na also, dann weist du doch von was hier die rede war. dann versteh ich deine einwände/unsicherheit da nicht ganz.
jeder staatsanwalt der bei so nem griff mit armstütze argumentieren würde, würde wohl hinten runterfallen.
Ist das eine Armstütze?
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jangei -
9. Juli 2006 um 21:06 -
Geschlossen
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das beste ist eine schleuder selbst zu bauen.
gutes matereal sind z.b. einkaufswagen. die haben die richtige dicke und bestes matereal und sind überall preiswert zu haben. -
Dumme Frage hierbei zum Thema (mich als Österreicher betriffts ja nicht, aber so als "Vorschlag" (sofern legal):
Was ist, wenn ich einfach eine Art Hülle (Verbindungsstück, so in der Art einer Ritterrüstung nur fürs Handgelenk, aber unbeweglich) über meinen Arm und Hand lege, sodass ich mein Gelenk nichtmehr bewegen kann, aber dennoch greifen kann? das ist keine Armstütze und hat auch mit der Waffe nix zu tun, erlaubt aber dennoch das was eine Armstütze an der Schleuder ermöglicht.
Wäre das gesetzlich möglich, oder ist das nur eine Umgehung des Verbotes (banal formuliert: ich stelle meine Hand als Verbindungsstück zwischen Armstütze und Schleuder).
Gruß Georg
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Promo,
die idee ist genial, bin ich noch nicht darauf gekommen, es lohnt sich bestimmt in diese richtung zu experimentieren! -
Tolle Idee!
Nur haben die Gesetzes-Jungs dem mit der kleinen Passage
und vergleichbare Vorrichtungen
dem vorgebeugt ...
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ne leute vergesst es im gesetzt steht auch alles was einer armstütze gleich kommt also zb auch ne boden stütze ,oder oben erwähnte gelenkstütze auch wenn sie getrennt von der schleuder ist
wie scon gesagt trifft das gesetz mal wieder die falschen, weil diejenigen wo scheisse bauen wollen juckt das gesetz wenig, der sportschütze der sein gelenk schonen will muss büssen
tetrahydrofuran hatt mal erwähnt das wenn der schleudersport hiezulande populärer würde , das man dann eventuell eine chance hätte dieses gesetz zu ändern ,oderes zumindes versuchen könnte
da es ja aber noch keine schleuder -lobby(oder verein ) gibt siehts echt duster ausedit war mal wieder zu langsam
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ja die vergleichbaren vorrichtungen, das könnte ein broblem sein aber wenn nicht mit der schleuder verbunden?
es gibt doch menschen die wegen sehnenscheidenentzündung einen handgelenkschutz tragen müssen, die düften dann keine schleuder besitzen.
und ist eine vergleichbare vorrichtung die die zugkraft erhöt zb ein rollensystem?
ich denke wo kein kläger da kein richter -
Sorry, wenn ich mich jetzt auch mal dazu einmische, obwohl Schleudern, Bögen & Co. nicht so mein Ding sind.
Man mag darüber streiten, ob es sinnvoll ist oder nicht, dass man keine Stützen anbauen darf. Man muss es schlichtweg aber akzeptieren und beim Bau berücksichtigen.
Den lieben Autonomen haben wir es zu verdanken, dass es an Schleudern keine Armstützen mehr gibt;
den Wilderern, dass man an seine Softair keinen Laserpointer anbringen darf.Das ist - wie gesagt - bescheuert, aber nun mal Gesetz!
Also verwerft die Ideen, da irgendwelche Stummelschäfte zu entwickeln. Verboten ist verboten.
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nene eine rollensystem erhöht ned die zugkraft sondern die beschleunigung der kugel( der gummi kann länger sein und wird trotzdem noch voll gespannt> längerer gumi mehr speed,speed*masse = energie
du kannst auch monstergummis(also mehr zugkraft) auf deine schleuder spannen , nur musst du dazu ohne as in der lage sein die zu spannen, also trainieren trainieren und nochmal trainieren@ ballerbolle ( mag dein nick ) wilderer mit softairs selten so gut gelacht man kanns echt ned glauben wie dumm manche sein können
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Zitat
Original von King_Arthur
@ ballerbolle ( mag dein nick ) wilderer mit softairs selten so gut gelacht man kanns echt ned glauben wie dumm manche sein könnenDanke.
Nur um Missverständnisse zu vermeiden - um es den Wilderern schwer zu machen oder sie besser bestrafen zu können, hat man alles, was das Ziel (Wild) anstrahlen kann verboten.
Dummer Weise hat man das aber nicht weiter eingegrenzt und nur auf scharfe Waffen beschränkt, so dass dieses "Lampenverbot" heutzutage auf alle Schusswaffen angewendet wird - ganz gleich ob für ein dickes .50BMG oder eben eine "Erbsenpistole" mit Plastik-BB´s. Nicht mal an Gaspistolen ist es erlaubt.
Blöd.
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eine frage an die anwälte unter uns : was für möglichkeiten hatt man in einem rechtsstaat um zb besagtes as-verbot anzufechten)
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lol bau doch einfach eine dran^^ Erwischt dich eh keiner. baust du halt eine die sich schnell und unaufällig entfernen lässt. Außerdem bezweifle ich das jeder Streifenpolizist ne Ahnung übers für Zwillen geltende Waffengesetz hat. Außerdem gehe ich davon aus das du damit nicht auf offener Straße rumballerst, sondern irgendwo in der Pampas wo eh nicht soviele Leute sind.
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ne ne jay der ärger ,ist es mir als familienvater, echt nicht wert
wenn dann legal ,aber auch nur wenn die geringste möglichkeit auf erfolg besteht(anwälte sind ja nicht gerade billig )
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Zitat
Original von Jay
lol bau doch einfach eine dran^^ Erwischt dich eh keiner. baust du halt eine die sich schnell und unaufällig entfernen lässt. Außerdem bezweifle ich das jeder Streifenpolizist ne Ahnung übers für Zwillen geltende Waffengesetz hat. Außerdem gehe ich davon aus das du damit nicht auf offener Straße rumballerst, sondern irgendwo in der Pampas wo eh nicht soviele Leute sind.Genau...
Junge, es ist halt so das es laut Gesetz (auch wenn es dumm ist) verboten ist.. und daran muss man sich halten als gesetzestreuer Bürger.... Fahren wir mal alle besoffen, erwischt ja keiner... schiessen wir mal im Wald mitm LG, erwischt uns ja keiner... usw. Von wegen. Das geht schneller als man denkt. Man braucht ja nur mit der Schleuder das Fenster vom Nachbarn treffen... und dann ist das Geschreie groß! -
So sehe ich das auch. Ich hab keine Lust das Risiko einzugehen, und nacher wegen so ner Kleinigkeit Schwierigkeiten zu bekommen. Deshalb wollt ich das auch hier geklärt haben. Aber ich bin immernoch der Meinung: Was den Arm nicht stützt, ist auch keine Armstütze.
MfG
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das schöne für mich ist ja das man eine schleuder überall mit sich rumtragen zu können ohne angst vor verfolgung zu haben.
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Zitat
Original von baumstamm
das schöne für mich ist ja das man eine schleuder überall mit sich rumtragen zu können ohne angst vor verfolgung zu haben.Jo,
das ist das schöne an der Schleuder. Einigermaßen Energie, und man kann die sich hinten die Hose stecken und beim Waldspaziergang paar Eicheln verschiessen Gute Mun übrigends. Hatte letztes Jahr mal Kastanien probiert... die nicht ganz so großen und runden sind sehr schön und weit geflogen. -
hm also ich trage(fahre) meine schleudern nur auf dem weg vom haus zu meinem ca 3 km enferntem baumstück / garten ,wo auch mein schiessplatz ist
ansonsten sehe ich keinen bedarf,eine schleuder mit mir herumzutragen(alles andere währe mir bei den hiesigen überbesorgten bürger und gesetzes-hüter zu heiss, zu leicht könnte man in den veruf eines wilderer od was weiss ich was kommen ganz zu schweigen davon das die bleikugeln inn gewisser anzahl dann doch zu schwer sind und die taschen zu dolle ausbeulen) -
ich hab fast immer wenn ich in der natur bin eine schleuder dabe, sobald ich einen geeigneten stein finde, muß ich ihn schleudern!
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Zitat
Original von King_Arthur
eine frage an die anwälte unter uns : welche legalen möglichkeiten hatt man in einem rechtsstaat um zb besagtes as-verbot anzufechten/ abzuändern )ich weiss eigentlich ist es ein no-no ein thread hochzuholen, wollte aber wieder aufs topic zurückführen (man verzeihe mir büdde )
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