Waffenbesitzkarte

Es gibt 23 Antworten in diesem Thema, welches 3.986 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (9. Juni 2006 um 13:50) ist von Gaengster.

  • Hi,
    ich schon wieder. :ngrins:

    Hab da mal wieder ne Frage. Ich habe vor ca. 7 Jahren einen Jägerlehrgang gemacht. Habe aber keine Prüfung abgelegt. War nicht so mein Ding, gehe lieber angeln. :lol:

    Was mir aber an dem Lehrgang so richtig Spaß gemacht hat, war das Tontauben schießen.
    Nun habe ich ja schon während des Jägerlehrgangs eine Waffensachkundeausbildung gemacht und dann auch eine grüne Waffenbesitzkarte vom Amt erhalten, wo eine Flinte eingetragen war.

    Hab mir aber keine Flinte gekauft und die WBK weggeschmissen. Auf dem Amt bin ich aber ja immer noch als waffenbesitzberechtigt geführt, und kann mir doch sicher Ersatz beschaffen? Oder ist die nicht mehr gültig?

    Wenn ich nun als Sportschütze (jagdliches Schießen) Trap schießen will, ist dann die grüne auch gültig?
    Kann/muß ich die einfach umschreiben lassen? Waffensachkunde neu machen?
    Macht das waffenbesitzkartenrechtlich einen Unterschied, ob ich über den Jagdverband jagdsportliches Wurfscheibenschießen betreibe oder den Schießsportverein?

    Für Tips wäre ich dankbar.

  • Ich glaub du kannst dir nicht einfach so eine Flinte kaufen. Wo willst du denn damit schiessen in einem Verein? Und die WBK ist auf Lebensdauer gültig.

    It's only after we've lost everything that we're free to do anything

  • Da wäre ich mir nicht so sicher.
    Du musst für ne WBK ja ein Bedürfnisnachweis haben.
    Soviel ich weiß kann man das als Jäger recht schnell verlieren wenn man schon ein paar Wochen lang nicht jagen geht.
    Aber ich denke mal auch als Sportschütze wird man wohl, wenn die WBK schon 7 Jahre alt ist und man sie nie 'gebraucht' hat, eine neue beantragen müssen.
    Und dafür bräuchtest du dann wiederum ein Bedürfnisnachweis den du in einem Schießverein o.ä. bekömmst. Oder du machst eine neue Jagdausbildung.

    Korrigiert mich bitte wenn ich da falsch liege,

    Grüße, Jan

    Nein, nein!
    Ich trinke keinen Kaffee. Nur Wasserkakao.

  • Selbst wenn die WBK noch gültig sein sollte fehlt die immer noch der Nachweis das du damit schiesst und ohne den gibt es keine Waffe.

    It's only after we've lost everything that we're free to do anything

    2 Mal editiert, zuletzt von The Jackal (3. Juni 2006 um 13:36)

  • Den Bedürfnisnachweis will ich ja auch erbringen, denn ich will ja wirklich im Verein/Verband Tauben schießen. Ich möchte da jetzt nur behördlicherseits nix Falsches sagen.
    Was mich interessiert ist, ob die Sachkunde verloren ist, oder ob man die auch auf die gelbe WBK beziehen kann.
    Und wenn nicht, ob für das DJV sportliche Schießen weiterhin die grüne reicht.

    Eigentlich ist das sowieso alles Mumpitz. Ich hab ein halbes Jahr jeden Sonntag schießen, LW u. KW zerlegen und überhaupt recht viel Waffenkunde lernen müssen. Warum reicht das nicht um Sportschütze zu sein?

  • Sachkunde ist Sachkunde ohne jede Beschränkung.
    nee, Du kannst nicht einfach von einer "grünen" auf die gelbe wechseln.
    Sind echt völllig verschiedene Dinger.

    Wenn Du aber die grüne hast, was spricht dagegen, einfach mal in einem Sportschützenverei vorzusprechen.
    Die sind normalerweise froh, jemanden zu haben, der schon Schütze ist

    Ja, ist Mumpitz. Aber das wollen wir jetzt nicht wirklich disskutieren. ;)

    Eddi

    Ich brauch es nicht, so sprach der Rabe.
    Es ist nur schön wenn ich es habe.
    H. Peters (Peters Stahl)

  • Ohne jetzt alle Details zu kennen (und ohne Jurist zu sein):

    Zum einen hat vor drei Jahren das Waffengesetz gewechselt, man kann nicht einfach alte Sachen auf die neuen Verhältnisse übertragen.

    Du hast seinerzeit die WBK in Verbindung mit dem zu erwartenden Jagdschein bekommen, und nicht als Sportschütze. Wieso das überhaupt schon vor der bestandenen Jägerprüfung erfolgte, kann ich mir nicht erklären.

    Seit 2003 ist aber das Bedürfnis für Jäger an einen gültigen Jahresjagdschein gekoppelt, ansonsten kann man zwar nach § 8 ein allgemeines Bedürfnis nachweisen (auch als vereinsloser Sportschütze), aber das gelingt wegen der komplizierten Begründung nur selten und dann auch nur mit einem Anwalt, der sich mit diesem Winkelzug auskennt.

    § 13
    Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Jäger, Führen und Schießen zu Jagdzwecken

    § 8 Bedürfnis und allgemeine Grundsätze


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • Ok. Danke.
    Genau so hab ichs mir vorgestellt, in Good Old Germany. :bash:

    Mach ich halt alles noch mal.

    Die grüne WBK bekommt übrigens jeder Anwärter, nach der Sackunde, um sich eine Flinte für die Prüfung zu kaufen.

  • Das leuchtet ein - ich nehme aber an, daß in der WBK eine Klausel steht/stand, daß der Kauf nur in Verbindung mit dem anschließenden Jagdschein erfolgen kann. Sonst wäre das ja ein schöner Trick (gewesen, im neuen WaffG geht's so nicht), nach der Sachkunde samt WBK und Waffenkauf den Jagdschein abzubrechen...

    Den Jagdschein gibt es zudem ja auch nur, wenn man die dazugehörige Schießprüfung schafft, und daran scheitern auch viele.


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • Zitat

    Original von Ulrich Eichstädt
    [...] Den Jagdschein gibt es zudem ja auch nur, wenn man die dazugehörige Schießprüfung schafft, und daran scheitern auch viele.

    Das könnte bei meiner leicht grobmotorischen Ader vielleicht das teuerste am Schein werden.
    :crazy2:


    Aber dass man die Waffen schon vor dem Schein bekommt, hatte ich auch von verschiedener Seite gehört und gelesen. Nicht umsonst bemühen sich die großen Versender auch um Jungjäger oder in der JS-Ausbildung steckende Personen. Der Aspirant hat den Vorteil, dass er die viele Munition günstiger einkaufen kann (vor allem die Schrotmunition) und der Verkäufer bindet einen Kunden und wird sicher auch - trotz Rabatt - noch die eine oder andere Mark daran verdienen.

    Fördermitglied des VDB.

  • Zitat

    Original von 5-atü
    Aber dass man die Waffen schon vor dem Schein bekommt, hatte ich auch von verschiedener Seite gehört und gelesen.


    Das kommt wohl auf das Bundesland an.
    Eine Freundin von mir hat grade angefangen und wird nach bestandener Sachkunde auch eine WBK bekommen. (Rheinland-Pfalz)
    Bei wärde das anders, da Baden-Würtemberg die WBK seit kurzem wohl erst bei bestehen der Jadprüfung ausgibt.

    SSWs: Reck Miami 92F vernickelt, Reck Miami 92 und 2X ME 38 Compact 1X vernickelt
    Softairs: CA SLR 105 A1, HFC M92 CO2, ASG R-357, Mossberg M500 und eine billige Umarex Navy Commando
    Sonstiges: Recurvebogen, "Panzer II"-Armbrust und ne Schleuder

  • Nö Ulrich, mit der WBK konnte man sofort ins nächste Waffengeschäft und sich ´ne Flinte aussuchen. Haben die Meisten auch so gemacht. War ja schon vom Amt eine Flinte eingetragen. Und ´ne Klausel stand da nicht. Nur im Anschreiben des Amts stand, das bei nicht bestandener Prüfung die Waffe bei einem Jäger verwahrt werden sollte. Haben die sich aber nicht weiter drum gekümmert.

    Die Schießprüfung ist gar nicht so wild. Da gabs für die Bedürftigen Nachhilfe ohne Ende. Ich hatte anfangs etwas Schwierigkeiten, weil ich als Rechtshänder ein linksdominantes Auge habe, und man beim Flintenschießen mit beiden Augen sieht.
    Aber dann hat mir grinsend ein Kollege meines Vaters seine Flinte geliehen und mit dem Ding hab dann sogar ich getroffen. :n17:

    Ansonsten ist´s wirklich nicht in allen BL gleich Einige schießen ja in der Prüfung auch auf Kipphasen und nicht auf Wurfscheiben.

    Na ja, auf jeden Fall macht Tontaubenschießen richtig Laune.

  • nun , hier nochetwas hintergrund wissen zum thema :

    das jagdjahr fängt ja erst am 01.04 an und endet am 31.03 .
    wer nun einen jadgprüfung ablegen möchte , muss bei der behörde zum
    31.03 . unter nennung eines zugelassenen ausbildern gemeldet sein .
    in der regel kann man nach 6 monaten an einem sachkunde lehrgang
    teilnehmen , muss aber nicht teilnehmen .
    nach erfolgreicher prüfung bekommt die zuständige behörde vom jagdverband
    welcher zur abnahme der sachkundprüfung berechtigt ist ) eine bescheinigung .
    daraufhin kann eine WBK beantragt werden , welche in der regel aber zeitlich
    befristet wird und an eine bestandene jägerprüfung gekoppelt wird .
    es sind in der regel 1 flinte und ein gewehr , kleinkalibrig
    ( 12/ 70 , .22 Hornet oder . 222 Remigton damit zu erwerben , mehr nicht !!! )
    wird nun die jägerprüfung nicht bestanden , erhält man von der behörde eine
    aufforderung , die waffen wieder zu veräussern , mit einer frist von 6 wochen .
    das kann aber von bundesland zu bundesland anders gehandhabt werden

    erwin

    Wir machen unsere FT Ziele jetzt selber Selber oder bauen diese um Umbau

  • Zitat

    es sind in der regel 1 flinte und ein gewehr , kleinkalibrig ( 12/ 70 , .22 Hornet oder . 222 Remigton damit zu erwerben , mehr nicht !!! )

    Bist du dir da sicher? Mag ja stimmen mit den Gewehren, aber ist es nicht so das man auch 2 Großkalibrige Faustfeuerwaffen besitzen darf??
    Ich kenn einige Jäger vom Schießstand und alle haben noch mindestens eine Pistole/Revolver für nen Fangschuss bei der Jagd.
    Mein Cousin hat vor ein paar Wochen seine Jägerprüfung abgelegt.
    Und auch er darf und wird sich demnächst zu seiner Flinte noch einen Revolver besorgen.

    Nein, nein!
    Ich trinke keinen Kaffee. Nur Wasserkakao.

  • @ Gaengster

    das mit den Langwaffen ist schon richtig. Nach bestandener Jaegerpruefung sind ohne Einzelbeduerfnisnachweis auch zwei zur Jagd geeignete Kurzwaffen ok. Vor bestandener Jaegerpruefung wird es mit den Kurzwaffen nichts!

  • Nö Bart. Also in Niedersachsen ganz anders.

    -Keine fristgerechte Anmeldung. Einfach hingehen, unterschreiben, mitmachen und behördliche Unterlagen besorgen.

    -keine 6 Monate bis zum Sachkundelehrgang. Und auch keine Prüfung, sondern einfach den Lehrgangsleiter einen Antrag unterschreiben lassen, beim Amt abgeben, WBK wird zugeschickt.

    -Büchse wurde nicht erlaubt, Flintenkaliber egal (jedenfalls stand da nix von kleinkalibrig).

    Aber ist ja auch egal. Wollte ja nur wissen, ob ich mit der "Grünen" noch was anfangen kann. Ich erkundige mich noch mal direkt beim DJV. Aber die werden mir wohl auch nix anderes erzählen.

    Hab gehört man kann jetzt recht günstig einen Jäger-Crashkurs in Polen machen und hier umschreiben lassen. :n23:

  • Zitat

    Original von Grobi999
    Hab gehört man kann jetzt recht günstig einen Jäger-Crashkurs in Polen machen und hier umschreiben lassen. :n23:

    nun da würde ich aber vor dem Jäger Chashkurs in polen , Deine Behörde schriftlich fragen
    ob der auch anerkannt wird , als grundvorraussetztung zum erteilen eines
    deutschen jahresjagdscheines ??? ??? .

    ich persönlich glaub es aber nicht :lol:

    erwin

    Wir machen unsere FT Ziele jetzt selber Selber oder bauen diese um Umbau

  • Hi Grobi

    Zitat

    Hab mir aber keine Flinte gekauft und die WBK weggeschmissen. Auf dem Amt bin ich aber ja immer noch als waffenbesitzberechtigt geführt, und kann mir doch sicher Ersatz beschaffen? Oder ist die nicht mehr gültig?

    Du wirfst eine WBK einfach weg? Währe das eine Gelbe würdest du damit anderen freien Zugang zu Waffen geben die die WBK finden. Sowas wirft man nicht weg. Notfalls lieber sowas auf der Behörde abgeben als wegwerfen.

    Ansonsten wurde ja oben schon alles zu dem Thema gesagt.

    Gruß
    Thomas

  • ALs ich vor zehn Jahren den Jagdschein anfing, war es mir möglich eine "vorläufige" WBK zu erhalten. Meien Flinte war dann eine Miroku. Feines Teil, habe sie wegen einer vermeintl. besseren Waffe verkauft. VFataler Fehler!!

    Da das Gesetz sich in diesem Punkt sich geändert haben könnte, kann ich nicht sagen, ob es noch Heute möglich ist. Die Sachkunde, vermittelte unserer Ausbilder zu erst. Die Begründung: Es ist keine geeignete Waffe für den Prüfling vorhanden. Schon sind Sachkunde UND Bedürfnis gegeben und die Behörde KANN eine vorläufige WBK ausstellen, die bei Bestehen der Prüfung entsprechen auf unbefristet geändert wird!!

    Es war damals eine KANN-Sache, kein MUSS-Geschicht. Wenn die Behörde aber wirklich keine schlechten Erfahrungen gemacht hat, warum sollte es nicht durchgeführt werden.