SSW auf Versammlungen und Veranstaltungen

Es gibt 28 Antworten in diesem Thema, welches 2.597 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (3. Juni 2006 um 19:33) ist von Ulrich Eichstädt.

  • WIe siehts mit dem Führen auf Veranstaltugen aus?
    Welch ein Vergehen wäre das, erwischt zu werden?
    Nur eine Ordnungswidrigkeit oder etwas Schlimmeres?
    Was gäbe es da zu befürchten?

    Wenn ich das legal vorhabe, wie kann ich das bewerkstelligen?
    Beim Veranstalter nachfragen, beantragen?

    WIe siehts aus wenn ich z.b. unsere Promenade spazieren gehe und dort findet dann ein Promenadenfest statt.
    Muss ich dieses weiträumig umgehen wenn ich eine SSW führe?
    Oder kann ich einfach die Promenade weitergehen auf dieser die Veranstaltung statt findet und einfach die Stände nicht beachten und dann eben keine Bratwurst kaufen, weil sonst wäre ich ja Teilnehmer.

    Welchen Ursprung hat das in Aufzügen keine Waffe führen zu dürfen?
    Müsste ich vorher Sicherheit herstellen, oder Treppen laufen?
    Was sicher bei größeres Gebäuden nicht zu debatte steht.

    Danke für Antworten

    SSW:
    Walther P22; Sig Sauer P239; Enser ME-9PP; Röhm RG 96 + MFD; Röhm RG3; Reck Miami 92f; Walther P99;

  • Du darfst keine SSW auf öffentlichen Festen führen das ist ganz klar.
    Es ist nicht legal also brauchst du nicht nach zu fragen bei Veranstalter -der sicher was dagegen hätte-
    Ich wohne zwar in einem Haus ohne Aufzug aber mir ist neu das man keine Waffe im Aufzug haben darf.


  • :laugh:
    lol.... mit "Aufzügen" sind nich die kästen gemeint die in einem Schacht nach oben und nach unten fahren, sonder "Aufzüge" im sinne von Demonstrationen u.ä.

  • Ansonsten heißt das Ding auch "Fahrstuhl" oder wie ein Kollege aus der Lehre mal meinte "Aufstuhl" :laugh:

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Gut das mit den Auzügen wäre dann schon mal geklärt... :crazy2:

    Rambo

    Nur weils nicht legal ist darf ich nicht nach den Folgen fragen?

    Wenn du zu schnell fährst wiegst du ja auch anhand der eventuellen Strafe ab ob du es die Leisten kannst (Punkte und Geldmäßig).

    SSW:
    Walther P22; Sig Sauer P239; Enser ME-9PP; Röhm RG 96 + MFD; Röhm RG3; Reck Miami 92f; Walther P99;

  • Das ist mir durchaus klar.
    Ich fahr auch nicht zu schnell.
    War nur ein verständliches Kontra gegen deine Aussage.


    Wie siehts nun mit meinem Promenadembespeil aus?
    Ab wann bin ich denn Teilnehmer so einer Veranstaltung?

    SSW:
    Walther P22; Sig Sauer P239; Enser ME-9PP; Röhm RG 96 + MFD; Röhm RG3; Reck Miami 92f; Walther P99;

  • Wir sind hier alle keine Juristen und können keine (verbindliche) Rechtsberatung durchführen.
    Zudem wird sich wohl der Großteil der hier angemeldeten und aktiven User davor hüten, mit dem Gesetz groß in Konflikt zu geraten - schon gar nicht im Zusammenhang mit den Waffen.

    Beim zu schnellen Fahren kostet das Geld, vielleicht ein paar Punkte und im schlimmsten Falle auch mal Führerscheinentzug. Wenn man sich ganz dreist anstellt oder gar besoffen fährt, ist der Lappen ganz weg; kann aber nach zwei Jahren wieder nachgemacht werden.

    Bei Verstößen gegen das Waffengesetz, als auch anderen! Straftaten (z.B. Trunkenheitsfahrt, Steuerhinterziehung, bei Raub, Mord, Totschlag sowieso), kann das den Verlust der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit bedeuten.
    Und das schränkt dann weitere Pläne mit Waffen (KWS, WBK, etc.) für eine unbestimmte Zeit erst einmal ein.


    Also: gar nicht erst machen!

    Fördermitglied des VDB.

  • Zitat

    Original von Pommer198
    Ja und was sollte ich dann in meinen Beispielfall tun?

    Davon ausgehen, daß dich auch auf dem Promenadenfest nicht gleich jeder Zweite angreifen will - und dich darauf einstellen, daß alle Hinweise hier Stammtischgeplauder sind und keine rechtliche Wirksamkeit haben (dürfen).

    Mit anderen Worten: es nützt dir gar nichts, wenn noch 110 andere User hier dazu raten, die SSW mitzunehmen oder sie daheim zu lassen - "entscheidend is auffe Strandpromenade", wie mal ein Bundestrainer sagte. Ob du an einer Versammlung vorbeigegangen bist oder teilgenommen hat, entscheidet im Zweifelsfall der Richter. Aber da du das Mitnehmen ja so unheimlich wichtig findest...


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • ???Lies mal bitte nochmal meine Bespielfall:

    "WIe siehts aus wenn ich z.b. unsere Promenade spazieren gehe und dort findet dann ein Promenadenfest statt.
    Muss ich dieses weiträumig umgehen wenn ich eine SSW führe?
    Oder kann ich einfach die Promenade weitergehen auf dieser die Veranstaltung statt findet und einfach die Stände nicht beachten und dann eben keine Bratwurst kaufen, weil sonst wäre ich ja Teilnehmer."


    Also rein zufällig in so eine Veranstaltung "hineingerate".
    Schnell weglaufen und wo anders lang gehen? ???

    Und wie siehts mit Versammlungen aus?
    Man ist doch schon ab 4 Leuten eine Versammlung oder wie sehe ich das?
    Was müsste ich da tun?
    Mich abseitz setzen und sagen ich gehöre nicht zu denen?


    Pfefferspray darf ich ja eh überall dabei haben, da keine Waffe. Richtig?


    €: @ Ulli
    Finde das keineswegs wichtig, Spray reicht mir schon.
    Das ist erstmal nur alles Theorie.

    SSW:
    Walther P22; Sig Sauer P239; Enser ME-9PP; Röhm RG 96 + MFD; Röhm RG3; Reck Miami 92f; Walther P99;

    Einmal editiert, zuletzt von Pommer198 (2. Juni 2006 um 18:22)

  • Wie wär's einfach damit, die SSW's zu Hause zu lassen und dadurch entspannt durch's Leben zu laufen, als sich ständig Gedanken zu machen, ob man auf dieser oder jener Veranstaltung das Teil mitschleppen darf oder wie man sich bei Personenkontrollen verhält (wie gerade bei einem anderen Thread lebhaft diskutiert). Macht das Leben ungemein einfacher und zu Hause kann man seine Spielzeuge streicheln.........

    ----------------------- Jäger der verlorenen Erma's ------------------------
    --
    - Waffen- & Munitionssachverständiger, Spezialgebiet Erma ---
    ------------ bitte hier mithelfen, damit es hier weitergeht ------------

  • Zitat

    Original von germi
    Ansonsten heißt das Ding auch "Fahrstuhl"

    In einer Norm habe ich auch mal irgendwo die Bezeichung "Personenhebekabine für unbeaufsichtigte Benutzung durch nicht unterwiesene Personen" gelesen.

    Pommer198
    Du kannst mit recht hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgehen das bereits das betreten des Veranstaltungsorts (also der Promenade) reicht um dich als Teilnehmer ansehen zu können.

    Bei einem Konzert kannst Du auch nicht sagen "Ich war zwar da, hab aber gar nicht zugehört..." und in der Disko bekommst du auch kein Eintrittsgeld zurück bloß weil du nur da durch gelaufen bist aber gar nicht getanzt hast.

    Aber wie schon jemand schrieb, im zweitel wird das der Richter entscheiden, und die allermeisten Richter sind nicht grade Begeisterungsfähig was Schreckschusswaffen zumal in der Öffentlichkeit angeht.

    Da Du auch nach Ausnahmegenehmigungen fragtest, ja, die Waffenbehörde kann das Tragen von Waffen auf Veranstaltungen erlauben. Kannst Du ja versuchen, ich glaube aber nicht das die sich für dein Anliegen erwärmen können. Das ist doch eher für Säbel auf Schützenumzüge und ähnliche Traditionsveranstaltungen gedacht.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • n´abend Ulrich,

    sag mal habt ihr irgendwo eine Smilie Schmiede ...??
    der ist ja klasse!!
    mfg Thomas

    EDIT: oder bist Du das im Urlaub :laugh:

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

    Einmal editiert, zuletzt von thomas magnum (2. Juni 2006 um 20:32)