Röhm RG WBK Waffen

Es gibt 16 Antworten in diesem Thema, welches 7.545 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (1. Juni 2006 um 22:54) ist von Erklärbär.

  • Mich würden mal die Voraussetzungen für WBK Waffen interessieren.

    Röhm RG hat da ne nette RG 88 presentiert.
    Als Übungswaffe bzw. Selbstschutz ist das Gummigeschoss Prinzip ja gerade zu ideal.

    Kennt sich jemand damit besser aus ?
    Welchen Waffenschein brauche ich dafür (Wenn überhaupt) ?

    Hier der Link zu der "Waffe"

    http://www.roehm-rg.de/wbk_waffen_rg.html

    PS.: DIES IST KEINE RECHTFERTIGUNG AUF MEIN RECHT DER FREIEN MEINUNGSÄUßERUNG !!

  • Zitat

    Original von [GS]Luzifer
    Mich würden mal die Voraussetzungen für WBK Waffen interessieren.

    Röhm RG hat da ne nette RG 88 presentiert.
    Als Übungswaffe bzw. Selbstschutz ist das Gummigeschoss Prinzip ja gerade zu ideal.[/URL]

    Für Selbstschutz-Waffen braucht man einen Waffenschein, die WBK reicht dafür nicht. Und ob ein Gummigeschoss auf einem geschlossenen Schießstand so eine gute Idee ist - nachher fliegt die Kugel wie ein Flummi 10x quer durch den Stand :(

    Rheinländischer Europäer.

    "Wenn ich bei Magdeburg in die norddeutsche Tiefebene komme, beginnt für mich Asien." - Konrad Adenauer

  • Also einen Waffenschein wirst du nicht bekommen höchstens eine Waffenbesitzkarte.Dafür musst du entweder Jäger ,Sammler oder Sportschütze sein. Als Jäger musst du einen Jagdschein haben und kannst dir die Plempe dann kaufen.Als Sammler brauchst du eine gute Begründung warum du die Waffe sammeln wilst.Als Sportschütze musst du 1 Jahr im Verein sein.
    Bei allen 3 WBK´s musst du aber auch Sachkunde machen.

    Und noch was .Was willst du mit einer Gummikanone?Da fänd ich eine richtige schon interessanter.

    Einmal editiert, zuletzt von Rambo (1. Juni 2006 um 15:06)

  • Ne Rambo knapp am Thema vorbei ;)

    Trotzdem Danke

    Es geht um Gummigeschosse Waffen wie der Röhm RG 88.

    Hmm also doch das "Schwere Kaliber" Waffenschein mit Trägererlaubnis ?...

    ...schade

    Kennt sich trotzdem jemand damit aus z.B. Erfahrung gemacht etc ?!?

    Danke euch

    PS.: DIES IST KEINE RECHTFERTIGUNG AUF MEIN RECHT DER FREIEN MEINUNGSÄUßERUNG !!

  • NE Richtige Jaein...

    Ist zwar auch was nettes..aber als Einstieg dachte ich mir halt sowas Richtung Gummi Schleuder.

    Softair ist "Sorry" Spielzeug und das Handling mit Cal 4.5 Pistolen Revolver Prinzip gefällt mir nicht wirklich so gut :confused2:

    Tja dann doch mit den Leuten in Grün reden *lol*

    PS.: DIES IST KEINE RECHTFERTIGUNG AUF MEIN RECHT DER FREIEN MEINUNGSÄUßERUNG !!

  • Braucht man nicht für jede WBK ein Bedürfnis?

    Und was wäre das Bedürfnis für eine Gummikugelpistole?

    Extremflummispiele für Sportler?
    Fangschuss auf Großwild?

    Ich lehne mich mal ganz weit aus dem Fenster und behaupte, dass der durchschnittliche Bürger sich schwer tun wird, für dieses Teil eine WBK ausgestellt zu bekommen.


    Aber auf jeden Fall fällt dieses Modell nicht unter die PTB, oder F-Waffen.

  • Einen -großen- Waffenschein wirst du nie bekommen dazu brauchst du schon ein wirklich wichtiges Bedürfnis wie z.B. Kanzler (bist du sicher nicht) oder irgend jemand anderes der eine hohe Gefährdung hat.

  • Tja Danke euch...

    ...Ich bin Geläutert...es kribbelt zwar noch...schnief.

    Jetzt geh ich in den Keller Frustschiessen :n17:

    Dosen passt auf Cal 4.5 kommt *lol*

    PS.: DIES IST KEINE RECHTFERTIGUNG AUF MEIN RECHT DER FREIEN MEINUNGSÄUßERUNG !!

  • Im Ausland kriegt man die Waffen mit Gummigeschossen einfacher, teilweise gelten die gleichen Bedingungen wie für Luftdruckwaffen.

    Kauf dir doch das Hunde-Training-Gerät ! :)) Frei käuflich, ohne Bedürfnis...

    Meine Cobra ist tot :cry:

  • Zitat

    Original von Rambo
    Einen -großen- Waffenschein wirst du nie bekommen dazu brauchst du schon ein wirklich wichtiges Bedürfnis wie z.B. Kanzler (bist du sicher nicht) oder irgend jemand anderes der eine hohe Gefährdung hat.

    Selbst der Kanzler hat kein Bedürfnis, der hat ja seine Personenschützer.

    Rheinländischer Europäer.

    "Wenn ich bei Magdeburg in die norddeutsche Tiefebene komme, beginnt für mich Asien." - Konrad Adenauer

  • Zitat

    Original von jnievele
    Selbst der Kanzler hat kein Bedürfnis, der hat ja seine Personenschützer.

    Ich glaube der wird kein Problem haben, wenn er eine haben will... ein Bedürfniss hat er eigentlich auch, er ist eine "gefährdete Person"... war das nicht mit ein Grund für Ausstellung eines Waffenscheins?

    MFG Thommy

    Sollte ich mich in einer meiner Behauptungen irren,
    nehme ich alles zurück und behaupte das Gegenteil.

  • Zitat

    Original von tiefflieger
    Im Ausland kriegt man die Waffen mit Gummigeschossen einfacher, teilweise gelten die gleichen Bedingungen wie für Luftdruckwaffen.

    Kauf dir doch das Hunde-Training-Gerät ! :)) Frei käuflich, ohne Bedürfnis...

    der "rapid launcher" ist doch nichts anderes als eine Röhm RG 96 mit einem speziellen einschraubbaren Abschussbecher, der ein Vorladen ermöglicht.

    Dieser spezielle Becher müßte doch auch an eine normale RG 96 passen oder ist diese spezielle Ausführung modifiziert?

  • jetzt habe ich noch was zum "Launcher gefunden"

    Feststellungsbescheid des BKA:

    hier der link:
    http://www.visier.de/bilder/pdf/bka_rapidlauncher.pdf


    Zitat:

    Die Vorschriften des kleinen Waffenscheins sind nicht anzuwenden, das heißt die "Waffe" (es ist ja keine nach dem Feststellungsbescheid) kann ohne kleinen Wafffenschein geführt werden. Dies dürfte aber sehr unpraktisch sein, da der Gaslauf der modifizierten RG 96 dauerhaft mit einem Rohr verlängert wurde.

    Und absägen ist auch nicht, da dann die Zulassung verloren geht (illegal).

  • Zitat

    Original von jnievele
    Selbst der Kanzler hat kein Bedürfnis, der hat ja seine Personenschützer.

    Das beste am Kanzler sein ist, er braucht kein Bedürfnis... Das Waffengesetz ist doch nur um das Volk zu entwaffnen, nicht die Kanzler.

    Daher § 55
    [..]
    Dieses Gesetz ist, wenn es nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt, nicht anzuwenden auf [..] die obersten Bundes- und Landesbehörden und die Deutsche Bundesbank[..].

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.