ZitatOriginal von Pommer198
Da steht doch nur das ich ungeeignet bin wenn ich abhängig bin.
Wenn ich einmal "besoffen" bin ist das ja noch lange keine Abhängigkeit.
Das ist aber ein sehr deutlicher Hinweis darauf, dass sich Alkohol und Waffen überhaupt nicht vertragen. Wer alkoholabhängig ist, ist dauerhaft persönlich nicht geeignet, mit Waffen umzugehen.
Wer unter Alkoholeinfluss steht, ist vorübergehend persönlich nicht geeignet, mit einer Waffe umzugehen, weil er nicht mehr sicher weiß, was er tut.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass ich diesen Schluss aus dem § 6 ziehen darf... und wer sich in Vorbereitung auf den Erwerb einer WBK mit dem Thema auseinandersetzt oder gesetzt hat, braucht diese Frage nicht zu stellen... oder ist jemand anderer Meinung?