...also ratsam ist es wohl auf jeden Fall, bei einer Kontrolle seine Waffen, die man mitführt, der Polizei zu erläutern.
Warum auch nicht, wenn man nix zu verbergen hat
Wenn man sie ordnungsgemäß und WaffG-Konform transporiert, etc., hat man doch nichts zu befürchten
Wer natürlich irgendwelchen verbotenen Gegenstände, umfrisierte Waffen etc. mitführt, der ist selber Schuld !!!
...klar gibt es immer mal irgendwelche hoch motivierten Polizisten; aber es gibt ein Gesetz, wo auch sie sich dran zu halten haben.
Außerdem, setze man sich mal in die Lage eines kontrolierenden Polizisten... wie würde man selber dann reagieren, wenn man auf einmal ohne Vorankündigung bei einer PKW-Kontrolle (...) eine Schußwaffe findet und weiß auf Anhieb nicht beim 1. Blick, ob sie scharf ist
Und wenn man verknackt wird, dann macht das der Richter, nicht der kontrolierende Polizist !
Und dann gibt es auch noch Rechtsanwälte, wenn man meint, zu Unrecht verknackt worden zu sein...
Was auch passieren kann; denn das WaffG ist eben wie alle anderen Gesetzte:
So, mein Senf dazu !!!
Gruß, Patrick.