Waffenbesitzkarte

Es gibt 23 Antworten in diesem Thema, welches 4.015 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (9. Juni 2006 um 13:50) ist von Gaengster.

  • Grobi: Wie kann man denn auf den Gedanken kommen, einfach seine WBK so einfach wegzuwerfen ???

    ...1. Gibt man die wieder bei seiner Behörde ab,
    ...2. Darf man die nicht so einfach wegwerfen. Aus div. Gründen.

    Bin mal gespannt, wenn du mal bei deiner Behörde vorstellig wirst, was du denen erzählst, wenn die nach deiner WBK fragen...

    Naja, nicht mein Problem ! :new16:

    Gruß, Patrick.

    http://www.randzuender.de

  • Also eine grüne WBK sagt ja nichts anderes aus als das die darin eingetragenen Waffen Eigentum einer bestimmten Person sind.

    Eventuel noch zum Mun Erwerb gut.

    Ansonsten ist das Ding ja nutzlos. Es berechtigt nicht zum Kauf von Waffen.

    Es ist also abgesehen vom Mun.Erwerb für ein bestimmtes Kaliber, schlicht und einfach nur ein Besitzberechtigungsdokument, und sonst nichts.

    Zum Erwerb von Waffen ist ein Bedürfniss von Nöten.

    Entweder vom Verband eines Sportschützen Vereins.

    oder aber der Jagdschein.
    Der gilt als uneingeschränkter Bedürfnissnachweis für Langwaffen.

    Bei "Gelb" ist die Sachlage noch unklar

    Es gibt keinen anderen Weg, und somit erübrigen sich auch alle Fragen bezüglich der Haltbarkeit von grünen WBK`s, oder zeitlich gebundener Erwerbsberechtigungen von Flinten wärend des Jagdkurses.

    Gruß
    Rolf

  • na ja, so gesehen ist mein Führerschein auch völlig nutzlos.
    Er berechtigt mich lediglich zum führen von Autos, und nicht mal von allen. :ngrins:

    Eddi

    Ich brauch es nicht, so sprach der Rabe.
    Es ist nur schön wenn ich es habe.
    H. Peters (Peters Stahl)

  • Naja der Vergleich WBK und Führerschein hinkt ein bisschen.
    Allein schon deswegen, weil du ohne Führerschein ein Auto kaufen kannst :lol:

    Nein, nein!
    Ich trinke keinen Kaffee. Nur Wasserkakao.