Fragen zur Führung einer SSW

Es gibt 158 Antworten in diesem Thema, welches 10.452 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (11. Mai 2006 um 23:23) ist von 5-atü.

  • Ich nutze den Tread mal für meinen ersten Beitrag,

    in meinem KWS steht die Waffe ist "grundsätzlich verdeckt zu tragen" was ja noch ein bisschen Spielraum lässt im Bezug auf kurze Hosen oder ähnliches. Wobei sich auch mir nicht wirklich der Sinn erschließt warum man sowas machen sollte.
    Darüber hinaus hab ich noch die Auflage das ich nur eine (und das ist im Schein dick unterstrichen) Waffe "am Mann" haben darf.
    Das wurde mir auch beim Abholen gesagt. Musste den KWS nämlich persönlich abholen. Unagenehme Fragen gabs allerdings keine.

    mfg

    hardcorevibes

    P22 Nickel, P99 Nickel, HSc 90 Nickel, RG96 Nickel, CP1 brüniert

  • Moin!

    Mensch, da hast du ja noch mehr "Auflagen" als Thomas! <g> Da kann man sich echt nur an den Kopf packen. Jetzt wird schon die Anzahl der SSWs eingeschränkt. Ich glaube ich rahme mir meinen "auflagenfreien" KWS ein und häng ihn an die Wand! LOL

    Gruß

    Mike

  • Xiphogonium

    Pass auf, der nächste darf nur eine 6mm SSW führen und mit max. 2 Kartuschen im Magazin :kotz:

    Und das auch nur wenn die Handschuhgrösse kleiner ist als von dem Beamten der den KWS ausgestellt hat, oder wir eine abnehmende Mondphase haben...

    Da kann man nur mit dem Kopf schütteln

    Wer seinen Männer sagt was sie tun sollen , aber nicht wie, muss mit überraschenden Ergebnissen rechnen - George S. Patton

  • Ja die Beamtenwillkür ist nicht wirklich klasse - allerdings seh ich das nicht ganz so eng. Denn wenn man die SSW wirklich zur SV benutzen will dann trägt man die ganz sicher nicht "am Band um den Hals" und es ist schon schwer genug eine Waffe unterzubringen das man von außen nichts sieht.
    Also warum mehr als eine mitnehmen...dann lieber noch ein Spray oder sowas.

    mfg

    hardcorevibes

    P22 Nickel, P99 Nickel, HSc 90 Nickel, RG96 Nickel, CP1 brüniert

  • So eine kleine Pistole kann man doch gut verstecken wen man ein Schulterholster oder trägt und dann was drüber trägt.am einfachsten ist es mit einer von den Zwergenrevolvern ala Berloque :ngrins:

  • ich glaube die auflagen sind unterschiedlich von stadt zu stadt abhängig vom landratsamt/polizei

    mfg

  • Zitat

    Original von hardcorevibes
    Ich nutze den Tread mal für meinen ersten Beitrag,

    in meinem KWS steht die Waffe ist "grundsätzlich verdeckt zu tragen" was ja noch ein bisschen Spielraum lässt im Bezug auf kurze Hosen oder ähnliches. Wobei sich auch mir nicht wirklich der Sinn erschließt warum man sowas machen sollte.
    Darüber hinaus hab ich noch die Auflage das ich nur eine (und das ist im Schein dick unterstrichen) Waffe "am Mann" haben darf.
    Das wurde mir auch beim Abholen gesagt. Musste den KWS nämlich persönlich abholen. Unagenehme Fragen gabs allerdings keine.

    mfg

    hardcorevibes

    Das ist dummes Zeug und Willkür. Denn nach wie vor gibt es für das "neue" Waffengesetz (ist ja erst drei Jahre alt) noch keine genauen Festlegungen/ Auslegungen. Nach wie vor fehlt die Verwaltungsvorschrift.


    Für den KWS gelten folgende Bedingungen:
    a) sauberes Führungszeugnis
    b) Bereitschaft, 50 Euro ausgeben zu wollen.

    Das sind also die Voraussetzungen, die der Antragsteller mitbringen muss.

    Von Seiten der Behörden gibt es eigentlich nur folgende Einschränkungen:
    a) die Waffe muss eine PTB-Zulassung haben (was für die derzeit in Deutschland verkauften Kurzwaffen-Modelle zutrifft)
    b) man darf die Waffe nicht bei öffentlichen Veranstaltungen (Kirmes, Demo, etc.) führen.


    Alles andere ist Auslegungssache (oder auch Willkür!). Hier im Forum wurde das auch schon mehrfach diskutiert:

    1. man braucht nicht angeben, welche Waffe/ welches Modell geführt werden soll (die PTB auf der Waffe reicht);
    2. die Waffen werden auch nicht im Schein eingetragen.
    3. es gibt auch keine zahlenmäßigen Einschränkungen (im Gegensatz zum 'großen' Waffenschein)
    4. es ist nicht gesetzlich festgelegt, dass die Waffe verdeckt getragen werden muss; ein Oberschenkelholster oder ein offenes Westerholster wären also machbar.
    Aber weil das provozierend und störend wirken kann, sollte man darauf verzichten!
    5. man braucht für die Waffe keinen Waffenschrank oder dergleichen. Wenn man der einzige Bewohner der Wohnung/ des Hauses ist; reicht die abgeschlossene Haustür. Wenn noch weitere Kinder im Haus wohnen, muss man dafür Sorge tragen, dass sie an die Waffe nicht herankommen können (logisch!).
    Allerdings: für das Aufbewahren einer aufmunitionierten Waffe - ganz gleich ob scharf oder nur Gas - braucht man einen Tresor der Sicherheitsstufe 0 (Null).


    Ist schon spannend, was sich einige Sachbearbeiter für Gedanken machen und diese auch noch umsetzen!
    :evil:

  • Zitat

    Original von hardcorevibes
    Ja die Beamtenwillkür ist nicht wirklich klasse - allerdings seh ich das nicht ganz so eng. Denn wenn man die SSW wirklich zur SV benutzen will dann trägt man die ganz sicher nicht "am Band um den Hals" und es ist schon schwer genug eine Waffe unterzubringen das man von außen nichts sieht.
    Also warum mehr als eine mitnehmen...dann lieber noch ein Spray oder sowas.

    mfg

    hardcorevibes

    Schon recht. Der Punkt ist aber daß hier irgendwelche Schreibtischtäter sich frei von der Leber weg Beschränkungen aus den Fingern saugen die zumindest bis jetzt gesetzlich nicht begründet sind. Das ist eine prinzipielle Frage. Sonst brauchen wir demnächst irgendwann auch eine Genehmigung für das Außer-Haus-Führen eines Steakmessers <g>.

    Mike

  • Könnte es nicht auch eine "erregung öffentlichen ärgernisses" sein wenn man die waffe "offen" trägt?

  • wie wärs dann mal mit einer liste, welche bundesländer welche auflagen in den KWS reinschreiben ?

    schreibt mal bei welcher behörde ihr damit zuständig seid und was ihr für auflagen bekommen habt...

    danke und neugierige grüsse

    NickK

  • Zitat

    Original von NickK
    wie wärs dann mal mit einer liste, welche bundesländer welche auflagen in den KWS reinschreiben ?

    schreibt mal bei welcher behörde ihr damit zuständig seid und was ihr für auflagen bekommen habt...

    danke und neugierige grüsse

    NickK


    Behörde/ Bundesland: Ordnungsamt Mainz, Rheinland-Pfalz
    Auflagen/ Einschränkungen auf dem Schein: keine
    unnötige Aktionen: die Frage, welche SSW ich denn besäße; und dass ich einen Schrieb* unterzeichnen sollte

  • 5-atü: heisst das, dass die Behörden jederzeit vor deiner Haustür stehen dürfen, und ohne Hausdurchsuchung sich mal deine SSW Sammlung angucken dürfen ???

    Ich liebe Deutsche Gesetze :evil: da geht nichts drüber :new16: :new16:

    blub

  • merkblatt über die sichere verwahrung erlaubnisfreier waffen ?

    was steht denn da über die sichere verwahrung drinnen ?
    was fordern die da ?

  • in meinen kws sind auch keine auflagen oder sonst was
    habe ihn in münchen beantragt ist ja klar :D

  • Wie lang hat es denn bei euch gedauert bis ihr den gekriegt habt?
    Also vom Abegeben des Antrages bis zum endgültigen Erhalt des KWS!

    Hab mein Antrag vor 2 Wochen abgegeben und seitdem nichts gehört. (Wundert mich aber bis jetzt auch nicht, da man ja weiss wie langsam manche Behörden arbeiten ;D )


    mfG, JustMe

  • Moin,

    3 Monate... bei mir. Allerdings war das direkt nach dem Verabschieden des neuen Gesetzes und man hatte "noch kein passendes Formular".
    Erst nach Nachfragen bekam ich den normalen Waffenschein mit "Kleiner" davorgeschrieben...

    Grüße,
    Martin!

    :ptb: :[|]: Mauser HSc 90 :[|]: :ptb:
    ...und alle anderen im Avatar mal gehabt...

  • hi leute! also ich hab auch den kws bei mir sind zwar keine auflagen bezüglich des führens drinnen aber ich zitiere:
    "Alle Signalwaffen die nach Austellung des kleine Waffenscheines erworben wurden müssen dem Landratsamt unverzüglich schriftlich gemeldet werden" zitat ende..

    ist doch schwachsinn oder? mann darf doch unbegrenzt soviel mann viel kaufen lagern etc. einzige Vorausetzung 18 jahre...

    und noch ne Frage. Es ist zwar gut zu wissen dass mann ssw´s nicht auf öffentlichen Veranstaltungen führen darf aber wie genau definiert mann diese?
    also Volksfest ist logisch aber wie sieht es mit kneipen bars kino e.t.c aus?
    Ich glaube nämlich das ich irgendwo mal gelesen habe öffentliche vergnügungen
    usw.

    Viele grüße ans forum!

    :F: oder nicht :F: das ist hier (nicht) die Frage....

  • Das mit öffentlichen Veranstaltungen ist Auslegungssache. In einer Kneipe kannst du eine SSW führen wenn der Besitzer dir es erlaubt wenn du dich da gegen stellst kann er dich vor die Tür setzen.