Verhaltensregeln bei Polizeikontrolle

Es gibt 157 Antworten in diesem Thema, welches 26.531 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (12. Juli 2006 um 22:50) ist von Abi-87.

  • Zitat

    Original von Thommy82

    Auf jeden Fall wird von diesem Beamten die Plempe erstmal eingezogen... und man hat unnötige Rennerein...

    MFG Thommy

    Man kann sofort der Beschlagnahmung widersprechen und die Herausgabe verweigern, da diese gegen geltendes Recht verstößt und den Beamten um die Nennung der rechtlichen Grundlage für seine Aktion bitten. Nach einem kurzen Gespräch mit der Dienststelle und der Durchsicht des WaffG sollte der Fall klar sein!

    Ansonsten kann man eigentlich nur sagen: Polizisten sind auch nur Menschen. Wenn man sie freundlich behandelt sind Probleme einfach selten. Ich würdet auch nicht gerne sehen, daß jemand seinen Ausweis aus der Tasche holt, in der auch die SSW liegt oder zumindest eine Vorwarnung erhalten bevor er da reingreift. Also: Brain v. 1.0 einschalten und schon kommt man mit den kleinen grünen Männchen klar.

    Ihr Glück ist Trug und ihre Freiheit Schein:
    Ich bin ein Preuße, will ein Preuße sein!

  • Zitat

    Original von 500sw
    Der Transport von Matchwaffen :F: von jugendlichen zwischen 12 und 18 Jahren ist allerdings meines wissens, irgendwie mit einer Erlaubnis der Behörde geregelt. Da muss ich nochmal nachsehen.
    Hat den Hintergrund, daß die Jugendlichen auch alleine zum Training oder Wettkampf kommen können.


    Wie sieht dass dort aus?Wäre für mich und meinen Junior sehr interessant ;)

    Gruß ProNothe

  • Zitat

    Original von HWJunkie
    Da hier m.W. sowieso Ausweispflicht herrscht, ist das Mitführen eines derartigen Dokuments selbstverständlich.

    Und das Mitführen der WBK bei Transport erlaubnispflichtiger Waffen erst recht.

    Stefan

    Da man ja wohl öfter zwischen Wohnsitz und Schießstand pendelt, würde ich einfach ein Kopie der WBK in den Koffer der jeweiligen Waffe legen und darin belassen. Eine Kopie ist zwar keine richtige Urkunde* - sollte aber reichen der Polizei zu zeigen, dass man die Waffen rechtmäßig besitzt und man kurzer Hand das Original-Dokument heran holen kann.
    Bei längeren Fahrten außer der Reihe (z.B. zu Meisterschaften) sollte man sowieso an alles denken und dann auch die Original-Dokumente dabei haben.


    :* Ich entsinne mich noch an eine Studienfahrt von Bremen über München nach Österreich ("Wandern im Mangfall-Gebirge"), wo der Lehrer samt Original-Gruppen-Fahrkarte ein paar Stationen später zusteigen wollte. Wir hatten deshalb eine Kopie der Gruppenkarte.
    Heidewitzka! hat der Schaffner einen Aufstand gemacht! Wir könnten uns den Wisch hinter den Spiegel stecken - genauso gut hätten wir uns eine Fahrkarte selber malen können!
    Es bedurfte schon der Zurede einiger anderer Fahrgäste, damit der Schaffner uns nicht noch aus dem Vorort!-Zug schmiss.

    Soll heißen: eine Kopie ist nur ein Notbehelf, aber kein reguläres Dokument!

    Fördermitglied des VDB.

  • In meinem KWS steht drin, daß dieser nur in Verbindung mit dem Personalausweis gültig ist, was auch logisch ist, da der KWS kein Photo beinhaltet. Also nur den KWS oder Personalausweis beim Führen einer SSW dabeizuhaben, ist zumindest eine Ordnungwidrigkeit und stellt die Eignung zum Führen einer SSW in Frage. Der KWS ist dann schneller weg als man "Entschuldigung" sagen kann und nach Aberkennung des KWS darf man sich dann wohl auf öftere Kontrollen auf der Straße einstellen

  • Zitat

    Original von HWJunkie
    Da hier m.W. sowieso Ausweispflicht herrscht, ist das Mitführen eines derartigen Dokuments selbstverständlich.

    Es gibt in Deutschland keine Ausweispflicht mehr, die wurde 1945 abgeschafft. Es gibt kein Gesetz was vorschreibt das man als deutscher einen Personalausweis am Mann haben muss... bei Ausländern sieht das wohl ein bisschen anders aus.

    MFG Thommy

    EDIT: Wiki weiß da noch mehr: KLICK

    Sollte ich mich in einer meiner Behauptungen irren,
    nehme ich alles zurück und behaupte das Gegenteil.

    2 Mal editiert, zuletzt von Thommy82 (1. Juni 2006 um 20:51)

  • Zitat

    Original von Thommy82

    Es gibt in Deutschland keine Ausweispflicht mehr, die wurde 1945 abgeschafft. Es gibt kein Gesetz was vorschreibt das man als deutscher einen Personalausweis am Mann haben muss... bei Ausländern sieht das wohl ein bisschen anders aus.

    MFG Thommy

    EDIT: Wiki weiß da noch mehr: KLICK


    das stimmt nicht:

    Zitat:


    Ausweispflicht nach § 1 des Gesetzes über Personalausweise vom 21. April 1986

    (1) Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften der Landesmeldegesetze der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen; dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Pass besitzen und sich durch diesen ausweisen können. Der Ausweispflicht kann auch durch Vorlage eines vorläufigen Personalausweises genügt werden.

  • @ Schwotte

    siehe den Wikipedia Link. Es besteht keine Pflicht zum mitführen. So hab ich das auch gelernt.

    Sollte ich mich in einer meiner Behauptungen irren,
    nehme ich alles zurück und behaupte das Gegenteil.

  • Zitat

    Original von Thommy82
    @ Schwotte

    siehe den Wikipedia Link. Es besteht keine Pflicht zum mitführen. So hab ich das auch gelernt.

    Die will ich der Ausweispflicht die besteht (im Gegensatz) zur Mitführpflicht) genügen, wenn ich den Ausweis nicht mitführe.

    Mit der Polizei heimfahren zum nachschauen??

  • Genau das passiert. Fahrkosten können auch in Rechnung gestellt werden. Sollte man nirgendwo einen Ausweis haben, und einer Straftat verdächtig sein (z.B. Beförderungserschleichung) gehts i.d.R. mit zur GESA und wird erkennungsdienstlich behandelt. Das kostet auch so um die 400 Euro.
    Oft genug miterlebt...

    MFG Thommy

    Sollte ich mich in einer meiner Behauptungen irren,
    nehme ich alles zurück und behaupte das Gegenteil.

  • Wer , ab 16 Jahre, sich bei einer Personenkontrolle nicht ausweisen kann, wird zur Feststellung der Personalien mit auf das nächste Polizeirevier genommen und darf nach Feststellung derselbigen eine Spende :ngrins: von 15 .-€ dalassen. Zu DM-Zeiten waren das mal 10.- DM gewesen. Dies durfte der 19-jährige Sohn eines Freundes vor Kurzen erleben. Was ihn am meisten ärgerte, war, daß er vom Revier um 1 Uhr nachts, wo kein Bus mehr fährt, zu Fuß 4 Km nach Hause laufen durfte :laugh:. Tja, zwei Tage vorher hatten wir das auf seinem Geburtstag gerade im Gespräch :laugh: :laugh:.

  • das ist halt schon kurios:

    Ausweispflicht besteht aber keine Mitführpflicht:.

    Zitat:

    Richtig ist:
    Man muss zwar einen Personalausweis besitzen,
    braucht ihn aber nicht mit sich führen.

    In kaum einem deutschen Portemonnaie fehlt der Personalausweis. Denn schließlich besteht ja Ausweispflicht, und wenn man den Ausweis nicht dabei hat, begeht man eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld belegt werden. Oder etwa nicht? Eine Ausweispflicht gibt es in Deutschland tatsächlich. Doch ihre wirkliche Bedeutung wird meist missverstanden. Ab einem Alter von 16 Jahren muss zwar jeder Deutsche einen Personalausweis besitzen. Und er muss ihn auch vorlegen, wenn Behörden dies verlangen. Kein Gesetz schreibt jedoch vor, dass man seinen Ausweis ständig dabeihaben muss. Es genügt völlig, wenn man ihn zum Beispiel zu Hause aufbewahrt. Dort ist er möglicherweise auch besser aufgehoben. Denn jeder weiß, wie aufwendig und ärgerlich es ist, sich gestohlene oder verlorene Ausweispapiere wieder besorgen zu müssen - von der Missbrauchsgefahr durch den Dieb oder unehrlichen Finder ganz zu schweigen. Für Personalausweise besteht also keine Mitführpflicht.
    Anders ist es bei Führerscheinen. Den Führerschein muss man tatsächlich immer dabeihaben, wenn man ein Kraftfahrzeug führt. Geht er verloren, sollte man sich also schnellstmöglich bei der zuständigen Führerscheinstelle einen Ersatzführerschein besorgen. Solange der nicht vorliegt, muss man das Fahrzeug stehen lassen.

  • Zitat

    Original von Vogelspinne
    Wer , ab 16 Jahre, sich bei einer Personenkontrolle nicht ausweisen kann, wird zur Feststellung der Personalien mit auf das nächste Polizeirevier genommen und darf nach Feststellung derselbigen eine Spende :ngrins: von 15 .-€ dalassen. [...]

    Naja, das ist wohl der extreme Härtefall.

    Aber wenn es richtig dumm läuft, kann es natürlich so passieren. Schlimmsten Falls werden dann auch noch die Eltern aus dem Bett geklingelt und ins Präsidium bestellt...
    :(

    Ich kann ja auf vieles verzichten und zuhause lassen: Armbanduhr, Handy, Schmuck, etc. aber das Portemonnaie samt Perso ist immer dabei!

    Fördermitglied des VDB.

  • Zitat

    Original von Thommy82...nirgendwo einen Ausweis haben, und einer Straftat verdächtig sein (z.B. Beförderungserschleichung) gehts i.d.R. mit zur GESA

    Wegen derartiger geringfügiger Vergehen zur Gefangenen-Sammelstelle (für die, die nicht wissen was GESA ist) dürfte nur in Ausnahmefällen sein - oder wenn der Verdacht auf Straftaten besteht.

    Wenn man seine Daten wie Namen, Adresse, Geburtsort und Geburtsdatum richtig nennt wird dies per Funk abgeglichen und bei richtigen angaben wird man mit einer freundlichen Ermahnung seines Weges gehen können. Die Einlieferung in die GESA bedeutet für die Beamten relativ viel Arbeit und einen Rattenschwanz an Zeitaufwand.

    Obwohl ich neulich den Bericht auf N24 über die "Razzien" der BVG gegen Schwarzfahrer gesehen habe. Was da für "Mitmenschen" ohne Fahrschein angetroffen werden und dann spuckend und randalierend die Kontrolleure mit Rasierklingen, Messern und ähnlichem angreifen, nur um die 40 Euro nicht zahlen zu müssen.........irgendwie würde ich einigen davon schon mehr als eine Nacht in der GESA wünschen. Diese Angriffe stellen aber bereits eine Straftat da und zählen nicht mehr unter Ordnungswidrigkeit oder geringfügiges Vergehen.

    Alfred

    Einmal editiert, zuletzt von ALFHA1802 (1. Juni 2006 um 21:18)

  • Zitat

    Original von schwotte
    ..Dort ist er möglicherweise auch besser aufgehoben. Denn jeder weiß, wie aufwendig und ärgerlich es ist, sich gestohlene oder verlorene Ausweispapiere wieder besorgen zu müssen - von der Missbrauchsgefahr durch den Dieb oder unehrlichen Finder ganz zu schweigen. Für Personalausweise besteht also keine Mitführpflicht.
    Anders ist es bei Führerscheinen. Den Führerschein muss man tatsächlich immer dabeihaben, wenn man ein Kraftfahrzeug führt. Geht er verloren, sollte man sich also schnellstmöglich bei der zuständigen Führerscheinstelle einen Ersatzführerschein besorgen. Solange der nicht vorliegt, muss man das Fahrzeug stehen lassen.

    Das ist so nicht richtig. Die Überprüfung ob Jemand eine gültige Fahrerlaubnis hat ist für die Polizei kein Problem (wenn Derjenige mind. einen Personalausweis vorlegen kann). Andersrum wirds schwierig, der Führerschein ist kein gültiges Ausweisdokument, es fehlt nämlich die Adresse wo der Inhaber gemeldet ist.

    Es ist allerdings zweckmäßig den Führerschein dabeizuhaben, denn dann dauert die Kontrolle auch nicht so lange. Aber wenn wir gerade dabei sind, dann musst du nicht nur den Führerschein mit dir schleppen, sondern auch den Fahrzeugschein. ;)

    Gruß
    Marcel

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Zitat

    Original von ALFHA1802
    Obwohl ich neulich den Bericht auf N24 über die "Razzien" der BVG gegen Schwarzfahrer gesehen habe. Was da für "Mitmenschen" ohne Fahrschein angetroffen werden und dann spuckend und randalierend die Kontrolleure mit Rasierklingen, Messern und ähnlichem angreifen, nur um die 40 Euro nicht zahlen zu müssen.........irgendwie würde ich einigen davon schon mehr als eine Nacht in der GESA wünschen. Diese Angriffe stellen aber bereits eine Straftat da und zählen nicht mehr unter Ordnungswidrigkeit oder geringfügiges Vergehen.

    Genau über den Verein rede ich... nicht selten gehen da Leute mit dem Polizeiwagen mit... und laut Polizei mit zur GESA... nicht alle, aber einige, kommt auf die Person an... Geschäftsmänner nicht, Jugendliche haben da schon etwas mehr Probleme...

    MFG Thommy

    Sollte ich mich in einer meiner Behauptungen irren,
    nehme ich alles zurück und behaupte das Gegenteil.

  • Zitat

    Original von ProNothe


    Wie sieht dass dort aus?Wäre für mich und meinen Junior sehr interessant ;)


    lol,könnt ihr mal von eurem OT abweichen und meine OT Frage beantworten :crazy2:

    Gruß ProNothe

  • So nochmal zu dem KWS bezüglich "F" Waffentransport.
    Unser Sheriff war zwar nicht da (ist auch klar- wir haben Rock am Ring also ist der den Freunden besonderer Gräser auf den Fersen)
    trotzdem ist Fakt das der KWS nichts mit "F" Waffen zu tun hat.
    Hätte mich allerdings auch nicht groß gewundert wenn wieder ein neuer Paragraph rausgekommen wäre.
    In diesem Sinne
    Ich muss zurück an meine Abschlussprüfungen.

    Diese Signatur kann Spuren von Erdnüssen enthalten

  • und wie gesagt der kws ist nur zum führen von gas/schreckschusswaffen für sonst nix anderes !!

    mfg