ZitatOriginal von Baller-Bolle
Ist das Aneignen von Munition und/ oder Munitionsteilen nicht grundsätzlich verboten und kann strafrechtlich verfolgt werden?Das gilt sowohl für Truppenübungsplätze, auf denen man etwas "finden" kann; als auch für Soldaten, die während einer Übung/ beim Schießen eben nichts mitnehmen dürfen.
Insofern weiß nicht, wo die ganzen DEKO-Teile herkommen. Wahrscheinlich wird das geduldet, solange es keine scharfe Munition ist.
Das ganze soll bei der BW wohl dazu dienen daß die Hülsen die aufgesammelt werden wieder verwertet werden können. Munition selbst darf man ja eh nicht besitzen ohne die entsprechende Erlaubnis.
Leere Hülsen sind ja nichts weiter als Altmetall, die kannst du auch im freien Gelände finden wo die BW oder die Maerikaner eine Übung abgehalten haben, dazu musst du nicht auf nen Übungsplatz fahren. Auch auf Schießständen kannst du allerhand an Hülsen einsammeln. Es gibt meines wissens nach auch nichts rechtliches sowas nicht einzusammeln, oder lässt du auch die 2 Euro auf den Gehweg liegen wenn du welche siehst? Sicherlich nicht.
Die ganzen Deko-Patronen sind absolut LEGAL da diese weder einen Zünder noch das notwendige Treibmittel besitzen die das ganze zur Munition machen würde. Ein bekannte Händler von mir stellt z.B. Kugelschreiber im cal. .50BMG her, die teile kann sich jeder bei Frankonia selbst kaufen und zusammenstecken (Hülse und Geschoss)
Gruß
Thomas