führen einer ssw unter alkohol

Es gibt 33 Antworten in diesem Thema, welches 11.347 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (27. Juni 2006 um 06:05) ist von edbru.

  • Zitat

    Original von Pommer198
    Da steht doch nur das ich ungeeignet bin wenn ich abhängig bin.
    Wenn ich einmal "besoffen" bin ist das ja noch lange keine Abhängigkeit.


    Das ist aber ein sehr deutlicher Hinweis darauf, dass sich Alkohol und Waffen überhaupt nicht vertragen. Wer alkoholabhängig ist, ist dauerhaft persönlich nicht geeignet, mit Waffen umzugehen.

    Wer unter Alkoholeinfluss steht, ist vorübergehend persönlich nicht geeignet, mit einer Waffe umzugehen, weil er nicht mehr sicher weiß, was er tut.

    Ich bin mir ziemlich sicher, dass ich diesen Schluss aus dem § 6 ziehen darf... und wer sich in Vorbereitung auf den Erwerb einer WBK mit dem Thema auseinandersetzt oder gesetzt hat, braucht diese Frage nicht zu stellen... oder ist jemand anderer Meinung?

    :F: Die einfachste Sicherheitsregel: Das dünne Ende ist gefährlich :F:
    S&W 586 in 6", Walther CP88, CP99, Lever Action long, Umarex Desert Eagle, Beretta 92FS, Px4 Storm; in der "Firma" HK G36 und P8
    FWR-Mitglied Nr. 30524

    Einmal editiert, zuletzt von marathon (26. Juni 2006 um 18:24)

  • Eine feste Regel (wie beim Auto die Promille-Grenze) gibt es bei Waffen und speziell für den KWS nicht.

    Ganz allgemein und schwammig wird da immer von der "Zuverlässigkeit" gesprochen. Das kann alles und gar nichts heißen.
    Am besten trifft es da wohl noch der Spruch "Vor Gericht und auf hoher See - da hilft Dir nur Gott!".

    Theoretisch könnte schon eine Trunkenheitsfahrt (>0,5 Promille) den Entzug der waffenrechtlichen Eignung mit sich bringen; da man der Logik folgen könnte, wer sich nicht mal an die Regeln im Straßenverkehr hält, wird es auch bei der Sicherheit und dem Umgang von Waffen nicht machen.
    Selbst eine rechtskräftige Verutrteilung wegen Steuerhinterziehung könnte das Ende der Zuverlässigkeit bedeute.

    Das Eine hat zwar mit dem Anderen nichts zu tun, aber was Waffen angeht wird wohl eher CONTRA DUBIO entschieden - zum Wohl der Allgemeinheit.
    :(

    Kurzum: wenn man plant, mit den Kumpels was trinken zu gehen, sollte man den Ballermann besser zuhause lassen.
    Denn wenn man richtig einen im Kahn hat, wird das mit dem schnellen Ziehen à la Lucky Luke sowieso nichts. Außerdem heißt es doch sprichwörtlich, dass Kinder und Betrunkene immer einen Schutzengel dabei haben.
    Wozu dann also die Wumme?
    ;)

  • @ edbru, Du sagst es ja, der gesunde Menschenverstand, dazu braucht es keiner Gesetzesgrundlage ! Sowas sollte sich jeder erwachsene Mensch an 5 Fingern abzählen können, und wenn er das nicht kann, sollten ihm auch keine Waffen ( egal welcher Art ) in die Hände gegeben werden. Ich habe in diesem Forum noch nicht all zu viel geschrieben, eher viel gelesen, und es beschleicht mich immer öfter der Verdacht, dass sich hier Leute rumdreiben, die alles über Waffen ( ob frei oder WBK ) wissen wollen, ob und wie man sie erwerben kann, was und was man nicht damit machen kann, wie und ob man sie führen kann und zu welchem Zweck man sie führen kann und ob man sich vielleicht strafbar machen kann usw., usw..
    Leute, ich bin ein alter "Gedienter", aber Fragen dieser Art, wie sie hier teilweise gebracht werden, hatten wir nicht mal von unseren Rekruten, und die wollten auch schon immer alles wissen. Aber wie gesagt, wenn ich hier so einige Beiträge lese ( nicht nur dieser, es gibt noch viel mehr, wo ich mich frage, was haben diese Menschen eigentlich, dass man ihnen Waffen in die Hände gibt ? ), dann rollen sich mir die Fußnägel hoch. Dumm wie Brot, aber ne "Kanone" sein Eigen nennen. Ne, so funktioniert das nicht. Langsam bin ich dafür, dass zwar keine Schraubendreher auf WBK verkauft werden, aber doch jeder, der ne SSW kaufen möchte, auf Herz und Nieren überprüft wird. Es nimmt ja überhand mit diesen hirnlosen Möchtegern - Rambo's. In eine andere Kategorie kann ich ansonsten diese Eingangsfrage nicht zuordnen.

  • Der Threadstarter hat ja schon geschrieben, daß ihm die hier gegebenen Antworten für das Erste genügen und eingesehen daß sich Alkohol und Waffen nicht vertragen.
    Wer noch etwas sachdienliches beizutragen hat, der kann das tun, ansonsten bitte ich doch um etwas Zurückhaltung, ansonsten wird hier dicht gemacht.


  • Will nich klugscheissen:

    In dubio pro reo: Im Zweifel für den Angeklagtern

    Contra dubio: gegen Zweifel ?? Ergibt nich viel sinn :))

  • Kommt glaube ich allein dadrauf an wie viel du getrunken hast.
    Eigentlich trinkt man ja nur so viel das man nicht als unberechenbar eingestuft wird, zu seiner eigenen Sicherheit. Nur manche kennen ihre Grenze halt nicht, das musst du selbst rausfinden.

    mfg
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  • Zitat

    Original von Bloodhound
    die firma grün/weiss hat pfeffersprays ,die mit alkohol statt wasser gemischt sind ...
    und alk verstärkt die wirkung ungemein...


    FALSCH !

  • Zitat

    Original von Hannes96
    @ edbru, Du sagst es ja, der gesunde Menschenverstand, dazu braucht es keiner Gesetzesgrundlage !

    Hm, irgendwie widerspricht sich das aber mit all zu vielen Gesetzen. Da könnte man §1 der StVO z.B. gleich streichen, das dort angeführte ergibt sich eigentlich auch aus dem gesunden Menschenverstand.

    Somit finde ich es schon seltsam, dass diese Grenze nicht genau beschrieben ist... in der Realität kann das Thema ja noch weit komplexer sein. Was ist z.B. wenn ich zu Hause bin und die Waffe liegt im Schrank oder gar im Tresor, wie viele Biere darf ich da trinken, und darf ich ein (1) Bier trinken während ich Zuhause meine Waffe reinige?

    Auch sicher beliebt die Gewissensfrage darf ich ein (1) Glas Sekt um Mitternacht trinken um mit den Freunden anzustoßen eh ich raus gehe um zu knallen? Weder ein einzelnes Bier noch ein einzelnes Glas Sekt wird einen normalen Mitteleuropäer über die 0,5 ja viele nicht mal über die 0,3 Promillegrenze die man aus dem Straßenverkehr kennt bringen.

    Da sind wir schnell an einem Punkt wo es schwierig wird einfach nur durch Verstand eine ausreichende Antwort zu finden.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Kann die Polizei einem nicht auch einfach schon fast Grundlos die SSW oder sogar den KWS entziehen?

    Ich denke der Grundsatz ist doch der: Waffen und Alkohol sind ein sehr schlechtes Gemisch (vorallem da viele auch bei Alkohol übermütig werden und daher zu dummen Taten neigen). Und wenn man bei der Sauftur Angst hat vor Überfällen oder sonst was, ist der Pfefferspray immer noch bessr und handlicher.

    Wer seinen Ballerman mitnehmen will, sollte es gleich wie beim Auto handhaben. Hende weg vom Alkohol!

    Natürlich können viel (eigentlich alle) noch nach nem Bier Autofahren. Trotzdem sagen fast alle (was so auch klug ist) kein Alk wenn man fährt. Die Gefahr sich selbst zu überschätzen und somit andere in Gefahr zu bringen ist doch einfach zu gross. Auch wenn es immer wieder Leute (vorallem im Strassenverkehr) gibt, die das nicht kapieren.

  • Stellt sich mir die Frage... man geht ja öfters zu nem Kumpel, schwups stellt sich die Frage:

    "Na, willst n Bier?"
    "Klar, aber nur n Kleines, muss noch Auto fahren."
    Trinkt man ... evtl. 1-2h später haut man ab.

    FOLGE => Restalkohol.

    Ist man danach nun sozusagen im Ar*** mit Führen einer Waffe, oder nicht?¿?

  • Zitat

    Original von *Darkphoenix*

    Ist man danach nun sozusagen im Ar*** mit Führen einer Waffe, oder nicht?¿?

    Ja total, die Waffe sammt KWS steckt dann in deinen Poo.

    mfg
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  • Ich denke man sollte wirklich als Regelvergleich das Auto nehmen. Wenn du nach den 1-2 Stunden rein vom Gesetz her (Achtung: Selbsteinschätzung ist was anderes, viele denken sie könnten noch Fahren etc., sind aber dazu nicht mehr in der Lage) wieder Autofahren kannst (sprich die Promillegrenze unterschreitest), sollte alles Ok sein.
    Trotzdem hab ich mir es zum Grundsatz gemacht, kein Auto/Waffen in Verbindung mit Alkohol. Und ich denke das ist sowieso das Beste, da bekommt man sicher keinen Ärger.

    PS: Wer sich auffällig benimmt in Verbindung mit ner Waffe hat immer mit Problemen zu rechnen, egal ob alkoholisiert oder nicht. Der Alkohol macht dann aber die Sache nur noch schlimmer.

  • ja ja, also nur Meinungen, Wünsche und Vorstellungen wie es sein sollte.
    Mit anderen Worten: es gibt keine exakte gesetzliche Grundlage, einem Alkoholisiertem Menschen die Signalwaffe abzunehmen wenn er sich nicht besonders auffällig benimmt.
    Es greift nur die schwammige Formulierung der allgemeinen Bedrohung womit man einem alten Rentner, der mit seinem Krückstock rumfuchtelt diesen wegnehmen kann.

    Und das in Deutschland, wo doch angeblich alles reglementiert wird.
    Da gibts doch noch viel zu tun für profilierungssüchtige Politiker.

    Eddi

    Ich brauch es nicht, so sprach der Rabe.
    Es ist nur schön wenn ich es habe.
    H. Peters (Peters Stahl)