umarex Python, Sherlock Holmes .22. Berloque + diverse weitere.

  • Hier wird ja nichts am Originalmaterial geändert, von daher betrachte ich das unkritisch.
    Es sollte nur nicht mit wirklich stabilisierendem Material geschehen.

    Schwarzes Sanitärsilikon hat die richtige Farbe und ist weich genug, um niemanden aufzuregen.

    Oder man nimmt Aluminiumklebeband und überklebt den Bereich des Patronenlagers.
    Sieht blank aus wie das Original, verursacht keine Beschädigung der Oberfläche.
    Man muss nur darauf achten, dass das Band nicht zu dick ist und damit zu Klemmern führt.

    Stefan

  • Zwei Strategen ein Gedanke ;)

    Hallo Jochen,
    genau mit dem Gedanken habe ich mich auch schon befasst, direkt nach der
    Sonntagsbastellei.
    Meine PPK sieht ja genau so aus wie deine RG800, ich glaubte auch das es
    erlaubt ist.
    Aber wenn Helge sich da Sicher ist das es verboten ist....schade :cry:
    Gruß Thomas

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

  • Zitat

    Original von thomas magnum
    Aber wenn Helge sich da Sicher ist das es verboten ist....schade :cry:
    Gruß Thomas

    Nee, nee. Was SSW angeht ist eindeutig HWJunkie der Experte.
    Und so weiches Füllmaterial, welches die Waffe nicht verstärkt könnte wohl gehen.

    Sorry für die Panikmache.
    :ngrins:

    Fördermitglied des VDB.

  • Zitat

    Original von thomas magnum
    Na da weiß ich doch was ich am nächsten langweiligen Sonntag Vormittag mache :new11::new11:

    Ich auch! *lol*

    stefan: Löst sich das Silikon nicht, wenn sich das Patronenlager beim Schießen erwärmt?

    Danke euch allen für die schnelle Hilfe.

    Gruß
    Jochen

    Einmal editiert, zuletzt von H&K (1. September 2006 um 18:23)

  • hi @ all! ich bin mir nicht ganz sicher, aber kann es sein das der schlitz dazu dient um "anzuzeigen" ob sich eine patrone im lager befindet?

    Ich würde aber denoch die finger davon lassen.....wir sind hier in deutschland!!!:))

    grüße das ganze forum

    :F: oder nicht :F: das ist hier (nicht) die Frage....

  • Meine RG 100 hat eine Einfräsung im Stahllauf auf der Unterseite im Mündungsbereich auf Länge des Gewindes für den Pyrobecher. Das ist auf jeden Fall eine Materialschwächung, damit illegale Basteleien unmöglich werden. Sieht man aber von vorne und sieht damit nicht gut aus :new16:.
    Die Einfräsung an der Aussenseite des Patronenlagers kann zur einfacheren Produktion entstanden sein, ist aber auch eine Materialschwächung. Wenn jemand das Patronenlager auf ein größeres Kaliber aufreiben würde, wäre er schnell an der Stelle durch - also auch ein Schutz vor illegalen Umbauten.

    Das diese Schwächungen immer mehr zugenommen haben, ist den Dummköpfen zu verdanken, welche früher SSW´s versucht haben, umzubauen auf scharfe Waffen und damit erwischt worden sind.
    Wie Einstein mal sagte: Es gibt zwei Dinge, welche unendlich sind - das Universum und die Dummheit der Menschen. Wobei er sich beim Universum nicht ganz sicher war.

  • Zitat

    Original von Vogelspinne
    Meine RG 100 hat eine Einfräsung im Stahllauf auf der Unterseite im Mündungsbereich auf Länge des Gewindes für den Pyrobecher. Das ist auf jeden Fall eine Materialschwächung, damit illegale Basteleien unmöglich werden. Sieht man aber von vorne und sieht damit nicht gut aus :new16:.

    Da muss ich dir recht geben. Das gefällt mir bei meiner RG100 auch nicht. Die RG800 hat zwar auch die Einfräsung im Patronenlager wie die RG100 aber dafür eine schöne Mündung.
    Ausserdem ist der Schlitten bei der RG800 viel Passgenauer an der Mündung. Bei der RG100 wackelt der Schlitten vorne stark.

    Gruß
    Jochen

    Mündung RG800

    Mündung RG100

  • Bei meiner RG 100 wackelt nichts, die ist sehr passgenau gearbeitet. Habe gerade nochmal nachgeschaut :crazy2:.
    Dafür wackelt meine Laufsperre, die scheint nur hinten vorm Patronenlager befestigt zu sein.

    Einmal editiert, zuletzt von Vogelspinne (1. September 2006 um 21:49)

  • Ja, alle Einfräsungen, Lücken, Schwächungen am Patronenlager, Lauf dienen der Manipulationsverhinderung.

    Wenn Du nun diese Stellen der "Schönheit" wegen abdeckt, machst Du noch lange keine Tätigkeit im Sinne des Waffenrechts.

    Umkehrschluss des Ganzen müsste sonst sein: keine Änderung weder durch Abtragen von Farbe sprich Brünierung, andere optischen Veränderungen oder Austausch von Teilen zwecks Originalität oder Praxisnutzen!!

    Gruss

    Tomba