Identifizierung von Waffe

Es gibt 39 Antworten in diesem Thema, welches 5.347 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (8. Juni 2006 um 13:22) ist von Amail.

  • Hallo Leute,

    nachdem Ihr mir vor einigen Wochen super fix helfen konntet bzgl. eines Dachbodenfundes (war eine Schreckschusspistole von Rhöner) hat mich das Thema doch ziemlich beschäftigt. Und siehe da, im Gespräch mit Freunden stellt sich raus, dass einer von denen auch mal eine Waffe fand. Er zeigte sie mir, doch sie ist nicht so klar beschriftet wie meine :(. Wir haben als Laien NULL Ahnung, um was es sich handeln könnte.

    Auf der Waffe steht auf dem Griff (in einem Kreis) "P & B". Auf dem Lauf stehen einige Ziffern (Seriennummer?) und "7,85mm". Es liegen auch noch Magazine bei, und die Patronen haben einen kupferfarbenen Kopf. Der Lauf ist "offen" (also keine Gaswaffe ??? ? ). Die Farbe ist schwarz und die Waffe wirkt ziemlich schwer (schätze mal 600-700 Gramm ohne Munition).

    Ich weiß, das ist nicht viel, aber ich kann beim besten Willen keinen Herstellernamen lesen ???. Das Ding hat in etwa die Größe wie eine Pistole der Polizei. Ich kann in den nächsten Tagen vielleicht mal ein Foto einstellen, aber vielleicht hat ja schon jemand eine Idee, was das sein könnte.

    Grüße, Amail

  • Moin, also mit den Daten kann ich nichts anfangen, aber es klingt ein wenig nach scharfer Waffe, ein paar Fotos würden da sehr helfen.
    Ist der Lauf gezogen?

    Michael

    Nichts auf der Welt ist so gerecht verteilt wie der Verstand. Denn jedermann ist überzeugt, dass er genug davon habe.
    (Rene Descartes, fr. Mathematiker u. Philosoph, 1596-1650)

  • Scharfe Waffe :confused2: ?

    Ooops! - Also, wenn Ihr mich und meinen Kumpel gesehen hättet, wie wir das Teil angefasst haben, hättet Ihr Euch wahrscheinlich kaputtgelacht, denn ich vermute doch sehr, dass hier die meisten eine gewisse Routine im Umgang mit Waffen haben. Wir dagegen haben die Pistole angefasst wie eine scharfe Bombe ;D. Naja, war vielleicht auch besser so... .

    Ich mache die Tage mal ein paar Fotos. - Aber auf der Waffe steht echt kein Name (weder Beretta noch Browning).

    Was macht man denn nun damit, wenn sich rausstellt, dass die Waffe scharf ist? Zur Polizei bringen? (Ich bin vielleicht naiv, aber ich habe eben keine Ahnung .

  • Wenn ihr sie zur Polizei bringt, gibt es vermutlich erstmal eine Anzeige wegen illegalem Waffenbesitz, ihr hattet sie ja schließlich eine gewisse Zeit.
    Mit einem bißchen Glück wird das Verfahren vielleicht eingestellt.
    Bei Waffenfunden sollte das Fundstück nach Möglichkeit NICHT angefasst (gilt schon als In-Besitz-bringen!) werden, und direkt die Polizei verständigt werden.

    Andere Möglichkeiten sehe ich keine!

    Zum Hersteller:
    Mit fällt unter den Buchstaben P und B nur Pietro Beretta ein.
    Evtl. könnte es auch eine der Dutzend Varianten der Ruby sein, wo sich manchmal nur auf den Griffen eine Beschriftung findet.

    Macht euch weniger Gedanken um die Fotos, sondern wie ihr das Teil schnell AUF LEGALEM WEGE loswerdet (also NICHT einfach in nächsten Teich werfen!)!.

    Stefan

  • Amail

    Nachdem du ja hier schon für alle Welt lesbar gepostet hast,
    empfehle ich einen guten Anwalt für Waffenrecht, nur der kann euch helfen. ;)

    molon labe FWR-Mitglied #2xxxx
    4mm-Kurzwaffen mit :F:, auf WBK.
    Manchmal verliert man, manchmal gewinnen die Anderen. :nod:

  • Ich nehme Eure Bedenken sehr ernst (und bin natürlich froh, dass ich das Ding nicht gefunden habe), aber wo liegt denn eigentlich das Problem? - Klar, theoretisch kann mit der Waffe mal jemand erschossen worden sein bzw. sie bei einem Überfall benutzt worden sein, aber das heißt doch dann nicht, dass mein Kumpel das war!

    Was ich meine: Die Polizei sollte doch eigentlich froh sein, wenn man solche Waffen abgibt. Es gibt bestimmt genügend Leute, die jetzt Panik bekommen würden und das Ding dann doch in "den nächsten Teich" schmeißen würden... .

    Naja, ich werde Euren Verdacht, dass es eine scharfe Waffe sein könnte, gleich morgen weiterleiten und dann schauen wir mal, was man dann am besten macht... . Wenn jemand von Euch einen Tipp, sind wir natürlich dankbar :-)!

    P.S.:

    @ Viper

    Sehr witzig :new16:. Erstens steht ja noch gar nicht fest, ob es eine scharfe ist, und dann glaube ich kaum, dass ein posting hier mir Verfolger auf den Hals hetzt. Und wenn auch egal, denn ich habe das Ding ja nicht.

    Einmal editiert, zuletzt von Amail (7. Juni 2006 um 01:06)

  • Das war nicht "witzig" sondern ernst gemeint.

    molon labe FWR-Mitglied #2xxxx
    4mm-Kurzwaffen mit :F:, auf WBK.
    Manchmal verliert man, manchmal gewinnen die Anderen. :nod:

  • Zitat

    Original von ViperM
    Das war nicht "witzig" sondern ernst gemeint.

    Ja, glaube ich auch ;-). Nur Du tust ja so, als ob mein posting hier mich "überführen" könnte oder ich dadurch ins Fadenkreuz von Fahndern kommen könnte. Ich wollte ja lediglich Hilfe bei der Bestimmung einer Waffe, deren Status immer noch nicht geklärt ist (vielleicht ist sie ja doch harmlos). Mein Bekannter macht damit garantiert keinen Mist und morgen werde ich ihn erstmal schocken mit der Möglichkeit, dass er eine verbotene Waffe haben könnte.

    Auf jeden fall finde ich klasse, dass man hier so schnell Antworten bekommt! Vielen Dank!

    Einmal editiert, zuletzt von Amail (7. Juni 2006 um 01:16)

  • Zitat

    Original von Amail
    Ich nehme Eure Bedenken sehr ernst (und bin natürlich froh, dass ich das Ding nicht gefunden habe), aber wo liegt denn eigentlich das Problem? - Klar, theoretisch kann mit der Waffe mal jemand erschossen worden sein bzw. sie bei einem Überfall benutzt worden sein, aber das heißt doch dann nicht, dass mein Kumpel das war!

    Das eigentliche Problem ist viel Simpler. Die Waffe zu besitzen ist bereits eine Straftat. Wobei HWJunkie es schon ein wenig auf die Spitze treibt wenn er vom Anfassen als Straftat redet, denn der Erwerb durch Fund ist zunächst mal keine Straftat, der Fund muss aber UMGEHEND nach Fund der zuständigen Waffenbehörde angezeigt werden, die dann in aller Regel das Fundstück einzieht.

    Wobei Anfassen oder nicht aber ein an anderen Stellen oft diskutiertes Thema ist, und man vielleicht doch sagen sollte das man als Unkundiger schon lieber die Finger davon lässt.

    Ganz abgesehen davon das es natürlich auch immer eine Frage ist wie man findet... zusammen mit einer Strumpfmaske im Gebüsch neben einer grade überfallenen Bank (O.K. Extrembeispiel, ist aber wenn man XY schaut auch schon vorgekommen), Bodenfund einer WK1 Waffe beim Umgraben oder nach dem Training im vergessenen Koffer auf dem Schießstand (als wahrscheinlich häufigste Variante).

    Das mit dem Anwalt dürfte der beste Tipp sein. Der kann Euch am ehesten einen Sicheren und möglichst Straffreien Weg aufzeigen das Teil den Behörden zu übergeben.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Kleines Update, bevor ich dann schlafen gehe: Ich habe beim googlen gerade eine Waffe gesehen, die der meines Bekannten sehr ähnlich sieht. Auch der Zustand ist ähnlich. Ich spreche zwar kein Italienisch, aber das Ding ist evtl. schon sehr alt.

    Hier der Link:

    http://www.larchivio.org/xoom/pistola.htm

    Auf einer deutschen Seite stand irgendwas von "Dekowaffe". Also doch evtl. nicht scharfes *aufatmen*?

    Einmal editiert, zuletzt von Amail (7. Juni 2006 um 01:47)

  • Das ist eine Beretta 1934 ode 1935.

    Sehr wohl eine Scharfe Waffe.
    Aber es gibt halt auch Deko Umbauten davon. Aber die basieren auch immer auf scharfen.

    Why should I listen to you? A hallucination, asking me about hallucinations...

  • Ooooh, ist die süß! Ob scharf oder deko, kennst du keinen der sich mit Waffen auskennt und das festellen kann? Selber dran rumwerkeln würde ich dringend lassen.

    Ich hatte sie mal als Druckgußmodell, voll zerlegbar, vielleicht ists ja sowas? Wobei ich mich eher den Vorrednern anschließen möchte, lieber die Waffe einmal zuviel als scharf betrachten als einmal zuwenig.

    Ich hoffe ihr könnt das Problem lösen, ein Feedback wäre nett.

    remove

  • Hallo,

    dass die waffe ordnungsgemäss weg sollte ist klar. Aber man muß nicht direkt in Panik ausbrechen. Man landet in diesem Land noch nicht wegen allem im Gefängnis.

    :thumbsup:

  • Zitat

    Original von Metalhead
    Aber es gibt halt auch Deko Umbauten davon. Aber die basieren auch immer auf scharfen.

    Wobei ein Dekoumbau zum einen noch einen BKA-Stempel braucht um legal zu sein, und meineswissens bei einem Dekoumbau der Lauf nicht frei sein dürfte.

    Zitat

    Original von Maverick14
    Man landet in diesem Land noch nicht wegen allem im Gefängnis.

    Wegen allem nicht... aber:

    WaffG § 52

    Strafvorschriften

    (1) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer [..] ohne Erlaubnis nach [..] § 2 Abs. 2 in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 1 Satz 1, eine halbautomatische Kurzwaffe erwirbt, besitzt oder führt,


    Das sollte einem schon das Geld für den Anwalt wert sein.

    Eventuell auch noch interesant:

    § 37

    Anzeigepflichten

    (1) Wer Waffen oder Munition, deren Erwerb der Erlaubnis bedarf,

    1. beim Tode eines Waffenbesitzers, als Finder oder in ähnlicher Weise, [..] in Besitz nimmt, hat dies der zuständigen Behörde unverzüglich anzuzeigen. Die zuständige Behörde kann die Waffen und die Munition sicherstellen oder anordnen, dass sie binnen angemessener Frist unbrauchbar gemacht oder einem Berechtigten überlassen werden und dies der zuständigen Behörde nachgewiesen wird. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist kann die zuständige Behörde die Waffen oder Munition einziehen. Ein Erlös aus der Verwertung steht dem nach bürgerlichem Recht bisher Berechtigten zu.

    § 53

    Bußgeldvorschriften

    (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
    [..]
    5. entgegen § 10 Abs. 1 Satz 4, § 21 Abs. 6 Satz 1 und 4, § 24 Abs. 5, § 27 Abs. 1 Satz 6, Abs. 2 Satz 2, § 31 Abs. 2 Satz 3, § 34 Abs. 2 Satz 2, Abs. 4 oder Abs. 5 Satz 1, § 36 Abs. 4 Satz 2, § 37 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 oder Abs. 3 Satz 1 oder § 40 Abs. 5 Satz 1 eine Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig erstattet,

    (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet werden.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

    2 Mal editiert, zuletzt von Erklärbär (7. Juni 2006 um 03:01)

  • Ich kenne die genauen Regelungen da nicht, ich wollte nur drauf hinweisen das man evtl nur schwer Unterschiede zwischen scharf und Deko erkennen kann.

    Why should I listen to you? A hallucination, asking me about hallucinations...

  • @erklärbar

    du hast ja recht. Aber ich glaub ja immer noch an die Vernunft des Systems, dass man einen nicht bestrafen kann, wenn er nicht weis dass er eine Strafttat begeht. Und das Waffg. gehört schliesslich nicht zur Allgemeinbildung. Aber dann kommt wieder dieser kluge Spruch "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht." Dabei wissen die Politiker und Beamte selbst nicht was abgeht, aber vom Bürger verlangen sie alles wissen zu müssen.

    Sorry ich weiss keine Politik aber wenns um deutsche Reglungswut geht wird mir immer ganz anders.

    :thumbsup:

  • Hi,

    also ich würde sagen warum nicht gleich zur Polizei?
    Selbst wenn ihr die Waffe jetzt schn ein paar Tage habt.

    Im Zweifelsfall habt ihr sie halt eben erst gefunden und alle schon mal angegrabbelt (weil sind ja eure Abdrücke drauf).

    Ich würde nicht sagen das man nur wegen den Fund eine Waffe gleich ärger im sinne des Waffengesetzt am hals hat.
    Es kommt halt immer darauf an wie man die Sache angeht.

    Da ihr aber hier euren Fund schon öffendlich gemacht habt könnte es dann doch wieder Probleme geben. Wenn ein aufmerksamer Mitleser die Sache dann genauer verfolgt. Denn dürfte dem UMGEHEND nicht mehr genüge getan sein.

    C.C.

    Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er bedankt sich.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen!

  • Vielen Dank schon mal für die Resonanz auf meine Frage!

    Ich habe die Sache gleich eben mit meinem Bekannten auf dem Weg zur Uni diskutiert. Gerade angekommen hier also unsere Idee für einen Ausweg: Er hat einen Onkel (der auch in der Stadt wohnt) der einen Waffenschein hat. Er war früher auch in Vereinen und müsste sich ein wenig auskennen, aber er ist seit Jahren nicht "aktiv". Wäre es für ihn mit seinem Waffenschein auch strafbar, die Waffe gefunden zu haben bzw. sie zu entsorgen? Den Zeitpunkt des Waffenfundes muß man der Stelle, wo man sie abgibt, ja nicht sagen... . Man kann ja so tun, als hätte man sie gerade erst gefunden :confused2:.

    Wir wollen erst mal hier nachhören, bevor wir ihn fragen und evtl. bloß Pferde scheu machen.