Frage an die 4mmM20 Experten

Es gibt 76 Antworten in diesem Thema, welches 23.886 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (2. Mai 2008 um 20:30) ist von harryumpf.

  • Wie kommt das eigentlich, dass einige 4mmM20-Waffen das normale viereckige PTB-Zeichen und ein :F: tragen, andere aber nicht, obwohl die Waffe vom Hersteller bereits als 4mmM20-Waffe ausgeliefert wurde und nicht als gebrauchte GK-Waffe umgebaut wurde? Speziell interessiert es mich, warum in diesem Zusammenhang die ERMA-Modelle ER66 und ER77 kein PTB-Zeichen tragen.

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  • Frueher (bis ca. Mitte 70er Jahre) waren 4 mm M 20 - Waffen frei ab 18 J.
    Danach WBK-pflichtig ohne Beduerfnisnachweis. Die PTB-Zulassungen wurden -wenn ich richtig in Erinnerung habe- mit der Aenderung des WaffG 1973/1976 einefuehrt.
    Vermutlich wurden die Waffen nach 1973 mit "F" und nach Einfuehrung der WBK-Pflicht mit "PTB" ausgeliefert. Haben die Waffen beide Stempelungen, koennte es sich um Lagerbestaende handeln, die am Stichtag "PTB" nachgestempelt wurden.

    Gruss pak9

  • auch die bereits so gefertigten modelle haben das ptb - teil... zumindest meine perfecta 50 und auch das EG76 ... bei der der lauf im moment leider mit blei, nägeln und ner gewindestange verstopft ist :evil:

    Einmal editiert, zuletzt von Bloodhound (13. Juli 2006 um 11:35)

  • Ich habe die Vermutung, daß nur die 4mm-Waffen neueren Ursprungs, keine PTB mehr haben. Alles was älter ist in meiner Sammlung, hat nämlich :F: und PTB.

    Das Leben ist kein Picknick!

    4mm/6mm Freund

  • Interressant, war mir noch gar nicht aufgefallen, meine 66 und 77 haben auch
    kein PTB-Stempel.

    Alle Anderen schon, egal ob 4mmM20 oder 4mm RZ.


    :confused2:


    edit: :F: haben alle meine 4mm

    auch diese beiden:

  • das ist doch ansich egal... ihr hab die knarren eingetragen und gut ist.... :crazy3:
    ist denn ein :F: dran?

    hat einer von euch beim EG76 schon mal den lauf ausgebaut? ich werden den wohl heiss machen müssen, und würd den dazu gern aus dem laufmantel rausnehmen (brünierung nicht zersemmeln)

    hat wer ne explozeichnung von dem teil?

    Einmal editiert, zuletzt von Bloodhound (13. Juli 2006 um 18:06)

  • Bloodhound: Sende mir eine EMail und ich schicke Dir postwendend die Explosionszeichnung des EG76. Alternativ kann ihc dir auch die gesamte Anleitung als Scan senden.

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  • Ich habe mir gerade mal die PTB-Liste nochmal durchgelesen. Die letzte zugelassenen 4mm haben die PTB 843 und 844 (beide ME). Warum Erma für den ER66 und den ER77 keine PTB gebraucht hat ist mir auch nicht klar.
    Das wird dann wohl nur ein Erma-Profi herausbekommen.
    Vielleicht konnte man aber auch die PTB mit den Ladehülsen umgehen. Auf 4mm M20 konvertierte Waffen haben ja auch keine PTB.
    Aber um die Verwirrung dann komplett zu machen: Die ERP74 hat wieder PTB.

    Bloodhound

    wenn sie eingetragen sind ist das natürlich egal, aber interessant ist es trotzdem. Ein Sammler will sowas wissen.

    Das Leben ist kein Picknick!

    4mm/6mm Freund

  • @alle:

    Ja, mit dem PTB-Zeichen das ist eben so eine Geschichte...

    Eine 100% eindeutige und richtige Lösung kann ich auch nicht geben. Obwohl ich mit damit schon Jahre beschäftige...

    Fakt ist aber, das Umbauten von Bümas von GK in 4mm-Waffen nur ein :F: haben müssen.

    Aber wichtig ist sowieso nur: Ein :F:-Zeichen muß immer drauf sein. Wenn nicht, ist die jeweilige Waffe auch nicht bedürfnisfrei. Also auch eigentlich nicht auf die normale grüne WBK zu bekommen.

    Dann müßte man die :F:-lose Waffe auf der gelben WBK haben und damit also auch im Schützenverein sein, um ein Bedürfnis zu haben.

    Das :F: sagt ja, die Energie der Waffe liegt unter 7,5 Joule = bedürfnisfrei.

    Der PTB-Stempel ist rel. unwichtig...

    Natürlich gibt es bestimmt auch noch einige WBK-Inhaber, die ein unge :F:te Waffe auf einer normalen grünen WBK haben und in keinem Verein etc. sind. Also dementsprechend auch kein Bedürfnis haben, aber eine Waffe, die in ihrer Leistung bedürfnispflichtig sind.

    Manche Sachbearbeiter sehen oder sahen das auch nicht so eng.

    Aber, wenn man konkret auffliegt und es wird "ermittelt": :knast:

    ...könnte Ärger geben ! Kann man mir glauben...

    Manchmal steht auch in der grünen WBK drin: "... nur Erwerb von Waffen mit :F:-Zeichen...".

    Steht das nicht drin, könnte man theoretisch auch unge :F:te Waffen erwerben; aber trotzdem: :knast:

    Naja, das Thema ist seeeeeeeeeeeeeeeehr verworren...

    So long,

    Gruß, Patrick.

  • Hab in meiner WBK keinen Eintrag aber JEDER Erwerb wird geprüft.
    Bedürfnisfrei heißt nur,daß man kein Bedürfnis angeben muß aber nicht,daß der Sachbearbeiter einem die Waffe genehmigen muß!!!
    Beispiel:
    Bei mir hat er einen Besuch zur Voraussetzung gemacht.
    Hat sich meinen Waffenschrank angesehen und dann durfte ich mir für 419 Euro einen neuen kaufen,weil meiner von vor 1980 war und der derzeitigen Sicherheitsstufe nach DIN nicht entsprochen hat.
    Egentlich blödsinnig aber das war der Besuch vom Sachbearbeiter auch schon.
    Hab meine WBK MIT Eintrag erst bekommen,als ich ihm die Kaufquittung von dem Schrank vorgelegt habe :F:

    2 Mal editiert, zuletzt von Munimann (10. Oktober 2006 um 19:46)

  • Munimann:

    Hmmm, also, man benötigt einen Klasse B Schrank/Tresor um max. 5 Kurzwaffen aufzubewahren; einen Klasse A, für Langwaffen.

    Es gibt natürlich Einzelfälle, wo es die "Behördlichen" ganz genau nehmen und nachsehen kommen...bzw. Nachweise verlangen.

    Andererseits: Es ist natürlich pure Dummheit, irgendeinen Schrank oder etc. zu nehmen, der nicht dem WaffG entspricht :))

    Ruck zuck nimmt man mächtig Ärger in Kauf :knast:

    Wenn man z.b. den Eintrag hat: Revolver 4mmM20 und man so einen auch erwirbt, dann muß der Sachbearbeiter den auch abstempeln; ...wenn er ein "F"-Zeichen hat.

    Alles andere ist, nennen wir es, SCHIKANE.

    Achja, Tresore für vielllll weeeniger Geld gibt es auch noch :new16:

    Gruß, Patrick.

  • Mal ne blöde Frage... wie siehts aus mit ner roten WBK für die bedürfnisfreien?
    ich mein, wenn man ne sammlung anlegen will, sollte das bedürfnis genug sein (obwohl man ja keines nachweisenbraucht)

  • Zitat

    Original von Ritztec
    Munimann:

    Hmmm, also, man benötigt einen Klasse B Schrank/Tresor um max. 5 Kurzwaffen aufzubewahren;
    Gruß, Patrick.

    B-Schrank (um 80,-€) bis zu 10 KW, bei entsprechendem Gewicht oder angedübelt (Zugkraft). ;)

    molon labe FWR-Mitglied #2xxxx
    4mm-Kurzwaffen mit :F:, auf WBK.
    Manchmal verliert man, manchmal gewinnen die Anderen. :nod:

  • Viper: Logo, es gibt natürlich auch Varianten, mit mehr zul. Kapazität...

    Bloodhound: So einfach ist das nicht. Egal ob rote o. grüne, bedürfnisfrei nur mit "F"; ohne eben nicht. Aber die Erwerbseinzelheiten sind gleich. Wenn auch zugegeben, bei der Roten und den "bedürfnisfreien" evtl. ein heißes Thema; wahrscheinlich wiedermal im Ermessen des jew. Sachbearbeiters...

  • Wenn's interessiert:
    Gerade ist mein Weihrauch Armenius HW4 Revolver in 4M20 angekommen. Die Waffe hat :F: und PTB. Letzteres aber im Quadrat mit Nummer 84. Zum Erwerb der Waffe wollte der Händler einen Voreintrag auf der grünen WBK haben.

  • Zitat

    Letzteres aber im Quadrat mit Nummer 84.


    Die PTB-Nummer bei den 4 und 6mm Waffen ist immer im Quadrat, PTB im Kreis ist nur für Schreckschußwaffen.
    Meine "Kleinen" 4 und 6er haben alle ein :F: und eine PTB, bis auf den Erma ER 77, den gibt es meines wissens auch nicht mit PTB.

    Die Star Super A (Originalumbau 9Para auf 4mmM20) hat keine PTB dafür aber einen BKA Stempel. ;)

    Edit:

    Zitat

    Zum Erwerb der Waffe wollte der Händler einen Voreintrag auf der grünen WBK haben.


    Er hat wollen müssen, denn das ist so vorgeschrieben die "Kleinen" sind zwar bedürfnisfrei, aber ansonsten zubehandeln wie die "Großen", Erwerb nur mit Voreintrag in einer WBK.

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

    2 Mal editiert, zuletzt von thomas magnum (11. April 2007 um 13:28)

  • Aussage des Büchsenmachers aufgrund meiner Beschwerde, dass die von ihm auf
    das Kaliber 4mmM20 umgebaute Waffe kein 'F' trägt:

    Das neue WaffG kennt ein "f-im-5-eck" nur noch bei freien Waffen. Wenn es sich
    um eine 4mmM20 Waffe handelt, kann dieser Stempel entfallen, da diese Waffen
    zwar FRÜHER frei, jetzt aber ohnehin WBK-pflichtig sind. Wenn man eine WBK mit
    Voreintrag einer Waffe in 4mmM20 hat, kann man sie selbstverständlich auch
    ohne das 'F' erwerben, da sie ja als 4mmM20-Waffe von einem Büchsenmacher
    'hergestellt' wurde und auch mit '4mmM20' gestempelt wurde. Es ist also
    wichtig, dass irgendwo '4mmM20' gestempelt ist und vollkommen unerheblich,
    ob da ein 'F' drauf ist oder nicht. Man hat den Voreintrag für eine 4mmM20-Waffe
    und nicht für eine 'F'-Waffe.

    Er hat seine Ausführungen noch mit den Worten unterstrichen "Ich würde es nicht tun,
    wenn ich es nicht dürfte".

    Hört sich für mich schlüssig an.

    Gruß,
    hyperdeath

    FWR #30425
    4mmM20 Kurzwaffen - die braucht der Mensch :nuts:

  • Zumal 4mm M20 selbst aus einer Langwaffe weniger als 7,5J hat.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Zitat

    Hört sich für mich schlüssig an.


    Hm.. 4mm M20 ich habe noch keine gesehen die kein :F: hatte wohl aber welche die kein PTB im Quadrat hatten.

    Wie Marcel schon sagt schaft die 4mm M20 keine 7,5 Joule ob es evtl. so ist wie dein Büma sagt... :confused2: auf jedenfall ist das bei 4mmRz. oder 6mm Flob. ganz was anderes, da bedeutet das :F: auf der Waffe das sie unter 7,5 Joule liegt und "nur" deshalb bedürfnisfrei zu erwerben ist.

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

    Einmal editiert, zuletzt von thomas magnum (6. Juni 2007 um 19:12)

  • Das PTB im Quadrat ist eigentlich auch nur für Einsteckläufe usw. erforderlich.

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