Dachbodenfund, Munition: Definition.

Es gibt 66 Antworten in diesem Thema, welches 15.482 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (3. Juli 2006 um 17:12) ist von GPB.

  • Zitat

    Original von Bloodhound
    am besten heute noch bei grünweiss anrufen, so schnell wie möglich. da du sie sonst ja "besitzt"...auch wenns nur die tage bis montag sind.

    Moin, ich denke wenn er bis Morgen wartet ist das auch nicht so wild, er muss ja nur nicht unbedigt sagen das er sie schon "länger" besitzt, quasi gerade gefunden.
    Die warscheinlichkeit das deswegen heute Abend das SEK anrückt, ist meiner Meinung nach eher gering.
    Hauptsache ist er gibt sie überhaupt ab und spielt in der Zwischenzeit kein Tischtennis damit.

    Michael

    Nichts auf der Welt ist so gerecht verteilt wie der Verstand. Denn jedermann ist überzeugt, dass er genug davon habe.
    (Rene Descartes, fr. Mathematiker u. Philosoph, 1596-1650)

  • Auf jeden Fall ist das fallenlassen von 40mm Granaten, die bergab rollen gefährlich, weil deren Zünder auch durch Rotation aktiviert wird.

    Das Prinzip wird hier sehr schön erklärt (Grafik unten anklicken) KLICK

    Auch die 20mm Granaten des OICW sind ja programmierbar, die errechnen auch durch die gemachten Umdrehungen wann sie sich zerlegen sollen. Aber da steckt ne Menge High Tech drin... ob das bei alter Massenware auch so ist?

    MFG Thommy

    Sollte ich mich in einer meiner Behauptungen irren,
    nehme ich alles zurück und behaupte das Gegenteil.

  • Ich empfehle vorher gut nachzudenken, welche Geschichte
    beim Melden der Munition mit abgeliefert wird. Es ist ziemlich
    wahrscheinlich, dass der Räumdienst oder die Polizei wissen
    möchte, wer Eigentümer der Munition ist oder gewesen sein
    könnte. Bei Verstößen gegen das KWKG ist die Beamtenschaft
    zur Meldung verplichtet und die Staatanwaltschaft muss es
    verfolgen.
    Ich kenne eine Geschichte aus meinem Umfeld die über
    Jahre für sehr viel Ärger gesorgt hat. Dabei ging es nur um
    den Transport eines zwar deaktivierten, aber immer noch
    dem KWKG unterstehendem Großgerät. Die Sache war
    vollkommen legal und spielte sich auf Landesmuseumsebene
    ab. Der Ärger war nur, weil der Transport nicht angemeldet war.
    Der Staatsanwalt sagte zwar, dass der Vorfall absolut lächerlich
    und ungefährlich war, dass er aber ermitteln müsse.

    Ein Tip ist zB der Anwalt des Vertrauens. Er kann solche
    Transaktionen übernehmen und muss die Herkunft mW
    nicht nennen. Erkundige Dich.

  • An General Bergfrühling....... ;) .

    ENTWARNUNG!
    Mir ist gerade ein Stein vom Herzen gefallen! Mein Onkel war heute zu besuch bei meinen Eltern, ich dachte, fragen schadet nicht. Also habe ich gefragt, ob er ne Ahnung hat wo die Patronen herkommen. Und siehe da: sie gehören ihm. Ich hab nicht schlecht gestaunt, als er die Patrone in die Hand nahm und das Geschoss herunterzog und mit einem Kugelschreiber das Zündhütchen rausdrückte. Er hat das Geschoss in der Lehre damals selbst gedreht und das verschossene Zündhütchen ausgebohrt und einen Stift eingehämmert. Das alles aus Dekopatronen vom Trödel. Ich hätt ihn steinigen können :bash: .
    Wie die von der Kampfmittelbeseitigung wohl gekuckt hätten :ngrins: -

    Bitteschön:

    Aufgeklärt. Danke für eure Mithilfe!

  • Zitat

    Original von Fyodor
    Schütze Arsch?
    General Reiniger?

    Hauptgefreiter Buttentee.

    Rheinländischer Europäer.

    "Wenn ich bei Magdeburg in die norddeutsche Tiefebene komme, beginnt für mich Asien." - Konrad Adenauer

  • Wenn man den Thread von Anfang an liest hat dein Onkel zumindest saubere Arbeit geliefert ;)
    ... und du hast was feines für's Regal

    Diese Signatur kann Spuren von Erdnüssen enthalten

  • Die würd ich einfach zum BÜMA bringen an seiner Stelle. Der lacht da nur drüber - die Polizei wohl eher nicht.

  • Oder falls du einen kennst der eine Erlaubnis zum Erwerb von
    7,62mmx51 (.308 WIN) hat, gib sie dem, der darf die auch haben. Ist effizienter als zu den grünen Jungs zu gehen, die machen dir da einen riesen Ärger wegen der Platzpatrone.

    Gruß
    Marcel

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Jetzt mal ernsthaft:

    Man darf etwas nich besitzen... soweit so gut....
    aber wenn man diese Sache findet ( wo man ja wirklich nichts für kann)
    und dann als ehrlicher Bürger abgeben will, bekommt man vom Trachtenverein noch einen aufn Sack.

    Wenn man irgendein Verbrecher ist, wird man das Zeug sicher nicht abgeben wollen. :bash:

  • Also, das dicke Ding stellt kein Problem mehr dar :lol: . Steht jetzt in meinem Regal und macht mächtig was her :nuts: .
    Den Rest bring ich einfach zu nem Bekannten, der ist Polizist. Vielleicht weiß der was man da machen kann. Mein Onkel wollt sie nichtmehr mitnehmen, hat 3 Kinder. Er hat gemeint ich bekomm 10% Finderlohn. Ich könnt mir 10% absägen oder sie ganz behalten :crazy3: .

  • Zitat

    Original von BigBorner
    Jetzt mal ernsthaft:

    Man darf etwas nich besitzen... soweit so gut....
    aber wenn man diese Sache findet ( wo man ja wirklich nichts für kann)
    und dann als ehrlicher Bürger abgeben will, bekommt man vom Trachtenverein noch einen aufn Sack.

    Wenn man irgendein Verbrecher ist, wird man das Zeug sicher nicht abgeben wollen. :bash:

    Tja, in diesem falle ist es am bvesten die Polizei zu benachrichtigen, dann ist man auf der sicheren seite. Sobald du es einsteckst hast du es eigentlich Erworben und müsstest es schnellstmöglichst an einen Berechtigten übergeben (und wenn es die Jagdflinte des Jagdpächters ist). Einstecken ist immer die schlechteste Lösung.

    Gruß
    Thomas

  • Zitat

    Original von Paramags
    .............Tja, in diesem falle ist es am bvesten die Polizei zu benachrichtigen, dann ist man auf der sicheren seite.


    Und wenn die dann kommen hat´s schon ein Anderer eingesteckt. Und man selbst bekommt noch eine Anzeige weil man das Zeug unbeausichtigt hat liegen lassen.


    Obba Gerrit

  • ... oder man darf den Anmarsch wegen Veräppelung bezahlen, da das Beweisstück ja wech ist...


    Mein Gott, was ein Theater wegen ner ollen Patrone *lol*

  • Aber echt,
    am besten wir zeigen uns alle an wegen, öhm, einfach so halt.

    Wegen Gedankenverbrechen :))
    Olle Gesetze hier in D, tztz

    Hach. ich darf mich gar nicht aufregen.

    Liebste Grüße
    P

    an eye for an eye

  • Ist das Aneignen von Munition und/ oder Munitionsteilen nicht grundsätzlich verboten und kann strafrechtlich verfolgt werden?

    Das gilt sowohl für Truppenübungsplätze, auf denen man etwas "finden" kann; als auch für Soldaten, die während einer Übung/ beim Schießen eben nichts mitnehmen dürfen.

    Insofern weiß nicht, wo die ganzen DEKO-Teile herkommen. Wahrscheinlich wird das geduldet, solange es keine scharfe Munition ist.